STADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014

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Transkript:

STADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014 Datteln, 18.12.2012 Vorlage Nr. 09-14/0951 für den: Sitzung am: TOP Nr.: Status: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 06.02.2013 3 öffentlich 20.02.2013 8 öffentlich Rat 26.02.2013 8 öffentlich Betreff: Verfasser/-in: Verantwortliche/-r: Städtebauliches Entwicklungskonzept: Zentrale Versorgungsbereiche in Datteln, Stand: August 2012, gemäß 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch 1. Prüfung der Stellungnahmen 2. Beschluss des Konzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB Elisabeth Grote Dipl.-Ing. Petra Weiß Anlagen: Konzept Zentrale Versorgungsbereiche in Datteln - 16-08-12 Übersichtsplan Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss / Rat zu beschließen: Der Rat beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden geprüft und es wird nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange entsprechend den beigefügten Entscheidungsvorschlägen entschieden. Mitzeichnungen FB-Leiter/-in Dezernent/-in III Dezernent/-in II Kämmerei RPA Rechtsamt

2 2. Das städtebauliche Entwicklungskonzept: Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Datteln, Stand: August 2012 einschließlich der Dattelner Sortimentsliste mit den zentrenrelevanten und nicht- zentrenrelevanten Sortimenten, wird im Sinne von 1 Abs.6 Nr.11 BauGB beschlossen und dient als handlungsanleitende Grundlage für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in Datteln. 3. Die im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt (Hauptzentrum) wird beschlossen.

3 Sachverhalt / Begründung: Der Rat der Stadt Datteln hat am 19.09.2012 den Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes: Zentrale Versorgungsbereiche in Datteln, Stand: August 2012, zur Kenntnis genommen und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt. Anlass für die Erarbeitung des Konzeptes waren erneute Anfragen zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Innenstadt Dattelns bzw. zentralen Versorgungsbereichen. Gleichzeitig ist in den vergangenen Jahren auch in der Innenstadt Dattelns der Strukturwandel im Einzelhandel zunehmend sichtbarer geworden, indem die Schließung von Fachgeschäften und gleichzeitig eine Ansiedlung von Läden im unteren Preisniveau zu verzeichnen war. Dies kann sowohl zu einer abnehmenden Attraktivität der Innenstadt als auch zu einer mangelnden wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit nahversorgungsrelevanten Waren führen. Leerstände und unattraktive Einkaufszonen können dann weiterhin zu Kaufkraftabflüssen in umliegende Städte führen, eine weitere Schwächung der Innenstadt ist die Folge. Ziel einer nachhaltig qualitativen Stadtentwicklung ist es deshalb, zukünftige Einzelhandelsansiedlungen derart räumlich zu steuern, dass über das ganze Stadtgebiet die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist, indem zentrale Versorgungsbereiche in ihrer Erhaltung bzw. Entwicklung planerisch unterstützt werden. Vor allem auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es wichtig, eine durch barrierefreie Infrastruktur geprägte, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in der Zukunft zu gewährleisten. Nicht zuletzt sind damit natürlich auch die städtebaulichen Ziele verbunden, die Inanspruchnahme von Freiraum auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die verkehrliche Belastung durch motorisierte Einkäufe zu verringern. Im November 2010 wurde die BBE Handelsberatung GmbH mit der Untersuchung relevanter Angebots- und Versorgungsstrukturen in der Stadt zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche beauftragt. Entscheidende Aufgabe des Konzeptes ist es, auf der Grundlage der Analyse und Bewertung einzelhandelsspezifischer Bestandsdaten in Datteln die zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde im Sinne der Vorschriften des Bauplanungsrechts zu identifizieren. Hierzu gehören ihre räumliche Lage und klare Abgrenzung sowie die Beschreibung der konkreten Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche mit Blick auf ihre Einzugsbereiche. Des Weiteren waren die Entwicklungsmöglichkeiten darzustellen sowie als zukünftige Handlungsanleitung eine ortstypische Sortimentsliste zentrenrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortimente zu definieren. Auf der Grundlage des Konzeptes soll es der Verwaltung und der Politik ermöglicht werden, grundsätzliche Aussagen zur zukünftigen Ansiedlung von Vorhaben des Einzelhandels in Datteln zu treffen bzw. Auswirkungen einzelner geplanter Vorhaben einschätzen zu können. Aktuell wird das Konzept Berücksichtigung bei der derzeitigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln finden und in die Darstellungen einfließen. Um als Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für zukünftige Einzelhandelsansiedlungen für die Gemeinde und aber auch für Investoren zu dienen, ist das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von 3 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen. Das städtebauliche Entwicklungskonzept hat zunächst selbst keine unmittelbare Rechtswirkung; die praktische Umsetzung erfolgt über Festsetzungen in

