Bezirksregierung Köln z. Hd. Frau Mende Dezernat 53 Zeughausstr Köln

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Transkript:

Member of the European Cyclists Federation (ECF) Kreisverband Aachen e. V. An der Schanz 1 (Welthaus) 52064 Aachen ADFC Kreisverband Aachen e. V. An der Schanz 1 (Welthaus) 52064 Aachen Bezirksregierung Köln z. Hd. Frau Mende Dezernat 53 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel. 0241 / 8 89 14 63 (AB) info@.adfc-ac.de www.adfc-ac.de Bankverbindung Sparkasse Aachen IBAN: DE56 3905 0000 0000 4294 80 BIC: AACSDE33 Datum: 03.03.2014 Maßnahmenvorschläge für den Luftreinhalteplan 2014 - Stadt Aachen Sehr geehrte Frau Mende, sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie - ergänzend zum Schreiben vom 16.10.2013 - weitere Maßnahmenvorschläge für den Entwurf des Luftreinhalteplans 2014 für die Stadt Aachen mit der Bitte um Berücksichtigung. Die Vorschläge wurden auf Basis des Mobilitätskonzept Aachen 2020 entwickelt, welches im Oktober 2013 der Öffentlichkeit von fünf Aachener Verkehrs- und Umweltverbänden vorgestellt wurde. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath ALLGEMEINER DEUTSCHER FAHRRAD-CLUB, Kreisverband Aachen e.v. Dieter Formen BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND E.V., Stadtgruppe Aachen Ralf Oswald VERKEHRSCLUB DEUTSCHLAND, Kreisverband Aachen Düren e.v. Anlagen: Wirksamkeitsabschätzung zu Maßnahmenvorschlägen, 2 Seiten Maßnahmenvorschläge M01 bis M08, 10 Seiten Karte: zulässige Höchstgeschwindigkeit (Bestand) Karte: zulässige Höchstgeschwindigkeit (kurzfristig) Karte: zulässige Höchstgeschwindigkeit (mittelfristig) Karte: Rad-Vorrang-Netz für Aachen Deckblatt, Impressum der Karte Das Routennetz der Stadt Aachen Parkgebührenübersicht Euregio und Rheinschiene, 1 Seite

Luftreinhalteplan Aachen 2014 Wirksamkeitsabschätzung zu Maßnahmenvorschlägen 1. Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus (M01) Gemäß eines Forschungsvorhabens, welches vom Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter der FE-Nr. 77.486/2006 durchgeführt wurde, sind Reduktionsraten allein bei den nicht motorbedingten PM 10 -Emissionen von ca. 10% bis 20% durch eine Senkung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h möglich. Insgesamt können durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h die PM 10 -Emissionen (Abgase, Bremsund Reifenabrieb) um bis zu 30 % reduziert werden. Durch die fortschreitende Verbesserung der Motorentechnik und der damit einhergehenden Minderung der Abgasmengen ist es zukünftig um so wichtiger, die PM 10 -Emissionen aus Brems- und Reifenabrieb zu reduzieren. Dies ist nur durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit und eine Verstetigung des Verkehrsflusses möglich. 2. Bausteine Radverkehr (M02, M05, M06 und M07) Der Radverkehr hatte gemäß der Mobilitätserhebung 2011 einen Anteil von 11 % an allen Wegen in Aachen. Erfolgreiche Maßnahmenpakete in anderen Städten haben gezeigt, dass eine wesentliche Steigerung des Radverkehrsanteils innerhalb von wenigen Jahren möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass mit einer konsequenten Umsetzung eines Maßnahmenbündels bis 2020 eine Steigerung des Radverkehrsanteils auf mindestens 20 % erreichbar ist (siehe "Mobilitätskonzept Aachen 2020" von fünf Aachener Umwelt- und Verkehrsverbänden). Mit den Maßnahmen M02, M05, M06 und M07 wird ein solches Maßnahmenbündel vorgeschlagen. Die optimale Wirkung kann nur erzielt werden, wenn die Maßnahmen in ihrer Kombination gemeinsam umgesetzt werden und durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Die Maßnahme M01, Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus, ist hierbei ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenbündels, hat jedoch darüber hinaus auch für den Fußgängerverkehr und das Miteinander aller Verkehrsarten eine große Bedeutung. Seite 1 von 2

