Städtebauliche Begründung

Ähnliche Dokumente
Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Städtebauliche Begründung

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan Nr. 900

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

Bebauungsplan Parkhaus Orbinstraße Gemarkung Bruchsal Seite 1. Beigefügte Teile zum Bebauungsplan. Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

Stadt Köthen (Anhalt)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

JAKOBY + SCHREINER J +

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Stadt Osnabrück DER OBERBÜRGERMEISTER

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich einige Gemeinbedarfseinrichtungen:

Stadt Halle 1 Bebauungsplan Nr. 105, 1. Änderung Gartenstadt Nietleben

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Satzung der Gemeinde Kellenhusen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11. Begründung

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177.

Textliche Festsetzungen

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Bebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung

Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule

B e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße -

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

Bebauungsplan. Auf Haardt

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich

Begründung zum Bebauungsplan. Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße. Gemarkung/Flur Reutlingen

Bebauungsplan Nr Pulheim, 2. Änderung Teil B 1301 Erweiterung Barbaraschule

Leitenfeld / Schwabenberg

Gemeinde Lohme. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Begründung RAUM.

BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karpfengasse - Judenhof

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung

Transkript:

Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014

Stadt Troisdorf Der Bürgermeister B e g r ü n d u n g gemäß 9 Abs. 8 (i. V. m. 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1) BauGB (Vorentwurf) Stadtteil Troisdorf- Spich Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld 1. Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Zentrum des Stadtteils Spich, innerhalb des Zentralen Versorgungsbereich (ZVB). Die Umgebung entlang der Hauptstraße ist von Mischnutzungen (Erdgeschosszone mit Einzelhandel und Wohnnutzungen in den Obergeschossen) geprägt. Das weitere Umfeld ist insbesondere südöstlich der Lindenallee von heterogener Bebauung geprägt. Der Bereich nordwestlich der Hans-Willy-Mertens-Straße ist teilweise von historischer Bebauung geprägt (alter Ortskern von Spich). Der Blockinnenbereich des Baublocks Hauptstraße/Freiheitsstraße/Im Kreuzfeld/ Asselbachstraße ist im Nordosten (parallel zur Straße Im Kreuzfeld ) von Wohngärten und parallel zur Hauptstraße von überwiegend befestigten Flächen bzw. von eingeschossigen Gebäudeteilen geprägt. Die beiden Grundstücke im Plangebiet der Bebauungsplanänderung befinden sich in privatem Eigentum. 2. Bisherige planungsrechtliche Situation 2.1. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf stellt das Plangebiet überwiegend als gemischte Bauflächen dar. 2.2. Bebauungsplan Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt innerhalb des Bebauungsplans Sp 6, 5.Änderung (rechtskräftig seit 12.02.1982). Für die betroffenen Flächen ist eine (zwingend) zwei- bis drei-geschossige geschlossene Bebauung entlang der Hauptstraße festgesetzt, mit zusätzlichen überbaubaren Flächen für ein-geschossige Gebäude im hinteren Grundstücksbereich mit einer Tiefe von 11 m (Grundstück Hauptstraße 132) bzw. von ca. 28 m (gesamte Tiefe des Grundstücks Hauptstraße 136). Seite 2

3. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3.1. Anlass der Planung Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 04.12.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 6.Änderung des Bebauungsplans Sp 6 beschlossen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Sp 6 ist identisch mit dem Geltungsbereich einer Teilfläche der Vorkaufsrechtssatzung für den Stadtteil Spich vom 25.10.2000. Auf den beiden Grundstücken der Hauptstraße befindet sich derzeit eine Bebauung, die der angestrebten städtebaulichen Ordnung nicht entspricht. Die tief in den Innenblock hineinreichende gewerbliche Bebauung auf den Grundstücken bei einer gleichzeitigen Mindernutzung der ersten Bautiefe an der Hauptstraße stellt keine angemessene Nutzung von Grundstücken im Ortskern dar. Durch die seitlich in den 1980er Jahren neu entstandene Wohnbebauung ist eine Gemengelage entstanden, die sich nicht dauerhaft verfestigen soll. Deshalb ist dieser Teilbereich in das Satzungsgebiet für ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB einbezogen worden. Der bisher geltende Bebauungsplan Sp 6, 5. Änderung, rechtskräftig seit dem 05.12.1982, berücksichtigt jedoch in vollem Umfang den rückwärtigen baulichen Bestand im Innenblock. Die beabsichtigte Blockentkernung und städtebauliche Aufwertung, die Ziel der Vorkaufsrechtssatzung vom 25.10.2000 ist, kann durch den Bebauungsplan in der zurzeit geltenden Fassung nicht gesichert werden. Daher ist es erforderlich, den Bebauungsplan im vorgeschlagenen Geltungsbereich einer Änderung zu unterziehen, um eine Bebauung nach den aktuellen städtebaulichen Ordnungsvorstellungen abzusichern. 3.2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Ziel der Planung ist insbesondere eine Anpassung der überbaubaren Flächen im hinteren Bereich der Grundstücke (Blockentkernung) und die Realisierung einer neuzeitlichen Bebauung, die an die bestehenden Bauten des Geschosswohnungsbaus unmittelbar und harmonisch anschließt. Mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Sp 6 werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Schließen der Baulücke durch eine (geschlossene) Blockrandbebauung in angemessener Tiefe unter Verzicht auf eine rückwärtige, weit in den Baublock reichende Bebauung Eine ansprechende, urbane Bebauung entlang der Hauptstraße mit drei Vollgeschossen (Anschluss an das Gebäude Ecke Freiheitsstraße/Hauptstraße) bzw. zwei-bis drei Vollgeschossen (Anschluss an das bestehende Gebäude Hauptstraße 130). Blockentkernung (insb. zur Steigerung der Wohnqualität) Seite 3

