Kommunen und Landkreise Partner der Arbeitsverwaltung

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Transkript:

Kommunen und Landkreise Partner der Arbeitsverwaltung Mario Müller, Dezernent Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz, Landkreis Zwickau Fachveranstaltung Praxis im Austausch Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen Inhalt 1. Rahmenbedingungen 2. Ziele 3. Formen der Kooperationen 4. Handlungsbedarfe Backup 5. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis 6. Unterbringungskonzept im Landkreis Zwickau 2 1

1. Rahmenbedingungen a. Aufgabenzuordnung Asyl Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Durchführung Asyl verfahren Verteilungsverfahren auf Bundesländer Bund Länder Bund/Kommunen Kommunen Bundesagentur für Arbeit Beratung / Vermittlung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern in Arbeit und Ausbildung Freistaat Sachsen (SMI, LDS / ZAB, SMGI) Erstaufnahme im Freistaat Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte Rückführung abgelehnter Asylbewerber in Herkunftsländer Jobcenter Beratung / Vermittlung von anerkannten Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung Leistungen zum Lebensunterhalt von anerkannten Flüchtlingen Landkreise und kreisfreie Städte Unterbringung zugewiesener Asylbewerber Leistungen zum Lebensunterhalt nach AsybLG incl. Krankenversorgung ausländerrechtlic he Aufgaben, Ausstellen von Dokumenten kreisangehörige Städte und Gemeinden Pflicht zur Aufnahme Pflicht geeignete Grundstücke und Gebäude zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder zu benennen Duldung Notunterkünfte 3 1. Rahmenbedingungen b. Entwicklung der Zugänge (jeweils im Kalenderjahr) Stand: 31.10.2015 2.989 3.300 1.438 142 191 200 272 423 816 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stand 31.10.2015 Prognose 31.12.2015 Prognose I. Quartal 2016 4 2

1. Rahmenbedingungen c. Entwicklung Bestand (Asylbewerber und Ausländer mit Duldung) Stand: 31.10.2015 6.703 3.675 473 562 785 1.296 2.190 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.10.2015 Prognose 31.12.2015 Prognose I. Quartal 2016 5 1. Rahmenbedingungen d. Herkunft (Asylbewerber/Ausländer mit Duldung, LKr Zwickau, Stand 30.09.2015) Herkunft Anzahl 1 Syrien 346 2 Kosovo 145 3 Russische Föderation 132 4 Afghanistan 127 5 Pakistan 125 6 Libyen 104 7 Albanien 102 8 Serbien 98 9 Libanon 93 10 Indien 89 Herkunft Anzahl 11 Tunesien 84 12 Irak 73 13 Eritrea 68 14 Mazedonien 53 15 Georgien 43 16 Übriges Asien 41 17 Iran 30 18 Marokko 21 19 ungeklärt 20 20 Türkei 14 6 3

1. Rahmenbedingungen e. Sozialstruktur (Asylbewerber/Ausländer mit Duldung, LKr Zwickau) per 30.09.2015 per 30.09.2015 25% 51% 46% 3% Alleinreisende Männer Alleinreisende Frauen Familie/Ehepaare 17% 58% Männer Frauen Kinder 7 2. Ziele bei der AM-Integration von Flüchtlingen 4

3. Formen der Kooperation 3. Formen der Kooperation 5

3. Formen der Kooperation 3. Formen der Kooperation 6

3. Formen der Kooperation 3. Formen der Kooperation 7

3. Formen der Kooperation 4. Handlungsbedarfe 8

4. Handlungsbedarfe 4. Handlungsbedarfe 9

Kontaktdaten Mario Müller Dezernent Landratsamt Zwickau Dezernat III - Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 Tel.: +49 375 4402 26000 Fax: +49 375 4402 26009 email: dezernat3@landkreis-zwickau.de Vielen Dank für Ihr Interesse! 20 10

Backup 5. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis 6. Unterbringungskonzept im Landkreis Zwickau 21 5. Aufenthaltsrecht 11

5. Aufenthaltsrecht 5. Aufenthaltsrecht 12

5. Arbeitserlaubnis d. Besitz Aufenthaltserlaubnis - uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt 5. Arbeitserlaubnis e. Aufenthaltsgestattung und Duldung - Aufnahme Ausbildung von Beginn an möglich - Verbot der Beschäftigung während der ersten 3 Monate des Aufenthaltes - nach 3 Monaten mit Zustimmung der Arbeitsverwaltung möglich Vorrangprüfung und Vergleichbarkeit Arbeitsbedingungen deshalb konkretes Arbeitsverhältnis bei ABH darlegen Zeitarbeit ist nicht mehr ausgeschlossen, sondern anderen Arbeitsverhältnissen gleichgestellt - 13

5. Arbeitserlaubnis e. Aufenthaltsgestattung und Duldung - nach 15-monatigem (qualifiziertem) Aufenthalt oder vorher bei Beschäftigungen, die eine bestimmte Ausbildung voraussetzen, entfällt Vorrangprüfung. Beteiligung Arbeitsverwaltung weiterhin erforderlich. - nach 4 Jahren (qualifiziertem) Aufenthalt keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung mehr erforderlich 5. Arbeitserlaubnis e. Aufenthaltsgestattung und Duldung - Ausländerbehörde an Entscheidung der Arbeitsverwaltung gebunden - ob und in welchem Rahmen der Ausländer arbeiten darf, aus dem von Ausländerbehörde ausgestellten Dokument ersichtlich - neue Formulierung: Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet. Aktuell liegt keine Genehmigung vor. - Ablehnung bei Geduldeten, wenn: * aus sicherem Herkunftsstaat und Ablehnung Asyl ab 1.9.15 * aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Gründen, die selbst zu vertreten sind, nicht vollzogen werden können 14

6. Unterbringungskonzept im Landkreis Zwickau (1) Asylunterbringung dezentrale Unterbringung gemeinschaftliche Unterbringung 221 Personen 1.239 Wohnprojektplätze 695 Wohnheimplätze 145 Plätze in Werdau 150 Plätze in Zwickau 240 Plätze in Glauchau 170 Plätze in Wilkau-Haßlau 135 Plätze in Crimmitschau 100 Plätze in Meerane 239 Notunterkunft Zwickau 60 Plätze Mülsen 190 Plätze in Werdau 400 Plätze in Zwickau 105 Plätze in Glauchau Stand: 30.09.2015 Verteilung der gemeinschaftlichen Unterbringung auf die Sozialräume nach Einwohneranteilen 29 6. Unterbringungskonzept im Landkreis Zwickau (2) bis 31.12.2015 Stand 30.09.2015 SOLL: 546 IST: 445 In Umsetzung: 140 SOLL: 985 IST: 60 In Umsetzung: 500 SOLL: 1.050 IST: 789 In Umsetzung: 211 SOLL: 613 IST: 470 In Umsetzung: 115 SOLL: 560 IST 170 In Umsetzung: 200 Gesamt SOLL: 3.754 IST /in Umsetzung: 3.100 30 15