im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Ähnliche Dokumente
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

bis einschließlich

- 1 - Bekanntmachung. über die Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 Oberbruch Ruraue II.

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

AMTSBLATT Jahrgang 44/2014. Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS. Pulheim

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Amtsblatt für die Stadt Büren

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Villmar Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Amtsblatt für die Stadt Göttingen

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 7. April 2016 Jahrgang 2016/Nummer 15. Inhaltsverzeichnis. Laufende Nummer. Bezeichnung

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm

Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Amtliche Bekanntmachung

Amtsblatt. 7. Jahrgang - Nr September 2016

Amtliche Bekanntmachung der. Gemeinde Burgwald. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung

Schutzgut Mensch. Art Urheber Thematischer Bezug. Straßen- und Gewerbelärm

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.

Bekanntmachung. Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello beschlossen.

Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII Februar 2016

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

* Amtliche Bekanntmachung

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:

hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

S T A D T J Ü L I C H

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Nr. 4 vom / Bekanntmachung der Stadt Haan über das Ausscheiden eines Ratsmitgliedes und Feststellung des Nachfolgers

ORTSGEMEINDE FREISBACH

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

Amtliche Bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Bekanntmachung des Planungsverbandes Düren-Niederzier. Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13/287 Talbenden-Rurbenden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Art Urheber Thematischer Bezug

Amtliche Bekanntmachung. Bebauungsplan Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim, 1. Änderung und Ergänzung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

bis einschließlich

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

Nummer 03/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

Stadt Bendorf. Öffentliche Bekanntmachung. Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes Fillingers Eck 1. Änderung gem. 3 Abs.

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt:

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Bauleitplanung des Flecken Coppenbrügge

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Begründung zum Entwurf

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Amtsblatt für die Stadt Büren

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang Inhalt

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

Stadt Schwentinental Der Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

Transkript:

Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk. Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 07. März 2016 den Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg sowie des Bebauungsplanes Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk beschlossen. Flächennutzungsplan: Zur Schaffung zusätzlicher innenstadtnaher Bauflächen ist beabsichtigt, mit der 29. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk eine bisherige Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche umzuwandeln. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt insgesamt ca. 0,7 ha. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich. Bebauungsplan: Mit dem Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk soll an die bauliche Nachverdichtung mit umgebungstypischen Wohngebäuden in lockerer Bauweise auf mittelgroßen Grundstücken umgesetzt werden. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, in dieser integrierten Lage, angepasst an die Umgebungsbebauung, qualifizierten Wohnungsbau zu entwickeln. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 Linderner Straße/Am Wasserwerk umfasst ca. 0,7 ha. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

2 Die Bauleitplanentwürfe mit Plandarstellung und textlichen Festsetzungen, die Planbegründungen, der Umweltbericht und Landschaftspflegerische Fachbeitrag, der Fachbeitrag zum Artenschutz sowie weitere umweltrelevante Gutachten und die nach Einschätzung der Stadt Heinsberg wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 22.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Geschäftszeiten sind: vormittags montags bis freitags nachmittags montags dienstags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

3 Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Entwurfsbeschluss der Bauleitpläne verfügbar sind: I. Allgemeine Informationen und Übersichten 1. Planungsgruppe MWM, 2016: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk und Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg: - Veranlassung und Planungsziel; - rechtliche Grundlagen; Fachgutachten; übergeordnete Planung; - räumlicher Geltungsbereich; Ist-Zustand; Inhalt der Planung; - Art und Maß der baulichen Nutzung; Erschließung, Verkehr; - Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche; Gestaltung, Ortsbild; - Bebauungs-, Nutzungs-, Grün- und Freiflächenkonzept, Grünordnung, Einfriedungen; - Garagen, Carports, Stellplätze, Nebenanlagen, Verkehrsflächen; - Ergebnisse des Umweltberichts, Bewertung des Umweltzustands, Eingriff in Natur und Landschaft; Ergebnisse der Artenschutzprüfung, Hinweise zum Artenschutz; - Ver- und Entsorgung; Niederschlagswasser; - Immissionen / Emissionen, Klima, Altlasten, Erbebenzone, Kampfmittelbeseitigung; - (Boden-)Denkmäler, Baukultur. 2. Planungsgruppe MWM, 2016: Bebauungsplan und Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk : - Art und Maß der baulichen Nutzung; - Garagen, Carports, Stellplätze, Nebenanlagen, Zufahrten, Verkehrsflächen; - Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur- und Landschaft sowie zum Artenschutz; - Flächen und Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzlisten; Pflege, zeitlicher Rahmen zur Umsetzung; - Gestalterische Festsetzungen; Einfriedungen, Pflanzlisten; - Zuordnung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans; - Hinweise zu: Niederschlagswasser, Kampfmittelbeseitigung, Bodendenkmäler, Erdbebenzone, Artenschutz.

