Buchungsbeispiele zur Umstellung der Versteuerungsart Ist <> Soll

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Transkript:

Seite 1 Buchungsbeispiele zur Umstellung der Versteuerungsart Ist <> Soll Bereich: FIBU Inhaltsverzeichnis 1. Programmtechnische Umstellung/gesetzliche Grundlage 1.1. Programmtechnische Umstellung der Versteuerungsart in FIBU 1.2. Gesetzliche Grundlage zur Behandlung der Umsatzsteuer beim Wechsel der Versteuerungsart (R182 Abs. 3 UStR) 2. Umstellung: Istversteuerung auf Sollversteuerung 2.1. Ausgangsrechnung in 2011 (Istversteuerung) 2.2. Zahlungseingang in 2012 (Sollversteuerung) 2 2 2 2 2 3 2.2.1. Zahlungseingang in 2012 ohne Besonderheiten 3 2.2.2. Zahlungseingang in 2012 mit Skontoabzug 5 2.2.3. Zahlungseingang in 2012 mit Teilzahlung 6 2.2.4. Wertübergabe an AGENDA USt 8 3. Umstellung Sollversteuerung auf Istversteuerung 3.1. Ausgangsrechnung in 2011 (Sollversteuerung) 3.2. Zahlungseingang in 2012 (Istversteuerung) 8 8 9 3.2.1. Zahlungseingang in 2012 ohne Besonderheiten 9 3.2.2. Zahlungseingang in 2012 mit Skontoabzug 10 3.2.3. Zahlungseingang in 2012 mit Teilzahlung 11 3.3. Forderungsverlust (Istversteuerung) 12

Seite 2 1. 1.1. Programmtechnische Umstellung/gesetzliche Grundlage Programmtechnische Umstellung der Versteuerungsart in FIBU Die Schritte zur Umstellung der Versteuerungsart in FIBU entnehmen Sie bitte dem Info für Anwender 1120. 1.2. Gesetzliche Grundlage zur Behandlung der Umsatzsteuer beim Wechsel der Versteuerungsart (R182 Abs. 3 UStR) [1] Die im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung geltenden Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer bleiben auch dann maßgebend, wenn der Unternehmer von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten wechselt. [2] Für Umsätze, die in einem Besteuerungszeitraum ausgeführt wurden, für den dem Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten erlaubt war, gilt diese Besteuerung weiter, auch wenn in späteren Besteuerungszeiträumen ein Wechsel zur Sollversteuerung eintritt. [3] Danach entsteht die Steuer insoweit bei Vereinnahmung des Entgelts (vgl. BFH-Urteil vom 30.1.2003 - BStBl II S. 817). [4] Im Falle eines bereits sollversteuerten Umsatzes bleibt der Zeitpunkt des Entstehens der Steuer auch dann unverändert, wenn der Unternehmer zur Istversteuerung wechselt und das Entgelt noch nicht vereinnahmt hat. 2. Umstellung: Istversteuerung auf Sollversteuerung Im Folgenden sehen Sie die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer durch den Wechsel der Versteuerungsart und die notwendigen buchhaltungstechnischen Erfassungen. Beispiel: Die Firma Simon & Partner berechnet im Jahr 2011 die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung). Aufgrund der gestiegenen Umsätze verlangt das Finanzamt ab dem 1.1.2012 die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung). Am 30.12.2011 wurde eine Ausgangsrechnung für in 2011 ausgeführte Leistungen über 23.800 Euro geschrieben. Der Zahlungseingang erfolgte am 20.01.2012. 2.1. Ausgangsrechnung in 2011 (Istversteuerung) Bei der Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten und damit zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Bei der Verbuchung der Ausgangsrechnung wird der Steuerbetrag daher automatisch als nicht fällige Umsatzsteuer erfasst. Buchungssatz Ausgangsrechnung Debitor 23.800 Euro an Erlöse 19 % USt (SKR 03: 8400 / SKR 04: 4400) 23.800 Euro

