Projektaufruf NRW Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung Einsatz der EU -Fondsmittel durch die Bundesregierung (BIWAQ, JSiQ)

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Armutsbekämpfung und Prävention in der Quartiersentwicklung Sozialräumliche Förderpolitik in der kommenden EU-Strukturfondsperiode Sachstand Oktober 2014 Sabine Nakelski Referatsleiterin im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW Referat Integrierte Stadterneuerung und demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau West

Projektaufruf NRW Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung Einsatz der EU -Fondsmittel durch die Bundesregierung (BIWAQ, JSiQ)

Projektaufruf NRW

EU-Förderung in städtischen Problemgebieten Raumbezug: Quartiere, die i.d.r. in den Stadterneuerungsprogrammen Soziale Stadt und Stadtumbau West gefördert wurden, werden oder gefördert werden sollen und anhand entsprechender Indikatoren als strukturell benachteiligt beschrieben werden Außerdem: Dorfgebiete in Leader-Regionen

Kabinettbeschluß: Alle OP (EFRE; ESF; ELER) leisten einen Beitrag zur Präventionsstrategie der Landesregierung

Sachstand und Zeitperspektive EFRE: OP EFRE ist von der Europ. Kommission genehmigt - nachzulesen auf der Ziel2-homepage: http://www.efre.nrw.de/0_2_aktuelles/00_newsmedia/op_version final_internet_01.pdf PRIORITÄTSACHSE 4 des EFRE-OP: Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung Mit der Investitionspriorität Unterstützung der Sanierung sowie der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten und dem Spezifischen Ziel Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft soll der Ausgrenzung bestimmter Gruppen und dem Niedergang von Quartieren und Städten gegengesteuert werden. Im Vordergrund steht der Gedanke der sozialen Prävention.

Durch eine Bündelung von sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Maßnahmen soll dem Niedergang von Städten und Quartieren gegengesteuert und der Zugang benachteiligter Gruppen zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen und einem gesunden Lebensumfeld verbessert werden. Im Vordergrund stehen früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Maßnahmen richten sich an Kommunen und Quartiere.

Sachstand und Zeitperspektive ESF: nachzulesen auf der ESF-homepage http://www.arbeit.nrw.de/pdf/esf/esf_op_nrw_2014_2020.pdf Zielsetzung des ESF im Zeitraum 2014-2020 Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, hier: Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel, Die Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Die Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut durch Maßnahmen der aktiven Eingliederung

Teil dieser Leitthemen sind die Strategien im Bereich Prävention ( Kein Kind zurücklassen ), der Verbesserung des Übergangs von der Schule-Beruf ( Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule Beruf in NRW ), der integrierten und nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung (beispielsweise durch städtebauliche, gesundheitsfördernde oder Jugendhilfemaßnahmen) sowie der Armutsbekämpfung. Gemeinsam mit den europaweiten Strategien definieren diese Leitthemen den Rahmen für das vorliegende Operationelle Programm. Mit der klaren und deutlichen Konzentration ist das Operationelle Programm der Notwendigkeit des effizienten und zielgenauen Mitteleinsatz verpflichtet. Dabei kommt eine kohärente Abgrenzung zu anderen nationalen und europäischen Förderinstrumenten zum Tragen, die im Detail für die ESF-Interventionen in Deutschland in einer gemeinsamen Anlage von Bund und Ländern zur Partnerschaftsvereinbarung aufgenommen wurde.

NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020` Fokusbudget Sozialprävention im ländlichen Raum Aufgrund der Ergebnisse der Sozialökonomischen Analyse kommt im Rahmen der Umsetzung von LEADER der Förderung der sozialen Rahmenbedingungen in ländlichen Regionen unter besonderer Berücksichtigung von präventiven Maßnahmen für die Bevölkerungsgruppen Kinder, Jugendliche und Familien eine besondere Bedeutung zu. Um diesem Umstand gerecht zu werden, unterliegen auf Regionsebene jeweils 5% des regionalen Bewirtschaftungsrahmens der Maßgabe, damit Maßnahmen umzusetzen, die früh und frühzeitig Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw. Erziehungskompetenzen stärken, Beiträge leisten, um bei Jugendlichen Begegnungen Beteiligungen, sportliche Betätigungen sowie kulturelle Bildungsangebote und den Übergang Schule-Beruf niederschwellig zu ermöglichen und Jugendlichen insgesamt selbst zu gestaltende Freiräume einzuräumen oder die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern und die Ko-operation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in generationsübergreifenden Zusammenhängen stärken. http://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/nrw_programm_laendlicher_raum_16072014.pdf

