Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.30b "Nachverdichtung Königsberger-Straße"

Ähnliche Dokumente
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.30b "Nachverdichtung Königsberger-Straße"

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

Neubiberg Lkr. München

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Leitenfeld / Schwabenberg

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB

TEIL A: PLANZEICHNUNG IM M : 1.000, FESTSETZUNGEN UND 498/3 903/9 497/3 903/8. Jahnstraße 488/3 486/6 /16. 55c 488/20 488/23.

BEBAUUNGSPLAN NR "AM WIESENGRUND" FÜR DAS GEBIET ZWISCHEN WEILHEIMER STRAßE, WALDSPIELPLATZ UND PRINZENEICHE, GEMARKUNG SÖCKING

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung

Bebauungsplan. mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

Utting. Satzung. 22. Änderung. Lkr. Landsberg am Lech. Gemeinde. Bebauungsplan

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG

GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705

Marktplatz. Erdinger Straße. Dorfener Straße

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

Bebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES MARKLKOFEN WEST DER GEMEINDE

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

16. ÄNDERUNG AusgefertIgt am...

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Bebauungsplan. Alte Mühle

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

Nr. 25 Teil B FESTSETZUNGEN UND HINWEISE

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Stadt Friedberg. Teil B Textteil. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

Gauting Lkr. Starnberg

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

B E B A U U N G S P L A N

Bebauungsplan "Auf dem Treppchen"

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

S a t z u n g. vom

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

a) Die maximale Traufehöhe ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig.

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)

Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

O b e r f e l d. B r e i t e n. 2. Nach Ziffer 4.6 der Festsetzungen durch Planzeichen wird folgendes neues Planzeichen festgesetzt :

Moosinning Bebauungsplan Nr. 33, Südlich Ismaninger Straße 1.Änderung

Markt Stockstadt a. Main. Landkreis Aschaffenburg. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. "Hauptstraße II

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

Transkript:

Stadt Garching b. München Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr.30b "Nachverdichtung Königsberger-Straße" Umgriff: Planfertiger: gefertigt am: geändert: Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern: 1051 / 1-8 Grentzenberg + Rauch Architekten DI Mannheimer Str. 5 80803 München 12.06.2012 27.09.2012 28.02.2013 25.07.2013 12.12.2013 Übersichtsplan ohne Maßstab: Die Stadt Garching erlässt aufgrund 2 Abs.1, 9 und 10 BauGB, Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern diesen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan als S A T Z U N G Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach 13a Abs.3 Nr.2 BauGB aufgestellt. Durch diese Satzung werden die Regelungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 30 Garching-Ost (Bungalows) vom 30.12.1969 für diesen Planungsbereich außer Kraft gesetzt. Seite 1/11 12.12.2013

Plan Seite 2/11 12.12.2013

A. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN: 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 2. Baugrenze 3. 9 Maßzahl in Meter 4. Zufahrten und Stellplatzflächen vor Garagen 5. Zufahrten, Stellplätze und Garagen 6. Ga Garagen 7. Die im Plan gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten und nach RAS LG zu schützen. B. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Bauland wird gemäß 9 BauGB in Verbindung mit 3 BauNVO als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. 1.2 Ausnahmen nach 3 Abs.3 und 4 BauNVO sind nicht zulässig. 1.3 Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO (Gartengeräte, Fahrräder) sind in den Garagenbauten zu integrieren. Müllschränke sind im Bereich der straßenseitigen Zäune zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Als Maß der Nutzung wird festgesetzt: Grundflächenzahl (GRZ) maximal 0,3 2.2 Geschossflächenzahl (GFZ) maximal 0,4 2.3 Zulässige Wand- und Firsthöhen Die zulässigen Wand- und Firsthöhen werden von der Oberkante der Königsberger Straße, welche unmittelbar an das Grundstück angrenzt, gemessen. 2.4. An den nördlichen und seitlichen Grundstücksgrenzen wird die Geltung der Regelungen des Art.6 Abs.5 Satz 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung angeordnet. Neben den Regelungen in Art. 6 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 BayBO sind auch die übrigen Bestimmungen des Art. 6 BayBO unmittelbar anzuwenden. Seite 3/11 12.12.2013

