Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Was ist SEPA? Europa wächst immer weiter zusammen. Aus diesem Grund gibt es seit 2008 einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa, kurz SEPA genannt. Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payment Area. Im SEPA-Raum wird es ab dem 01.02.2014 keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen geben. Welche Länder gehören zu SEPA? SEPA gilt derzeit in insgesamt 32 Staaten. Dazu gehören alle 17 Euro-Staaten und 10 EU-Mitglieder ohne Eurobargeld, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco und die Schweiz.
Was sind IBAN und BIC? IBAN: (International Bank Account Number) Die IBAN bezeichnet die internationale Kontonummer. In Deutschland hat die IBAN genau 22 Stellen, in anderen Ländern kann die Länge der IBAN abweichend sein. Die IBAN setzt sich aus der jeweiligen Abkürzung des Landes, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. BIC: (Bank Identifier Code) Die BIC, oder auch Swift-Code genannt, ist die international gültige Bankleitzahl eines Kreditinstitutes. Mit der BIC können die Kreditinstitute weltweit erkannt werden. Die Länge der BIC ist von Land zu Land unterschiedlich und kann zwischen 8 bis 11 Stellen liegen. An der fünften und sechsten Stelle ist immer das jeweilige Länderkennzeichen zu finden. Wo finden Sie Ihre IBAN und BIC? Die passende IBAN und BIC zu Ihrem Bankkonto können Sie entweder auf der Rückseite Ihrer Bankkarte oder auf dem ersten Blatt Ihres Kontoauszugs finden.
Was ändert sich bei Überweisungen? Wie sieht eine SEPA-Überweisung aus? Das Formular für eine uro-überweisung ähnelt dem der Inlandsüberweisung. Die einzigen Unterschiede sind: Es wird ein neuer Überweisungsbeleg genutzt Angabe der IBAN und der BIC des Zahlungsempfängers ( Die IBAN ist die internationale Kontonummer und die BIC ist die internationale Bankleitzahl des Zahlungsempfängers) Angabe der IBAN des Auftraggebers Sie können bis zum 01.02.2014 beide Überweisungsbelege für Zahlungsaufträge nutzen. Ab dem 01.02.2014 wird die SEPA-Überweisung dann die bisherige Inlandsüberweisung vollständig ersetzen. Tauschen Sie die Belege am besten schon frühzeitig aus.
Was ändert sich bei Lastschriften? Bisher nutzen Sie für Ihre Lastschrifteinzüge die Einzugsermächtigung. Ab dem 01.02.2014 werden Sie Ihre Zahlungen als SEPA-Basis-Lastschrift einziehen. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID): Jeder Kontoinhaber, der Lastschriften bei seiner Bank zum Einzug einreicht benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer kann der Lastschrifteinreicher eindeutig ermittelt werden. Der Aufbau der Gläubiger-ID ist europaweit einheitlich. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird zentral durch die Deutsche Bundesbank vergeben und kann kostenlos im Internet unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Die Beantragung der Gläubiger-ID dauert wenige Minuten. Eine Anleitung haben wir für Sie als Download auf unserer Internetseite hinterlegt. Anschließend erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung der Deutschen Bundesbank mit Ihrer beantragten Gläubiger-ID. Bitte reichen Sie diese als Kopie bei uns ein. Umdeutungsmöglichkeit für bestehende Einzugsermächtigungen Ziel der Umdeutungsmöglichkeit ist es, dass vorhandene Einzugsermächtigungen zukünftig als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden können. Sie brauchen für bestehende Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Es besteht nur die Pflicht, den Zahlungspflichtigen über die Änderung zu benachrichtigen. Die Information können Sie per Anschreiben, Fax oder Mail verschicken. Ein Musterschreiben, mit dem Sie Ihren Vertragspartner über die Umstellung auf die SEPA- Basis-Lastschrift informieren können, haben wir für Sie zum Download auf unserer Internetseite hinterlegt.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung und ist die rechtliche Voraussetzung für den Einzug einer Forderung mittels Lastschrift. Das Lastschriftmandat bildet die Vertragsgrundlage zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen. Der Zahlungspflichtige erteilt mit seiner Unterschrift auf dem Mandat dem Zahlungsempfänger eine Ermächtigung zum Einzug der Forderung. Das Mandat wird im Original beim Zahlungsempfänger aufbewahrt und muss der Bank nicht vorgelegt werden. Der Zahlungspflichtige hat weiterhin innerhalb von 8 Wochen die Möglichkeit, die Lastschrift ohne Angabe eines Grundes zurück zugeben. Wenn keine schriftliche Ermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt, erhöht sich die Rückgabemöglichkeit auf 13 Monate nach der Kontobelastung. Bitte nutzen Sie für neue Einzüge nur noch das neue SEPA-Lastschriftmandat.
