Erbschaftsteuer- Quo Vadis? -private banking congress München 2015-

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Transkript:

Erbschaftsteuer- Quo Vadis? -private banking congress München 2015- Rechtsanwalt Peter Schröder PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Erbschaftsteuer im Fokus - Verfassungswidrigkeit des ErbStG Verstoß gegen das Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung - nur ca. 3% - 5% der unentgeltlichen Erwerbe werden besteuert Gesetz leistet nicht den Sinn und Zweck der Begünstigung (Arbeitsplatzerhaltung/-sicherung), aber: 14% aller Beschäftigten arbeiten in Familienunternehmen mit einem Umsatz von über 50 Millionen Euro. 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 2

Erbschaftsteuer im Fokus - Verfassungswidrigkeit des ErbStG 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 3

Erbschaftsteuer im Fokus - Verfassungswidrigkeit des ErbStG 13a und 13b und 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) verfassungswidrig; nicht vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) 13a und 13b ErbStG auch insoweit verfassungswidrig, weil Gestaltungen möglich, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen (z.b. Betriebsaufspaltungen, Konzernstrukturen, Cash- Gesellschaften) 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 4

Erbschaftsteuer im Fokus - Verfassungswidrigkeit des ErbStG Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip - 3 Wohnungen werden höher besteuert als Gesellschaften mit 300 Wohnungen Überprivilegierung des Betriebsvermögens - 100%- Befreiung bei Optionsverschonung bzw. 85%-Befreiung bei Regelverschonung 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 5

Was muss geändert werden? Privilegierung betrieblichen Vermögens ohne Bedürfnisprüfung unverhältnismäßig Unverhältnismäßig sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten (90% aller Betrieb in D) und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 % 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 6

Die minimalinvasiven Eingriffe des Herrn S. Statt 20-Mitarbeiter-Grenze: Schwelle beim Unternehmenswert= eine Million Euro Unterscheidung zwischen betriebsnotwendigem und sonstigem Unternehmensvermögen Bedürfnisprüfung :Betrieb im Wert >20 Millionen Euro = Erbschaftsteuer privates Vermögen bis zur Hälfte für die Steuer Außer: Nachweis, dass Mittel dazu fehlen 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 7

Empörung in Politik und Wirtschaft Die Eckpunkte gehen weit über den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reparaturbedarf hinaus (Wolfgang Steiger-Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates) Wirtschaft entsetzt über Erbschaftsteuer-Reform (Die Welt vom 1.3.2015) Schäuble zu Korrekturen bereit (FAZ vom 22.3.2015) 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 8

Reform oder Reförmchen? FAZ vom 10.4.: Schäuble rudert schon zurück Diskussion um Details: Was gehört zum Vermögen, was dient nur der Verwaltung (etwa vermietete Immobilien, Finanzanlagen), und wie viel ist der Betrieb im Erbfall wirklich wert? Kommt: Es muss etwas geschehen, doch es darf nichts passieren? Können Erben großer Betriebe weiter auf Verschonung hoffen, wenn sie findige Berater haben? 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 9

Gerechtigkeitsdebatte und Generalüberholung? Es zahlen die Erben mittlerer privater Vermögen Sätze von bis zu 30% für nahe Verwandte und 50% für Familienfremde Kein Grund für eine Benachteiligung solcher Erben Erbschaftsteuer aus Gründen der Gerechtigkeit- Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer? 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 10

Steuerreform und Sozialdebatte SPD- Vorstandsmitglied Joachim Poß: Mit der Erbschaftsteuer könnten Ungleichheiten in der Gesellschaft am wirksamsten bekämpft werden Berlins SPD-Landeschef Jan Stöß: "Ziel einer verfassungskonformen Neuregelung muss es sein, dass die Erbschaftsteuer wieder einen deutlich höheren Ertrag bringt." 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 11

Übergangsfrist bis 30.6.2016? die Uhr tickt Vorschriften zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 Neuregelung treffen 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 12

Erben+ Schenken als Top- Thema Werbung in Presse, Funk und Fernsehen Ungewissheit bei vermögenden Familien und Unternehmern Beratungsoffensive bei beratenden Anwälten und Steuerberatern 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 13

Unsicherheit als Chance Ausnutzung der bestehenden Rechtslage Unternehmensnachfolge fast zum Nulltarif Ausschöpfung der Freibeträge Absicherung für den Risikofall und den Steuerfall 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 14

aber doch nicht so!! Quelle: KAI, FAZnet v.14.4.2015 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22.04.2015 PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH 16

Versicherungslösungen zur Vermögensübertragung 20.04.2015 Ludwig Huber

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Versicherungslösungen zur Vermögensübertragung Sofortrente mit Vobehaltsnießbrauch Reduzierung des schenkungssteuerlichen Wertes gem. 1030 ff. BGG Versorgung des Schenkers im Vordergrund, Absicherung des Beschenkten durch Leibrente Widerrufvorbehalte im Schenkungsvertrag Generationenpolice Reine Todesfallversicherung gegen Einmalbeitrag ohne Laufzeitende Mehrere Generationen als Versicherungsnehmer möglich Währungsswitch von Euro in CHF jederzeit möglich Erbschaftssteuer- Police Lebenslange Risikoversicherung (ggf. auch als 1%/99%-Vertrag) Erträge bleiben einkommensteuerfrei, ja nach Gestaltung auch erbschaftssteuerfrei Life Asset Portfolio Internationale Lösung für Vermögen > 250.000 Euro Private Banking Kongress, München, 20.04.2015 Vertraulich 23.03.2015

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So fängt Zukunft an.