3. Art der Bebauung Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. Je Einzelhaus sind drei Wohneinheiten zulässig. Je Doppelhaushälfte sind zwei Wohneinheiten zulässig. 4. Bauliche Gestaltung 4.1 Typ A Häuser mit Flachdächern 4.1.1 Dachform: Flachdach Neigung von 0 bis 7 4.1.2 Flachdach: zulässige Wandhöhe maximal 6,4 m Der obere Bezugspunkt ist die Oberkante der Attika. 4.1.3 Bei zweigeschossiger Bebauung darf die Geschossfläche im Obergeschoss nicht mehr als 40% der Geschossfläche des Erdgeschosses einnehmen. 4.1.4 Bei Neubauten sind auf der obersten Dachfläche Einrichtungen der Solartechnik zur Energiegewinnung zu installieren. Bei aufgeständerten Lösungen sind die Anlagen um das Maß ihrer Höhe über der Dachfläche von den Dachaußenkanten zurückzusetzen. Die Restfläche des Daches ist zu begrünen. Bei direkt aufliegenden Solareinrichtungen ist die nicht in Anspruch genommene Fläche zu begrünen. 4.1.5 Umwehrungen Die Umwehrungen der Terrassen im Obergeschoss sind in transparenter Form (Stabgitter oder Glas) und mit einer maximalen Sockelhöhe von 60cm auszuführen. 4.2 Typ B Häuser mit geneigten Dächern 4.2.1 Gebäude mit geneigten Dächern sind innerhalb eines Raumprofils zulässig, das durch folgende Parameter definiert ist: Die äußerste nördliche Wandhöhe ist mit max. 6,40m Wandhöhe, siehe B.2.3, und mindestens 4,00m Abstand durch dortige Baugrenze festgesetzt. Durch diesen Punkt geht eine nach Süden aufsteigende Linie mit 18,4 zur Horizontalen, die als obere Grenze für die Dachhaut festgesetzt wird. Die maximale Wandhöhe für Satteldächer, und die kleinere Wandhöhe bei Pultdächern wird mit 6,4m festgesetzt. Der höchste Punkt, bzw. die höchste Kante eines Gebäudes darf 10m nicht überschreiten. Das gilt auch für Dachaufbauten. 4.2.2 Bei Neubauten sind Einrichtungen der Solartechnik zur Energiegewinnung in die Dachfläche integriert oder im gleichen Winkel aufliegend, zu installieren. 4.2.3 Bei Einzelhäusern sind pro Dachseite maximal zwei Gauben bzw. Zwerchgiebel mit einer max. Breite von jeweils 2,4m (Stockaußenmaß) und Seite 4/11 12.12.2013

bei Doppelhaushälften je Dachseite eine Gaube, bzw. Zwerchgiebel mit einer max. Breite von 2,8m (Stockaußenmaß) zulässig. Die Gauben sind flach geneigt mit max. 7 auszuführen und mit Metall zu verkleiden. Die äußeren Grenzen des definierten Raumprofils dürfen auch von Dachaufbauten nicht überschritten werden. Bei Pultdächern sind weder Gauben, noch Zwerchgiebel zulässig. 4.3 Kleinwindkraftanlagen sind nicht zulässig. 5. Garagen und Stellplätze 5.1 Die erforderlichen Stellplätze sind auf den jeweiligen Baugrundstücken herzustellen. Nach der Garagen-, Fahrrad- u. Stellplatzsatzung der Stadt Garchings sind erforderlich für: Wohnungen bis 40m² Wohnfläche Wohnungen über 40m² bis 156m² Wohnfläche Wohnungen über 156m² 1,0 Stellplatz/Garage 2,0 Stellplätze/Garagen 3,0 Stellplätze/Garagen 5.2 Garagen sind mit Flachdach von 0 bis 7 und einer maximalen Wandhöhe von 3,0 m auszuführen. Die Wandhöhe bemisst sich von der Oberkante der anschließenden Straßenfläche zur Oberkante der Attika. Garagendächer sind zu begrünen. Solaranlagen auf Garagendächern sind nicht zulässig. 5.3 Die Vorplätze der Garagen gelten als anzurechnende Stellplätze für dieselbe Wohneinheit wie der dahinterliegende Garagenplatz. 5.4 Die nach Punkt 2.2 zulässige GFZ kann durch Bauten für Garagen und Nebenanlagen überschritten werden. 5.5 Stellplätze und Zufahrten sind in wasserdurchlässiger Form auszuführen. 6. Einfriedungen 6.1 Als Einfriedungen sind an seitlichen und nördlichen Grundstücksgrenzen Maschendrahtzäune mit Stahlrohrpfosten bis 1,0m Höhe und Hinterpflanzung zulässig.es wird eine Bodenfreiheit von 10cm festgesetzt. 6.2 Entlang der angrenzenden Straßen und seitlich der Zufahrten sind die Zäune als Staketenzäune mit 1,2m Höhe in weiß gestrichenem Holz oder natur in Lärche mit Mauersockeln und Pfeilern auszuführen. Ziergitterstäbe aus Metall sind ebenfalls zulässig. Der Mauersockel wird mit 40cm Höhe über Gelände festgesetzt. Seite 5/11 12.12.2013

