Faunistisches Gutachten mit artenschutzrechtlicher Prüfung Oktober 2013 im Auftrag von: Landschaftsplanung.Langenholt Frau Dipl.-Biol. Franziska Langenholt Rosenbergstraße 50/1 70176 Stuttgart Auftragnehmer: Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A 70565 Stuttgart T. 0711.741785/ 030.36431170 Natur-Voegel.QUETZ@online.de
2 Inhalt 0 Zusammenfassung... 3 1 Einleitung und Aufgabenstellung sowie Projektbeschreibung... 4 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets... 5 3 Untersuchungsmethoden... 6 Abb Vorkommen ausgewählter Artvorkommen im Plan- und Untersuchungsgebiet Westlich der Beethovenstraße in Aalen... 7 4 Ergebnisse... 8 4.1 Vögel... 8 Tab. Liste der beobachteten Vogelarten im Bereich des Bebauungsplangebiets Westlich der Beethovenstraße in Aalen... 9 4.2 Fledermäuse... 10 4.3 Reptilien (Zauneidechse)... 10 5 Prüfung des Artenschutzes im Bebauungsplanverfahren... 10 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG... 10 44 Abs.1 Ziff.3 BNatSchG... 11 44 Abs.1 Ziff.2 BNatSchG... 11 6 Literatur... 12
3 0 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Westlich der Beethovenstraße in Aalen (Ostalbkreis) und als Ergänzung zum Umweltweltbericht wurde im Frühjahr/Frühsommer 2013 eine faunistische Bestandserfassung - Vögel, Fledermäuse und Reptilien, speziell Zauneidechse - durchgeführt, um das Gebiet und seine nähere Umgebung auf die Bedeutung hinsichtlich dieser Artengruppen untersuchen zu können. Mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand waren abzuschätzen, artenschutzrechtliche Tatbestände entsprechend 44 Abs. 1 BNatSchG zu klären und ggf. Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen. Bereits im Spätsommer 2011 erfolgte eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Vorschlägen für den erforderlichen faunistischen Untersuchungsumfang. Bei dem Plan- und Untersuchungsgebiet von 0,58 ha Größe am westlichen Rand der Innenstadt handelt es sich um eine Grünanlage mit 13 Pappeln und vier Kiefern, einen Parkplatz mit ca. 65 Stellplätzen und fünf Parzellen der westlich angrenzenden Kleingartenanlage Rosengarten. In der übrigen Umgebung befinden sich Gebäude der Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie kleinteilige Wohnbebauungen. Im Plangebiet soll eine naturwissenschaftlich orientierte private Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendlicheentstehen. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet und Umgebung 24 nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Vogelarten festgestellt. Streng bzw. nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten wurden dagegen nicht gefunden. 15 Vogelarten brüten innerhalb des Geltungsbereichs, vier weitere kamen außerhalb vor. Acht Vogelarten nutzen das Areal zur Nahrungsaufnahme und eine wurde als Durchzügler festgestellt. Acht Vogelarten sind in der Vorwarnliste eingetragen und eine weitere in der Roten Liste Baden-Württemberg als gefährdet verzeichnet - Mehlschwalbe als Nahrungsgast. Die Realisierung der Bebauungsplanung führt zum Verlust von Gärten mit Obstbaumbestand und einem Baumbestand mit 14 Pappeln, die von typischen höhlen- und freibrütenden Arten besiedelt werden. Für Fledermäuse hat das Areal eine eingeschränkte Bedeutung. Regelmäßig und am häufigsten wurde die Zwergfledermaus festgestellt (über die Hälfte der Beobachtungen), mehrmals kamen das Große Mausohr und vereinzelt Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler und Kleine Bartfledermaus vor. 1-2 vorübergehend besetzte Quartiere der Zwergfledermaus sind an den Stämmen der Pappeln anzunehmen. Die Suche nach der Zauneidechse blieb ohne Befund, auch nach Auskunft von Gartenbesitzern fehlt diese Reptilienart im Gartenhausgebiet. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Eingriffe zu minimieren und Ausgleichsmöglichkeiten für Habitatverluste zu schaffen sowie Beeinträchtigungen von Brutplätzen durch die Planungen vorzubeugen. Dieser Ausgleich ist weitgehend innerhalb des Geltungsbereichs bzw. in der nahen Umgebung möglich.
