Dr. Michael Seligmann Münster, 16. März 2004

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Transkript:

Dr. Michael Seligmann Münster, 16. März 2004 Arbeitsmarktpolitik Arbeitstagung NRW Jugendämter

Folie 2 Berechtigte Eigenständig Berechtigte der Grundsicherung: Jugendliche ab 15 mit eigenem Haushalt, außerhalb von (Hoch-)Schule und stationärem Aufenthalt, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind Als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (Sozialgeld): ALLE Kinder und Jugendlichen in der Bedarfsgemeinschaft eines eigenständig berechtigten Erwachsenen Antragserfordernis!

Folie 3 Leistungen - 1 Pauschale Regelleistungen: Allein stehend / Allein erziehend: 100% von 345 in Bedarfsgemeinschaft: bis 14. Lebensjahr 60% (= 207 ) 15.-18. Lebensjahr 80% (= 276 ) Partner ab 19. Lebensjahr 90% (= 311 ) Mehrbedarfe: Schwangerschaft (17%), Alleinerziehende (35% bzw. 52%), Behinderung (35%), Ernährung EINZIGE Ausnahmen: Erstausstattung Wohnung, Kleidung, mehrtägige Klassenfahrt Kinderzuschlag: bis 160 /Kind, 36 Monate für Niedriglöhne

Folie 4 Leistungen - 2 Eingliederungsleistungen Gemeinsame Eingliederungsvereinbarungen unter Beteiligung der Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft ( 15, 2, letzter Satz SGB II, RefE Optionsgesetz) Alle Instrumente des SGB III (über die BA): Ausbildung, Reha, Berufsvorbereitung ( 61), ABM,... Leistungen wie Kinderbetreuung, psychosoziale, Sucht-, Schuldner-,... Beratung, Arbeit als ABM / Mehraufwand, alle weiteren für eine berufliche Eingliederung der Erwerbsfähigen erforderlichen Leistungen

Folie 5 Sanktionen Verschärfungen für 15- bis 25jährige erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen ( 31,5 SGB II) Für drei Monate keine Regelleistung, Unterkunftskosten nur direkt an Vermieter bei - Weigerung Eingliederungsvereinbarung abzuschließen - Pflichtverletzungen aus Vereinbarung (Eigenbemühungen) - Maßnahmeabbruch trotz Belehrung - Weigerung zumutbare Arbeit / Ausbildung anzunehmen - Weigerung im Mehraufwand zu arbeiten

Folie 6 Leistungen zur Eingliederung (SGB II, 16,2: weitere erforderliche Leistungen ) über kommunale, private Träger sowie Wohlfahrtsverbände über Leistungsvereinbarungen ( 17,2) Zusammenarbeit mit Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes ( 18,1: Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kammern, berufsständische Organisationen) Arbeitsgemeinschaften ( 44b) zur vollständigen Aufgabenübernahme sollen regionale Träger-, Arbeitsmarktund Wirtschaftsstrukturen berücksichtigen SGB XII: Subsidiarität SGB III: Ausschreibungen

Folie 7 Referentenentwurf Optionsgesetz - Stand:01.März 2004 Finanzielle Ausstattung: Kalkulation Regierung 7800 für Eingliederungsleistungen bei Jugendlichen Angenommene Aktivierungsquote 52% Verwaltungspauschale ca. 1.000 pro Erwerbsfähigem Eingliederungsrücklage Fragen: Zugang zu SGB III? = Vereinbarungen mit BA über Einkauf Quantitative und qualitative Aktivierungsziele?

Folie 8 Leistungen aus einer Hand möglich (Optionsmodell, regionale Arbeitsgemeinschaft) Verzahnung personenbezogener Dienstleistungen (SGB II) mit im engeren Sinne arbeitsmarktintegrierenden Instrumenten (SGB III) Zwei Beispiele: Flächendeckendes Angebot für alle von 15 bis 24 Jahre Ersatzmöglichkeiten für wegfallenden Zivildienst

Folie 9 Rahmenbedingungen Unsicherheit bei der BA, den Kommunen, den Dienstleistern Unklare Finanzvolumina für die Umsetzung von SGB II und III (Bundeshaushalt), XII Verengung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes für Zielgruppen durch verstärkte Vermittlung Zukunft der Landesarbeitsmarkt- und Landesjugendpolitik Jugend in Arbeit plus, BUS - Beruf und Schule, Landesjugendplan,...

Folie 10 Allgemein Querverbindungen zwischen Finanzierungssäulen = Integrierte und modulare Dienstleistungen Stärkung lokaler Flexibilität und Kooperation Konzentration auf Kernkompetenzen Investitionen in Netzwerke Mitgestaltung kommunal orientierter Arbeitsmarktpolitik

Folie 11 Konkret Integration in Job Center- Strukturen vor Ort durch - Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften, Beiräten - Umfassendes Dienstleistungsangebot für Jugendliche: Case Management, Qualifizierung, Beschäftigung, flankierende soziale Dienste,... Vorrangigkeit der Kinderbetreuungsplätze für Erwerbsfähige: Die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird. ( 10, 1 Nr. 3, SGB II, RefE Optionsgesetz)

Folie 12 Konkret Neue Förderstruktur in der Berufsvorbereitung (ab 9/2004) Umfassende Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote - Abgrenzung 13,2 SGB VIII - 60/61 SGB III - Entwicklung neuer Angebote Zentralisierte Ausschreibungsverfahren - Zukunft der Gemeinnützigkeit - Beteiligung öffentlicher Träger als Dritte im SGB II/SGB III/... - Getrennte Ausschreibungskreise für privat gewerbliche und öffentliche/gemeinnützige Dienstleister? - Stellenwert von Qualität / Preis

Folie 13 Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen Dr.. Michael Seligmann/ Martin Klein Büro: Nicole Noelle Telefon: 0251-2709 2709-255255 Email: noelle@dw dw-westfalen.de Elektronischer Newsletter AMEX