Seite 3 2.2. Zahlungseingang in 2012 (Sollversteuerung) Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten und damit bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Rechnungstellung. Beim Zahlungseingang ist damit keine Umbuchung der fälligen Umsatzsteuer vorzunehmen, da diese bereits bei der Erfassung der Ausgangsrechnung verbucht wurde. Durch den Wechsel der Versteuerungsart zum 1.1.2012 würde nun für Ausgangsrechnungen aus dem Vorjahr niemals eine fällige Umsatzsteuer gebucht, denn die automatische Umbuchung der nicht fälligen Umsatzsteuer wird bei der Sollversteuerung nicht ausgelöst. 2.2.1. Zahlungseingang in 2012 ohne Besonderheiten Erfolgt nach einem Wechsel der Versteuerungsart der Zahlungseingang einer Vorjahresrechnung, so sind folgende Buchungen vorzunehmen: Buchungssatz und Zahlungseingang Der Zahlungseingang wird mit dem Rechnungsbetrag gebucht. Bank (SKR 03: 1200 / SKR 04: 1800) 23.800 Euro an Debitor 23.800 Euro Buchung fällige USt Zur Verbuchung der fälligen Umsatzsteuer ist die nachfolgende Buchung zu erfassen. Durch den Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) 3 wird für die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Bemessungsgrundlage von 20.000 Euro sowie ein Steuerbetrag von 3.800 Euro bereitgestellt.

Seite 4 Erlöse mit Steuerschlüssel 3 (SKR 03: 308200 / SKR 04: 304200) 23.800 Euro an Erlöse (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200) 23.800 Euro Umbuchung nicht fällige USt Die im Vorjahr verbuchte nicht fällige Umsatzsteuer ist in voller Höhe aufzulösen. Das Konto 8200/4200 dient in beiden Fällen lediglich zur buchungsmäßigen Erfassung. Es erfolgt kein Ausweis dieses Kontos in den Fibu-Auswertungen. USt 19 % nicht fällig (SKR 03: 1766 / SKR 04: 3816) 3.800 Euro an Erlöse (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200) 3.800 Euro Darstellung des Zwischenkontos 8200/4200 Erlöse

Seite 5 2.2.2. Zahlungseingang in 2012 mit Skontoabzug Erfolgt nach einem Wechsel der Versteuerungsart der Zahlungseingang einer Vorjahresrechnung mit Skontoabzug, so sind folgende Buchungen vorzunehmen: Buchungssatz und Zahlungseingang mit Skontoabzug Der Zahlungseingang wird mit dem verminderten Betrag gebucht; der Differenzbetrag ist im Feld»Skonto«zu erfassen. Der notwendige Steuersatz für die Skontoverbuchung wird automatisch aus der Belegnummer ermittelt. Wird ohne diese gebucht, muss der Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) manuell ergänzt werden (für 19 % USt erfassen Sie den Debitor im Feld»Gegenkonto«bitte wie folgt: 310000; für 7 %: 210000). Bank (SKR 03: 1200 / SKR 04: 1800) Skonto (SKR 03: 8736 / SKR 04: 4736) 23.324 Euro an Debitor 476 Euro 23.800 Euro Buchung fällige USt Zur Verbuchung der fälligen Umsatzsteuer ist die nachfolgende Buchung zu erfassen. Durch den Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) 3 wird für die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Bemessungsgrundlage von 20.000 Euro sowie ein Steuerbetrag von 3.800 Euro bereitgestellt. Die Kürzung aufgrund der erfassten Skontozahlung wir automatisch gegengerechnet. Erlöse mit Steuerschlüssel 3 (SKR 03: 308200 / SKR 04: 304200) 23.800 Euro an Erlöse (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200) 23.800 Euro Umbuchung nicht fällige USt Die nicht fällige Umsatzsteuer aus dem Vorjahr ist in voller Höhe (3.800 Euro) aufzulösen. Das Konto 8200/4200 dient in beiden Fällen lediglich zur buchungsmäßigen Erfassung. Es erfolgt kein Ausweis dieses Kontos in den Fibu-Auswertungen. USt 19 % nicht fällig (SKR 03: 1766 / SKR 04: 3816) 3.800 Euro an Erlöse (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200) 3.800 Euro