4 1 Einleitung und Aufgabenstellung sowie Projektbeschreibung Die Stadt Aalen plant im westlichen Stadtgebiet, im Bereich einer kleinen Grünanlage und eines öffentlichen Parkplatzes sowie unter Einbeziehung eines Teiles eines Gartenhausgebietes auf einer Fläche mit einer Größe von insgesamt etwa 0,58 ha die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen. Die Planung sieht die Errichtung einer Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche durch eine private Stiftung vor. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Westlich der Beethovenstraße wurde eine faunistische Untersuchung beauftragt, um den Artenbestand zu ermitteln und eintretende Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den geschützten Artenbestand abschätzen zu können. Außer Vögeln und streng geschützte Fledermäuse mit jeweils fünf Untersuchungsterminen war das Vorkommen der Zauneidechse an einem Termin zu erfassen. Artenschutzrechtlich ist es erforderlich, die Vorkommen aller besonders (und streng) geschützter Tierarten auf dem Areal bei den Eingriffen, d.h. bei Rodung von Bäumen und bei Eingriffen in Gehölzbestände, zu berücksichtigen. Bei möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um die Tötung von Individuen oder Entwicklungsformen besonders geschützter Vogel- und anderer Tierarten (Ziff. 1), die erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population einer betroffenen Tierart bzw. des günstigen Erhaltungszustands (Ziff. 2) oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Ziff. 3). Verluste von Nist-, Ruhestätten und Quartieren sowie von faunistischen Lebensräumen müssen im erforderlichen Umfang in der Nähe des Eingriffsorts ersetzt und deren Funktionsfähigkeit vor Beginn der Bauarbeiten nachgewiesen werden. Nach den Untersuchungsergebnissen wird festgestellt, ob die Realisierung des Bebauungsplans gegen Verbote nach 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen kann und wie diese ggf. vermieden werden können bzw. welche vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig werden. Im Ergebnisbericht waren artenschutzrechtliche Aspekte und eine Konfliktanalyse sowie ggf. Empfehlungen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen. Zum Bebauungsplan Westlich der Beethovenstraße wird ein Umweltbericht mit grünordnerischen Maßnahmen erstellt, der die Eingriffs- und Ausgleichsproblematik entsprechend dem BNatSchG bearbeitet. In einem Umweltbericht, Teil des Planverfahrens (Teil der Begründung), werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
5 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der Aalener Innenstadt, westlich der Beethovenstraße und der Hochschule. Festgesetzt ist ein allgemeines Wohngebiet - Fläche für Gemeinschaftsstellplätze. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich einer Grünanlage - Rasenfläche mit 14 Pappeln und vier junge Kiefern - sowie dem Ostteil der Kleingartenanlage Rosenstraße im Hüttfeld, zwischen der Silcherstraße im Norden und Osten und der Beethovenstraße im Süden. Hier sind 5 von insgesamt etwa 35 Gartenparzellen betroffen. Die westliche Begrenzung des Plangebiets wird durch einen Weg in der Kleingartenanlage gebildet. Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Größe von etwa 0,58 ha und ist nördlich, südlich und östlich von kleinteiliger Wohnbebauung und angrenzenden Straßen umgeben. Zwischen der Grünfläche und der Kleingartenanlage befindet sich ein öffentlicher Parkplatz mit ca. 65 Stellplätzen. Eine größere Hecke, die Gartenhausgebiet nach Osten abgrenzt, wird primär aus Hainbuchen, aber auch anderen einheimischen Sträuchern geprägt. An anderer Stelle befinden sich auch Hecken aus Cotoneaster oder Schneebeere. Die Gärten weisen relativ naturnahe Strukturen auf, mit zahlreichen blühenden Gartenpflanzen und gut eingewachsen. Es dominieren