Vorstandssitzung des Unternehmerverbandes Handwerk Dr. Susanne Koch Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten
Zahlen/Daten/Fakten - Hauptherkunftsländer Baden-Württemberg Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (Registrierungen) in BW in den vergangenen 12 Monaten Quelle: Integrationsministerium BW Bundesagentur für Arbeit Seite 2
Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) in BW: BÜMA- Duldung bis zur Asyl-Antragstellung Asylbewerber/in Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. Status: Aufenthaltsgestattung - 55 Asylgesetz (AsylG) Geduldete/r Ausländer/in Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde die Abschiebung ist ausgesetzt Status: Duldung - 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylberechtigte/r Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel) Anerkannter Flüchtling Person, die als Flüchtling anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach den 22-25b AufenthG (=Aufenthaltstitel) Seite 3
Geschlecht, Altersstruktur und Qualifikation Rund zwei Drittel männlich (2015: rund drei Viertel) 34,4% sind minderjährig (2015: 23,3%) 60,9% sind unter 25 Jahre alt 84,4% sind unter 35 Jahre alt (Quelle: Integrationsministerium BW bezogen auf die Zuwanderungsdaten 1. Quartal 2016) 27.291 bei AA und JC (ge) in BW gemeldet; rund 80% ohne Deutschkenntnisse, knapp 20% gut in den Arbeitsmarkt integrierbar, rund 1.120 für Ausbildung und 200 für Studium vorgemerkt (Stand: 25.05.16) Seite 4
Schulbildung ist besser als die berufliche Bildung Schulbildung Berufsabschlüsse 4,0% 7,2% 17,8% Hochschule Gymnasium 8% 11% Akademiker 22,4% 31,5% 20,4% Mittelschulen Grundschule keine formelle Schulbildung Sonstige 81% Facharbeiterniveau keine formale Ausbildung Quelle: BAMF Kurzanalyse / Mai 2016 Seite 5
Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Status Asylbewerber/innen 1, 2 (mit Aufenthaltsgestattung) Geduldete 1, 2 Asylberechtigte/ anerkannte Flüchtlinge 1 (mit Aufenthaltserlaubnis) Aufenthaltsmonat 0 bis 3 Beschäftigungsverbot Ausbildung nicht möglich Beschäftigungsverbot Ausbildung möglich 3 Ab Anerkennung: Beschäftigung möglich Ausbildung möglich Aufenthaltsmonat 4- einschl. 48 Praktika, Beschäftigung und Ausbildung möglich 3 Prüfung Beschäftigungsbedingungen Praktika, Beschäftigung und Ausbildung möglich 3 Prüfung Beschäftigungsbedingungen Keine Zustimmung der BA Zeitarbeit möglich Zeitarbeit möglich 4 Zeitarbeit möglich 4 1 Bestimmungen zum Mindestlohn (gegebenenfalls Tariflohn oder ortsüblicher Lohn) bei Beschäftigung und Praktika sind zu beachten 2 Bei Praktika, Ausbildung und Beschäftigung grundsätzlich Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich 3 Sofern keine Nebenbestimmungen in den Aufenthaltspapieren 4 Mit dem geplanten Integrationsgesetz kann die Vorrangprüfung für 3 Jahre befristet ausgesetzt werden, Zeitarbeit ist nach dem Beschäftigungsverbot möglich Seite 6
Entwicklung von Fachkräften braucht etwa fünf Jahre Heranführen an Ausbildung durch Praktika und Einstiegsqualifizierung Ausbildung Kompetenzfeststellung und Sprachförderung 1 Jahr 1 Jahr 2 bis 3,5 Jahre Seite 7
Wie können sich Arbeitgeber/innen engagieren? AG stellen Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereit und melden diese dem Arbeitgeberservice (AG-S) AG unterstützen die Kompetenzfeststellung - mit Praktika zu den für Beschäftigung üblichen Beschäftigungsbedingungen - Bewertung der vorhandenen Kompetenzen AG ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg ggf. in Teilzeit während Spracherwerb Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen (bei Verbandsarbeit, Innungen) AG setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als Mentoren/Mentorinnen ein Seite 8
Förderkette Ausbildungsmarktintegration Kompetenzfeststellung Spracherwerb Perspektive für junge Flüchtlinge Einstiegsqualifizierung Ausbildung Kombimaßnahme Assistierte Ausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen Seite 9
Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF) Zielgruppe: Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und Flüchtlinge Dauer: 4 6 Monate Inhalte: Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem Berufsorientierung und Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in Berufsfeldern, Ausbildungsberufen und der Arbeitswelt Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnissen (160 Stunden), die für eine Berufsausbildung notwendig sind Seite 10 10
Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) 2 Zur Herstellung der Ausbildungsreife und Vorbereitung einer Berufsausbildung Dauer: 9-12 Monate Einstiegsqualifizierung (EQ) 1 Für Ausbildung suchende Personen bis 35 Jahre Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate Praktikumsvergütung in Höhe von 216,- monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und Sozialversicherungspauschale werden durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet Besuch der Berufsschule 1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich. Seite 11 11
Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2 Unterstützung zum Lebensunterhalt während einer Berufsausbildung, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen Assistierte Ausbildung (AsA) 1, 2 Unterstützung während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 2 Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung Während einer betrieblichen Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolges 1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich. Seite 12 12
Förderkette Arbeitsmarktintegration Kompetenzfeststellung Anerkennungsverfahren (Teil-) Qualifizierung Arbeit Spracherwerb Perspektive für Flüchtlinge Praktika bei AG (MAG) Kombimaßnahme WeGebAU* *Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 13
Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) Zielgruppe: Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und Flüchtlinge Dauer: 12 Wochen Inhalte: 4 Wochen: Eingangsgespräch Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Zeitstunden tgl.) 6 Wochen: Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnisse an einem Tag der Woche (6 Stunden) 2 Wochen: Bewerbungsunterstützung Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Stunden / Tag) Seite 14 14
Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung Vermittlungsbudget Übernahme von Kosten für das Anerkennungsverfahren eines ausländischen Berufsabschlusses (Übersetzungskosten, Gebühren) Bewerbungskosten Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) Für bei Agenturen für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldete Personen Zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt bzw. Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Eignungs- bzw. Kompetenzfeststellung Individuell abgestimmte Dauer bis maximal 6 Wochen Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Übernahme der Lehrgangskosten, Fahrkosten und ggf. Kinderbetreuungskosten Seite 15 15
Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung Eingliederungszuschuss (EGZ) Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung Förderhöhe und dauer wird individuell festgelegt Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) Anpassungsqualifizierung Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen (Lehrgangskosten) Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskosten bei abschlussorientierter Qualifizierung o Externenprüfung/Umschulung o Teilqualifizierungen Seite 16 16
Entwurf Integrationsgesetz relevante Änderungen Pflicht zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen Sonderregelungen bei der Ausbildungsförderung von Gestatteten, Geduldeten und Personen mit sonstigen humanitären Aufenthaltstiteln Rechtssicherheit für den Aufenthalt während Ausbildung ( 3+2-Regelung für geduldete Auszubildende) Wohnsitzzuweisung Aussetzung der Vorrangprüfung und Ermöglichung der Leiharbeit für Gestattete und Geduldete Seite 17