Seite 6 In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2012 wird nur der um den Skonto verminderte Umsatz sowie die zugehörige Umsatzsteuer ausgewiesen. Darstellung des Zwischenkontos 8200/4200 Erlöse 2.2.3. Zahlungseingang in 2012 mit Teilzahlung Erfolgt nach einem Wechsel der Versteuerungsart der Zahlungseingang einer Vorjahresrechnung mit Teilzahlung, so sind folgende Buchungen vorzunehmen: Buchungssatz und Zahlungseingang mit Teilzahlung Der Zahlungseingang wird in Höhe des Teilzahlungsbetrags gebucht. Die Vorgehensweise ist beim Eingang des Restbetrags ebenfalls anzuwenden. Bank (SKR 03: 1200 / SKR 04: 1800) 11.900 Euro an Debitor 11.900 Euro Buchung fällige USt Zur Verbuchung der fälligen Umsatzsteuer ist die nachfolgende Buchung zu erfassen. Durch den Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) 3 wird für die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Bemessungsgrundlage von 10.000 Euro sowie ein Steuerbetrag von 1.900 Euro bereitgestellt.

Seite 7 Erlöse mit Steuerschlüssel 3 (SKR 03: 308200 / SKR 04: 304200) 11.900 Euro an Erlöse (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200) 11.900 Euro Umbuchung nicht fällige USt Die nicht fällige Umsatzsteuer aus dem Vorjahr ist in Höhe der Teilzahlung (1.900 Euro) aufzulösen. Das Konto 8200/4200 dient in beiden Fällen lediglich zur buchungsmäßigen Erfassung. Es erfolgt kein Ausweis dieses Kontos in den Fibu-Auswertungen. USt 19 % nicht fällig (SKR 03: 1766 / SKR 04: 3816) 1.900 Euro an Erlöse (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200) 1.900 Euro Darstellung des Zwischenkontos 8200/4200 Erlöse

Seite 8 2.2.4. Wertübergabe an AGENDA USt Bei Umstellung der Versteuerungsart von Ist auf Soll kann es bei der Übergabe der Werte an das Programm AGENDA USt zu Abweichungen in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung kommen. Bitte überprüfen Sie die Werte und ändern Sie diese ggf. manuell ab. 3. Umstellung Sollversteuerung auf Istversteuerung Im Folgenden sehen Sie die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer durch den Wechsel der Versteuerungsart und die notwendigen buchhaltungstechnischen Erfassungen. Beispiel: Die Firma Simon & Partner berechnet im Jahr 2011 die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung). Aufgrund der gesunkenen Umsätze wird beim Finanzamt ab dem 1.1.2012 die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten beantragt (Istversteuerung). Am 30.12.2011 wurde eine Ausgangsrechnung für in 2011 ausgeführte Leistungen über 23.800 Euro geschrieben. Der Zahlungseingang erfolgte am 20.01.2012. 3.1. Ausgangsrechnung in 2011 (Sollversteuerung) Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten und damit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Buchungssatz Ausgangsrechnung Debitor 23.800 Euro An Erlöse 19 % USt (SKR 03: 8400 / SKR 04: 4400) 20.000 Euro

Seite 9 3.2. Zahlungseingang in 2012 (Istversteuerung) Bei der Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten und damit erst zum Zeitpunkt des Geldeingangs. Bei der Verbuchung der Ausgangsrechnung wird der Steuerbetrag daher automatisch als nicht fällige Umsatzsteuer erfasst. Durch den Wechsel der Versteuerungsart zum 1.1.2012 würde nun für Ausgangsrechnungen aus dem Vorjahr die fällige Umsatzsteuer doppelt gebucht zum einen im Rahmen der Sollversteuerung bei Leistungserbringung (2011) und zum zweiten im Rahmen der Istversteuerung bei Zahlungseingang (2012). 3.2.1. Zahlungseingang in 2012 ohne Besonderheiten Erfolgt nach einem Wechsel der Versteuerungsart der Zahlungseingang einer Vorjahresrechnung, so ist folgende Buchung vorzunehmen: Buchungssatz Zahlungseingang Durch die Verwendung des Steuerschlüssels (BU-Schlüssel) 1 wird die automatische Umbuchung der fälligen Umsatzsteuer unterbunden. Dies verhindert eine Doppelbelastung. Bank (SKR 03: 1200 / SKR 04: 1800) 23.800 Euro an Debitor mit BU-Schlüssel 1 (110000) 23.800 Euro