Projektaufruf: Die OP werden u.a. durch mehrere Projektaufrufe für verschiedene Handlungsfelder umgesetzt.. Für das Handlungsfeld Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung wird (voraussichtlich Anfang 2015) ein gemeinsamer, Fondsübergreifender Projektaufruf (ESF-EFRE-ELER) erfolgen, der sich an bestehende und neue städtische Problemgebiete sowie vergleichbare Gebiete im ländlichen Raum (bzw. die Städte und Gemeinden) wendet.

Der Projektaufruf wird ergänzt durch ein Informationspaket : 1.eine Übersicht der Fördermöglichkeiten der Landesregierung (mit und ohne. Fondsmitteleinsatz) 2.Begleitinformationen Ziel: Grundsätzliche Begutachtung im Hinblick auf Förderfähigkeit, die dann in den jeweiligen Förderregularien umgesetzt werden

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Die eingereichten Konzepte mit entsprechenden Projektanmeldungen für EU- Mittel werden durch ein interdisziplinäres Vorprüfungsgremium.(voraussichtlich: BezRegierungen, GIB,NRW ProjektArbeit, Koordinierungsstelle Kinderarmut/LVR u.a.) begutachtet und der Intermag Soziale Stadt vorgelegt. Diese empfiehlt die Förderung ausgewählter Projekte. Das zuwendungsrechtliche Geschäft wird dann in den einzelnen Programmen in den üblichen Verfahren abgewickelt Neue Regularien Städtebauförderung: EFRE-Kofinanzierung nur für einzelne, größere Baumaßnahmen, nicht mehr das komplette IHK

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts MBWSV: stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen zur Förderung des intergenerativen Zusammenlebens (Bekämpfung der geistigen und sozialen Verarmung) sowie zur Integration von Zuwanderern Gestaltung und Aufwertung von Straßenzügen, Grünräumen und Plätzen und des Wohnumfeldes mit dem Ziel, dem Stadtteil neue Attraktivität zu verleihen und das Zusammenleben der Menschen verschiedener Herkunft, Altersstrukturen und sozialer Lage zu fördern Quartiersmanagement und Erfahrungsaustausch Wohnungsneubau, Wohnungsmodernisierung, Haus- und Hofflächen (ohne EFRE) (Beispiele, nicht abschließend)