Es ist schwierig, eine Auswirkung auf die Luftqualität jeder einzelnen Maßnahme vorab zu berechnen. Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Städten (Freiburg, Troisdorf, Göttingen usw.) ist jedoch folgende Modellrechnung für das Maßnahmenbündel als Ganzes plausibel: Steigerung des Radverkehrsanteils von 11 % (2011) auf 20 % (2020) davon 50 % Umsteiger vom Auto mittlere Entfernung der ersetzten Autofahrten: 3 km Gesamtzahl der Wege/Werktag in Aachen: ca. 1.200.000 (gemäß Mobilitätserhebung 2011) Reduktion der Verkehrsleistung im Autoverkehr: ca. 1.200.00 Wege/Tag * (20 11) % * 50 % * 3km = 162.000 km/tag 3. Ausbau der Kapazitäten des ÖPNV + Euregiobahn-Haltepunkt am Berliner Ring (M03 und M04) Steigerung des ÖPNV-Anteils von 15 % (2011) auf 17 % (2020) davon 50 % Umsteiger vom Auto mittlere Entfernung der ersetzten Autofahrten: 6 km Gesamtzahl der Wege/Werktag in Aachen: ca. 1.200.000 (gemäß Mobilitätserhebung 2011) Reduktion der Verkehrsleistung im Autoverkehr: ca. 1.200.00 Wege/Tag * (17 15) % * 50 % * 10km = 120.000 km/tag 4. Anhebung Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum (M04) Reduktion des Parksuchverkehrs um mindestens 50% mittlere Fahrstrecke bei der Parkplatzsuche: 700 m geschätzte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum: 5.000 Stück Nutzungsfrequenz pro Tag: achtfacher Wechsel Reduktion des Parksuchverkehrs: 5.000 * 8 * 0,7 * 50% = 14.000 km Seite 2 von 2

Luftreinhalteplan Aachen 2014 Vorschläge für den Entwurf zur Fortschreibung des "Integrierten Luftreinhalte- und Aktionsplans" für das Jahr 2014 von der Arbeitsgruppe "Mobilitätskonzept Aachen 2020" von fünf Aachener Umwelt- und Verkehrsverbänden Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M01 aus 2014 Kurztitel Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus Projektbeschreibung Zur Reduzierung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe soll das Geschwindigkeitsniveau im Stadtgebiet Aachen im Vergleich zu heute gesenkt werden (siehe Anlage 1). Durch eine Temporeduzierung lassen sich diverse Probleme, bei denen die Stadt Aachen im Vergleich zu ähnlich strukturierten Städten gleicher Größe schlecht aufgestellt ist, kurzfristig Verbesserungen für die Bevölkerung erzielen. Die verkehrlichen und umweltrechtlichen Probleme von Aachen sind im "Mobilitätskonzept Aachen 2020", welches im Oktober 2013 von fünf Umwelt- und Verkehrsverbänden vorgestellt wurde, näher betrachtet worden. Folgende Bereiche sind zu benennen: Luftschadstoffe Lärmbelastungen Verkehrssicherheit Verkehrsdichte Lebensqualität Maßnahmen: kurzfristige Ausweitung der Tempo-30-Zonen auf alle nicht klassifizierten Straßen im Stadtgebiet im Laufe des Jahres 2014 (siehe Anlage 2) kurzfristige Reduzierung der Regelgeschwindigkeit im Jahr 2014 auf allen derzeit mit Tempo 70 im Stadtgebiet ausgeschilderten Straßen auf Tempo 50 (siehe Anlage 2), hiervon sollen nur die anbaufreien Abschnitte des Außenringes ausgenommen werden kurzfristige Reduzierung der Regelgeschwindigkeit im Jahr 2014 auf den stadtnahen Autobahnen auf Tempo 120 und mittelfristig auf Tempo 100 (2016) zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Reduzierung von stadtnahen Feinstaubquellen im Umfeld von Wohngebieten. Die stadtnahen Autobahnen verfrachten insbesondere bei austauscharmen, schwachen Nord- und Ostwindwetterlagen große Feinstaubmengen in den Aachener Talkessel. mittelfristig (2016) sollen die Tempo-30-Zonen auch auf die klassifizierten Straßen innerhalb und auf dem Außenring ausgeweitet werden (siehe Anlage 3) um die insbesondere dort auftretenden Probleme im Hinblick auf die Luftschadstoff- und Lärmbelastungen zu verbessern Überprüfung aller Lichtsignalanlagen im Hinblick auf die verkehrliche Notwendigkeit bei Tempo 30, ggf. Rückbau von Lichtsignalanlagen zur Verbesserung des Verkehrsflusses (Reduzierung von verbrauchserhöhenden Brems- und Beschleunigungsvorgängen) mit begleitenden Maßnahmen, welche eine sichere Querung von Fußgängern ermöglichen die durch die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verursachten Reduzierungen der Reisegeschwindigkeit des ÖPNV sind durch folgende beispielhafte Verbesserungsmaßnahmen auszugleichen: automatische Bevorrechtigung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen, ÖPNV-Spuren an Einfallstraßen stadtein- und auswärts, Fahrkartenverkauf im Bus nur am Automaten zur Reduzierung der Haltestellenwartezeiten,... begleitende Geschwindigkeitsüberwachung zur Einhaltung der neuen Tempolimits Seite 1 von 10