4 3. Planungsgruppe Scheller, 2016: Umweltbericht mit Landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffsbilanzierung zum B-Plan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk Heinsberg: - Vorhaben- und Standortbeschreibung, Umweltschutzziele; - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Bezug zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung; - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Eingriffs- / Ausgleichsbewertung; - Landschaftspflegerische Konzeption, Umsetzung, Pflege; - Verfahren der Umweltprüfung; Umweltüberwachung. 4. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu folgenden umweltrelevanten Themengebieten: - Ökologischer Wert des Planungsgebietes, Eingriffskompensation, Artenschutz; - Betroffenheit von Wald; geschützter Landschaftsbestandteil; - Bau eines Versickerungsbecken; - Verkehr; - Erdbebenzone, - Bodendenkmäler. II. Informationen zu speziellen umweltrelevanten Themen: II.1. Artenschutz: 1. Planungsgruppe Scheller, 2013: Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I (Screening) zum B- Plan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk Heinsberg: - Anlass, Aufgabenstellung, Methodik; - Planungsgebiet, Biotopausstattung, Biotopbewertung; - Wirkfaktoren des Vorhabens, potentielle artenschutzrechtliche Konflikte; - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

5 2. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, 2016: Artenschutzprüfung zum B-Plan Nr. 72 Linderner Straße / Am Wasserwerk Heinsberg. - Anlass, rechtliche Grundlagen; - Untersuchungsgebiet, Standortbeschreibung; - Untersuchungsumfang und methodik; Vögel und Fledermäuse; - Vorhandene und erhobene Daten; - Projektwirkungen; artenschutzrechtliche Beurteilung. II.2 Landschaftspflege 1. Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, 2015: Ökokonto Dremmen Porselen. - Externe Kompensationsmaßnahmen; - Vorhabenbeschreibung, Lage, Flächengröße, ökologische Bilanzierung; - Zielsetzung, Auflagen; - Anlage und Pflege von Grünland; Regio-Saatgut; Gehölzpflanzungen. II.3 Baugrund, Versickerungsfähigkeit des Bodens 1. BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbh, 2013: Baugrundgutachten zum Erschließungsgebiet Linderner Straße / Am Wasserwerk in Heinsberg - Bauvorhaben, Methodik; - Geologische und hydrogeologische Verhältnisse; - Baugrundaufbau; Klassifizierung und bodenmechanische Beurteilung; - Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten; - Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung: Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßenbau, Einfamilienhäuser. 2. BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbh, 2014: Erschließungsgebiet Linderner Straße / Am Wasserwerk in Heinsberg. Ergebnisse der durchgeführten hydrogeologischen Erkundungen zum Standort des Versickerungsbecken. - Durchgeführte Erkundungen und Ergebnisse.

6 3. Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbh (ohne Datum): Dimensionierung eines Versickerungsbeckens nach ATV Arbeitsblatt 138. Versickerungsbecken Heinsberg. - Berechnung der Größe des Versickerungsbeckens. Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ferner ist ein Antrag nach 47 Abs. 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Heinsberg, 09.03.2016 Stadt Heinsberg Der Bürgermeister Dieder