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MFKJKS: Kooperationen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Vorbeugung prekärer Lebenslagen Gefördert werden Kooperationsprojekte zum Aus- und Aufbau kommunaler Präventionsvorhaben und - ketten in den von der Gebietskulisse ländlicher Raum beschriebenen Kommunen. Die Zuwendungsempfänger schaffen kooperativ lokale oder regionale Angebote, die dem Zweck dienen, die Gesundheitsförderung durch integrierte Angebote von medizinischen und kinder-/familienpolitischen Dienstleistungen zu fördern und/oder die frühkindliche Entwicklung mit ganzheitlichen Hilfen insbesondere im Rahmen von offenen Angeboten für Eltern durch multiprofessionelle Teams und Netzwerke zu fördern und/oder die Erziehung der Eltern durch niedrigschwellige biografisch orientierte Bildungsangebote für Familien zu unterstützen und/oder Begegnungen, Nachbarschafts- und Selbsthilfe von Familien, Müttern und Vätern zu stärken und den Aufbau von zivilgesellschaftlichem Engagement zur Erweiterung des Angebotes für Kinder und Familien unter anderem durch Patenprojekte zu bewirken und/oder Familienzentren durch flexible, mobile und zugehende Dienstleistungen weiterzuentwickeln.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MFKJKS: Kooperationen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Teilhabe durch Demokratiewerkstätten im Quartier Das Angebot soll: Ansatzpunkte zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtviertel ermitteln die Beteiligungskompetenz und das Beteiligungsinteresse insbesondere junger Menschen an der politischen, kulturellen und sozialen Gestaltung der Stadteile fördern den Selbstverantwortungswillen der Beteiligten stärken die Integration von Zuwanderern unterstützen die Motivation zur demokratischen Einflussnahme fördern die Wahlbeteiligung stärken Jugendwerkstätten: In kommunaler Verantwortung unterstützen Jugendwerkstätten als Angebot der Jugendsozialarbeit gemäß 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII junge Menschen im Übergang Schule / Beruf darin, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und persönliche Stärken weiterzuentwickeln. Die Sanierung, die angemessene Ausstattung und der Ausbau von Jugendwerkstätten kann mit Strukturfondsmitteln ergänzt um Eigenmitteln des Trägers, kommunalen Mitteln und ggfs. Landesmitteln gemäß Förderbereich IX Investitionen des KJFP gefördert werden.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MFKJKS: Familienzentren Gefördert werden kann der modellhafte Aus- und Aufbau von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Familienzentren in sozial benachteiligten Stadtteilen, z. B. als Anlaufstelle für Elternberatung, zur Gesundheitsberatung und zur Unterstützung bei schulischen Problemen. Im Rahmen der ESF-Förderung sollen Familienzentren in benachteiligten Gebieten dezentral weiterentwickelt und durch flexible, mobile und zugehende Dienstleistungen ergänzt werden. Auf diesem Wege sollen Familien erreicht werden, deren Kinder bisher nicht von der Kindertagesbetreuung profitieren konnten. Die Bildungs- und Sprachkompetenz dieser Kinder kann in den Familienzentren früh und nachhaltig gefördert werden, um Chancengerechtigkeit zu unterstützen und den späteren Erfolg in der Schule und bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu stärken. In der Gebietskulisse des ländlichen Raums können Familienzentren im Rahmen von Kooperationsprojekten zum Aufbau kommunaler Präventionsvorhaben und -ketten mit Unterstützung des ELER weiterentwickelt werden. pluskitas / Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen pluskitas sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Das örtliche Jugendamt kann pro pluskita-einrichtung einen Zuschuss von mindestens 25.000 Euro pro Kindergartenjahr für in der Regel fünf Jahre gewähren. Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit verstärktem Unterstützungsbedarf bei der Spracherwerb/- bildung erhalten zusätzliche Finanzmittel vom Land für die zusätzliche Sprachförderung durch pädagogische Fachkräfte..