Seite 10 3.2.2. Zahlungseingang in 2012 mit Skontoabzug Erfolgt nach einem Wechsel der Versteuerungsart der Zahlungseingang einer Vorjahresrechnung mit Skontoabzug, so sind folgende Buchungen vorzunehmen: Buchungssatz und Zahlungseingang mit Skontoabzug Der Zahlungseingang wird mit dem verminderten Betrag gebucht; der Differenzbetrag ist im Feld»Skonto«zu erfassen. Der notwendige Steuersatz für die Skontoverbuchung wird automatisch aus der Belegnummer ermittelt. Wird ohne diese gebucht, muss der Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) manuell ergänzt werden (für 19 % USt erfassen Sie den Debitor im Feld»Gegenkonto«bitte wie folgt: 310000; für 7 %: 210000). Bank (SKR 03: 1200 / SKR 04: 1800) Skonto 23.324 Euro an Debitor 476 Euro 23.800 Euro Umbuchung fällige USt Durch den Zahlungseingang wird die volle Umsatzsteuer aus dem Rechnungsbetrag (19 % von 23.800 = 3.800 Euro) erneut als fällige Umsatzsteuer verbucht; durch die Umbuchung erfolgt die entsprechende Korrektur. An fälliger Umsatzsteuer werden 3.724 Euro abgeführt (2012: 3.800+ Euro = 19 % v. 23.800 Euro <> 2012: 76- Euro = 19 % v. 476- Euro). USt 19 % (SKR 03: 1776 / SKR 04: 3806) 3.800 Euro an USt 19 % nicht fällig (SKR 03: 1766 / SKR 04: 3816) 3.800 Euro

Seite 11 3.2.3. Zahlungseingang in 2012 mit Teilzahlung Erfolgt nach einem Wechsel der Versteuerungsart der Zahlungseingang einer Vorjahresrechnung mit Teilzahlung, so sind folgende Buchungen vorzunehmen: Buchungssatz Zahlungseingang mit Teilzahlung Durch die Verwendung des Steuerschlüssels (BU-Schlüssel) 1 wird die automatische Umbuchung der fälligen Umsatzsteuer unterbunden. Dies verhindert eine Doppelbelastung. Diese Vorgehensweise ist beim Eingang des Restbetrags ebenfalls anzuwenden. Bank (SKR 03: 1200 / SKR 04: 1800) 11.900 Euro an Debitor mit BU-Schlüssel 1 (110000) 11.900 Euro

Seite 12 3.3. Forderungsverlust (Istversteuerung) Beispiel: Die Firma Simon & Partner stellt am 15.12.2012 eine Ausgangsrechnung über 11.900 Euro. Die Umsatzsteuer wird im Jahr 2012 nach vereinbarten Entgelten berechnet (Sollversteuerung). Buchungssatz Debitor 11.900 Euro an Erlöse 19 % USt (SKR 03: 8400 / SKR 04: 4400) 11.900 Euro Aufgrund der gesunkenen Umsätze wird beim Finanzamt ab dem 1.1.2012 die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten beantragt (Istversteuerung).

Seite 13 Zum Jahresende 2012 ist die Forderung uneinbringlich und in voller Höhe auszubuchen. Die Buchung des Forderungsverlusts muss über das Verrechnungskonto Istversteuerung erfolgen, damit das Konto 1776 (3806) Umsatzsteuer 19 % im Soll korrigiert wird. Über eine 2. Buchung wird das Verrechnungskonto Istversteuerung wieder aufgelöst und gegen das Debitorenkonto gebucht. Die USt-Berechnung ist mit dem Buchungsschlüssel 4 zu unterdrücken. 1. Buchungssatz Forderungsverluste (SKR 03: 2406 / SKR 04: 6936) 11.900 Euro an Verrechnungskonto Istversteuerung (SKR 03: 1390 / SKR 04: 1370) 11.900 Euro 2. Buchungssatz Verrechnungskonto Istversteuerung (SKR 03: 4001390 / SKR 04: 4001370) 11.900 Euro an Debitor 11.900 Euro