4 Bauleitplänen, die sich an den Aussagen des Konzeptes orientieren müssen. Insofern ist es die Grundlage für die Begründung und Rechtfertigung bestimmter Festsetzungen hinsichtlich der Einschränkung zentrenrelevanter Sortimente außerhalb zentraler Versorgungsbereiche und wird als städtebauliches Entwicklungskonzept zum abwägungsrelevanten Belang. Zur ausführlicheren Darstellung des Konzeptes wird auf die Sitzungsvorlage zum Ratsbeschluss vom 19.09.2012 zur Beteiligung der Öffentlichkeit hingewiesen. Hier in Kürze nur ein paar Daten und Fakten des Konzeptes, die auf einer Vollerhebung von 2010 beruhen und 2011/12 aktualisiert wurden. Insgesamt wurden auf Dattelner Stadtgebiet 183 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 59.000 qm erfasst, ca. 31% der Gesamtverkaufsfläche mit 100 Betrieben befindet sich im Bereich der Innenstadt. Die restlichen 83 Betriebe befinden sich an weiteren verdichteten Standorten des Einzelhandels sowie in sonstigen solitären Einzelhandelslagen. Differenziert nach Warengruppen liegt mit ca. 26% der größte Verkaufsflächenanteil in der Warengruppe Baumarktsortiment, gefolgt von Nahrungs- u. Genussmittel/ Bäcker/ Metzger mit ca. 23%. Die geringsten Verkaufsflächen mit ca. 0,2 bis 0,5% sind in den Warengruppen Schnittblumen, Foto/Optik/Akustik, Uhren/ Schmuck sowie Elektrogroßgeräte zu verzeichnen. Mit einer Verkaufsfläche von ca. 1,66 qm je Einwohner liegt Datteln auf einem für vergleichbare Mittelzentren durchschnittlichem Niveau. Zum Zeitpunkt der Erhebung war ein Leerstand von rund 4.900 qm zu beklagen, dies entspricht 8% der Gesamtverkaufsfläche. Da die Stadtgalerie zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gutachtens noch nicht realisiert war, konnte diese, wie auch andere zwischenzeitliche Neuansiedlungen und/oder Leerstände bei der Analyse der einzelhandelsspezifischen Daten keine Berücksichtigung finden. Hinsichtlich des einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumens in Datteln wurden laut Gutachter im Jahre 2011 für den einzelnen Einwohner rund 5.190 für einzelrelevante Ausgaben ermittelt. Bei der damals aktuellen Einwohnerzahl von 35.409 ergab sich insgesamt ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Datteln von rund 184 Millionen Euro. Davon entfallen mit dem größten Anteil ca. 37% auf den Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie Bäcker/Metzger, ca. 10% auf Bekleidung/ Wäsche und Schuhe und ca. 7,4% auf Unterhaltungselektronik/Musik/Video/PC etc. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation, d.h. das Verhältnis zwischen den erwirtschafteten Umsätzen des ansässigen Einzelhandels und dem örtlichen Kaufkraftpotenzial, liegt gemäß dem Gutachten bei rund 105%, d.h. der Gesamtumsatz des Einzelhandels liegt leicht über dem in Datteln vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial. Für Datteln sind demnach im Saldo leichte Kaufkraftzuflüsse zu verzeichnen. Anhand der Analyse der Umsatz-Kaufkraft-Relation (UKR) nach Warengruppen werden Rückschlüsse auf die Stärken und Schwächen des Einzelhandels in der Stadt Datteln deutlich. So wird z.b. anhand der UKR von rd. 94% bei Nahrungs- -und Genussmitteln eine grundsätzlich gute Versorgungssituation festgestellt. Sowohl im Segment Drogeriewaren/ Parfümeriewaren und Kosmetik als auch im Bekleidungssegment sind aufgrund der UKR von 127% bzw. ca. 200% deutlich positive

