Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk. Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 den Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg sowie des Bebauungsplanes Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk beschlossen. Flächennutzungsplan: Zur Schaffung zusätzlicher innenstadtnaher Bauflächen ist beabsichtigt, mit der 29. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk eine bisherige Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche umzuwandeln. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt insgesamt ca. 0,7 ha. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich. Bebauungsplan: Mit dem Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk soll an die bauliche Nachverdichtung mit umgebungstypischen Wohngebäuden in lockerer Bauweise auf mittelgroßen Grundstücken umgesetzt werden. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, in dieser integrierten Lage, angepasst an die Umgebungsbebauung, qualifizierten Wohnungsbau zu entwickeln. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk umfasst ca. 0,7 ha. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
2 Die Bauleitplanentwürfe mit Plandarstellung und textlichen Festsetzungen, die Planbegründungen, der Umweltbericht und Landschaftspflegerische Fachbeitrag, der Fachbeitrag zum Artenschutz sowie weitere umweltrelevante Gutachten und die nach Einschätzung der Stadt Heinsberg wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 22.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Geschäftszeiten sind: vormittags montags bis freitags nachmittags montags dienstags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
3 Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Entwurfsbeschluss der Bauleitpläne verfügbar sind: I. Allgemeine Informationen und Übersichten 1. Planungsgruppe MWM, 2016: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk und Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg: - Veranlassung und Planungsziel; - rechtliche Grundlagen; Fachgutachten; übergeordnete Planung; - räumlicher Geltungsbereich; Ist-Zustand; Inhalt der Planung; - Art und Maß der baulichen Nutzung; Erschließung, Verkehr; - Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche; Gestaltung, Ortsbild; - Bebauungs-, Nutzungs-, Grün- und Freiflächenkonzept, Grünordnung, Einfriedungen; - Garagen, Carports, Stellplätze, Nebenanlagen, Verkehrsflächen; - Ergebnisse des Umweltberichts, Bewertung des Umweltzustands, Eingriff in Natur und Landschaft; Ergebnisse der Artenschutzprüfung, Hinweise zum Artenschutz; - Ver- und Entsorgung; Niederschlagswasser; - Immissionen / Emissionen, Klima, Altlasten, Erbebenzone, Kampfmittelbeseitigung; - (Boden-)Denkmäler, Baukultur. 2. Planungsgruppe MWM, 2016: Bebauungsplan und Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk : - Art und Maß der baulichen Nutzung; - Garagen, Carports, Stellplätze, Nebenanlagen, Zufahrten, Verkehrsflächen; - Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur- und Landschaft sowie zum Artenschutz; - Flächen und Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzlisten; Pflege, zeitlicher Rahmen zur Umsetzung; - Gestalterische Festsetzungen; Einfriedungen, Pflanzlisten; - Zuordnung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans; - Hinweise zu: Niederschlagswasser, Kampfmittelbeseitigung, Bodendenkmäler, Erdbebenzone, Artenschutz.
4 3. Planungsgruppe Scheller, 2016: Umweltbericht mit Landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffsbilanzierung zum B-Plan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk Heinsberg: - Vorhaben- und Standortbeschreibung, Umweltschutzziele; - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Bezug zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung; - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Eingriffs- / Ausgleichsbewertung; - Landschaftspflegerische Konzeption, Umsetzung, Pflege; - Verfahren der Umweltprüfung; Umweltüberwachung. 4. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu folgenden umweltrelevanten Themengebieten: - Ökologischer Wert des Planungsgebietes, Eingriffskompensation, Artenschutz; - Betroffenheit von Wald; geschützter Landschaftsbestandteil; - Bau eines Versickerungsbecken; - Verkehr; - Erdbebenzone, - Bodendenkmäler. II. Informationen zu speziellen umweltrelevanten Themen: II.1. Artenschutz: 1. Planungsgruppe Scheller, 2013: Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (Screening) zum B- Plan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk Heinsberg: - Anlass, Aufgabenstellung, Methodik; - Planungsgebiet, Biotopausstattung, Biotopbewertung; - Wirkfaktoren des Vorhabens, potentielle artenschutzrechtliche Konflikte; - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
5 2. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 2016: Artenschutzprüfung zum B-Plan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk Heinsberg. - Anlass, rechtliche Grundlagen; - Untersuchungsgebiet, Standortbeschreibung; - Untersuchungsumfang und methodik; Vögel und Fledermäuse; - Vorhandene und erhobene Daten; - Projektwirkungen; artenschutzrechtliche Beurteilung. II.2 Landschaftspflege 1. Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, 2015: Ökokonto Dremmen Porselen. - Externe Kompensationsmaßnahmen; - Vorhabenbeschreibung, Lage, Flächengröße, ökologische Bilanzierung; - Zielsetzung, Auflagen; - Anlage und Pflege von Grünland; Regio-Saatgut; Gehölzpflanzungen. II.3 Baugrund, Versickerungsfähigkeit des Bodens 1. BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbh, 2013: Baugrundgutachten zum Erschließungsgebiet Linderner Straße / Am Wasserwerk in Heinsberg - Bauvorhaben, Methodik; - Geologische und hydrogeologische Verhältnisse; - Baugrundaufbau; Klassifizierung und bodenmechanische Beurteilung; - Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten; - Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung: Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßenbau, Einfamilienhäuser. 2. BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbh, 2014: Erschließungsgebiet Linderner Straße / Am Wasserwerk in Heinsberg. Ergebnisse der durchgeführten hydrogeologischen Erkundungen zum Standort des Versickerungsbecken. - Durchgeführte Erkundungen und Ergebnisse.
6 3. Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbh (ohne Datum): Dimensionierung eines Versickerungsbeckens nach ATV Arbeitsblatt 138. Versickerungsbecken Heinsberg. - Berechnung der Größe des Versickerungsbeckens. Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ferner ist ein Antrag nach 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Heinsberg, 09.03.2016 Stadt Heinsberg Der Bürgermeister Dieder