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des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1. in welcher Höhe und zu welchen Zwecken die einzelnen Landesmuseen Rücklagen gebildet haben;

Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3336 10. 04. 2013 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Inklusion im Sport Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Rolle dem unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Sport in Baden- Württemberg in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugedacht wird; 2. welche Aktivitäten es im Land bislang gab, um den Schul- und Breitensport für die Inklusion zu öffnen; 3. ob ein Bedarf für Schulsportwettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung besteht und wenn ja, wie die Strukturen und eine konkrete Umsetzung solcher Wettbewerbe aussehen könnten; 4. wie sie die Bedeutung des Schulsportwettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Sport beurteilt; 5. ob und ggf. welche Bestrebungen es gibt, die wissenschaftliche Forschung zur Inklusion im Sport zu fördern; 6. und ggf. welche Informationsangebote zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Sport sowie zu bestehenden inklusiven Sportangeboten für Kommunen und Vereine zur Verfügung stehen. 10. 04. 2013 Schmiedel, Wölfle und Fraktion Eingegangen: 10. 04. 2013 / Ausgegeben: 06. 05. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Begründung Alle Menschen haben ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse das Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe, insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung. In diesem Zusammenhang ist die vom Deutschen Bundestag ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention zu nennen, die seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich ist. Die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Sport eröffnet Chancen für unser gesellschaftliches Zusammenleben: Der gemeinsame Sport von Menschen mit und ohne Behinderungen kann dazu beitragen, dass Vorurteile und Berührungsängste abgebaut werden und das gegenseitige Verständnis gestärkt wird. Im Schul- und Breitensport müssen daher konsequent und zunehmend Möglichkeiten geschaffen werden, Menschen mit Behinderungen in den Sportunterricht und in außerschulische Sport- und Bewegungsangebote zu integrieren. Voraussetzung dafür ist, einerseits die notwendigen infrakstrukturellen Voraussetzungen zu schaffen, andererseits unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Behinderungen die für sie bestehenden Sportangebote offensiv nahe zu bringen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. April 2013 Nr. 52 6860.0/963/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Rolle dem unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Sport in Baden- Württemberg in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugedacht wird; Der in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland formulierte Grundsatz der Nichtbenachteiligung von Menschen mit Behinderung wird auch im Sport als eine große Herausforderung und Aufgabe angesehen, sowohl in der sportlichen Aktivierung von Menschen mit Behinderung wie in der uneingeschränkten Teilhabe am Sport. Sport ist besonders dazu geeignet, Menschen in Bewegung zu bringen, das Miteinander zu fördern und das Selbstbewusstsein zu stärken. Menschen mit Behinderung erleben im Sport mehr Akzeptanz und treten selbstsicherer in der Gesellschaft auf. So kann echte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Darüber hinaus kann Sport zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen, da Bewegung und Sport niederschwellige Zugänge ermöglichen. Vor allem können die individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung verdeutlicht werden und somit die Akzeptanz der gleichberechtigten Teilhabe fördern. Aufbauend auf diesen in den Gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung formulierten Erkenntnissen müssen allen Kindern und Jugendlichen, auch denen mit Behinderung, in ihrem schulischen Alltag über den Sportunterricht hinaus vielfältige Bewegungsangebote eröffnet werden. 2