Zielsetzung Verringerung des durchschnittlichen Kraftstoffverbrauchs durch Temporeduzierung, was zu einer Abnahme der Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Belastungen im Stadtgebiet führen wird Verringerung der Feinstaub-Emissionen durch Reifen- und Bremsabrieb aufgrund der Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus (Reifen und Bremsabrieb haben je nach Fahrweise und Topographie einen Anteil von bis zu 60 % an den Kfz-bedingten Feinstaubemissionen, Temporeduzierung wirken hier sehr nachhaltig) Reduzierung von Lärmbelastungen an Straßen Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für die in den letzten Jahren häufiger in Unfälle verwickelten Fußgänger und Radfahrer siehe aktuelle Verkehrsunfallstatistik 2013 der Polizei in Aachen (siehe: http://www.polizei.nrw.de/media/dokumente/behoerden/aachen/verkehrsunfallstatitik_2013.pdf) Optimierung des Verkehrsflusses, aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit können an den Ampelanlagen im dicht bebauten Innenstadtbereich mit vielen Kreuzungssituationen eher "Grüne-Welle-Schaltungen" realisiert werden als bei Tempo 50 Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum Vereinfachung der Struktur von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet Akzeptanzverbesserung bei allen Verkehrsteilnehmern bei eindeutigen und flächendeckenden Tempo 30-Regelungen Zielgruppe alle motorisierten Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet Akteure Stadt Aachen, Straßen.NRW Projektträger Stadt Aachen Investitionskosten (einmalige Kosten) Anpassung von Ampelschaltungen und Beschilderung, begleitende Öffentlichkeitsarbeit Betriebskosten (lfd. keine Kosten) Förderung (Zuschuss d. nicht bekannt Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 2 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M02 aus 2014 Kurztitel Rad-Vorrang-Netz Projektbeschreibung Vergleichbar mit dem städtischen Netz an Hauptverkehrsstraßen für Kraftfahrzeuge soll in Aachen ein Netz an Rad-Vorrang-Routen von den Außenbezirken in die Innenstadt umgesetzt werden (siehe Anlage 4). Mittels dieses durchgängigen Netzes mit attraktiven, hochwertigen und sicheren Wegeverbindungen können kurze Reisezeiten für den Radverkehr auch über längere Distanzen realisiert werden. Hierdurch können größere Pendlermengen zu einem Umstieg auf das Fahrrad bewegt werden. Nur wenn ein Zeit- und Qualitätsgewinn auf den zentralen Achsen für den Radverkehr möglich ist, wird es relevante Veränderungen beim Modal-Split vom Kfz zum Radverkehr geben. Dies zeigen die Erfahrungen aus zahlreichen erfolgreichen Städten wie z. B. Kopenhagen. Ergänzend zu den vorhandenen Radwegen im Stadtgebiet bzw. dem im "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" der Stadt Aachen dargestellten Wegen ist ein Rad-Vorrang-Netz zu schaffen. Das Netz soll den Bedürfnissen von Pendlern nach einer schnellen Verbindung zwischen den Außenbezirken und der Innenstadt gerecht werden und die Ansprüche von Pedelec- und E-Bike- Fahrern mit Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erfüllen. Merkmale der Rad-Vorrang-Routen sind eine besonders gute Qualität der Wegeoberfläche und wenig Verzögerungen durch einen möglichst durchgängigen "Vorrang" gegenüber querenden Verkehren. Dies soll primär durch eine Linienführung in Tempo 30-Zonen mit Vorfahrt für den Radverkehr, durch breite Radwege oder Radstreifen an Hauptverkehrsstraßen und durch auf den Radverkehr abgestimmte Ampelschaltungen erreicht