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MAIS: Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf in NRW Frühzeitige Unterstützung von Schülerinnen und Schüler aller Schulformen bei der Berufs- und Studienorientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Erwerbslosenberatungsstellen / Arbeitslosenzentren Erwerbslosenberatungsstellen bieten Ratsuchenden Unterstützung bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung an. Arbeitslosenzentren ermöglichen Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen und sollen die Betroffenen für weiterführende Beratungsangebote aufschließen. Aktiv für Arbeit im Stadtteil Netzwerkcoach Das 2012 initiierte Projekt Aktiv für Arbeit im Stadtteil zielt auf den Aufbau eines strategischen Netzwerkmanagements von arbeitsmarkt- und zielgruppenspezifischen Strukturen in städtischen Problemgebieten ab. Innovative Weiterentwicklungen des bisherigen Projektansatzes können modellhaft gefördert werden. Jugend in Arbeit plus Das ESF-Programm Jugend in Arbeit plus ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren den Einbzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben. Gefördert wird die individuelle vermittlungsorientierte Beratung und Begleitung sowie die Einwerbung und Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MAIS: Kommunale Integrationszentren in Trägerschaft der kreisfreien Städte und Kreise Sie unterstützen die Städte und Gemeinden insbesondere bei der Herausforderung, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre Eltern systematisch bei der Integration ins Bildungssystem zu beraten und zu begleiten (so genannte Seiteneinsteigerberatung und -beschulung). Sie bieten zudem Qualifizierungsmöglichkeiten, z.b. für Erzieherinnen, Lehrkräfte, kommunale Bedienstete oder Fachkräfte des Gesundheitswesens an. Integrationsagenturen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege Sie arbeiten in den Feldern Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen, Sozialraumorientierte Arbeit, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Antidiskriminierung. Migrantenselbstorganisationen Das Förderkonzept Integration leben bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken und die dazu gehörende Richtlinie fokussieren die Förderung auf die Migrantenselbstorganisationen als eigenständige Akteure der Integrationsarbeit. Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen um die Bildungsteilhabe sowie Bildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, die Erziehungskompetenz von Eltern / Sorgeberechtigten zu stärken, Projekte zur Gesundheitsförderung und Inklusion oder außerschulische Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MAIS: Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Mit dem Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit werden u. a. Kommunen dabei unterstützt, die Wohnungsnotfallhilfe in eigener Verantwortung weiter zu entwickeln und sie zum integralen Bestandteil der Wohnungspolitik zu machen. Gefördert werden modellhafte Ansätze zur Vermeidung von Wohnungsnotfällen, Maßnahmen zur Behebung von Wohnungsnotlagen im ländlichen Raum, der Aufbau von integrierten Gesamthilfesystemen, modellhafte Maßnahmen zur Erschließung neuen Wohnraums sowie innovative Ansätze in der Wohnungsnotfallhilfe. Sozialraumorientierte Armutsbekämpfung Mit der Errichtung einer Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA) werden Kommunen, Gemeinden und Kreise in Fragen rund um die Implementierung und Weiterentwicklung von strategischen sozialraumorientierten Sozialplanungsprozessen kostenlos beraten. Die Fachstelle hält u.a. folgende kostenlose Unterstützungsangebote als Dienstleistung vor: Beratung, Prozessmoderation, Qualifizierung, Projektentwicklung und Netzwerkmanagement. Die Fachstelle wird ihre Arbeit voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 aufnehmen.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MSW: Programm Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung Das Programm bietet Maßnahmen zur Nachholung von Schulabschlüssen bzw. zum Erwerb von Lese- und Schreibkompetenzen an. Es richtet sich besonders an Menschen mit besonderen Förderbedarfen und kann diese an eine bessere Beschäftigungsfähigkeit heranführen. In Verbindung mit erwerbsweltorientierenden Maßnahmen sollen Schlüsselqualifikationen für das Berufs- und Arbeitsleben vermittelt und der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert und gestärkt werden. Bildungsprojekte nach dem Modell Ein Quadratkilometer Bildung Um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in sozial belasteten Familien und Stadtteilen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern, können Projekte nach dem Modell Ein Quadratkilometer Bildung gefördert werden. Es sollen niedrigschwellige und sozialräumlich angelegte Vorhaben in den Schulen (insbesondere die durchgängige Sprachbildung, die Gestaltung von Übergängen und die Förderung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zwischen Schule und Eltern) nachhaltig verankert und die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Kommunalen Präventionskette entlang ihrer Bildungsbiographie unterstützt werden.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MKULNV: EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW Ziel dieses Programms ist es, Grund- und Förderschulkindern an eine gesunde, vitamin- und mineralstoffreiche Ernährung heranzuführen. Die Schulobst- und -gemüseschulen bekommen unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Bedarfslage pro Schulkind kostenlos dreimal in der Woche 100 g frisches Obst und Gemüse zum Verzehr am Vormittag zur Verfügung gestellt. Integrierte ländliche Entwicklung Gefördert werden Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum und zur Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Breitbandversorgung ländlicher Räume Die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in Ortschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern in den ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens wird finanziell unterstützt. Sanierung belasteter Böden und Aufbereitung für neue Nutzungen (Flächenreaktivierung), ggf. in Kooperation mit dem AAV Gefördert wird die Sanierung von Altlasten im Zusammenhang mit Projekten zum Flächenrecycling. Darüber hinaus werden Sanierungen zur Gefahrenabwehr und zum Flächenrecycling im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung mit der Wirtschaft zur Finanzierung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes NRW (AAV) gefördert.

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MWEIMH: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) / Infrastruktur Gefördert wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mittels Zuschüssen. Finanziert werden im investiven Bereich u.a. die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und/oder Gewerbeflächen, die Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren, die kleinen Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsdienste bereitstellen, Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Errichtung, der Ausbau und die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur. Hinweis: Derzeit werden die Richtlinien novelliert. Breitbandförderung in unterversorgten Industrie- und Gewerbegebieten Ziel ist der Ausbau einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Industrie- und Gewerbegebieten einschließlich der im Einzugsbereich liegender Einzelbetriebe und Haushalte in Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern. Förderung für Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen Das Programm richtet sich an Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das Darlehen kann über eines der STARTERCENTER NRW beantragt werden.

Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung

Prävention im Quartier Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung Die Kommunen werden durch den OP-Aufruf aufgefordert, eine Handlungsstrategie für das Quartier darzulegen, die in Strategien der Sozialplanung und Prävention eingebettet ist, bzw. den Weg in die Einbeziehung solcher Strategien beschreibt.