kleingärtnerische Nutzungen mit Obstbäumen, bei denen es sich meist um niedrigwüchsige Sorten handelt. Die meisten Gärten weisen Gerätehäuschen und Bewirtschaftungsutensilien, gelegentlich auch Spielgeräte auf. Die Grünflächen werden meist als Rasen gepflegt, stellenweise existieren aber auch extensiv genutzte oder verbrachte Flächen mit dichten einfassenden Gebüschzonen oder Brennnessel- und Brombeer-Dickichten. Flächenhafte Schutzgebiete und nach geschützte Biotope nach 32 NatSchG sowie Naturdenkmäler sind im Bereich und in der Umgebung des Planungsgebiets nicht vorhanden. 3 Untersuchungsmethoden Das Untersuchungsgebiet wurde an sechs Terminen - 4.4., 3.5., 20.5., 18.6. und 23.6.2013 sowie bereit an einem Termin im Spätsommer 2011 - auf Vorkommen von Vogelarten untersucht. Die Erhebung fand meist an frühen Vormittagen statt. Anwesende Vogelarten wurden an ihren artspezifischen Lautäußerungen (Gesang) oder als Sichtbeobachtung registriert und in vorbereitete Arbeitskarten eingetragen. Besonders geachtet wurde dabei auf revier- oder brutanzeigendes Verhalten. Bei mehrfach revieranzeigendem (singendem) oder brutanzeigendem Verhalten am gleichen Ort kann als Status Brutvorkommen angenommen werden. Bei einmaliger Beobachtung handelt es sich meist um Vogelarten, die nur kurzzeitig bei der Nahrungssuche oder zu der
6 für den Vogelzug typischen Jahreszeit im Untersuchungsgebiet beobachtet werden, also um Nahrungsgäste oder Durchzügler. Während ihrer Brutzeiten im Frühjahr halten sich Brutvögel im Allgemeinen in eng begrenzten Revieren auf, die ihnen als Nahrungs- und Brutlebensraum dienen und in denen sie mehr oder weniger eindeutig feststellbar sind. Die methodischen Grundlagen orientierten sich an BIBBY et al. (1995) und SÜDBECK, ANDRETZKE, FISCHER, GEDEON, SCHIKORE, SCHRÖDER & SUDFELDT (2005). Bei der Suche nach Reptilien, und hierbei insbesondere nach der streng geschützten Zauneidechse, wurden möglich erscheinenden Aufenthaltsräume von Eidechsen vor allem im Bereich des Gartenhausgebiets, vor allem besonnte Randbereiche, langsam abgeschritten und nach sich sonnenden oder nahrungssuchenden Tieren entsprechend der gängigen Erfassungsmethoden (REINHARDT 1992, QUETZ 2003) überprüft. Die Erfassung dieser Artengruppe fand vor allem an zwei geeigneten sonnigen, warmen und windstillen vor- oder mittäglichen Terminen statt - 20.5. und 18.6.2013. Fledermäuse wurden an fünf nächtlichen Terminen - 6.5., 23.6., 15.7., 20.7. und 29.8.2013 - erfasst, entweder abends nach Einbruch der Nacht, wenn die Tiere ihre Quartiere verlassen und mit ihren Jagdflügen beginnen, morgens vor Dämmerungsbeginn, bevor die Rückkehr der Fledermäuse in ihre Quartiere erfolgt, oder mitten in der Nacht. Die Erfassung wurde stets mit Hilfe des Fledermaus-Detektors D1000x der Fa. Pettersson Elektronik durchgeführt, der über dreierlei Aufzeichnungssysteme mit unterschiedlichen Zeitdehnungsfaktoren und einer digitalen Frequenzerfassung mit CF-Karte als Speichermedium für Hochgeschwindigkeitsaufnahmen der Ultraschalllaute verfügt. Während der nächtlichen Untersuchungszeit wurde das Untersuchungsgebiet mehrfach systematisch nach jagenden Fledermäusen abgesucht. Die Tiere wurden stets mit Hilfe des Fledermausdetektors lokalisiert; bis zum Einbruch der Dämmerung bzw. ab Morgendämmerung konnten sie zusätzlich gesichtet werden. Flugbeobachtungen und Ortungsrufe von Fledermäusen wurden in vorbereitetes Kartenmaterial übertragen, Ultraschallrufe mit dem D1000x auf CF-Karte aufgezeichnet und mit Hilfe spezieller Software, Bat-Sound Version 3.31, sowie Referenz-Aufnahmen (BARATAUD 2000 sowie eigens Archivmaterial) analysiert. Zusätzlich wurde an einem Termin - 4.4.2013 - nach möglichen mehrjährig nutzbaren Niststätten und Fledermausquartieren an den Pappeln sowie im Bereich des Gartenhausgebiets gesucht.