werden. Anknüpfungspunkte bilden die vorhandene Vennbahntrasse bzw. der geplante Radschnellweg Aachen-Heerlen/Kerkrade und der Radweg Aachen-Jülich. Zu realisierende Rad-Vorrang-Routen in Anlehnung an eine Karte der Stadt Aachen ("Das Routennetz, 06/1995, siehe Anlage 5): Brand Innenstadt Haaren Innenstadt Vaals Innenstadt Steinebrück Innenstadt Südviertel Innenstadt Campus Melaten Innenstadt Maßnahmen: Vorfahrt für Radfahrer an allen querenden Tempo 30-Straßen entlang der Rad-Vorrang-Routen die Vorfahrt an querenden Tempo 30-Straßen ist auch am vorhandenen Vennbahnradweg, dem geplanten Radschnellweg AC-Heerlen/Kerkrade und dem geplanten Radweg Aachen-Jülich umzusetzen höhengleiche Bordsteinausbildung bei der Querung von Straßen als Komfortmerkmal farbige Markierung von Kreuzungen bei Querung der Rad-Vorrang-Route mit anderen Straßen ggf. ergänzende geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen für den Kfz-Verkehr auf den Rad- Vorrang-Routen, damit die Vorfahrtsregelung keine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten bewirkt Vorteile von Rad-Vorrang-Routen: auf Rad-Vorrang-Routen sind Radfahrer bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen Rad-Vorrang-Routen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kraftfahrzeuge nicht oder nur langsam fahren dürfen (Tempo 30) auf Rad-Vorrang-Routen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können Rad-Vorrang-Routen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg Rad-Vorrang-Routen erleichtern Radfahrerinnen und Radfahrern die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen Rad-Vorrang-Routen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmer anerkannt werden und wertgeschätzt werden, sie haben für viele Menschen eine motivierende Wirkung Rad-Vorrang-Routen entlang von Tempo 30 Straßen lassen sich kostengünstig und zumeist ohne Straßenbaumaßnahmen und großen Planungsaufwand kurzfristig realisieren Rad-Vorrang-Routen sollen verkehrsrechtlich als "Fahrradstraße" (Zeichen 244.1 bzw. 244.2) Seite 3 von 10

ausgeschildert werden, Grundlage für die Einrichtung von Fahrradstraßen ist die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO): "Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist." (VwV StVO 2009) und Straßenverkehrsordnung (StVO 2013) Quelle: http://www.adfc.de/misc/filepush.php?mimetype=application/pdf&fullpath=http://www.adfc.de/fil es/2/110/111/pos_fahrradstrassen_201112.pdf positive Beispiele aus anderen Städten sind das Radverkehrskonzept 2020 der Stadt Freiburg: http://www.freiburg.de/pb/,lde_de/205243_227560_286744_231524_231552.html oder das Fahrradstraßenkonzept zur Fahrradhauptstadt 2020 der Bundesstadt Bonn: https://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/radverkehr/projekte/fahrradstrasse n/index.html?lang=de Zielsetzung Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal-Split bis 2020 auf 20% (in Verbindung mit den Maßnahmen Nr. M02, M05, M06 und M07) Attraktivierung und Vervollständigung des Radwegenetzes mit sicherer Wegeführung Reduzierung des Individualverkehrs Reduzierung der Nox- und Partikelemissionen um mehr als 2 % bezogen auf die Gesamtstadt Umweltentlastung an Hauptverkehrsachsen Gesundheitsförderung durch Schaffung attraktiver Radverkehrsbedingungen Zielgruppe Radfahrer Akteure Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat Projektträger Stadtverwaltung Aachen Investitionskosten ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. übliche Straßenunterhaltung Kosten) Förderung (Zuschuss d. Land NRW, AGFS Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 4 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M03 aus 2014 Kurztitel Ausbau der Kapazitäten des ÖPNV Projektbeschreibung Im Luftreinhalteplan 2009 war der zusätzliche Verkauf von 10.000 Jobtickets eine wichtige Maßnahme. Mittlerweile ist auf wichtigen Hauptachse die Kapazität der Busse zu den Stoßzeiten derart ausgeschöpft, dass dies ein entscheidendes Hindernis für