Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Ronda Bürohaus Calwer Str. 7 71034 Böblingen Tel. 0 70 31 / 41 09 18 0 Fax 0 70 31 / 41 09 18 19 www.hegmann-metter.de 2 Unser Angebot
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Übersicht Gemeinnützigkeitsrechtlicher Überblick Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft und Zuordnung der Beteiligung Ausgliederung von Geschäftsbereichen in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft (Ausbildung) steuerpflichtige Tochtergesellschaft (hauswirtschaftliche Dienste) Umsatzsteuerliche Folgen der Gründung Umsatzsteuerliche Organschaft Voraussetzungen und Folgen Folie 3
Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wigb) (wigb) Zweckbetrieb 65-68 AO Stpfl. Wirtsch. Geschäftsb. Keine Ertragsteuer Ertragsteuer Nicht umsatzsteuerbar Umsatzsteuerfreiheit prüfen, sonst Umsatzsteuerpflicht 7% oder 19% Spenden Förderung Fundraising Zuschüsse Soz. Beratung Erbschaften Mitglieder Öffentlichkeit Grds. Vermietung / Verpachtung und Verkauf von Grundstücken Kapitalanlage Beteiligungen z.b. Altenheim Krankenhaus WfbM Integrationsprojekte Bildung und Forschung Kultur z.b. Personalgestellung Geschäftsbesorgung Cafeteria, Kiosk Telefonüberlassung Beteiligungen Folie 4
Steuerliche Qualifikation der GmbH-Beteiligung Beteiligung an einer gemeinnützigen GmbH Vermögensverwaltung Grundsätze Betriebsaufspaltung werden nicht angewendet Folie 5
Steuerliche Qualifikation der GmbH-Beteiligung Einfluss auf die tatsächliche Geschäftsführung einer steuerpflichtigen GmbH Identität in der Geschäftsführung der GmbH und der gemeinnützigen Körperschaft oder Vorliegen einer Betriebsaufspaltung oder Vorliegen von Organschaftsverhältnissen steuerpfl. wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung Folie 6
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Übersicht Gemeinnützigkeitsrechtlicher Überblick Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft und Zuordnung der Beteiligung Ausgliederung von Geschäftsbereichen in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft (Ausbildung) steuerpflichtige Tochtergesellschaft (hauswirtschaftliche Dienste) Umsatzsteuerliche Folgen der Gründung Umsatzsteuerliche Organschaft Voraussetzungen und Folgen Folie 7
Beteiligung an einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft WfbM & Wohnen ggmbh Beteiligung 100% Verpachtung Gebäude Verwaltungsleistungen Ausbildungs ggmbh (unterstütz. Beschäftigung) Beteiligung: Vermögensverwaltung Finanzierung: Stammkapital grundsätzlich nicht zeitnah zu verwendende Mittel Verluste aus steuerbegünstigtem Zweckbetrieb auch aus zeitnah zu verwendenden Mitteln Verpachtung Grundstück: Vermögensverwaltung Verwaltungsleistungen: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Folie 8
Beteiligung an einer steuerpflichtigen Tochtergesellschaft WfbM & Wohnen ggmbh Beteiligung 100% Verpachtung Gebäude Verwaltungsleistungen Hauswirtschaftliche Leistungen Service GmbH Beteiligung: Finanzierung: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Stammkapital ausschließlich nicht zeitnah zu verwendende Mittel Verluste dürfen nicht aus gemeinnützigkeitsrechtlich gebundenen Mitteln ausgeglichen werden Verpachtung Grundstück: Betriebsaufspaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Verwaltungsleistungen: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Hauswirtsch. Leistungen umsatzsteuerpflichtig 19% der Service GmbH: Gewinne Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Folie 9
Verpachtung an 100 %ige Tochtergesellschaft Betriebsaufspaltung WfbM & Wohnen ggmbh Mehrheitsbeteiligung = personelle Verflechtung Service GmbH Eigentümer wesentliche Betriebsgrundlage z. B. für Zwecke der GmbH notwendiges Grundstück = sachliche Verflechtung Folie 10
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Übersicht Gemeinnützigkeitsrechtlicher Überblick Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft und Zuordnung der Beteiligung Ausgliederung von Geschäftsbereichen in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft (Ausbildung) steuerpflichtige Tochtergesellschaft (hauswirtschaftliche Dienste) Umsatzsteuerliche Folgen der Gründung Umsatzsteuerliche Organschaft Voraussetzungen und Folgen Folie 11
Beteiligung an einer steuerpflichtigen Tochtergesellschaft WfbM & Wohnen ggmbh Hauswirtschaftliche Leistungen Service GmbH kein Vorsteuerabzug im Wohnbereich Rechnung: Reinigung Wohnbereich 100,-- + 19% Umsatzsteuer 19,-- 119,-- Alternative: Umsatzsteuerliche Organschaft Folie 12
Eingliederungsmerkmale Umsatzsteuerliche Organschaft Organträger (OT) WfbM ggmbh Jede Rechtsform Mehrheit Anteile und Stimmrechte finanziell wirtschaftlich organisatorisch wesentliche Leistungsbeziehungen Durchsetzung des Willens Organgesellschaft (OG) Service GmbH nur Kapitalgesellschaften Folge: OT und OG werden als ein Unternehmer betrachtet Folie 13
