Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1
Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2006 Deutschland ratifiziert im Dezember 2008 Seit dem 26. März 2009 in Kraft und damit geltendes Recht in Deutschland Seite 2
Verständnis von Behinderung in der UN-BRK das Verständnis von Behinderung entwickelt sich ständig weiter. Behinderung entsteht aus einer Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. (Präambel) politikfeldübergreifende Querschnittsaufgabe Seite 3
Der springende Punkt Inklusion "Nicht der Mensch bewohnt diesen Planeten, sondern Menschen. Die Mehrzahl ist das Gesetz der Erde." (Hannah Arendt) Seite 4
Das Wesen der Konvention Die UN-BRK definiert keine speziellen Rechte für Menschen mit Behinderungen, sondern beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist Menschenrecht Seite 5
Inklusion aus dem Blickwinckel der UNESCO Auf der UNESCO-Weltkonferenz Bildung für Alle (Jomtien, Thailand 1990) wird eine allumfassende Vision begründet: Universeller Zugang zu Bildung für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie Förderung von Gerechtigkeit. Das Wort Integration wird erstmals durch Inklusion ersetzt. Auf der UNESCO-Weltkonferenz Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität (Salamanca, Spanien 1994) wird Inklusion für den Bildungsbereich erstmals als wichtigstes Ziel der internationalen Bildungspolitik formuliert. Seite 6
Integration vs. Inklusion Englisch 'integration' = Eingliederung, Einpassung Englisch 'inclusion' = Aufnahme, Einbeziehung Seite 7
Konzepte Seite 8
Grundlegende Erkenntnisse Inklusion Inklusion ist eine Frage der Haltung Statt zuordnen und sortieren, steht erfinden im Mittelpunkt Inklusion steht in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess Nichts über uns, ohne uns Kultur der Chancengleichheit, Gleichberechtigung und selbstverständlichen Teilhabe von Anfang an Seite 9
Art. 7 UN-BRK Kinder mit Behinderungen 1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. 2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. 3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern, wobei ihre Meinung angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird, und behinderungsgerechte sowie altersgemäße Hilfen zu erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können. Seite 10
Frage Bei der Suche nach einem Kindergartenplatz für Ihr nichtbehindertes Kind, finden Sie einen Kindergartenplatz in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, die von sich behauptet inklusiv zu arbeiten. Wie müsste diese Einrichtung in Ihren Augen aussehen? Seite 11