2. welche Aktivitäten es im Land bislang gab, um den Schul- und Breitensport für die Inklusion zu öffnen; Bereits im Jahr 2012 wurde durch das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS) ein Fortbildungskonzept für die zentrale Lehrerfortbildung entwickelt. Diese Konzeption berücksichtigt sowohl aktuelle inklusionspädagogische Konzepte als auch moderne sportpädagogische Konzepte. In der Praxis gilt es, Lehrerinnen und Lehrer, die bereits im regulären Sportunterricht Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, zu unterstützen, sie zu ermutigen, sich konstruktiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und gangbare Wege einer möglicherweise realisierbaren Inklusionspraxis gemeinsam zu erarbeiten. So fand im Februar 2013 der erste Fortbildungslehrgang Umgang mit Heterogenität Inklusiver Sportunterricht am LIS statt. Aufgrund der starken Nachfrage ist für Juli 2013 ein Wiederholungslehrgang vorgesehen, der erneut gut nachgefragt ist. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des inklusiven Schulsports zu gewährleisten, ist geplant, einen Arbeitskreis Netzwerk Inklusiver Sportunterricht einzurichten. Darüber hinaus wurden durch das LIS und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport folgende Maßnahmen umgesetzt: Landesschulsportfest für Sehbehinderte und Blinde Gehörlosen- und Hörgeschädigtenturnier Basketball Ausbildung von Schülermentorinnen und -mentoren zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung Durch die baden-württembergischen Behindertensportverbände (Special Olympics, Badischer Behindertensportverband und Württembergischer Behindertensportverband) wurden bereits sehr erfolgreich folgende schulische und außerschulische Maßnahmen umgesetzt: Special Olympics Baden-Württemberg: Diverse regionale und überregionale Sportfeste Unified Programme Volunteer Programme Kooperation Special Olympics Sportverein Behindertensportverbände: Rollstuhlbasketball Rollstuhlrugby Sport mit Sehbehinderten Torball und Biathlon Durchführung eines Filmprojektes Auslobung eines Inklusionspreises Durchführung von Lehrerfortbildungen Behindertensport macht Schule Bei der Geschäftsstelle des Landes-Behindertenbeauftragten wurde zur Förderung der gemeinsamen sportlichen Betätigung von Menschen mit und ohne Behinderung ein sportinklusives Projekt angesiedelt. Ziel ist es, im Bereich des Breitensports inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen sozialraumorientiert weiterzuentwickeln und die Bildung sportinklusiver Netzwerke zu fördern. 3

Das Projekt ist ein Angebot für Vereine, Initiativen und Institutionen, für die der erfolgreiche Ansatz der Behindertensportabteilung der Turn- und Sportgesellschaft Reutlingen Anregungen für inklusive sportliche Angebote geben kann und die von den langjährigen Erfahrungen profitieren möchten. 3. ob ein Bedarf für Schulsportwettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung besteht und wenn ja, wie die Strukturen und eine konkrete Umsetzung solcher Wettbewerbe aussehen könnten; 4. wie sie die Bedeutung des Schulsportwettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Sport beurteilt; Bewegungserziehung und Sport sind wichtige Bestandteile der ganzheitlichen sonderpädagogischen Erziehung. Da sich auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wie ihre nichtbehinderten Gleichaltrigen im sportlichen Vergleich messen möchten, wurde in Anlehnung an JUGEND TRAI- NIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) der Schulsportwettbewerb JUGEND TRAI- NIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) für G-Schulen und für K-Schulen eingerichtet. Hier bietet sich neben dem sportlichen Vergleich die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und durch den Einsatz von Schülerhelferinnen und -helfern ohne Behinderung die Gemeinschaft mit Nichtbehinderten zu erleben. Auf Landesebene wurden bereits im Schuljahr 2011/12 für Schülerinnen und Schüler mit geistiger und körperlicher Behinderung folgende Schulsportwettbewerbe durchgeführt: Für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung auf Landesebene in den Sportarten Leichtathletik, Tischtennis, Rollstuhlbasketball und Fußball. Für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ein Skilanglauf-Wettbewerb. Bei den auf Bundesebene durchgeführten Pilotveranstaltungen des Bundeswettbewerbs JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) stieg die Teilnehmerzahl innerhalb nur eines Jahres von 165 auf 235. Während in 2010 Schülerinnen und Schüler noch aus neun Bundesländern starteten, nahmen bei der Veranstaltung 2011 bereits 12 Bundesländer teil. Dies zeigt, dass der Schulsportwettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS für Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine große Attraktivität besitzt und angenommen wird. Der Bundeswettbewerb JTFP wurde zu Beginn als Schulmannschaftswettbewerb für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ausgeschrieben. Die Wettkämpfe wurden in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen. Rollstuhlbasketball sowie Tischtennis durchgeführt. Seit 2012 wird auf Beschluss des Vorstandes der Deutschen Schulsportstiftung der Wettbewerb JTFP in Anlehnung an den Schulsportwettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) jährlich für Schulmannschaften aller 16 Bundesländer ausgeschrieben. Beim 1. Bundesfinale von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS vom 10. bis 13. Mai 2012 in Berlin und im Bundesleistungszentrum Kienbaum nahmen 32 Schulmannschaften aus 12 Bundesländern mit 286 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 4 Sportarten teil. 2012 wurden erstmalig auch Demonstrationswettbewerbe für andere Förderschwerpunkte in den Sportarten Skilanglauf und Fußball erfolgreich durchgeführt. Sie werden in das Wettbewerbsprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA integriert. In Baden-Württemberg werden derzeit Strukturen für JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS analog den Strukturen von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA aufgebaut, um die organisatorischen Voraussetzungen für eine Teilnahme von noch mehr Schulen und Kindern und Jugendlichen mit Behinderung am Schulsportwettbewerb zu schaffen. Die Veranstaltungen auf Kreis-, Regierungspräsidiums- und Landesebene werden zusammen mit den Wettbewerben von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt. Damit wird der integrative Charakter der Wettbewerbe hervorgehoben. 4

Für 2013 sind nun folgende Sportarten bei den Bundesfinals fest installiert: Leichtathletik Schwimmen Fußball Rollstuhlbasketball Skilanglauf Tischtennis Goalball Ein bundesweites Basketball-Turnier für Gehörlose und Hörgeschädigte soll künftig ebenfalls in den offiziellen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Wettbewerb überführt werden. Der Schulsportwettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS erfüllt eine wichtige Aufgabe hinsichtlich der Inklusion. Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS werden in einer gemeinsamen Veranstaltung mit den Wettbewerben von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMIA durchgeführt. Die Leistungen der behinderten Schülerinnen und Schüler können so von den Nichtbehinderten anerkannt und positiv wahrgenommen und gewürdigt werden. Der gemeinsame Schulsportwettkampf JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYM- PICS und JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMIA am selben Ort und zur selben Zeit wird wie selbstverständlich durchgeführt. 5. ob und ggf. welche Bestrebungen es gibt, die wissenschaftliche Forschung zur Inklusion im Sport zu fördern; Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst liegen bislang keine Anträge auf Förderung der Forschung zur Inklusion im Sport vor. 6. ob und ggf. welche Informationsangebote zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Sport sowie zu bestehenden inklusiven Sportangeboten für Kommunen und Vereine zur Verfügung stehen. Bezug nehmend auf den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN- Konvention wird in Baden-Württemberg in Kooperation mit den betroffenen Verbänden, den Sozialverbänden sowie mit den Kommunen ein eigener Umsetzungsplan erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei die Sicherstellung der Barrierefreiheit darstellen. Dabei spielt unter anderem die Barrierefreiheit von Sportanlagen eine tragende Rolle. Die Sportministerkonferenz hat die Sportreferentenkonferenz beauftragt, eine Arbeitsgruppe zum Themenfeld Inklusion im Sport einzurichten. Diese Arbeitsgruppe setzt sich derzeit sehr intensiv mit dem Themenbereich der Barrierefreiheit im Sport auseinander, ebenso die Arbeitsgruppe Inklusion im Schulsport der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz. Ergebnisse beider Gruppen sind Ende 2013 zu erwarten. Das bei der Geschäftsstelle des Landes-Behindertenbeauftragten angesiedelte sportinklusive Projekt BISON (Baden-Württemberg inkludiert Sportler ohne Norm) ist zugleich Anlauf- und Beratungsstelle für Interessierte zur Etablierung bzw. Weiterentwicklung sportinklusiver Projekte. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5