7 Vorkommen ausgewählter Artvorkommen im Plan- und Untersuchungsgebiet Westlich der Beethovenstraße in Aalen Untersuchungsgebiet Brutvogelarten an den Pappeln: Kronenbereich: Buchfink, Stieglitz, Wacholderdrossel (V) Höhlenbrüter: Grauschnäpper (V) u.a. Zwergfledermaus (streng geschützt) Brutvogelarten im Kleingartengebiet: Feldsperling (V), Girlitz (V), Grünfink, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zilpzalp u.a.
8 4 Ergebnisse 4.1 Vögel Insgesamt konnten 24 Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebiets und Umgebung festgestellt werden, darunter 15 Brutvogelarten innerhalb des Geltungsbereichs sowie acht Nahrungsgäste und eine durchziehende Art (s. Tab.). Alle Arten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, während streng geschützte Vogelarten oder solche, die nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind, nicht festgestellt wurden. In der Tabelle sind alle Vogelarten mit Einstufung nach der Roten Liste Baden- Württemberg (HÖLZINGER, BAUER, BERTHOLD, BOSCHERT & MAHLER 2007) sowie nach Vorkommens- und Schutzstatus aufgeführt. Danach sind acht Vogelarten in der Vorwarnliste und eine Art in der Roten Liste Baden- Württemberg eingetragen: Mehlschwalbe (gefährdet) als Nahrungsgast. Fünf Arten der Vorwarnliste traten als Brutvogelarten auf - Feldsperling, Girlitz, Grauschnäpper, Haussperling und Wacholderdrossel, vier als Nahrungsgäste - Bluthänfling, Mauersegler, Mehlschwalbe und Türkentaube. Gebüschbrütende Vogelarten waren im Bereich des Geltungsgebiets eher selten und kamen im Bereich der Hecke vor - Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen und Zilpzalp. Die Pappeln bieten einigen charakteristischen Vogelarten Lebensraum: In den Kronen brüten Buchfink, Stieglitz und Wacholderdrossel (Vorwarnliste), als Höhlenbrüter kommen Grauschnäpper (Vorwarnliste) und Meisenarten vor. Nistkästen befinden sich im Gartengebiet sowie an den Pappeln. Gartenbaumläufer und Kleiber als Stammkletterer wurden gelegentlich nahrungssuchend an den Pappeln beobachtet, brüten aber außerhalb des Untersuchungsgebiets. Im Gartenhausgebiet wurden als relevante Arten besonders Feldsperling und Girlitz (beide Vorwarnliste) festgestellt. Der Haussperling (ebenfalls Vorwarnliste) kam im Gartenhausgebiet sowie in den angrenzenden Wohngebieten als Brutvogelart vor. Auch beim Bluthänfling, der nahrungssuchend beobachtet wurde, ist anzunehmen, dass er im Bereich des westlich angrenzenden Gartenparzellen brütet. Mauersegler (Vorwarnliste) und Mehlschwalbe (gefährdet) wurden als Nahrungsgäste aus umliegenden Wohngebieten im Luftraum festgestellt.
9 Tab.: RL BW Liste der beobachteten Vogelarten im Bereich des Bebauungsplangebiets Westlich der Beethovenstraße in Aalen Rote Liste Baden-Württemberg 2007: V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet b = nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt Status B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, D = Durchzügler Vogelart RL BW Status Amsel b B Blaumeise b B Bluthänfling V b N Buchfink b B Eichelhäher b N Feldsperling V b B Gartenbaumläufer b N Girlitz V b B Grauschnäpper V b B Grünfink b B Hausrotschwanz b B Haussperling V b B Kleiber b N Kohlmeise b B Mauersegler V b N Mehlschwalbe 3 b N Mönchsgrasmücke b B Rabenkrähe b N Rotkehlchen b B Singdrossel b D Stieglitz b B Türkentaube V b N Wacholderdrossel V b B Zilpzalp b B
10 4.2 Fledermäuse Fledermäuse wurden bei allen Untersuchungsterminen im Bereich des Areals jagend und überfliegend festgestellt. Günstige Jagdbedingungen für Fledermäuse (nach Insekten) werden durch die z.t. extensive Nutzung und Strukturvielfalt des Gartengebiets sowie im Bereich der Straßenbeleuchtung (hier vor allem Zwergfledermäuse) gefördert. Insgesamt konnten mindestens fünf Fledermausarten unterschieden werden. Mehr als die Hälfte der Beobachtungen waren Zwergfledermäuse, mehrmals kamen das Große Mausohr (evtl. auch Breitflügelfledermaus), vereinzelt auch Kleine Bartfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus vor. 1-2 zeitweise besetzte Quartiere der Zwergfledermaus wurden an den Pappeln vermutet. Da jedoch keine sichtbaren Höhlen an den Stämmen zu erkennen waren, ist anzunehmen, dass es sich um Einzelquartiere der Zwergfledermaus handelt. Während die Quartiere der Zwergfledermaus sich in unmittelbarer Nähe der Jagdgebiete befinden, sind vor allem beim Großen Mausohr und Großen Abendsegler allgemein von größerer Entfernung zwischen Jagdgebiet und Quartier auszugehen. Trotz dieser vergleichsweise großen Artenvielfalt wird die Bedeutung des Gebiets für Fledermäuse als relativ gering eingestuft. 