die Gewinnung weiterer Fahrgäste bildet. Zudem führt die hohe Auslastung zur Verringerung der Reisegeschwindigkeit im ÖPNV. Dem sollen folgende Maßnahmen entgegenwirken: Erhöhung der Beförderungskapazität um 20 % auf folgenden Hauptachsen: o Brand Innenstadt o Haaren Innenstadt o Campus Melaten Innenstadt Abbau der Störungen im Betriebsablauf auf diesen Achsen Vorbereitend hierzu ist eine genaue Kapazitäts- und Betriebsablaufanalyse nötig Da die Bustaktung insbesondere auf der Achse Brand Innenstadt unter den jetzigen Randbedingungen kaum noch steigerbar ist, ohne dass die Reisegeschwindigkeit massiv einbricht, ist eine Kapazitäts- und Betriebsablaufanalyse erforderlich. Diese soll Aussagen darüber liefern, mit welchen Maßnahmen die Störung des Betriebsablaufs reduziert werden können. Ziel ist es, die gegenseitigen Behinderungen der Busse zu vermindern. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität sind die konsequente Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen, der Ausbau von separaten Busspuren, der Ausbau der Haltestellen und sonstige bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Störeinflüsse aus dem Kfz-Verkehr. Zielsetzung Erhöhung der Attraktivität im ÖPNV Veränderung des Modal - Split zu Gunsten des ÖPNV um ca. 2 Prozentpunkte an allen Wegen. Reduzierung des Individualverkehrs Reduzierung der Nox- und Partikelemissionen um mehr als 2 % bezogen auf die Gesamtstadt Umweltentlastung an Hauptverkehrsachsen Zielgruppe ÖPNV-Nutzer Akteure Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat Projektträger Stadtverwaltung Aachen Investitionskosten ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln Kosten) Förderung (Zuschuss ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln d. Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 5 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M04 aus 2014 Kurztitel Anhebung Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum Projektbeschreibung Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sollen in einem ersten Schritt im Jahr 2014 auf ein Niveau angehoben werden, welches den Preisen der innerstädtischen Parkhäusern entspricht. In einem zweiten Schritt sollen die Parkgebühren im Jahr 2015 für zwei Stunden Parken auf das Niveau eines vergleichbaren Tickets für den ÖPNV (Hin- und Rückfahrt im Stadtgebiet) angepasst werden. In den folgenden Jahren ist eine Koppelung der Parkgebühren an die jährliche Preissteigerung des oben beschriebenen ÖPNV-Tickets vorzunehmen, damit die gewünschte Lenkungswirkung dauerhaft erhalten bleibt. Weiterhin soll das Tarifsystem für die Parkgebühren einfacher strukturiert werden, damit auf einem Blick die Kosten für die jeweilige Parkdauer ersichtlich ist (hochgerechneter Stundentarif). Begründung: Autofahrer sollen auf kürzestem Weg in die Parkhäuser geleitet werden, im öffentlichen Straßenraum sollen möglichst viele Stellplätze für Ein- und Ausladevorgänge (z.b. auch für Paketdienste) zur Verfügung stehen Minimierung von Parkplatzsuchverkehren zur Vermeidung von Verkehr im Stadtgebiet mit dem Ziel die Schadstoffbelastungen im Stadtgebiet zu reduzieren die im Vergleich zu konkurrierenden Oberzentren in der Euregio bzw. der Rheinschiene verhältnismäßig günstigen Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sollen auf ein vergleichbares Niveau angehoben werden (siehe Anlage 6) der Einzelhandel würde von einer stärkeren Frequentierung von Parkhäusern profitieren, da im öffentlichen Straßenraum eher Stellplätze für kurze Besorgungen frei wären in einzelnen Bereichen können ggf. Stellplatzflächen für die Bürger zurückgewonnen werden um z. B. das Angebot an Außengastronomie auszuweiten oder Bürgersteige zu verbreitern. Zur Verbesserung der Qualität des ÖPNV sind Investitionen notwendig, welche im erforderlichen Umfang derzeit nicht aus dem Haushalt der Stadt Aachen finanziert werden können. Von daher sind zusätzliche Haushaltsmittel auf der Einnahmeseite zu generieren. Hier