Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes 1. Sitzung am 27. März 2015 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3 und Stv. Abteilungsleiter IV
Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Erörterung des Gesetzentwurfs insbesondere Förderbereiche Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung 5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen 6. Verschiedenes 2
Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Erörterung des Gesetzentwurfs insbesondere Förderbereiche Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung 5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen 6. Verschiedenes 3
Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Erörterung des Gesetzentwurfs insbesondere Förderbereiche Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung 5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen 6. Verschiedenes 4
3. Regierungsentwurf KInvFG Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 18. März 2015 zum Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015-2019 Zur Förderung und Entlastung der Kommunen werden zusätzlich 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 3,5 Mrd. Euro auf den neuen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur zielgenauen Stärkung der Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen. Weitere 1,5 Mrd. Euro werden für die Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 eingesetzt, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/content/de/pressemitteilungen/finanzpolitik/2015/03/2015-03-18-pm13-bundeshaushalt-eckwerte.html?view=renderprint 5
3. Regierungsentwurf KInvFG Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen Wie profitiert Hessen von dem Investitionsprogramm? Bis zu 317.138.500 Euro der Bundesmittel fließen nach Hessen. Für Investitionen finanz- bzw. strukturschwacher Kommunen Bis zu 90% Finanzierungsanteil des Bundes an den Investitionen Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in die Förderung schon mit einem Kofinanzierungsanteil von 10% möglich Förderzeitraum: Mitte 2015 bis Ende 2018 (ÖPP-Projekte bis Ende 2019) Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/content/de/downloads/gesetze/2015-03-18-kommunen.pdf? blob=publicationfile&v=2 6
3. Regierungsentwurf KInvFG Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen Was sind die nächsten Schritte? Erörterung des Gesetzentwurfs in der Arbeitsgruppe Erforderlichenfalls Einflussnahme auf die Bundesgesetzgebung Erarbeitung von Kriterien zur Verteilung der Mittel in Hessen in der Arbeitsgruppe Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Hessen Zuteilung der Förderkontingente an die begünstigten hessischen Kommunen (Elektronisches) Anmeldeverfahren zur Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm 7
Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Erörterung des Gesetzentwurfs insbesondere Förderbereiche Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung 5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen 6. Verschiedenes 8
4. Erörterung Gesetzentwurf Förderbereiche 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung c) Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ohne Abwasser und ÖPNV d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 9
4. Erörterung Gesetzentwurf Förderbereiche 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung 10
4. Erörterung Gesetzentwurf Förderbereiche 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz 11
4. Erörterung Gesetzentwurf Weitere Voraussetzungen der Mittelverwendung (Auszug) Als Investitionen finanzschwacher Kommunen werden auch Investitionen von sonstigen Trägern (einschließlich privater Träger) angesehen, wenn diese dort kommunale Aufgaben erfüllen. Auch Investitionen im Rahmen von ÖPP können bei einer den Anforderungen des Gesetzes genügenden Ausgestaltung gefördert werden. Die geförderten Investitionen sollen unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen auch längerfristig nutzbar sein. Investive Begleit- und Folgemaßnahmen werden nur gefördert, wenn sie in Zusammenhang mit den geförderten Hauptmaßnahmen stehen. Laufende Personalkosten der Verwaltung sind nicht erstattungsfähig. Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur gemäß Nummer 1 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, können nicht gefördert werden. 12
Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Erörterung des Gesetzentwurfs insbesondere Förderbereiche Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung 5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen 6. Verschiedenes 13
5. Zeitplan Zeitplan auf Bundesebene Bundestag 18.03. Kabinettbeschluss über Regierungsentwurf 23.04. Bundestag, 1. Lesung 13.05. Kabinettbeschluss über Gegenäußerung 20.05. Abschließende Beratung im BT-Haushaltsausschuss 22.05. Bundestag, 2./3. Lesung 14
5. Zeitplan Zeitplan auf Bundesebene Bundesrat 18.03. Kabinettbeschluss über Regierungsentwurf 27.03. Zuleitung Bundesrat 23.04. Beratung im BR-Finanzausschuss 08.05. 1. Beratung BR 29.05. Beratung im BR-Finanzausschuss 12.06. 2. Beratung Bundesrat 15
5. Zeitplan Zeitplan Vorbereitung Bundesrat Übersendung Anregungen der KSpV und Ministerien an HMdF in elektronischer Form bis unmittelbar nach Ostern (Eingang spätestens 8. April Dienstschluss) Zusammenstellung und Weiterleitung Anregungen mit eigener Stellungnahme Referat IV 3 an Referat F (spätestens 10. April vormittags) 16
Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellungsrunde 3. Grundzüge des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Erörterung des Gesetzentwurfs insbesondere Förderbereiche Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung 5. Zeitplan zur Einbringung von Anregungen 6. Verschiedenes 17
6. Verschiedenes Monat Termin für die 2. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm Vorschlag Anberaumung der nächsten Sitzung nach Bedarf Aktuell schriftliches Verfahren vorzugswürdig Eilbedürftigkeit Versand Präsentation und Protokollentwurf vor Ostern Weiterleitung Anregungen und Stellungnahme nach Ostern Zeitnah Informationsmöglichkeit im Internet unter hmdf.hessen.de 18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Patrik.Kraulich@hmdf.hessen.de