4.3 Reptilien (Zauneidechse) Die Zauneidechse konnte an zwei Untersuchungsterminen im Mai/Juni 2013 nicht festgestellt werden, weder im Umfeld des Parkplatzes und der Pappeln noch im Bereich des Gartenhausgebiets. Auch nach Auskunft von Gartenbesitzern kommt diese Reptilienart nicht vor. Blindschleichen sind jedoch im Gartengebiet anzunehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass weiter westlich im Bereich eines Gewässers unterhalb, vermutlich am Rombach, Feuersalamander vorkommen. 5 Prüfung des Artenschutzes ( 44 BNatSchG) sowie Vermeidungs-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen Nach 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG ( Tötungsverbot ) ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten und europarechtlich geschützten Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Eingriffe in vorhandene Gehölzbestände - im Bereich des Gartenhausgebiets sowie die Rodung der Pappeln und Kiefern - sind falls erforderlich deshalb außerhalb der Brutzeit auf einen Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen.
11 Die baubedingte Zerstörung von Brutstätten und Quartieren und eine damit verbundene Tötung potenziell anwesender Jungtiere kann so vermieden werden. Eine Gefahr für Alttiere besteht nicht, diese können problemlos ausweichen. Winterquartiere von Fledermäusen etwa in den Pappeln sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, so dass bei einer Rodung keine überwinternden Tiere betroffen sind. Dieses ist jedoch vor der Rodung nochmals zu überprüfen. Sollte das geplante Gebäude an den Fassaden mit großen und nicht strukturierten Glasflächen ausgestattet werden, besteht die Gefahr, dass es anlagebedingt zu Beeinträchtigungen durch Kollision von Vögeln an Glasflächen kommen wird (Vogelschlag). In diesem Fall sind Maßnahmen zur Vermeidung erforderlich bzw. zu prüfen (SCHMID, WALDBURGER & HEYNEN 2008). Nach 44 Abs.1 Ziff.3 BNatSchG ( Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten und der europarechtlich geschützten Vogelarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, es sei denn, die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wird nicht beeinträchtigt bzw. kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen weiterhin gewährleistet werden ( 44 Abs. 5). Durch Eingriffe in die Gehölzbestände können Brutplätze frei- und gebüschbrütender Vogelarten zerstört werden. Höhlenbrütende Vogelarten können bei Rodung entsprechender Bäume oder bei Abbruch von Gartenhäuschen betroffen sein. Soweit es sich um freibrütende Vogelarten handelt, die in jeder Brutsaison ihr Nest neu bauen, und verbreitete Höhlenbrüter, für die angenommen werden kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, tritt der Verbotstatbestand trotz der Zerstörung von Brutplätzen nicht ein, wenn die baubedingten Eingriffe zu einem naturverträglichen Zeitpunkt erfolgen. Als Kompensationsmaßnahmen sind Gehölz- oder Heckenanpflanzungen im Einzugsbereich des geplanten Vorhabens oder in der Umgebung bei Baubeginn durchzuführen. Dieses erfolgt durch die Anpflanzung einheimischer Einzelbäume und Strauchgruppen Als Ersatz für verloren gegangene Niststätten und Quartieren an den Pappeln sind (mindestens sechs) Nistkästen und (zwei) Fledermausbretter aufgehängt werden. 44 Abs.1, Ziff.2 BNatSchG ( Verbot erheblicher Störungen) verbietet Eingriffe, wenn erhebliche Beeinträchtigungen auf die Populationen der betroffenen Tierarten in ihren lokalen Beständen und ihrem Erhaltungszustand zu befürchten sind bzw. diese müssen durch vorgezogene Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