Mandatsreferenz Jedes Lastschriftmandat muss von Ihnen mit einer eindeutigen Mandatsreferenz versehen werden, die bei allen folgenden Lastschrifteinzügen anzugeben ist. Die Referenznummer ist bis zu 35 Zeichen lang und kann von Ihnen individuell vergeben werden, um den Zahlungsvorgang eindeutig zuordnen zu können. Zum Beispiel durch die Angabe der Kundenummer, der Vertragsnummer oder dem Grund der Zahlung. Vorabinformation über den Einzug ( Pre-Notification ) Sie müssen als Einreicher einer Lastschrift den Zahlungspflichtigen künftig über den bevorstehenden Lastschrifteinzug informieren. Folgende Angaben müssen in der Vorabinformation enthalten sein: Der Betrag und das Fälligkeitsdatum des Lastschrifteinzugs Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Mandatsreferenz / Verwendungszweck der Zahlung Sie können die Vorabinformationen per Brief, per Fax oder auch per Mail veröffentlichen. Wenn Sie Ihre Beträge immer zum gleichen Zeitpunkt und über den gleichen Betrag einziehen, reicht eine Information pro Jahr aus. Festes Fälligkeitsdatum und Einreichungsfristen: Bei SEPA-Lastschriften ist ein festes Fälligkeitsdatum ( Due Date = D ) vorgeschrieben. An diesem Tag finden alle Buchungen statt, sowohl beim Einreicher der Lastschrift als auch beim Zahlungspflichtigen. Mit dem vorgegebenen Fälligkeitsdatum wird dem Zahlungspflichtigen eine bessere Disposition seines Kontos ermöglicht und Sie erhalten am Fälligkeitstag die Kontogutschrift. Bei der Einreichung von SEPA-Lastschriften muss eine Einreichungsfrist eingehalten werden. Wenn Sie bei einem Zahlungspflichtigen zum ersten Mal oder nur einmalig eine Laschrift abbuchen, dann beträgt die Vorlauffrist mindestens 5 Tage vor Fälligkeit (D-5). Wenn Sie bei einem Zahlungspflichtigen weitere Lastschriften bzw. Folgelastschriften einziehen, dann beträgt die Vorlauffrist mindestens 2 Tage vor Fälligkeit (D-2).
Einreichung der Lastschriften bei der Bank Ab dem 01.02.2014 können Lastschriften nur noch beleglos eingereicht werden. Lastschriften in beleghafter Form oder auch im DTA-Format können dann nicht mehr verarbeitet werden. Lastschriften können nur noch in der elektronischen Form verarbeitet werden. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der technischen Umsetzung. Ab dem 01.02.2014 wird es keinen nationalen Zahlungsverkehr mehr geben! Das heißt, Sie müssen bis zu diesem Termin Ihren Zahlungsverkehr auf den neuen SEPA- Standard umgestellt haben. Im Anhang stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung stellen, damit Sie sich schon jetzt auf SEPA vorbereiten können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Marina Walbrodt Sophia Schetter e-mail: marina.walbrodt@vb-schermbeck.de e-mail: sophia.schetter@vb-schermbeck.de Telefon: 02853/98-93 Telefon: 02853/98-19
Checkliste SEPA ª Beantragen Sie kostenlos Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und reichen Sie anschließend eine Kopie der Benachrichtigung bei uns ein. ª Schließen Sie mit uns eine (neue) Lastschriftinkassovereinbarung ab. Die Vereinbarung finden Sie im Anhang zu diesem Schreiben. ª Holen Sie bei Ihren neuen Vertragspartnern ein neues SEPA-Lastschriftmandat ein und nutzen Sie bei bestehenden Verträgen die Umdeutungsmöglichkeit. ª Für die Umstellung Ihrer Zahlungen auf IBAN und BIC können Sie unseren kostenlosen IBAN-Konverter nutzen. Sprechen Sie uns einfach an. ª Legen Sie für Ihre Lastschriften eine eindeutige Regelung für den Aufbau der Mandatsreferenz fest. Beispielsweise die Kundennummer oder Vertragsnummer. ª Informieren Sie Ihre Vertragspartner rechtzeitig über den bevorstehenden Lastschrifteinzug (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit). Bei wiederkehrenden Zahlungen über den gleich Betrag reicht eine Information pro Jahr aus. Bei Fragen und Anregungen rund um das Thema SEPA stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Marina Walbrodt Sophia Schetter Mail: sepa@vb-schermbeck.de Mail: sepa@vb-schermbeck.de Telefon: 02853/98-93 Telefon: 02853/98-19