Prävention im Quartier: Beispiele Beiträge der Städtebauförderung zur Präventionspolitik Die Städtebauförderung sorgt für Orte der Begegnung: Spiel-, Sport-, Freizeitorte im Wohnumfeld Orte der Bildung: bauliche Umstrukturierung von Bildungsinfrastruktur im Kontext Lebenslanges Lernen (kombinierte Schul- und Bildungseinrichtungen im Quartier gekoppelt mit allen Angeboten für Familien-, Jugend-, Sozial- und Seniorenarbeit) Orte des Lebens: Verwahrlosungstendenzen entgegenwirken damit nicht bereits die Wohnadresse zu einem Anlass für Ausgrenzung wird (kombiniert mit Wohnungsbauförderung) Partizipation: Bestandteil jeder Fördermaßnahme

Prävention im Quartier Regelmäßige Fördergegenstände der Städtebauförderung sind alle mit einer Stadterneuerungsmaßnahme verbundene Bau-, Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen gem. 146 und 147 BauGB. Im Kontext Präventiver Politik können zum Beispiel folgende förderfähige bauliche Maßnahmen von Bedeutung sein: Bau und Modernisierung von Jugendzentren und Begegnungsstätten Bergheim, Stadtteilzentrum Funtastik Isy Espelkamp Handlungsbedarf (Velbert, Bielefeld)

Prävention im Quartier Neubau und Umgestaltung bestehender Spiel-, Grün- und Freizeitflächen Velbert Nordstadtpark/ SUW Hamm Lippepark /SST Bielefeld, Kesselbrink /SUW Gelsenkirchen Tossehof/SST

Prävention im Quartier Energetische und barrierefreie Modernisierung von Schulen sowie Um- und Anbaumaßnahmen im Hinblick auf Ganztagsbetrieb (Kantinen) sowie Umnutzung oder Anbau von Räumen für ergänzende Angebote (Begegnungsflächen, z.b. Schule + Sportstätte + vhs + Musikschule + Familienzentrum + Jugendhilfe + Integrationsarbeit etc. etc. als zentrale Anlaufstelle für familienorientierte Beratungs-, Bildungs- und Betreuungsleistungen); Gladbeck-Brauck, Bildungs- und Begegnungszentrum Anbau an ehemalige Schillerschule/ SST Modernisierung der Scharounschule Marl/SUW KuBiZ, Alsdorf/ SUW Planung Jugendzentrum als Schulanbau, Oberhausen/SST

Prävention im Quartier Umgestaltung von Schulhöfen zu Aufenthalts- und Freizeitflächen für Kinderund Jugendliche im Quartier Schulhof der Gesamtschule Dörmannsweg in Gelsenkirchen Tossehof/SUW Kita Pluto in Gelsenkirchen Tossehof/SUW

Prävention im Quartier Umgestaltung des öffentlichen Raums für multifunktionale Nutzungen / Begegnung Schulhoferweiterung und Gehweg in Krefeld

Prävention als Handlungsansatz Partizipationsbeispiele -bei der Planung Bochum Westend Mönchengladbach-Rheydt Pflanzaktion Hugo Junkers Park - bei der Umsetzung aber: Problem der Finanzierung der dauerhaften Unterhaltung

Prävention als Handlungsansatz Neben investiven Fördertatbeständen sind darüber hinaus förderfähig: Partizipation im umfassenden Sinn: Ausgaben der Vorbereitung, z.b. Planungsbeteiligungsverfahren zur Vorbereitung der gesamten Stadterneuerungsmaßnahme, aber auch zu einzelnen Projekten, Beteiligungsverfahren besonderer Zielgruppen (wie Kinder und Jugendliche), allgemeine Beteiligungsverfahren wie z.b. Mitmachaktionen Öffentlichkeitsarbeit zu Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements können Verfügungsfonds eingerichtet werden mit pauschal 5 pro EW/pro Jahr; über den Einsatz dieser Mittel für Projekte, die aus der Bürgerschaft entwickelt wurden, entscheidet ein einzurichtendes Gremium aus Bürgerschaft und Verwaltung Stadtteilmanagement experimentelle Projekte (Förderfähigkeit ist im Einzelfall abzustimmen) Förderfähig sind jeweils Personal, die die Kommune einem Dritten (Auftragnehmer) schuldet, sowie Sachkosten.

Kontakt Sabine Nakelski Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V.2 Integrierte Stadterneuerung und Demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau West 40190 Düsseldorf Telefon: (02 11) 38 43-5206 Telefax: (02 11) 38 43-735206 E-Mail: sabine.nakelski@mbwsv.nrw.de Website:http://www.mbwsv.nrw.de