Bauformen, die eine öffentliche Erdgeschossnutzung (Laden, Dienstleistung, Büro) mit darüber liegender Wohnnutzung ermöglichen Weitgehendes Freihalten des Blockinnenbereichs von Stellplätzen und Nebenanlagen. Verpflichtung zur Begrünung von Tiefgaragen Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes an die mit der Vorkaufsrechtssatzung (vom 25.10.2000) in diesem Bereich verfolgten städtebaulichen Ziele. Das Grundstück ist heute bereits bebaut. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt. 4 Umweltbelange, Aufstellungsverfahren ohne Umweltprüfung Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgüter, sind nicht zu erwarten. 4.1. Boden Im Plangebiet sind keine Altlasten, Altablagerungen oder negativen Bodenveränderungen bekannt. Die heute weitgehend versiegelten bzw. bebauten Flächen sollen zur Verbesserung des Stadtklimas im Zuge der Blockentkernung teilweise entsiegelt werden. 5. Begründung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes 5.1. Art der baulichen Nutzung 5.1.1. Mischgebiete Entsprechend den Zielen der Planung und den bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan Sp 6, 5.Änderung setzt der Bebauungsplan für die vorhandene und geplante Bebauung MI Mischgebiet fest. Die festgesetzte Art der Nutzung orientiert sich an der umgebenden Bebauung, den Darstellungen im Flächennutzungsplan und an der Lage des Plangebietes im Zentralen Versorgungsbereich des Stadtteils Spich. 5.2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Die festgesetzte GFZ im Mischgebiet MI1 (GFZ 1,2) orientiert sich an den Höchstwerten des 17 BauNVO und an der bestehenden angrenzenden Bebauung (Freiheitsstraße 2). Die festgesetzte GFZ im Mischgebiet MI2 (GFZ 1,0) orientiert sich an den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Sp 6, 5. Änderung und an der bestehenden angrenzenden Bebauung (Hauptstraße 130). Seite 4

Die Zahl der Geschosse wird im Anschluss an das bestehende Gebäude Freiheitsstraße 2 mit zwingend drei Vollgeschossen festgesetzt, um einen städtebaulich hochwertigen Anschluss sicherzustellen. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4) orientiert sich an den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Sp 6, 5.Änderung und berücksichtigt die gewünschte städtebauliche Dichte sowie die Zielstellung der Blockentkernung (siehe auch Kap. 2 Ziele der Planung). 5.3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Als Bauweise ist eine zwingend drei-geschossige bzw. zwei- bis drei-geschossige Bebauung in geschlossener Bauweise festgesetzt. Dies entspricht dem gewünschten Charakter des Mischgebietes in zentraler Lage im Stadtteil Spich. Zur Verwirklichung einer geschlossenen Bebauung und zur Sicherung der Schließung der Baulücke wird eine vordere Baulinie im Anschluss an die bestehenden Gebäude Hauptstraße 130 und Freiheitsstraße 2 festgesetzt. Hierdurch soll ein städtebaulich wünschenswerter Anschluss an die bestehenden Nachbargebäude sichergestellt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden ansonsten durch Baugrenzen festgesetzt, die eine Gebäudetiefe von 14 m in den Obergeschossen bzw. von bis zu 19,5 m im Erdgeschoss ermöglichen. Durch die Festsetzungen können marktgängige Bauformen mit einer öffentlichen Erdgeschossnutzung (Laden, Dienstleistung, Büro) und darüber liegender Wohnnutzung realisiert werden. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan bestehenden hinteren Überbaubaren Flächen werden zurückgenommen, um eine Blockentkernung zu ermöglichen. (siehe auch Kap. 2 Ziele der Planung) 5.4. Verkehr, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 5.4.1. Bestehende Erschließung Das Plangebiet liegt an der bestehenden Bundesstraße B8 (Hauptstraße). Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) dient das Plangebiet über Bushaltestellen an der Hauptstraße an. Der S-Bahnhof Spich liegt in ca. 550 m Entfernung vom Plangebiet. 5.4.2. Ruhender Verkehr Durch die Begrenzung von Stellplätzen und Garagen auf die überbaubaren Flächen, soll der Blockinnenbereich von Beeinträchtigungen freigehalten werden. Dachflächen von Tiefgaragen sind (mindestens extensiv) zu begrünen. Die Verpflichtung zur Begrünung von Tiefgaragen dient der Steigerung der Wohnqualität und zur Verbesserung des städtischen Kleinklimas. Seite 5

Die übrigen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sp 6, 5. Änderung bleiben, sofern sie für den Änderungsbereich relevant sind, unverändert. 5.5. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung im Plangebiet ist vorhanden und ausreichend dimensioniert. 5.6. Gestaltungsvorschriften Die Gestaltungsvorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sp 6, 5.Änderung zu Firstrichtung, Dachneigung, Dachgauben, Flachdächern, nicht überbaubaren Flächen und Einfriedungen bleiben, sofern sie für den Änderungsbereich relevant sind, unverändert. 6. Verwirklichungsmaßnahmen, Kosten und Finanzierung Der Stadt Troisdorf entstehen Planungskosten und Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß Vorkaufsrechtssatzung für den Stadtteil Spich vom 25.10.2000. Bei Übernahme können außerdem Kosten für die bauliche Unterhaltung anfallen. Seite 6