12 Während der Bauphase werden durch Baubetrieb (Menschen und Maschinen) sowie Baustelleneinrichtung und -verkehr, vor allem durch Lärm und Erschütterungen, Beeinträchtigungen verursacht, die sich durch Lebensraumverlust, Störungen und Verdrängungseffekte negativ auf seine Bewohner auswirken. Anlage und Betrieb der Baustelleneinrichtungen sind deshalb auf ein möglichst kleines Areal zu begrenzen, ohne weitere Inanspruchnahme von Bereichen außerhalb der Baufläche. Die meisten der festgestellten Vogelarten sind verbreitete bis häufige und in den Siedlungs- und Siedlungsrandgebieten meist noch überall anzutreffende Vogelarten, deren Ansprüche während und nach der Realisierung des Vorhabens im Umfeld in ähnlicher Weise erfüllt sind. Fünf Arten der Vorwarnliste traten als Brutvogelarten auf - Feldsperling, Girlitz, Grauschnäpper, Haussperling und Wacholderdrossel, vier als Nahrungsgäste - Bluthänfling, Mauersegler, Mehlschwalbe und Türkentaube. Von den Brutvogelarten der Vorwarnliste auf dem Areal können drei Arten - Feldsperling, Grauschnäpper und Haussperling - durch Nistkästen, die etwa im Bereich der verbleibenden Parzellen des Gartenhausgebiets aufzuhängen sind, gefördert werden. Es sollten mindestens sechs Nistkästen (jeweils zwei mit 26 mm, 32 mm und ovaler Einfluglochweite). Girlitz und Wacholderdrossel sollten durch Gehölz-, Hecken- und Einzelbaumpflanzungen gefördert werden. Bis auf die Zwergfledermaus, die vermutlich zeitweise Quartiere an den Pappeln besetzt hat, wurden alle anderen Fledermausarten nur nahrungsjagend oder überfliegend festgestellt. Da es sich bei der Zwergfledermaus um eine verbreitete, meist auch häufige Art handelt, sind keine Maßnahmen zur Stützung des Erhaltungszustands notwendig, es wird jedoch empfohlen, mindestens zwei Fledermausbretter aufzuhängen. 6 Literatur BARATAUD, M. (2000): Fledermäuse 27 europäische Arten. Buch und Doppel-CD. - Musikverlag Edition Ample, Germering. BAUER, H.-G., E. BEZZEL, & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Brutvögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. 2. Aufl. 3 Bde. - Aula-Verlag Wiesbaden. BIBBY, C. J., N. D. BURGESS & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie. - Neudamm Verlag, Radebeul. BRAUN, M., & F. DIETERLEN (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Bd. 1: Allgemeiner Teil, Fledermäuse. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. DIETZ, C., O. V. HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. - Franckh-Kosmosverlag.
13 GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N., K. M. BAUER & E. BEZZEL (1985-1999): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1-14 in 23 Teilbänden. Aula-Verlag GmbH. - Genehmigte Lizenzausgabe ebook (2001), Vogelzug-Verlag im Humanitas-Buchversand. HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd.1: Gefährdung und Schutz (3 Teilbände). - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.2: Singvögel 2. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.1: Singvögel 1. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.2: Nichtsingvögel 2. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.3: Nichtsingvögel 3. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J., H.G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT, & U. MAHLER (2007): Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs, 5. Fass., Stand: 31.12.2004. Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. KORNDÖRFER, F. (1992): Hinweise zur Erfassung von Reptilien. - In: TRAUTNER, J. (Hrsg.): Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen. - Margraf Verlag Weikersheim. LAUFER, H., K. FRITZ & P. SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs. - Verlag Eugen Ulmer. QUETZ, P.-CH. (2003): Die Amphibien und Reptilien in Stuttgart. Verbreitung, Gefährdung und Schutz. - Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart Heft 1/2002: 1-296. SCHMID, H., P. WALDBURGER & D. HEYNEN (2008): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. - Schweizerische Vogelwarte, Sempach. SKIBA, R (2003): Europäische Fledermäuse. Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung. Neue Brehm-Bücherei Bd. 648. - Westarp Wissenschaften. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell.