Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen

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Transkript:

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Konzept zur frühzeitigen Beteiligung

2 Ablauf der Präsentation (1) Konzept für die Platzgestaltung (2) Bebauungsplanverfahren (3) Konzept des Bebauungsplans (4) Lärmgutachten

3 Anlass der Planung AG Dorfgemeinschaftsplatz 25. Juni 2012: Workshop zur Gestaltung des Dorfgemeinschaftsplatzes (35 Bürgerinnen und Bürger) Ziele: Erhaltung des idyllischen Zustandes, Nutzung als Mehrzweckplatz, Treffpunkt für alle Generationen. Bildung einer Arbeitsgruppe mit mehreren Sitzungsterminen; (Vertreter der Anlieger, Wildsächser Vereine, Jugendlichen, Verwaltung) Konzeptentwicklung: Vielfältig nutzbarer Festplatz mit Aufstellflächen für Karussell etc. Kleinkinderspielbereich Treffpunkt für Jugendliche sowie Ruhebereich mit Sitzgelegenheiten Stellplatzbereich Überarbeitung des Konzepts durch die AG unter Beteiligung des Ortsbeirats: Plankonzept Mai 2014

4 Anlass der Planung Ergänztes Plankonzept der AG mit Stand vom 12.05.2014

5 Anlass der Planung Innen- oder Außenbereich? Baurechtliche Genehmigungen in der Vergangenheit. Feuerwehr: 35 ; Garagen: 34 34 - Nach heutiger Auffassung der Bauaufsichtsbehörde ist der ganze Bereich als planungsrechtlicher Außenbereich gem. 35 BauGB anzusehen. - Genehmigungsfähigkeit besteht ohne Bebauungsplanverfahren nicht - Die wesentlichen Aspekte sind unabhängig von der planungsrechtlichen Beurteilung zu klären: insb. Lärmschutz und Artenschutz. - Bebauungsplanverfahren erhöht die Rechtssicherheit, Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange - B-Plan-Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung: 15.07.2015

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Aufstellungsbeschluss am 15.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung Frühzeitige Behördenbeteiligung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 25.04. bis 20.05.2016 Ggf. Überarbeitung des Planentwurfs: dabei werden die eingegangen Stellungnahmen mit betrachtet Behördenbeteiligung Dauer: 1 Monat 6 Beteiligung der Öffentlichkeit Abwägung der eingegangen Stellungnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Satzungsbeschlusses Wie kann sich der Bürger aktiv in die Planung einbringen? Frühzeitige Information der Bürger zum Plankonzept durch: - Auslegung des Konzeptes im Rathaus - Öffentliche Anliegerversammlung am 02. Mai 2016 Schriftliche Äußerungen zum Konzept und Niederschrift der Informationsveranstaltung Bekanntmachung der Offenlage in der Hofheimer Zeitung Offenlage des Planentwurfs für 1 Monat im Rathaus, 3. OG Schriftliche Stellungnahme zum Planentwurf Benachrichtigung über den Umgang mit den Stellungnahmen, die im Rahmen der Offenlage eingegangen sind.

7 Geltungsbereich B-Plan Bestand: - Feuerwehrgerätehaus im nördlichen Teil - Südlicher Teil z.t. derzeit verpachtet

8 RegFNP Auszug aus dem Regionalen Flächennutzungsplan Geplanter Dorfgemeinschaftsplatz: Grünfläche - Zweckbestimmung: Sportanlage, Freibad, Festplatz, Grillplatz, Jugendzeltplatz, größerer Spielplatz, Kleintierzucht, Hundedressur, Tiergehege Grundstück Feuerwehr: Fläche für den Gemeinbedarf

9 Ziele des Bebauungsplans Ziele: Insbesondere die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau des Dorfgemeinschaftsplatzes Planungsrechtliche Sicherung des Feuerwehrgerätehauses

10 Bebauungsplankonzept

11 B-Plan-Konzept Fläche für Gemeinbedarf - Zweckbestimmung: Dorfgemeinschaftsplatz Die Fläche dient als Festplatz und als Aufenthaltsfläche mit Spielbereichen. Hochbauten (z.b. Zelt, Fahrgeschäft, Stände etc.) sind nur temporär während der Nutzung für Festveranstaltungen zulässig. Öffentliche Grünflächen: Parkanlage; Spielplatz bzw. Freizeitnutzung für Jugendliche Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

12 B-Plan-Konzept Weitere Festsetzungen Die öffentlichen Grünflächen sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung gärtnerisch anzulegen. Wegeflächen sind in wasserdurchlässigen Materialien auszuführen. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Freizeitnutzung für Jugendliche ist die Errichtung einer Hütte mit Sitzgruppe zulässig. Die Hütte ist in Holzbauweise zu errichten. Das Straßenbegleitgrün darf durch Zuwegungen unterbrochen werden. In der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine geschlossene Anpflanzung mit Arten aus der Pflanzliste zu pflanzen und zu erhalten. Abgängige Bäume und Sträucher sind zu ersetzen. Die öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung dient als Parkplatz bzw. Zufahrt zu Parkplatz und Festplatz.

13 FFG - Feuerwehr B-Plan-Konzept: FFG - Feuerwehr Bestandssicherung Baugrenzen Zufahrt

14 B-Plan-Konzept Hinweise auf Das Lärmimmissionsgutachten des TÜV Hessen aus November 2015 sowie die Freizeitlärmrichtlinie die Stellplatzsatzung der Stadt Hofheim am Taunus. Artenschutzrechtliche Vorschriften. Die Pflicht, bei Funden von Bodendenkmälern das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen (Abteilung archäologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise zu schützen. Die Lage in Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes 436-016 Brunnen I Wildsachsen (Hollerbach). Die Schutzgebietsverordnung, bekannt gemacht im Staatsanzeiger Nr. 24 vom 11.06.1973 (Seite 1080 ff.) ist zu beachten.

Gutachten / weitere Untersuchungen Lärmgutachten Im weiteren Verfahren noch zu ergänzen: Artenschutzbeitrag Umweltbericht ggf. Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung und Ausgleichsflächen 15

16 Lärmgutachten Lärmgutachten wurde in Auftrag gegeben Szenarien: Regelnutzung Festplatznutzung Öffentlicher Parkplatz

Frühzeitige Offenlage Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung können noch bis zum 20.05.2016 abgegeben werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.