Umsatzsteuerliche Organschaft Finanzielle Eingliederung Organträger hält entscheidende kapitalmäßige Beteiligung (> 50%) und kann durch Mehrheitsbeschlüsse seinen eigenen Willen durchsetzen Mittelbare Beteiligung möglich, wenn zwischengeschaltete Gesellschaften finanziell beherrscht werden Über- /Unterordnungsverhältnis Folie 14
Umsatzsteuerliche Organschaft Wirtschaftliche Eingliederung Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen OT und OG im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit oder Kooperation Tätigkeiten fördern und ergänzen sich OT muss Unternehmer sein Beteiligung im unternehmerischen Bereich Folie 15
Umsatzsteuerliche Organschaft Wirtschaftliche Eingliederung Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.06.2009 Stadt M Gemeinde N Geschäfts- besorgungs- Vertrag mit Verlustübernahme 75% Überlassung Grundstücke unentgeltlich Betriebs GmbH 25% Schwimmbad Sportplätze Tierpark Keine wirtschaftliche Eingliederung, da keine wesentlichen entgeltlichen Leistungen des OT an die OG erbracht wurden Folie 16
Umsatzsteuerliche Organschaft Wirtschaftliche Eingliederung BFH-Urteil vom 20.08.2009 Flussgenossenschaft KdöR (Flussschlamm) Leitender MA: A R-GmbH Betriebsführung 80 % 51 % 49 % T-GmbH (Trocknungsanlage) Verpachtung Trocknungsanl. GmbH (getrockneter Kohleschlamm) GF: A Abwasserbeseitigung durch FlussG: hoheitl. Tätigkeit Buchhaltung, Lohn- u. Gehalt durch FlussG: Betrieb gewerbl. Art = Unternehmer Folie 17
Umsatzsteuerliche Organschaft Wirtschaftliche Eingliederung BFH-Urteil vom 20.08.2009 Finanzielle Eingliederung: Mehrheitsbeteiligung FlussG an GmbH Organisatorische Eingliederung: A als leitender Angestellter der FlussG und Geschäftsführer der GmbH (unerheblich, ob Geschäftsführer auch für FlussG organschaftlich geschäftsführungsbefugt) Folie 18
Umsatzsteuerliche Organschaft Wirtschaftliche Eingliederung BFH-Urteil vom 20.08.2009 charakteristisch: Organgesellschaft Bestandteil im Gefüge des übergeordneten Organträgers ausreichend ist eine die Untergesellschaft fördernde Tätigkeit der Obergesellschaft z.b. Vermietung eines Betriebsgrundstücks als räumliche u. funktionale Grundlage der Unternehmenstätigkeit der Organgesellschaft Keine wirtschaftliche Eingliederung, wenn den entgeltlichen Leistungen des Gesellschafters für die Unternehmenstätigkeit der Untergesellschaft nur unwesentliche Bedeutung zukommt! wirtschaftliche Eingliederung kann über Schwestergesellschaft hergestellt werden Folie 19
Umsatzsteuerliche Organschaft Organisatorische Eingliederung Sicherstellung mittels organisatorischer Maßnahmen, dass der Wille des Organträgers in der Organgesellschaft durchsetzbar ist i. d. R. Herstellung einer Personalunion in der Geschäftsführung Wesentliche Maßnahmen: Geschäftsführer identisch oder teilweise identisch (Vertretungsbefugnisse beachten) Sicherheit schaffen mit Geschäftsordnungen für Organgesellschaft Erteilung von Prokura oder Einsatz leitender Mitarbeiter BFH-Urteil vom 05.12.2007 und 03.04.2008 beachten! Folie 20
Umsatzsteuerliche Organschaft Organisatorische Eingliederung BFH-Urteil vom 05.12.2007 (1/2) Holding Dienstleister GF OT GF D 51 % 49 % beabsichtigter Organkreis Gesellschaft GF OT GF D Einzelvertretung der GF OT GF D Vetorecht Minderheitsgesellschafter zu diversen Punkten Keine Regelung zu Meinungsverschiedenheiten Folie 21
Umsatzsteuerliche Organschaft Organisatorische Eingliederung BFH-Urteil vom 05.12.2007 Sachverhalt Einzelvertretung der Geschäftsführer in der Gesellschaft Vetorecht Minderheitsgesellschafter zu diversen Punkten (insbesondere Bestellung von Geschäftsführern) keine Regelung zu Meinungsverschiedenheiten Folge keine umsatzsteuerliche Organschaft Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass der Organträger eine von seinem Willen abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft verhindern kann. Folie 22
Umsatzsteuerliche Organschaft Organisatorische Eingliederung BFH-Urteil vom 03.04.2008 (1/2) beabsichtigter Organkreis GF A Holding GF B Dritte M / N 100 % 70 % 30 % gemeinnützige Seniorenresidenzbetriebs-GmbH Management-GmbH GF M GF N GF M GF N Folie 23
Umsatzsteuerliche Organschaft Organisatorische Eingliederung BFH-Urteil vom 03.04.2008 Sachverhalt Keine organisatorische Eingliederung der Management-GmbH, da 17 AktG nicht für umsatzsteuerliche Organschaft einschlägig ist Keine Geschäftsordnung für GF M und GF N Folge Keine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Management- GmbH und der Holding Leistungen an die gemeinnützige Seniorenresidenz-GmbH sind umsatzsteuerpflichtig Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung tatsächlich wahrgenommen wird. Folie 24
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft