Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Langenhagen zum

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Transkript:

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Bericht über die Prüfung Jahresabschlusses der Stadt Langenhagen zum 31.12.2010 1

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Inhaltsverzeichnis Ziffer Bezeichnung Seite 1. Allgemein 5 2. Prüfungsauftrag und Prüfungsgegenstand 6 3. Grundsätzliche Feststellungen 8 3.1 Lage der Stadt Langenhagen 8 3.1.1 Finanzwirtschaftliche Lage und Haushaltswirtschaft 9 3.1.2 Finanzwirtschaftliche Risiken 10 3.2 Unregelmäßigkeiten 11 3.3 Abwicklung vorangegangener Prüfungsberichte 12 4. Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 13 4.1 Gegenstand der Prüfung 13 4.2 Art und Umfang der Prüfung 13 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 17 5.1 Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz 17 5.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 17 5.3 Jahresabschluss 18 5.4 Rechenschaftsbericht 19 6. Feststellungen und Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft 20 6.1 Haushaltsplanverfahren 20 6.2 Einhaltung Haushaltsplanes 22 6.3 Kassenwesen 23 7. Gesamtaussage Jahresabschlusses 24 7.1 Feststellungen zur Gesamtaussage Jahresabschlusses 24 7.2 Wesentliche Bilanzierungs und Bewertungsgrundlagen 24 8. Aufgliederungen und Erläuterungen 26 8.1 Vermögens und Schuldenlage 26 8.2 Ertrags und Finanzlage 27 8.3 Kennzahlen 27 9. Prüfungsvermerk 29 2

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz der Stadt Langenhagen zum 31.12.2010 Seite 30 Anlage 2 Ergebnisrechnung 2010 Seite 33 Anlage 3 Finanzrechnung 2010 Seite 34 Anlage 4 Vollständigkeitserklärung Seite 36 3

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Abkürzungsverzeichnis DA Dienstanweisung GemHKVO Verordnung über die Aufstellung und Ausführung Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der Doppik (Gemeindehaushalts und Kassenverordnung) LSKN Lanbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen MI Ministerium für Inneres und Sport Lan Niedersachsen Nds. GVBl. Niedersächsisches Gesetz und Verordnungsblatt Nds. MBl. Niedersächsisches Ministerialblatt NGO Niedersächsische Gemeindeordnung OK.FIS.NKFW Bei der Stadt Langenhagen eingesetzte Haushalts und Kassensoftware für das neue kommunale Finanzwesen OS/ECM Bei der Stadt Langenhagen eingesetzte Archivierungssoftware RPA Rechnungsprüfungsamt der Stadt Langenhagen VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen 4

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 1. Allgemeines Bei der Prüfung Jahresabschlusses 2010 waren die folgenden Rechtsgrundlagen, Regelungen und Festlegungen anzuwenden: Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. Seite 473) in der Fassung der Änderung vom 07.10.2010 (Nds. GVBl. Seite 462) Gemeindehaushalts und Kassenverordnung (GemHKVO) vom 22.12.2005 (Nds. GVBl. Seite 458) in der Fassung der Änderung 18.12.2009 (Nds. GVBl. Seite 490) Runderlass MI vom 04.12.2006 (Nds. MBl 2007 Seite 42) Übersicht über die Kontenklassen in Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom 17.08.2009 (Nds. MBl. Seite 757) Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom 17.08.2009 (Nds. MBl. Seite 757) Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom 17.08.2009 (Nds. MBl. Seite 757) Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom 17.08.2009 (Nds. MBl. Seite 757) Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom 17.08.2009 (Nds. MBl. Seite 757) Die Prüfung Jahresabschlusses 2010, im Besonderen die Regel und Vergabeprüfungen während laufenden Jahres 2010, erfolgte unter Beteiligung von Antje Kappler (technische Prüferin), Klaus Moneke (Verwaltungsprüfer bis zum 30.09.2012), Jügen Ubrich (Amtsleiter bis zum 31.05.2011) und Wolfgang Zupp (Verwaltungsprüfer). 5

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 2. Prüfungsauftrag und Prüfungsgegenstand Prüfauftrag Die Doppik wurde bei der Stadt Langenhagen zum Haushaltsjahr 2008 eingeführt. Die Prüfung doppischen Jahresabschlusses obliegt nach 119 NGO dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Gemäß 120 NGO ist der Jahresabschluss mit allen Unterlagen zu prüfen, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, ob die einzelnen Buchungsvorgänge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise gegründet und belegt sind, ob bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen gemeindlichen Geld und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde, ob das Vermögen richtig nachgewiesen wurde. Die Zusammenfassung der Bemerkungen fasst das Rechnungsprüfungsamt gemäß 120 Abs. 3 NGO mit diesem Schlussbericht zusammen. Ein Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der NGO in einem Zeitraum von drei Monaten nach Beendigung aufzustellen. Bis zum 31.12. auf das Haushaltsjahr folgende Jahr hat gemäß 101 NGO der Rat einen Beschluss zur Entlastung Bürgermeisters zu fassen. Beide gesetzlichen Vorgaben konnten für den Jahresabschluss 2010 nicht eingehalten werden. Prüfgegenstand Der Prüfung unterliegt der vom Bürgermeister vorgelegte Jahresabschluss. Dieser besteht gemäß 100 Abs. 2 NGO aus einer Ergebnisrechnung einer Finanzrechnung einer Bilanz und einem Anhang. 6

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Nach den gesetzlichen Regelungen im 100 Abs. 3 NGO sind dem Anhang beizufügen ein Rechenschaftsbericht eine Anlagenübersicht eine Schuldenübersicht eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. Der vorliegende Jahresabschluss erfüllt diese gesetzlichen Festlegungen. Nach 101 Abs. 1 Satz 2 NGO stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest. Diese Vollständigkeitserklärung ist diesem Bericht als Anlage 4 beigefügt. Eine nach 100 Abs. 4 NGO geforderte Zusammenfassung (Konsolidierung) ist in Langenhagen erst mit dem Abschluss 2012 notwendig, da der Rat kein früheres Datum festgelegt hat und somit die gesetzliche Reglung angewendet wird. 7

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Lage der Stadt Langenhagen Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde für den Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von ca. 16,9 Mio. veranschlagt. Insgesamt verlief das Haushaltsjahr 2010 positiver als erwartet. Die vorliegende Ergebnisrechnung schließt mit einen Überschuss von 10.390,58 und die Finanzrechnung mit einem Überschuss von 8.125.650,06 ab. Bei den Steuern und ähnlichen Erträgen hat es gegenüber dem Planansatz einen Minderertrag von 12.960.703,27 gegeben. Dieser resultiert insbesondere aus verminderten Gewerbesteuererträgen. Der Bürgermeister hat am 07.07.2010, zur Vermeidung eines Defizites, haushaltssichernde Maßnahmen verhängt. Danach durften die Budgets der Fachbereiche nur bis zu 90 % ihres Volumens ausgeschöpft werden. Um den Betrieb nicht zu gefährden, waren die folgenden Ausnahmen zugelassen worden Zahlungen, deren Höhe durch Gesetz oder bestehende Verträge festgelegt waren Zuschüsse an Verbände und Vereine Hochbauunterhaltung, Konto 4211 und 4213 Zahlungen, die unter den Beschluss Rates vom 22.02.2010, Tagesordnungspunkt 5.2, Ziffer 10 fielen und die Zahlungen der budgetierten Einrichtung Schulen, Kitas, Ortsräte und Feuerwehr. Außerdem wurden alle mittelbewirtschaftenden Stellen aufgerufen, weiterhin sparsam zu wirtschaften und für ihren Bereich neue Sparmaßnahmen zu entwickeln alle Einnahmemöglichkeiten so früh wie möglich auszuschöpfen und bei allen Projekten, Maßnahmen usw. etwaige Folgekosten zu berücksichtigen und den Fachbereich Inneres frühzeitig zu beteiligen, insbesondere alle Sitzungsdrucksachen mit finanzieller Konsequenz zur Mitzeichnung vorzulegen. Entwicklung der Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen Haushaltsansatz 2010 15.576.700,00 Ergebnis 2010 13.610.326,86 Einsparung 1.966.373,14 8

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Die getroffenen haushaltssichernden Maßnahmen hatten bis Ende Bestand. Sie galten aber nicht für Auszahlungen Finanzhaushaltes. Übersicht über die wichtigsten Ertrags und Aufwandsveränderungen 2010 Wichtige Ertragsveränderungen Ansatz 2010 Ergebnis 2010 mehr/ weniger Steuern und Abgaben 71.968.200,00 59.007.496,73 12.960.703,27 Kostenerstattung u. umlage 20.289.900,00 18.495.850,89 1.794.049,11 sonstige ordentliche Erträge 4.152.300,00 43.077.157,92 38.924.857,92 Summe 96.410.400,00 120.580.505,54 24.170.105,54 Wichtige Aufwandsveränderungen Ansatz 2010 Ergebnis 2010 mehr/ weniger Aufwendungen Sach und Dienstleistungen 15.576.700,00 13.610.326,86 1.966.373,14 Abschreibungen 10.000.000,00 12.064.648,19 2.064.648,19 Transferaufwendungen 60.205.500,00 70.441.810,93 10.236.310,93 Summe 85.782.200,00 96.116.785,98 10.334.585,98 Aus den Übersichten ist erkennbar, dass die sonstigen ordentlichen Erträge mit einem Mehrertrag von 38.924.857,92 gegenüber der Haushaltsplanung für das positive Jahresabschlussergebnis im Ergebnishaushalt verantwortlich sind. Dazu wird auf Seite 58 Rechenschaftsberichtes ausgeführt: In 2010 wurden die sonstigen ordentlichen Erträge von insgesamt rund 43,1 Mio. erzielt, das sind rund 38,9 Mio. über dem Planansatz. Diese resultieren mehrheitlich aus den unter Punkt 1.3.1.1 angesprochenen Auflösungen von Einzelwertberichtigungen sowie den Auslösungen von Rückstellungen der einzelnen Organisationseinheiten. 3.1.1 Finanzwirtschaftliche Lage und Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft einer Stadt ist gemäß den Bestimmungen 82 NGO so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Dabei soll sie sparsam und wirtschaftlich geführt werden. Der Haushalt soll in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Vorgabe konnte für das Haushaltsjahr 2010 nicht erreicht werden. Der Haushalt schloss in der Planung mit einem Fehlbetrag ab. Da der voraussichtliche Fehlbetrag der Ergebnisrechnung nicht mit Überschussrücklagen verrechnet werden konnte und auch in der mittelfristigen Ergebnis und Finanzrechnung nicht bis 2012 ausgeglichen werden konnte, war für das Haushaltsjahr 2010 ein 9

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2010 wurde durch den Rat der Stadt Langenhagen am 23.02.2010 mit Mehrheit beschlossen. In diesem Konzept wurden zum größten Teil allgemeine Maßnahmen benannt, die durch die Stadt Langenhagen beeinflussbar waren. Allerdings wurden durch dieses Haushaltssicherungskonzept nicht alle gesetzlichen Anforderungen nach der NGO erfüllt. Aus diesem Grunde hat die Kommunalaufsicht der Region Hannover das beschlossene Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt und die Vorlage eines neuen Haushaltssicherungskonzeptes verlangt. Mit der Sitzungsdrucksache 2010/192 vom 03.09.2010 wurde dem Rat der Stadt Langenhagen ein neues Haushaltssicherungskonzept zu Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wurden gemäß der Drucksache noch einmal alle möglichen Ressourcen der Verwaltung überprüft. Die daraus resultierenden Vorschläge sind in das neue vorgelegte Sicherungskonzept eingeflossen. Im neuen Haushaltssicherungskonzept sind konkrete Maßnahmen zur Einsparung benannt worden und die zeitlichen Auswirkungen aufgezeigt worden. Dadurch konnten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Rat der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 dem neuen Haushaltssicherungskonzept mit Mehrheit zugestimmt. Das Haushaltssicherungskonzept hat für das Haushaltsjahr 2010 im Ergebnishaushalt eine Verbesserung von 146.058 vorgesehen. Diese war auf unterschiedlichen Konten in den Produkten Kultur und Wissenschaft und Kinder, Jugend und Familienhilfe geplant worden. Insgesamt konnte somit auf den für das Haushaltsjahr 2010 benannten Buchungskonten eine Verbesserung in Höhe von 218.278,91 erreicht werden. Somit ist das Gesamtziel einer Verbesserung im Ergebnishaushalt übertroffen worden und konnte somit zu dem unter Ziffer 3.1 dargestellten positiven Jahresabschlussergebnis im Ergebnishaushalt beitragen. 3.1.2 Finanzwirtschaftliche Risiken Die Schulden der Stadt Langenhagen haben sich wie folgt entwickelt: Stand am Betrag Veränderung 01.01.2008 44.814.841,09 31.12.2008 30.014.770,01 14.800.071,08 31.12.2009 30.320.232,29 305.462,28 31.12.2010 25.873.783,13 4.446.449,16 10

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Übersicht über die Laufzeiten der Schulden Stand am Restlaufzeit bis zu 1 Jahr bis zu 5 Jahr mehr als 5 Jahre 01.01.2008 3.424.471,66 41.390.369,43 31.12.2008 6.272.458,32 23.742.311,69 31.12.2009 8.228.671,88 22.091.560,41 31.12.2010 5.382.922,01 20.490.861,12 Es ist ersichtlich, dass die Stadt Langenhagen im Berichtszeitraum 2010 Schulden abgebaut hat. Der Abbau der Schulden erfolgte insbesondere bei den kurzfristigen Schulden. Diese Entwicklung ist als positiv zu werten. Der Abbau der kurzfristigen Schulden sollte weiterhin betrieben werden, da durch deren Tilgung die Liquidität eines höher belastet wird, als dieses bei langfristigen Krediten der Fall ist, da im einem kürzerem Zeitraum die Tilgung erfolgen muss. Bei einem langfristigen Kredit verteilt sich die Tilgungssumme auf die längere Laufzeit und ist somit in dem einzelnen Haushaltsjahr nicht so hoch. Auch im Rechenschaftsbericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weiterhin der Schuldenabbau betrieben werden sollte, um die Belastungen für die zukünftigen Haushaltsjahre zu verringern. Dieser Meinung ist auch das Rechnungsprüfungsamt. Bei neuen Maßnahmen sind insbesondere die Folgekosten zu beachten, da sie eine Bindung von zukünftigen Mitteln bedeuten. Die Folgekosten gehören zu den Aufwendungen und können somit nur durch die Erträge gedeckt werden. Hier obliegen dem Rat der Stadt Langenhagen die kritische Betrachtung der Folgekosten und die Entscheidung, ob die neuen Belastungen bei den Aufwendungen in den zukünftigen Haushaltsjahren tragbar sind. 3.2 Unregelmäßigkeiten Im Haushaltsjahr 2010 konnten keine berichtspflichtigen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Die durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen von Vergabe, Regel oder Einzelprüfungen gegebenen Hinweise sind durch die Verwaltung berücksichtigt und beachtet worden. 11

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 3.3 Abwicklung vorangegangener Prüfungsberichte Dienstanweisung Kassenwesen In den Berichten zu den vorherigen Jahresrechnungen wurde immer wieder die fehlende Dienstanweisung für den Kassenbereich angemahnt. Auch für das Berichtsjahr 2010 lag keine aktualisierte Fassung der Dienstanweisung vor. Die neue Dienstanweisung ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Kontenrahmenplan Im Bericht Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2009 wurde auf Seite 17 darauf hingewiesen, dass der Kontenrahmenplan 2009 nicht eingehalten wurde. Auf die Ausführungen zum Kontenplan unter Ziffer 6.1 dieses Berichtes wird verwiesen. 12

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 4. Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 4.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist der vom Bürgermeister vorgelegt Jahresabschluss. Es lagen vor: die Bilanz (Anlage 1) die Ergebnisrechnung Anlage 2) die Finanzrechnung (Anlage 3) und die nach 100 Abs. 3 NGO beizufügenden Anhänge. 4.2 Art und Umfang der Prüfung Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben Rechnungsprüfungsamts gehört die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen. Dabei wurde die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung, die Vollständigkeit der Geschäftsvorgänge sowie deren richtige Erfassung und Verarbeitung geprüft. Ebenso unterlag der Prüfung die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze. Nach 120 Abs. 1 Satz 3 NGO kann das RPA die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen beschränken und die Prüftiefe selbst festlegen. Da es nicht möglich ist alle Geschäftsvorgänge zu prüfen, wurden die Buchungsbeleg und Buchungskonten stichprobenweise geprüft. Ebenso gehören zu den Pflichtprüfungen nach 119 Abs. 1 Nr. 4 NGO die Prüfungen der Vergaben vor der Auftragserteilung. Gemäß der Dienstanweisung für das Vergabewesen waren alle Vergaben mit einem Betrag über 5.000 dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Übersicht über die VOL und VOB Vergaben, sowie Ing. und Architektenverträge 2010 Bereich freihändige beschränkte öffentliche Anzahl aller Ing. und Vergabe Vergabe Vergaben Vergaben Architektenverträge Grünanlagen 10 6 3 19 16 Straßenbau 16 6 8 30 0 Hochbau 52 25 0 77 27 Entwässerung 9 0 6 15 5 Sonstige 49 2 10 61 2 Zusammen 136 39 27 202 50 13

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Bei Verstößen gegen das Vergaberecht erfolgten durch das Rechnungsprüfungsamt entsprechende Hinweise. Diese Hinweise wurden in der Folge durch die Verwaltung beachtet und die Vergabeverfahren entsprechend verändert oder auch aufgehoben. Über die Prüfungsergebnisse Rechnungsprüfungsamtes wurde der Rat der Stadt Langenhagen in den Vorlagen zu den Auftragsvergaben unterrichtet, wenn durch ihn die Entscheidung im Vergabeverfahren erfolgte. Auch im Berichtsjahr 2010 war das von der Bunregierung im Jahr 2009 verabschiedete Konjunkturprogramm II gültig. Die entsprechenden Maßnahmen waren im Haushaltsplan 2010 enthalten. Wie bereits im Vorjahr führte das Konjunkturprogramm zu einer Erhöhung der Vergaben bei der Stadt Langenhagen. Dieses verdeutlicht der Vergleich mit dem Jahr 2008. Übersicht über die VOL und VOB Vergaben sowie Ing. und Architektenverträge 20082010 Jahr freihändige beschränkte öffentliche Anzahl aller Ing. und Vergabe Vergabe Vergaben Vergaben Architektenverträge 2008 60 24 64 148 64 2009 142 44 53 239 56 2010 136 39 27 202 50 Mit der Einführung Konjunkturpaketes II wurde gleichzeitig für investive Maßnahmen festgelegt, dass entgegen den Vergabevorschriften, Vergaben bis zu einem Betrag von 100.000 ohne eine besondere Begründung freihändig vergeben werden durften. Im VOBBereich durften weiterhin Vergaben bis zu 1.000.000 beschränkt ausgeschrieben werden. Eine besondere Begründung war auch in diesen Fällen nicht notwendig. Nach der DA für das Vergabewesen waren freihändige Vergabe ohne Begründung nur bis 15.000 und beschränkte Vergaben nur bis 25.000 möglich. Mit der vereinfachten Vergabemöglichkeit lässt sich in den Jahren 2009 und 2010 die hohe Zahl der freihändigen Vergaben und die Reduzierung der Zahl der öffentlichen Ausschreibungen erklären. Obwohl die getätigten Vergaben, wegen der Anwendung der vereinfachten Vergabemöglichkeit, in Bezug auf die Vergabeart rechtlich nicht zu beanstanden waren, hätte sich das Rechnungsprüfungsamt eine höher Anzahl von öffentlichen Vergaben gewünscht. Durch eine öffentliche Ausschreibung haben neue und auch bisher unbekannte Bieter die Chance sich am Wettbewerb zu beteiligen. Durch diesen erweiterten Bieterkreis muss sich der Bieter einem größeren Wettbewerb stellen und es kommt in der Folge auch zu besseren Ausschreibungsergebnissen für den Ausschreibenden. 2008 betrug der Anteil der öffentlichen Vergaben an der Gesamtzahl der Vergaben 43 %, im Haushaltsjahr 2010 nur noch 13 %. 14

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 In den Jahren 2009 und 2010 hat sich die Gesamtauftragssumme der Vergaben im Hochbaubereich drastisch erhöht. Dieses wird durch die folgende Tabelle deutlich. Übersicht über die Auftragssummen der bauenden Bereiche (Hoch, Tiefbau und Grünflächen) für Vergaben Jahr Gesamtbetrag Anteil Hochbau 2008 10.601.135,70 2.024.644,90 2009 15.237.572,13 5.590.162,13 2010 11.608.081,36 5.997.082,74 In der o.g. Tabelle sind noch keine Kosten für den Neubau Schulzentrums enthalten. Die Zahl der Architekten und Ingenieurverträge hat sich in den Jahren 2008 bis 2010 von 64 auf 50 verringert. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass sich auch die Auftragssummen entsprechend verringert haben. Übersicht über die Auftragssummen der bauenden Bereiche (Hoch, Tiefbau und Grünflächen) für Ingenieur und Architektenverträge Jahr Gesamtbetrag Anteil Hochbau 2008 1.021.817,71 510.665,93 2009 1.027.092,60 414.133,34 2010 1.895.744,48 1.360.251,59 In dem Betrag für den Anteil Hochbau im Jahr 2010 ist ein Betrag von 586.274,38 für Ingenieursund Architektenleistungen für den Neubau Schulzentrum enthalten. Als Beispiele für große und teure Maßnahmen seien die folgenden Architekten und Ingenieurverträge genannt, die im Haushaltsjahr 2010 geschlossen wurden: Maßnahmen Vertragssummen Erweiterung Schulzentrums 1. Bauabschnitt) rd. 416.000 Technische Ausrüstung HLS Küchentechnik) rd. 115.000 Elektrotechnik rd. 54.000 Neubau der Sporthalle in Kaltenweide Generalplanervertrag rd. 243.000 Kanalsanierung und Renovierung diversen Straßen rd. 155.000 15

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Erneuerung der BHKW Anlage rd. 95.000 auf der Zentralkläranlage Langenhagen FriedrichEbertSchule Innenraumsanierung nebst techn. Anlagen rd. 62.000 Erarbeitung Landschaftsplans Lgh. rd. 45.000 Das hohe Auftragsvolumen der Ing. und Architektenverträge ist, neben den geplanten großen Maßnahmen (z.b. dem Anbau am Schulzentrum), auch in den zusätzlichen Maßnahmen für das Konjunkturpaket II zu sehen. Maßnahmen im Rahmen dieses Paketes wurden nur gefördert, wenn sie zusätzlich durchgeführt wurden. Dieses bedeutet, dass zusätzliche Kräfte für die Bewältigung der Aufgabe mobilisiert werden mussten. Bei der Stadt Langenhagen wurden die zusätzlichen Aufgaben zu einem großen Teil mit der Hilfe von externen Kräften bewerkstelligt. Im Haushaltsjahr 2010 ist ein zahlenmäßiger Rückgang der neuen Verträge zu verzeichnen. Allerdings sind in diesem Zeitraum insbesondere die großen Maßnahmen und Projekte fremd vergeben worden. Angesichts der Gesamthöhe der Honorare hätte geprüft werden müssen, ob es nicht wirtschaftlicher und möglich gewesen wäre, für einen befristeten Zeitraum Ingenieure bzw. Architekten befristet und projektbezogen einzustellen. Dem Rechnungsprüfungsamt sind derzeit keine Maßnahmen oder Projekte bekannt, in denen eine derartige Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wurde. Zukünftig sollte bei größeren Projekten eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. 16

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz Der Rat der Stadt Langenhagen hat die Einführung der Doppik zum 01.01.2008 beschlossen. Gemäß den Festlegungen 60 GemHKVO war somit zum 01.01.2008 die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Der Beschluss Rates über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 erfolgte in der Sitzung am 23.03.2009. Die erste Eröffnungsbilanz kann gemäß 61 GemHKVO bis zum vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss aus folgenden Gründen geändert werden: Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass in der ersten Eröffnungsbilanz eine Bilanzposition, ausgenommen die Nettoposition, zu Unrecht nicht angesetzt oder mit einem unzutreffenden Wert versehen worden ist, so wird, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt, der unterlassene Ansatz in der späteren Bilanz nachgeholt oder der Wertansatz berichtigt. Zwischenzeitliche Jahresabschlüsse werden nicht berichtigt. Wie in den vorangegangenen Jahren sind auch im Jahr 2010 Änderungen der Eröffnungsbilanz 2008 vorgenommen worden. Diese Änderungen sind im Anhang G erläutert worden. So wurden zum Beispiel Wertberichtigungen bei Grundstücksflächen durchgeführt. Gemäß 61 Abs. 2 GemHKVO werden die Berichtigungen entsprechend ihrer Auswirkung bei der Bilanzposition für die Nettoposition, bei der Bewertungsrücklage oder bei dem Sonderposten Bewertungsausgleich angebracht. Mit der Erläuterung im Anhang gilt die Eröffnungsbilanz als geändert. Die zwischenzeitlich durchgeführten Jahressabschlüsse werden durch diese Berichtigungen jedoch nicht geändert. 5.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Der vorliegende Jahresabschluss 2010 ist der dritte doppische Abschluss. Wie bereits in den Vorjahren wurde er mit Hilfe Programms OK.FIS.NKFW erstellt. Dieses Programm wird durchgängig für die Bereiche Haushaltsplanung, Kassen und Vermögensverwaltung eingesetzt. Alle Kassenanordnungen und die zahlungsbegründenden Unterlagen werden eingescannt und mit Hilfe Dokumentenarchivprogramm OS/ECM verwaltet. In beiden Programmen sind für alle Prüfer Rechnungsprüfungsamtes unbeschränkte Lesezugriffe eingerichtet. Da eine Vollprüfung zeitlich nicht möglich ist, wurde in Stichproben geprüft. Bei Stichproben wurde die Recht und Ordnungsmäßigkeit von Zahlungen geprüft. Die Stichproben erfolgten bereits 17

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 während laufenden durch alle unter Ziffer 1 genannten Prüfer Rechnungsprüfungsamtes. Alle zur Prüfung notwendigen Nachweise wurden vorgelegt und Nachfragen ausnahmslos beantwortet. Es konnten keine zu berichtenden Verstöße gegen die Recht oder Ordnungsmäßigkeit festgestellt werden. 5.3 Jahresabschluss Die Gemeinde hat für je Haushaltsjahr den Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen ( 100 Abs. 1 NGO). Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dieser besteht aus dem Rechenschaftsbericht, einer Anlagenübersicht, einer Schuldenübersicht, einer Forderungsübersicht und einer Übersicht der übertragenen Haushaltsermächtigungen. Im Anhang sind gemäß 55 Abs. 2 GemHKVO insbesondere anzugeben und zu erläutern: die auf die Ergebnisrechnung sowie der Vermögensrechnung und der Bilanz angewandten Bilanzierungs und Bewertungsmethoden, Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs und Bewertungsmethoden mit Begründung, wobei deren Einfluss auf die Vermögens, Ertrags und Finanzlage gesondert darzustellen ist, Art und Höhe der wesentlichen außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungswerte, Haftungsverhältnisse, die auch dann anzugeben sind, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können und noch nicht abgedeckte Fehlbeträge, die nach den einzelnen Jahren getrennt angegeben werden. Die o. g. gesetzlichen Anforderungen werden durch den vorliegenden Jahresabschluss 2010 erfüllt. 18

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 5.4 Rechenschaftsbericht Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die finanzwirtschaftliche Lage der Gemeinde darzustellen. Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen Bild vermitteln. Im Bericht ist ein Überblick über die Haushaltswirtschaft abgeschlossenen zu geben. Der Rechenschaftsbericht soll auch Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss eingetreten sind, und zu erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung darstellen ( 57 Abs. 2 GemHKVO). Diese gesetzlichen Anforderungen werden durch den vorliegenden Rechenschaftsbericht erfüllt. Im Rechenschaftsbericht wird ausgeführt, dass die Auswirkungen der Konjunkturkrise Langenhagen offenbar nicht so lang anhaltend, wie erwartet getroffen haben. Gleichzeitig wird aber auf Seite 88 darauf hingewiesen, dass die kommenden Jahre weiterhin von Konsolidierungsbemühungen geprägt sein werden. Übersicht über die Jahresfehlbeträge Jahr Jahresfehlbetrag kumulierte Beträge 2008 7.183.149,12 7.183.149,12 2009 9.646.436,55 16.829.585,67 2010 10.390,58 16.819.195,09 Nach Abschluss 2010 gibt es somit einen kumulierten Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 16.819,195,09. Auch aus der Sicht Rechnungsprüfungsamtes müssen die Konsolidierungsbemühungen weiterverfolgt werden, da auch in den folgenden Jahren mit Fehlbeträgen zu rechnen ist. Gemäß dem Haushaltssicherungsbericht 2010 wird mit einem weiteren Anstieg der kumulierten Fehlbeträge gerechnet. 19

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 6. Feststellungen und Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft 6.1 Haushaltsplanverfahren Aufstellungsverfahren Am 23.09.2009 hat der Bürgermeister den Haushalt in den Rat der Stadt Langenhagen zur Beratung eingebracht. In seiner Sitzung am 23.02.2010 hat der Rat den Haushalt 2010 mit Mehrheit beschlossen. Anschließend erfolgte die Vorlage Haushalts bei der Kommunalaufsicht der Region Hannover. Erst am 27.05.2010 erhielten die Haushaltssatzung und somit auch der Haushaltsplan die Rechtkraft. Ab diesem Tag traten auch die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach 88 NGO außer Kraft. Gemäß 86 NGO soll die Haushaltssatzung der Kommunalaufsicht einen Monat vor Beginn betreffenden vorgelegt werden. Diese Frist wurde 2010 nicht eingehalten. Vorläufige Haushaltsführung Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung konnte die Verwaltung nur eingeschränkt arbeiten, da die gesetzlichen Vorgaben 88 NGO gelten. Dort ist in Absatz 1 folgen festgelegt: Ist die Haushaltssatzung bei Beginn noch nicht rechtswirksam ( 84 Abs. 3 Satz 1 NGO), so dürfen Gemeinden Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, und in diesem Rahmen insbesondere Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, Abgaben nach den in der Haushaltssatzung Vorjahres festgesetzten Sätzen erheben, Kredite umschulden. Für die Praxis bedeutet dieses, das die Verwaltung in dieser Zeit nur mit angezogener Handbremse arbeiten kann, da eine Vielzahl der Maßnahmen nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen. Für das gesamte Jahr 2010 angemeldete Maßnahmen müssen dann statt in 12 Monaten in entsprechend weniger Monaten erledigt werden. In Haushaltsjahren mit einem späteren Inkrafttreten der Haushaltssatzung kommt es in der Folge zu Arbeitsverdichtungen bis dahin, dass nicht alle Aufträge/Maßnahmen abgearbeitet werden können 20

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Eine solche Situation war auch im Haushaltsjahr 2010 gegeben. Nach dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 standen statt 12 nur noch rund 7 Monate für die Umsetzung zur Verfügung. Es erscheint fraglich, dass in der verbleibenden Zeit alle Maßnahmen abgearbeitet werden können. Auch hierdurch könnte sich die Zahl der Ingenieur und Architektenverträge erklären lassen. Im Haushaltsjahr 2010 wurden von den 50 abgeschlossenen Verträgen 38 Verträge erst nach 27.05.2010 geschlossen. Es sollte möglichst darauf hingewirkt werden, dass die Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft gar nicht oder nur kurz angewendet werden muss. Kontenrahmenplan Auch im Haushaltsjahr 2010 wurde der verbindliche Kontenrahmenplan Jahres 2010 nicht angewendet. Dieses Vorgehen wird im Anhang G in Ziffer 1.1 durch die Verwaltung erläutert. Wie bereits im Bericht Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresanschluss 2009 ausgeführt wurde, wird ab dem Haushaltsjahr 2013 der jeweils gültige vom Ministerium für Inneres herausgegebene Kontenrahmenplan verwendet werden. Da dem Rechnungsprüfungsamt keine neuen rechtlichen Erkenntnisse vorliegen und der Grund für die Nichtanwendung Kontenrahmenplanes 2010, wie im Jahr 2009, weiterhin auf der technischen Unmöglichkeit beruhte, bleibt das Rechnungsprüfungsamt bei der gleichen Wertung (auf die Ausführungen hierzu im Bericht 2009 wird hingewiesen). Deshalb wird weiterhin keine Einschränkung Prüfungsvermerks als notwendig angesehen. Controlling Im 21 GemHKVO wird als hauswirtschaftliches Instrument die Steuerung geregelt. Im Absatz 1 wird ausgeführt: Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung setzt die Gemeinde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen Bedürfnissen insbesondere die Kosten und Leistungsrechnung und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen ein. Das Controlling ist gemäß 59 Nr. 13 GemHKVO ein unterstützen Instrument für die Führungs und Entscheidungsträger zur Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftsführung, mit dem durch die Bereitstellung und Auswertung geeigneter Informationen, insbesondere aus dem Rechnungswesen, das Erreichen gesetzter Ziele gesichert werden soll. Die vollständige Einrichtung Controllings ist bei der Stadt Langenhagen noch nicht abgeschlossen, aber nach derzeitigem Stand für das Haushaltsjahr 2014 geplant. 21

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 6.2 Einhaltung Haushaltsplanes Nach 82 Abs. 4 NGO soll der Haushalt in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Wie im Vorjahr konnte diese Forderung Gesetzgebers nicht erfüllt werden. In den Berichten zu den Jahresrechnungen 2008 und auch 2009 hat das Rechnungsprüfungsamt auf die relativ hohen Haushaltsreste hingewiesen. Die Haushaltsreste haben sich in absoluten Zahlen wie folgt entwickelt Entwicklung der übertragenen Haushaltsreste Jahr Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 2008 599.395,14 3.470.660,65 2009 210.357,60 5.585.130,86 2010 78.393,10 3.453.089,28 Aus dieser Entwicklung lässt sich ablesen, dass das Konjunkturpaket II die Höhe der Reste im Jahr 2009 beeinflusst hat. Bereits im Jahr 2010 konnte der Betrag der Haushaltsreste entscheidend verringert werden. Gemäß 26 Abs. 4 in Verbindung mit 25 Abs. 2 GemHKVO werden die gebildeten Haushaltsreste in der Haushaltsüberwachungsliste für das Folgejahr vorgetragen. Dadurch verstärken sie die Haushaltsermächtigung für das Folgejahr. Es erfolgt keine Buchung auf dem jeweiligen Buchungskonto im Jahr der Haushaltsrestbildung. Somit wirkt sich die Bildung Restes nicht auf das Ergebnis Jahres aus. Bei der Inanspruchnahme im Folgejahr wirken sich jedoch die Buchungen auf das Jahresergebnis Folgejahres aus. Dadurch wird dieses Jahresergebnis schlechter ausfallen. Aus diesem Grunde sollten die Haushaltsreste eines so gering wie möglich sein. Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen Neben den Haushaltsresten belasten auch die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen die künftigen Haushaltsjahre. Diese haben sich wie folgt entwickelt: Betrag in der Bilanz 2008 152.433,26 Betrag in der Bilanz 2009 2.149.232,07 Betrag in der Bilanz 2010 2.098.102,55. 22

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Die hohen Beträge in den Jahren 2009 und 2010 sind mit großen Maßnahmen und auch der Umsetzung Konjunkturpaktes II zu erklären. 6.3 Kassenwesen Prüfungen im Bereich Kassenwesens haben keine Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Jedoch muss wie in den Jahren 2008 und 2009 erwähnt werden, dass es auch im Haushaltsjahr 2010 keine aktuelle Dienstanweisung für das Kassenwesen gegeben hat. Die Dienstanweisung ist erst zum 01.01.2012 in Kraft getreten. 23

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 7. Gesamtaussage Jahresabschlusses 7.1 Feststellungen zur Gesamtaussage Jahresabschlusses Das Haushaltsjahr 2010 schließt wie folgt ab im Ergebnishaushalt mit 10.390,58 im Finanzhaushalt mit 8.125.650,06 Stand der Schulden 25.873.783,13. Mit einer weiteren positiven Entwicklung der Haushaltswirtschaft wird gemäß den Aussagen im Rechenschaftsbericht gerechnet. Allerdings wird dort kritisch ausgeführt: Die Haushalte der kommenden Jahre werden in Anbetracht der beschriebenen Situation von Konsolidierungsbemühungen geprägt sein müssen. Es sind alle Möglichkeiten zu nutzen, ein weiteres Ansteigen der Verschuldung der Stadt Langenhagen zu vermeiden; ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen ist insbesondere unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit unbedingt erforderlich. Dies ist die Herausforderung, der sich alle Beteiligten bei der Gestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren stellen müssen. Diesen Ausführungen schließt sich das RPA an. Diese Aussage bedarf jedoch auch der konsequenten Umsetzung durch die Verwaltung und letztendlich auch durch den Rat der Stadt Langenhagen. Bereits bei der Aufstellung sollte durch die Verwaltung versucht werden, dem Rat einen ausgeglichen Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Jahresabschluss 2010 stellt unter Beachtung der Grundsätze ordentlicher Buchführung und unter Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen die tatsächlichen Vermögens, Ertrags und Finanzlage der Stadt Langenhagen dar. 7.2 Wesentliche Bilanzierungs und Bewertungsgrundlagen Im Anhang G Berichtes über den Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird die Vorgehensweise bei der Bewertung und Bilanzierung erläutert. Dort wird darauf hingewiesen, dass in einigen Fällen die Nutzungsdauer bei den Abschreibungen verändert worden ist. Das Verfahren für die Ermittlung der Nutzungsdauern bei Abschreibungen ist gesetzlich geregelt. Im 47 Abs. 3 GemHKVO ist dazu folgen festgelegt: 24

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Für die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen gibt das für Inneres zuständige Ministerium eine Abschreibungstabelle vor. Von dieser kann mit einer Begründung die im Anhang zum Jahresabschluss dokumentiert wird, abgewichen werden. Wird durch eine aktivierungspflichtige Instandsetzung Vermögensgegenstan eine Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht, so wird die Restnutzungsdauer aufgrund einer Schätzung neu bestimmt; entsprechend wird verfahren, wenn infolge einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Verkürzung der Nutzungsdauer eintritt. Auch im Haushaltsjahr 2010 wurden die neugebauten Straßen mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren in die Anlagenbuchhaltung übernommen. Als Beispiele seien hier die Straßen der HeleneWeberWeg, die Holstenstraße und die Gleiwitzerstraße genannt. Derzeit liegen dem Rechnungsprüfungsamt keine Erkenntnisse vor, die eine Veränderung oder Berichtigung der Nutzungsdauer erfordern. Sollten sich generelle oder in Einzelfällen neue Erkenntnisse ergeben, müssen die Nutzungsdauern und somit die Abschreibungen entsprechend verändert und angepasst werden. Gemäß 37 GemHKVO sind je Haushaltsjahr Inventuren durchzuführen. Sie sind in Form einer körperlichen Bestandsaufnahme durchzuführen. Von der körperlichen Bestandsaufnahme kann unter den Voraussetzungen 38 GemHKVO abgesehen werden. Diese Vereinfachung gilt nicht für Vorräte und kann in Form der Buchinventur bei den Beständen immateriellen Vermögens, Sachvermögens, Finanzvermögens, der Schulden und der Rückstellungen durchgeführt werden. Dabei muss durch das Fortschreibungsverfahren sichergestellt sein, dass der Bestand zum Abschlusstag auch ohne körperliche Inventur festgestellt werden kann. Erforderliche Inventuren der Vorräte sind erfolgt. Seitens Rechnungsprüfungsamtes konnten keine Verstöße gegen die die Inventurvorschriften festgestellt werden. 25

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 8. Aufgliederungen und Erläuterungen 8.1 Vermögens und Schuldenlage Der Schuldenstand der Stadt Langenhagen hat sich wie folgt entwickelt: Jahresabschluss zum 31.12.2010 25.873.783,13 Jahresabschluss zum 31.12.2009 30.320.232,29 Jahresabschluss zum 31.12.2008 30.014.770,01 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 44.814.841,09 Das Sachvermögen hat sich wie folgt entwickelt: Jahresabschluss zum 31.12.2010 318.888.595,09 Jahresabschluss zum 31.12.2009 320.702.343,97 Jahresabschluss zum 31.12.2008 326.113.787,85 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 333.308.905,54 Das Finanzvermögen hat sich wie folgt entwickelt: Jahresabschluss zum 31.12.2010 53.666.640,19 Jahresabschluss zum 31.12.2009 56.690.924,75 Jahresabschluss zum 31.12.2008 58.500.307,15 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 73.940.769,58 Betrachtet man die oben aufgeführten Zahlen und die Entwicklung, so ist ersichtlich, dass sich die Schulden vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 um 42,27% verringert haben. In der gleichen Zeit wurde dem gegenüber das Gesamtvermögen nur um 8,52 % verringert. Auf den ersten Blick könnten diese Zahlen als positiv angesehen werden. Diese Sichtweise muss jedoch bei der Ansicht der absoluten Zahlen revidiert werden, da der Gesamtvermögensverlust um 15.753.381,88 höher ist als die Schuldenverringerung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Wertberichtigungen zur Eröffnungsbilanz gegeben hat. Zum Beispiel wurden 2009 bei Grundstücksflächen (s. Seite 50 Anhang G Berichtes über den Jahresabschluss 2010) Wertberichtigungen in Höhe von 6,4 Mio. durchgeführt. Diese Beträge können nicht als Wertverlust angesehen werden und müssen halb in Abzug gebracht werden. Da jedoch nicht der gesamte Wertverlust aus Wertberichtigungen besteht, wurde somit der Haushalt zum Teil aus dem Vermögen finanziert. Eine stetige Verringerung Vermögens ist als negativ anzusehen und sollte nicht zu einer Dauerentwicklung führen. Auch sollten Defizite nicht aus dem Vermögen beglichen werden. 26

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 8.2 Ertrags und Finanzlage Die Ertrags und Finanzlage wird im Rechenschaftsbericht erläutert. In ihm wird die Entwicklung im Haushaltsjahr als positiv angesehen. Die Einschätzung beruht im Besonderen auf dem positiven Ergebnis, da das im Haushaltsplan eingeplante Plandefizit in Höhe von ca. 16,9 Mio. nicht eingetreten ist und das Jahr mit einem Überschuss in Höhe von 10.390,58 abgeschlossen wurde. Wie unter Ziffer 3.1 dargestellt wurde, ist im Besonderen der Mehrertrag bei den sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 38.924.857,92 für das positive Jahresabschlussergebnis im Ergebnishaushalt verantwortlich. Hierbei handelte es sich um keine dauerhaften Mehrerträge, wie bereits das Folgejahr zeigt. Dort wurden nur noch ein Betrag von ca. 6 Mio. als sonstige ordentlichen Erträge gebucht. Am Ende 2010 gibt es nach Abzug Überschusses 2010 von den bisherigen Fehlbeträgen aus Vorjahren immer noch einen kumulierten Jahresfehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von 16.819.195,09. 8.3 Kennzahlen Um die Aussagen zu untermauern wurden innerhalb Rechenschaftsberichts 2010 die folgenden Kennzahlen gebildet: Steuerquote (Seite 64) Personalintensität (Seite 67) Abschreibungsintensität (Seite 68) Kapitaldienstanteil (Seite 69) Anlagendeckungsgrad (Seite 76) Reinvestitionsquote (Seite 76) Anlagenintensität (Seite 78) Liquidität 1. Gra (Seite 77) Eigenkapital (Seite 81) Selbstfinanzierungsgrad (Seite 82) Schuldenquote (Seite 83) Anteil der kurzfristigen Schulden (Seite 84) Anteil der langfristigen Schulden (Seite 84). Kennzahlen können Anhaltspunkte für die künftigen Entwicklungen sein. Allerdings sind sie allein nicht aussagekräftig genug, um aus ihnen verbildliche Aussagen für die Zukunft zu erhalten. Die Kennzahlen stellen klar, dass sie nur für die vergangenen Jahre verbindliche Aussagen treffen. Kennzahlen sind nur 27

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 aussagekräftig für den Normalfall. Zukünftige Wirtschaftskrisen usw. können daraus kaum erkannt werden. Darauf wird auch unter Ziffer 1.3 im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Dieser Meinung ist auch das Rechnungsprüfungsamt. Deshalb wird auch in diesem Bericht auf die intensive Bewertung der Kennzahlen und den Aussagen dazu verzichtet. 28

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Anlage 1 Bilanz der Stadt Langenhagen zum 31.12.2010 AKTIVA Vorjahr Haushaltsjahr Euro Euro 1. Immaterielles Vermögen 701.780,08 1.254.089,47 1.1 Konzessionen 0,00 0,00 1.2 Lizenzen 343.952,36 274.823,09 1.3 ähnliche Rechte 0,00 23.998,38 1.4 geleistet Investitionszuweisungen und Zuschüsse 357.827,72 955.268,00 1.5 aktivierter Umstellungsaufwand 0,00 0,00 1.6 sonstiges immaterielles Vermögen 0,00 0,00 2. Sachvermögen 320.702.343,97 318.888.595,09 2.1 unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 52.769.736,70 50.801.722,00 2.2 bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 86.674.321,40 85.461.831,53 2.3 Infrastrukturvermögen 167.298.025,48 163.791.547,14 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 147.072,47 147.072,47 2.6 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 2.846.205,12 2.798.723,57 2.7 Betriebs und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 2.594.962,53 3.061.632,42 2.8 Vorräte 125.799,36 147.780,17 2.9 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 8.246.220,91 12.678.285,79 3. Finanzvermögen 56.690.924,75 53.666.640,19 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 24.655.351,58 24.655.351,58 3.2 Beteiligungen 1.335.344,57 1.335.344,57 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 6.691.301,84 6.691.301,84 3.4 Ausleihungen 5.574.013,44 5.127.896,44 3.5 Wertpapiere 0,00 0,00 3.6 öffentlichrechtliche Forderungen 11.752.997,51 6.844.187,83 3.7 Forderungen aus Transferleistungen 4.158.364,54 4.036.932,50 3.8 sonstige privatrechtliche Forderungen 2.526.567,55 4.978.641,71 3.9 sonstige Vermögensgegenstände 3.016,28 3.016,28 4. Liquide Mittel 2.254.229,88 8.125.650,06 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.476.101,37 1.449.250,99 Summe Aktiva (Bilanzsumme) 381.825.380,05 383.384.225,80 30

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 PASSIVA Vorjahr Haushaltsjahr Euro Euro 1. Nettoposition 308.997.487,38 309.983.569,01 1.1 BasisReinvermögen 296.769.927,34 295.571.603,92 1.1.1 Reinvermögen 296.769.927,34 295.571.603,92 1.1.2 Sohlfehlbetrag aus kameralen Abschluss (Minusbetrag) 0,00 0,00 1.2 Rücklagen 0,00 9.312,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen ordentlichen Ergebnisses 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen außerordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 0,00 0,00 1.2.4 zweckgebundene Rücklagen 0,00 9.312,00 1.2.5 sonstige Rücklagen 0,00 0,00 1.3 Jahresergebnis 16.829.585,67 16.819.195,09 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 7.183.149,12 16.829.585,67 1.3.2 JÜ / JF mit Angabe Betrages der Vorbel. aus Haushaltsresten für Aufwendungen (in Klammern) 9.646.436,55 10.390,58 1.4 Sonderposten 29.057.145,71 31.221.848,18 1.4.1 Investitionszuweisungen und zuschüsse 14.632.054,71 14.588.787,42 1.4.2 Beiträge und ähnliche Entgelte 13.121.484,36 13.293.353,27 1.4.3 Gebührenausgleich 0,00 0,00 1.4.4 Bewertungsausgleich 0,00 0,00 1.4.5 erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 1.303.606,64 3.339.707,49 1.4.6 sonstige Sonderposten 0,00 0,00 2. Schulden 30.320.232,29 25.873.783,13 2.1 Geldschulden 19.869.227,07 18.414.941,66 2.1.1 Anleihen 0,00 0,00 2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 19.869.227,07 18.414.941,66 2.1.3 Liquiditätskredite 0,00 0,00 2.1.4 sonstige Geldschulden 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.222.333,34 2.075.919,46 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.636.088,00 857.961,29 2.4 Transferverbindlichkeiten 322.691,00 10.648,50 2.4.1 Finanzausgleichsverbindlichkeiten 314.478,00 0,00 2.4.2 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5.450,00 9.720,00 2.4.3 Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0,00 0,00 2.4.4 soziale Leistungsverbindlichkeiten 0,00 0,00 2.4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,00 0,00 2.4.6 Steuerverbindlichkeiten 2.155,50 671,00 31

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 2.4.7 andere Transferverbindlichkeiten 607,50 257,50 2.5 sonstige Verbindlichkeiten 5.269.892,88 4.514.312,22 2.5.1 durchlaufende Posten 27.850,88 52.774,13 2.5.1.1 verrechnete Mehrwertsteuer 2.5.1.2 abzuführende Lohn und Kirchensteuer 2.5.1.3 sonstige durchlaufende Posten 20.544,61 26.922,39 0,00 0,00 7.306,27 25.851,74 2.5.2 abzuführende Gewerbesteuer 0,00 0,00 2.5.3 empfangene Anzahlungen 0,00 0,00 2.5.4 andere sonstige Verbindlichkeiten 5.242.042,00 4.461.538,09 3. Rückstellungen 42.450.615,35 46.933.785,48 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 34.778.463,82 34.098.650,81 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 4.834.497,13 4.386.527,29 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 338.912,16 501.131,87 3.4 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschl. Abfalldeponien 0,00 0,00 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 538.000,00 538.000,00 3.6 Rückstellungen im Rahmen Finanzausgleichs und Steuerschuldverhältnissen 0,00 5.458.000,00 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 3.8 andere Rückstellungen 121.159,07 1.839.583,17 616.285,28 1.335.190,23 4. Passive Rechnungsabgrenzung 57.045,03 593.088,18 Bilanzsumme 381.825.380,05 383.384.225,80 32

Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Anlage 2 Ergebnisrechnung 2010 Ertrags und Aufwandsarten Ergebnis Vorjahres Ergebnis Ansatz mehr (+) / weniger () Sp. 3./. Sp. 2 EUR EUR EUR EUR 1 3 2 4 1. Steuern und ähnliche Abgaben 83.280.026,39 59.007.496,73 71.968.200,00 12.960.703,27 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.687.471,16 3.804.713,67 3.734.100,00 70.613,67 3. Auflösungserträge aus Sonderposten 1.366.000,45 1.456.653,22 1.424.600,00 32.053,22 4. sonstige Transfererträge 1.211.314,50 1.141.579,62 1.155.900,00 14.320,38 5. öffentlichrechtliche Entgelte 3.991.385,90 4.192.663,51 3.908.900,00 283.763,51 6. privatrechtliche Entgelte 836.726,67 953.892,06 850.100,00 103.792,06 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 18.610.761,92 18.495.850,89 20.289.900,00 1.794.049,11 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge 411.342,62 266.388,88 239.000,00 27.388,88 9. aktivierte Eigenleistungen 41.885,47 56.572,43 95.000,00 38.427,57 10. Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 11. sonstige ordentliche Erträge 14.127.508,00 43.077.157,92 4.152.300,00 38.924.857,92 12. Summe ordentliche Erträge 127.564.423,08 132.452.968,93 107.818.000,00 24.634.968,93 13. Personalaufwendungen 34.322.120,95 32.701.866,12 33.500.000,00 798.133,88 14. Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 15. Aufw. für Sach und Dienstleistungen 16.129.075,38 13.610.326,86 15.576.700,00 1.966.373,14 0,00 210.357,60 1 16. Abschreibungen 22.546.438,46 12.064.648,19 10.000.000,00 2.064.648,19 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.796.468,27 1.426.131,69 1.660.600,00 234.468,31 18. Transferaufwendungen 61.707.096,96 70.441.810,93 60.205.500,00 10.236.310,93 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 3.174.181,93 3.300.561,05 4.030.900,00 730.338,95 20. Summe ordentliche Aufwendungen 139.675.381,95 133.545.344,84 124.973.700,00 8.571.644,84 21. ordentliches Ergebnis (Summe ord. Ertr. abzgl. Summe ord. Aufw.), JÜ (+), JF () 12.110.958,87 1.092.375,91 17.155.700,00 16.063.324,09 22. außerordentliche Erträge 4.790.635,61 1.613.323,59 263.000,00 1.350.323,59 23. außerordentliche Aufwendungen 2.326.113,29 510.557,10 64.800,00 445.757,10 24. außerordentliches Ergebnis (außerord. Ertr. abzgl. außerord. Aufw.) 2.464.522,32 1.102.766,49 198.200,00 904.566,49 Jahresergebnis (Saldo ordentliches und außerordentliches Ergebnis) 9.646.436,55 10.390,58 16.957.500,00 16.967.890,58 1 davon übertragene Ermächtigungen (nur falls vorhanden) 33