bieten sich die Gebühren für das Parken im öffentlichen Straßenraum an, da der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr derzeit zu zahlreichen verkehrlichen und umweltrechtlichen Problemen im Stadtgebiet führt und die Stadt Aachen ihrem gesetzlichen Auftrag zur Lenkung und Steuerung der Stadtentwicklung gerecht werden muss. Zielsetzung Minimierung von Parkplatzsuchverkehren, welche je nach Quelle einen Anteil am innerstädtischen Autoverkehr von ca. 30 % (Donald Shoup, Stadtplaner) bzw. bis zu 75 % an Samstagen (ADAC) haben kurzfristige Reduzierung der Schadstoff- und Lärmbelastung im Stadtgebiet Schaffung von Anreizen zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr bzw. andere umweltfreundlichen Mobilitätsformen Zielgruppe alle motorisierten Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet Akteure Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat Projektträger Stadtverwaltung Aachen Investitionskosten Anpassung von Parkscheinautomaten, Öffentlichkeitsarbeit (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Keine zusätzlichen Kosten Kosten) Förderung (Zuschuss d. nicht bekannt Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 6 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M05 aus 2014 Kurztitel Stellplatzkonzept für den Radverkehr Projektbeschreibung Sichere und zielnahe Abstellplätze sind eine wichtige Ergänzung zum Ausbau des Radverkehrsnetzes. Die Zunahme hochwertiger Fahrräder, z.b. Pedelecs, macht verstärkte Anstrengungen hierbei notwendig, damit diese im Alltag auch tatsächlich uneingeschränkt genutzt werden können. Bei (Neu-)Baumaßnahmen im Stadtgebiet sind ebenerdige, gesicherte Fahrradstellplätze gemäß der Empfehlung des Verkehrs- und Städtebauministerium NRW in Zusammenarbeit mit der AGFS zu errichten. Diese Empfehlung ist verpflichtend in die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen zu übernehmen. Im Rahmen der Modernisierung des Gebäudebestandes sind ebenerdige, gesicherte Fahrradstellplätze durch die Stadt Aachen zu fördern. Dies gilt insbesondere für den städtischen Gebäudebestand oder den der gewoge AG (Wohnungsunternehmen mit städtischer Mehrheitsbeteiligung). Das Stellplatzkonzept für die nächsten 5 Jahre beinhaltet daher: Festlegung von Standorten nach Prioritäten beschleunigte dezentrale Montage von 500 Fahrradbügeln pro Jahr gesichertes Parken für Pedelecs an allen Bahnhöfen, Realisierung von 50 Stellplätze pro Jahr in Form von Fahrradboxen oder bewachten und überdachten Stellplätzen Ausweisung von mindestens 50 bewachten Fahrradstellplätzen pro Jahr in allen Parkhäusern der APAG gesichertes Parken für Anwohner in älteren Wohngebieten, in denen keine geeigneten Abstellmöglichkeiten in den Häusern vorhanden sind, Realisierung von 50 Stellplätze pro Jahr in Fahrradhäuschen oder boxen im öffentlichen Straßenraum Erlass einer Stellplatzsatzung, die gut erreichbare Fahrradstellplätze bei Neubauten vorschreibt Kooperation mit Supermärkten zur Schaffung hochwertiger Radabstellanlagen für deren Kunden Zielsetzung Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal-Split bis 2020 auf 20% (in Verbindung mit den Maßnahmen Nr. M02, M05, M06 und M07) Attraktivierung und Vervollständigung des Radwegenetzes mit sicherer Wegeführung Reduzierung des Individualverkehrs Reduzierung der Nox- und Partikelemissionen um mehr als 2 % bezogen auf die Gesamtstadt Umweltentlastung an Hauptverkehrsachsen Gesundheitsförderung durch Schaffung attraktiver Radverkehrsbedingungen Zielgruppe Radfahrer Akteure Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat Projektträger Stadtverwaltung Aachen Investitionskosten ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln Kosten) Förderung (Zuschuss Land NRW, AGFS d. Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 7 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M 06 aus 2014 Kurztitel Fortführung Maßnahmenplan Radverkehr Projektbeschreibung Der "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" der Stadt Aachen verfolgt das Ziel, das Radverkehrsnetz im Stadtgebiet flächendeckend zu verbessern und zu vervollständigen. Bisher ist erst ein kleiner Teil der Maßnahmen mit Priorität 1 und einzelner weiterer Maßnahmen umgesetzt. Um wirklich ein durchgehend attraktives Radverkehrsangebot bis zum Jahr 2020 zu erreichen, muss das Umsetzungstempo beschleunigt und die jährlichen Investitionsmittel müssen mindestens verdoppelt werden. Zielsetzung Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal-Split bis 2020 auf 20% (in Verbindung mit den Maßnahmen Nr. M02, M05, M06 und M07) Attraktivierung und Vervollständigung des Radwegenetzes mit sicherer Wegeführung Reduzierung des Individualverkehrs Reduzierung der Nox- und Partikelemissionen um mehr als 2 % bezogen auf die Gesamtstadt Umweltentlastung an Hauptverkehrsachsen Gesundheitsförderung durch Schaffung attraktiver Radverkehrsbedingungen Zielgruppe Radfahrer Akteure Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat Projektträger Stadtverwaltung Aachen Investitionskosten ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln Kosten) Förderung (Zuschuss Land NRW, AGFS d. Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 8 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M07 aus 2014 Kurztitel Sanierungsprogramm für bestehende Radwege Projektbeschreibung Die bisher umgesetzten Planungen aus dem "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" der Stadt Aachen beinhalteten in erster Linie Markierungslösungen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen) an Straßen, die vorher über kein Radverkehrsangebot verfügten. Bestehende Radwege aus früheren Jahrzehnten sind jedoch zunehmend in einem schlechten Zustand und behindern ein zügiges und sicheres Befahren. Daher ist in Ergänzung zum "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" ein Sanierungsprogramm für bestehende Radwege erforderlich, soweit an den entsprechenden Stellen nicht zukünftig Radfahrstreifen oder Schutzstreifen attraktiver sind. Ein Sofortprogramm für die nächsten 5 Jahre soll mindestens folgende Strecken enthalten: Trierer Straße Außenring von Trierer Straße über Lütticher Straße bis Vaalser Straße Vaalser Straße von Amsterdamer Ring bis Pariser Ring Breslauer Straße von Berliner Ring bis Peliserkerstraße Zielsetzung Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal-Split bis 2020 auf 20% (in Verbindung mit den Maßnahmen Nr. M02, M05, M06 und M07) Attraktivierung und Vervollständigung des Radwegenetzes mit sicherer Wegeführung Reduzierung des Individualverkehrs Reduzierung der Nox- und Partikelemissionen um mehr als 2 % bezogen auf die Gesamtstadt Umweltentlastung an Hauptverkehrsachsen Gesundheitsförderung durch Schaffung attraktiver Radverkehrsbedingungen Zielgruppe Radfahrer Akteure Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat Projektträger Stadtverwaltung Aachen Investitionskosten ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln Kosten) Förderung (Zuschuss Land NRW, AGFS d. Dritte) Realisierungszeitraum sofort 2014 Stand der Umsetzung - Seite 9 von 10

Handlungsfeld Mobilität Maßnahmen Nr: M08 aus 2014 Kurztitel Euregiobahn-Haltepunkt am Berliner Ring Projektbeschreibung In die Kernstadt von Aachen pendeln täglich mehr als 40.000 Menschen überwiegend mit dem PKW. Diese Verkehrsströme verursachen einen erheblichen Anteil der verkehrsbedingten Luftschadstoffund Lärmbelastungen. Attraktive und zeitlich vorteilhafte öffentliche Verkehrsverbindungen werden als Alternative zum Pendeln mit dem eigenen PKW zunehmend angenommen. Daher ist es folgerichtig, für Pendler aus den Außenbezirken und aus der Städteregion ein attraktives Angebot zu schaffen. Dies umfasst folgenden Baustein: Einrichtung / Bau eines neuen Haltepunktes für die Euregiobahn am Berliner Ring, damit eine kurze Anbindung der im Umfeld befindlichen Gewerbeansiedlungen mit vielen Arbeitsplätzen und Wohngebiete möglich ist das