5 Kaufkraftsalden vorhanden, d.h. die getätigten Umsätze liegen deutlich über der vorhandenen Kaufkraft. Dies lässt auf hohe Kaufkraftzuflüsse schließen. Ähnliches gilt u. a. auch für die Warengruppen Sportartikel, Gardinen/Stoffe, Haus-, Tisch-, Bettwäsche und Lampen und Leuchten, in denen mit bis zu 250% UKR ebenfalls von deutlichen Kaufkraftzuflüssen auszugehen ist. Anders sieht es in anderen Warengruppen aus, in denen die jeweiligen Umsatz- Kaufkraft-Relationen deutlich unterhalb des Durchschnitts liegen. Beispielhaft sind hier die Gruppen Papier/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher (UKR 51%), Video/PC/Drucker/Kommunikation (UKR 29%), Elektrogroßgeräte (UKR 40%) und Foto/Optik/Akustik (UKR 22%) genannt. Aus dieser Analyse wird deutlich, in welchen Sortimenten Potenzial für weitere Einzelhandelsansiedlungen besteht. Dadurch lassen sich grundlegende Empfehlungen zur Verkaufsflächen- und Standortentwicklung ableiten. Aufgrund deutlicher Angebotsdefizite erscheint laut dem Gutachter für den Bereich Elektrowaren- und Unterhaltungselektronik die Ansiedlung eines größeren Anbieters durchaus realistisch. Auch für eine Erweiterung des Angebots im Bereich Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren, Zeitungen/ Zeitschriften/ Bücher sieht das Gutachten realistische Möglichkeiten. Für die Warengruppen Spielwaren/ Hobby/ Basteln/ Musikinstrumente, Kinderwagen/ Babywaren sowie Teppiche und Bettwaren sind Ansiedlungen von Fachgeschäften denkbar. Zur Realisierung größerer Fachmärkte in diesen Warengruppen genügen laut Gutachten die vorhandenen Kaufkraftpotenziale nicht. Aufgrund der vorangegangenen Analysen und Bewertungen empfiehlt die BBE, die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich Innenstadt (Hauptzentrum) auszuweisen. Aufgrund einer Vielzahl integrierter Nahversorgungsanbieter in der Innenstadt stellt die Innenstadt neben ihrer übergeordneten Funktion als zentraler Versorgungsbereich zugleich einen Nahversorgungsstandort dar. Als Nahversorger i. E. Sinne werden dabei Anbieter oder Standortverbünde eingestuft, die in umgebende Wohngebiete integriert sind und daher von der Bevölkerung fußläufig gut, d.h. in rd. 10 Gehminuten erreicht werden können. Das Konzept stuft weiterhin die Nahversorgungsbetriebe an den Standorten,. Hagem,. Emscher-Lippe-Str./Schachtstraße/Seilscheibe/Castroper Str.,. Meckinghoven-Ortsmitte,. Hafenstraße. Hötting und. Meckinghoven-Süd als der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung dienende Nahversorgungsstandorte ein. Kriterien wie die Angebotsstruktur, städtebauliche Lage, Verkehrsund Sichtbeziehungen, verkehrliche Barrieren, fußläufige Erreichbarkeit, Versorgungsreichweite, unmittelbare Umfeldbevölkerung etc. sind dabei entscheidend.

6 Im Konzept werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um mit Mitteln der Bauleitplanung die Einzelhandelsentwicklung in Datteln derart zu steuern, dass eine Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereiches vermieden wird. U. a. wird empfohlen, dass: Neuansiedlungen von großflächigen und kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten grundsätzlich nur noch innerhalb des abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt Datteln (Hauptzentrum) ermöglicht werden sollten. Die Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches durch geeignete Bebauungspläne mit Kern- oder Sondergebietsfestsetzungen und im Rahmen von Sondergebietsfestsetzungen ggf. auch durch Festlegungen von Verkaufsflächen und Sortimenten zu regeln ist. Großflächige und kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten außerhalb des ZVB nur noch an städtebaulich integrierten Standorten zugelassen werden sollten, die der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung dienen, sofern die Zielsetzung der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs nicht entgegensteht und im Übrigen sonstige, der Nahversorgung dienende Standorte nicht geschwächt oder in ihren städtebaulich wünschenswerten Entwicklungsmöglichkeiten gehemmt werden. Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher in Gewerbegebieten auszuschließen sind, sofern sich das Kernsortiment aus zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten zusammensetzt. Vorhandene Bebauungspläne daraufhin zu prüfen sind, ob der angestrebte Schutz des zentralen Versorgungsbereichs den Teilausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen erfordert. Für den unbeplanten Innenbereich Bebauungspläne aufgestellt werden sollten, die die Einhaltung der im Gutachten definierten städtebaulichen Ziele gewährleisten. Als zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsinstrument sind Bebauungspläne nach 9 Abs.2a BauGB zu prüfen. Die im Konzept herausgearbeitete Dattelner Liste legt ortsspezifisch fest, welche Sortimente in Datteln zentren- und nahversorgungsrelevant oder nichtzentrenrelevant sind. Die Liste ist dem beigefügten Konzept zu entnehmen. Das Konzept: Zentrale Versorgungsbereiche in Datteln hat nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.14 vom 19.10.2012 in der Zeit vom 29.10.2012 bis einschließlich zum 29.11.2012 öffentlich ausgelegen. Die sachberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit der Bitte um Stellungnahme entsprechend unterrichtet worden. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

7 Der vorliegende Entwurf zum Gutachten: Zentrale Versorgungsbereiche in Datteln, Stand: August 2012, erfüllt die Anforderungen an ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Es wird empfohlen, das Konzept einschließlich der Dattelner Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen. Werner Bürgermeister