7. Grünordnung 7.1 Umfang, Art und Pflege der Bepflanzung Die unbebauten Flächen der Grundstücke sind zu begrünen mit Stauden, Sträuchern, und Bäumen, soweit sie nicht als Geh- und Fahrflächen dienen, und sofern die Forderungen nicht durch den Bestand erfüllt werden. Die Versiegelung ist auf das notwendige Maß zu beschränken. 7.2 Sämtliche Pflanzungen sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Ausgefallene Bäume des Bestands sind durch entsprechende Bäume der Artenliste (1) oder durch zwei Bäume der Artenliste (2) zu ersetzen. 7.3 Je angefangene 200 qm der nicht überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Baum der Artenliste (1) oder zwei kleinkronige Bäume der Artenliste (2) zu pflanzen. Bei Laub- und Nadelbäumen ist das Verhältnis 3/1 einzuhalten. 7.4 Artenliste (1): großkronige Bäume: Laubbäume, Hochstamm bzw. Stammbusch mit Drahtballierung, Stammumfang in 1m Höhe mindestens 18-20 cm; bei Kiefern eine Mindesthöhe von150cm bis 175cm Ahorn - Acer Winterlinde - Tilia cordata Sommerlinde- Tilia platyphyllos Buche - Capinus Eiche - Quercus Walnuss Juglans regia Waldkiefer - Pinus silvestris Birke - Betula pendula 7.5 Artenliste (2): kleinkronige Bäume mit Drahtballierung, Stammumfang mindestens 16cm Ahorn Acer Eberesche - Sorbus auciparia Vogelkirsche - Prunus avium Weide - Salix Holzapfel - Malus sylvestris Wildbirne - Pyrus Pyraster Mehlbeere - Sorbus aria Malus, Prunus, Crataegus - arten und -hybriden Obstbäume in Sorten: Halb- / Hochstämme, großkronige, starkwüchsige Sorten Seite 6/11 12.12.2013

7.6 15% der unüberbauten Grundstücksflächen sind mit standortgerechten heimischen Sträuchern zu bepflanzen z.b. Feldahorn, Kornelkirsche, Hartriegel, Haselnuß, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Kreuzdorn, Liguster, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Hollunder, Wolliger Schneeball, Hundsrose, Weiden, Beerensträucher in Sorten. Neben diesen heimischen Straucharten sind in vermindertem Umfang auch Ziersträucher zulässig. Mindestgröße der Sträucher ist 60/100 cm. Die Sträucher können als lockere Hecke durchsetzt mit 20% Blütensträuchern aufgereiht sein. 7.7 Der Bestand an Bäumen und Sträuchern ist sinngemäß auf die Pflanzanforderungen aus den Punkten 7.3 und 7.6 anzurechnen. 7.8 Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen Zu erhaltender Baumbestand darf durch Neubaumaßnahmen in Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich nicht beeinträchtigt werden und ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten in Abstimmung mit der Gemeinde gemäß DIN 18920 zu schützen. Während der gesamten Bauzeit ist nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen und Teil Landschaftsgestaltung (RAS - LG) in der gültigen Fassung zu verfahren. 8. Gelände 8.1 Aufschüttungen bis zu 1,0m über Oberkante Königsberger Straße sind zulässig. An den Grundstücksgrenzen müssen Aufschüttungen auf das Niveau der Königsberger Straße auslaufen. Abgrabungen sind nur auf das Niveau der Oberkante Königsberger Straße zulässig. 8.2 Vor Kellerfenstern sind Schächte von max. 1,20m lichter Öffnung zwischen Hauswand und Schachtwand zulässig. C. HINWEISE 1. Hinweise durch Planzeichen 1051/2 Flurstücksnummer bestehende Hauptgebäude bestehende Nebengebäude 2. Baumliste Bestand 1 Zypresse 25 Föhre 2 Eibe 26 Lärche 3 Eiche 27 Fichte Seite 7/11 12.12.2013