vorhandene Bahngelände bietet ausreichend Platz um einen Haltepunkt einzurichten (ursprünglich war dieser Bereich achtgleisig) Zielsetzung Reduzierung der Luftschadstoff- und Lärmbelastungen im Stadtgebiet Reduktion des motorisierten Individualverkehrs Schaffung attraktiver Alternativen zum motorisierten Individualverkehr Schätzung der Entlastung durch Einrichtung eines Haltepunktes für die Eurgiobahn am Berliner Ring: ca. 500 PKW/d x 10 km = 300 l/werktag = 90 t Kraftstoff/a = 270 t CO2/a Zielgruppe Akteure Projektträger Investitionskosten (einmalige Kosten) Betriebskosten (lfd. Kosten) Förderung (Zuschuss d. Dritte) Realisierungszeitraum Stand der Umsetzung - Bewohner der benachbarten Stadtteile, Pendler in die Gewerbegebiete Stadtverwaltung Aachen, Stadtrat, AVV Stadt Aachen, AVV ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln ist von der Fachverwaltung der Stadt Aachen zu ermitteln Konzepterarbeitung im Rahmen der anstehenden Einrichtung des dritten Gleises von Rothe Erde bis Eilendorf, Realisierung nach Bau des dritten Gleises Seite 10 von 10

kein Tempolimit 120 km/h 100 km/h 80 km/h 70 km/h 50 km/h 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit (Bestand) Arbeitsgruppe Mobilitätskonzept Aachen 2020 Quelle: openstreetmap, layer maxspeed

kein Tempolimit 120 km/h 100 km/h 80 km/h 70 km/h 50 km/h 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit (kurzfristig) Arbeitsgruppe Mobilitätskonzept Aachen 2020 Quelle: openstreetmap, layer maxspeed

kein Tempolimit 120 km/h 100 km/h 80 km/h 70 km/h 50 km/h 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit (mittelfristig) Arbeitsgruppe Mobilitätskonzept Aachen 2020 Quelle: openstreetmap, layer maxspeed

Anschluss geplanter Radschnellweg Aachen - Heerlen/Kerkrade Anschluss geplanter Radweg Aachen - Jülich Rad-Vorrang-Netz für Aachen Arbeitsgruppe Mobilitätskonzept Aachen 2020 Anschluss Vennbahn-Radweg

Arbeitsgruppe - Mobilitätskonzept Aachen 2020 Stand: 05.02.2014 Parkgebührenübersicht Euregio und Rheinschiene Aachen Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum Parkgebühren in Parkhäusern Innerhalb und auf dem Alleenring Mo - Sa 9-21 Uhr City-Parkhäuser der APAG Mo - Sa 8-20 Uhr 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,50 1,10 2,00 3,00 5,00 1,00 2,00 3,00 4,00 6,00 restliches Stadtgebiet Mo - Fr 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,25 0,70 1,15 1,75 2,95 Maastricht Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum Parkgebühren in Parkhäusern innerhalb Ring Mo - Sa 8-18 Uhr Parkhaus Zone 1 (Vrijthof) Mo - Sa 8-18 Uhr, Do bis 21 Uhr 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden max. 2 Stunden 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 1,30 2,60 3,90 5,20-1,76 3,53 5,29 7,06 10,59 Straßen im Abstand von 1 bis 1,5 km vom Zentrum Mo - Sa 8-18 Uhr Parkhaus Zone 2 (innerhalb Ring) Mo - Sa 8-18 Uhr, Do bis 21 Uhr 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,70 1,40 2,10 2,80 4,20 1,30 2,61 3,91 5,22 7,83 Köln Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum Parkgebühren in Parkhäusern Zone 1 (Innenstadt) zu Geschäftszeiten Parkhäuser Altstadt (Dom/Rhein) zu Geschäftszeiten 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 1,50 3,00 4,50 6,00 9,00 0,60-1,20 1,20-2,40 1,80-3,60 2,40-4,80 3,60-7,20 restliches Stadtgebiet zu Geschäftszeiten Parkhäuser (Ringe) zu Geschäftszeiten 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,75 1,50 2,25 3,00 4,50 0,60-1,05 1,20-2,10 1,80-3,15 2,40-4,20 3,60-6,30 Düsseldorf Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum Parkgebühren in Parkhäusern Zone 1 (Innenstadt) Mo - Fr 11-18 Uhr, Sa 11-16 Uhr Parkhäuser Altstadt/Innenstadt zu Geschäftszeiten 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,95 1,90 2,85 3,80 5,70 0,75-1,40 1,50-2,80 2,25-4,20 3,00-5,60 4,50-8,40 restliches Stadtgebiet Mo - Fr 9-18 Uhr, Sa 9-16 Uhr 0,5 Stunde 1 Stunde 1,5 Stunden 2 Stunden 3 Stunden 0,25 0,50 0,75 1,00 1,50