4 Eiche 28 Fichte 5 Zypresse 29 Eibe vielstämmig 6 Zypresse 30 Hasel vielstämmig 7 Eibe 31 Fichte 8 Zypresse 32 Kirsche 9 Mammutbaum 33 Birke 10 Kiefer 34 Fichte 11 Kirsche 35 Fichte 12 Birke 36 Birke 13 Birke 37 Eibe 14 Wilde Kirsche 38 Kiefer 15 Kirsche 39 Birke 16 Fichte 40 Kastanie 17 Fichte 41 Ahorn 18 Birke 42 Ahorn 19 Weide 43 Birke 20 Fichte 44 Birke 21 Japanischer Hartriegel 45 Platane 22 Kastanie 46 Apfel 23 Kiefer 47 Apfel 24 Birke 48 Zierkirsche 3. Freiflächengestaltungsplan Mit dem Bauantrag ist vom Bauherrn die vorgesehene Gestaltung der Freiflächen in einem gesonderten Freiflächengestaltungsplan darzustellen und gemäß 1 Abs.5 der Bauaufsichtlichen Verfahrensordnung einzureichen. 2. Baumfällungen Erhaltenswerte Bäume, die durch den neuen Bauraum betroffen sind, können auf Antrag und nach Abstimmung mit der Stadt gefällt werden. Bei Baumfällungen sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 5. Denkmalschutz Im Rahmen eines Bauantrages ist für Bodeneingriffe jeder Art eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß 7 Abs.1 DschG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Vor dem Oberbodenabtrag ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu benachrichtigen und eine archäologische Fachkraft mit der Beobachtung zu beauftragen. Nach Art. 8 DSchG auftauchende Bodendenkmäler sind unverzüglich dem Landratsamt für Denkmalpflege zu melden. Seite 8/11 12.12.2013

6. DIN-Normen Die in den Festsetzungen enthaltenen DIN-Normen können im Bauamt des Rathauses eingesehen werden. 7. Fernwärme Die Königsberger Straße ist vollständig mit dem Fernwärmenetz der EWG erschlossen. Damit kann Fernwärme aus Geothermie für die Wärmeversorgung genutzt werden. Seite 9/11 12.12.2013

VERFAHRENSVERMERKE: 1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 b Nachverdichtung Königsberger-Straße im beschleunigten Verfahren wurde vom Stadtrat am 27.06.2012 gefasst und am 10.07.2012. ortsüblich bekanntgemacht. 2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Stattdessen wurde der Öffentlichkeit und den Behörden vom 11.07.2012 bis zum 1.08.2012 die Möglichkeit zur Unterrichtung und Äußerung zu dem vom Stadtrat am 27.06.2012 gebilligten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.06.2012 gegeben ( 13a (2) Nr.1 und 13a (3) Nr.2 BauGB). 3. Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat am 27.09.2012 gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 27.09.2012 hat in der Zeit vom 21.11.2012 mit 28.11.2012 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 2 BauGB) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 27.09.2012 hat in der Zeit vom 8.11.2012 mit 28.12.2012 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 3 BauGB). 4. In der Stadtratssitzung vom 28.02.2013 wurde eine Überarbeitung und erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung in der Fassung vom 28.02.2013 hat in der Zeit vom 2.05.2013 mit 04.06.2013 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 2 BauGB) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 28.02.2013 hat in der Zeit vom 17.04.2013 mit 04.06.2013 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 3 BauGB). 5. In der Stadtratssitzung vom 25.07.2013 wurde eine Überarbeitung und beschränkt-öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs.3 BauGB beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung in der Fassung vom 25.07.2013 hat in der Zeit vom 02.10.2013 mit 06.11.2013 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 2 BauGB) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 25.07.2013 hat in der Zeit vom 02.10.2013 mit 06.11.2013 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 3 BauGB). 6. In der Stadtratssitzung vom 12.12.2013 wurde eine Überarbeitung und beschränkt-öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs.3 BauGB beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung in der Fassung vom 12.12.2013 hat in der Zeit vom...2014 mit...2014 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 2 BauGB) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 12.12.2013 hat in der Zeit vom...2014 mit...2014 stattgefunden ( 13 (2) Nr. 3 BauGB). 7. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan in der Fassung vom... wurde vom Stadtrat am... gefasst ( 10 (1) BauGB). Stadt Garching b. München, den...... Hannelore Gabor, Erste Bürgermeisterin Seite 10/11 12.12.2013

8. Ausgefertigt am... Stadt Garching b. München, den...... Hannelore Gabor, Erste Bürgermeisterin 9. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfolgte am...; dabei wurde auf die Rechtsfolgen der 44 und 215 BauGB sowie auf die Einsehbarkeit des Bebauungsplanes hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in der Fassung vom... in Kraft ( 10 (3) BauGB). Stadt Garching b. München, den...... Hannelore Gabor, Erste Bürgermeisterin Seite 11/11 12.12.2013