Studienfinanzierung: Bafög, Jobben und co. Info-Veranstaltung

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Potenzielle Dienstleisterinnen und Dienstleister können Sie anhand geltender Branchenstandards besser beurteilen, die Sie hier finden.

Transkript:

Studienfinanzierung: Bafög, Jobben und co. Info-Veranstaltung

Inhalt Inhalt Fakten Studienfinanzierung Deine Rechte im Job Deine Pflichten im Job Beschäftigungsverhältnisse Das Praktikum Beratung Fragen und Antworten

Fakten Fakten Quellen: Statistisches Bundesamt / Deutsches Studentenwerk, 19. Sozialerhebung (2010)

ca. 2 Mio. Studierende in Deutschland...davon arbeiten Fakten 67% 61% finanzieren ihren Lebensunterhalt teilweise oder ganz aus ihrem Arbeitseinkommen

Nettostundenlohn nach Standorten Fakten Frankfurt am Main München Berlin, Düsseldorf Hamburg, Köln, Hannover Leipzig, Dresden www.mindestlohn.de 10,60 10,00 9,50 9,00 6,30

Studienfinanzierung Studienfinanzierung

Studienfinanzierung Unterhalt von den Eltern Erstausbildung Kindergeldanspruch Max. Verdienst: 8004 (netto) + 920 Werbungspauschale Einkommensabhängig

Studienfinanzierung Eltern(un)abhängig www.das-neue-bafoeg.de BAföG Antrag beim Studentenwerk www.studentenwerke.de halb Zuschuss, halb Darlehen

Studienfinanzierung Stipendium Für alles Weitere: www.stiftungsindex.de Nicht nur für Hochbegabte! Stiftung des DGB:

Rechte im Job Deine Rechte im Job

Rechte im Job Wer seine Arbeitskraft verkauft Rechte = Arbeitnehmer/in Pflichten

Das Arbeitsrecht regelt Rechte im Job Mindestanforderungen bei Arbeitszeiten Urlaubsansprüchen Kündigungsschutz u.a.m....und das gilt auch für Studis!

Was alles in den Arbeitsvertrag gehört: Rechte im Job Name und Anschrift der Vertragspartner Arbeitsort Beginn der Beschäftigung Vorhersehbare Dauer (bei befristeten Jobs) Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts Art der Tätigkeit Arbeitszeiten Urlaub Kündigungsfristen Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Dienstvereinbarungen

Lohn Feiertage Pausen Gesetzlicher Bei festen! Rechte im Job Anspruch auf regelmäßige Lohnzahlungen Arbeitstagen: Recht auf bezahlte Feiertage Die Pause steht zur freien Verfügung und ist Pflicht!

Krankheit Urlaub Schutz vor Gefahren Sechs Wochen Min. 20 Arbeits- Rechte im Job 100% Lohnfortzahlung! Nur mit ärztlichem Attest! tage pro Jahr Anteilig bei Teilzeitjobs! Recht auf gesunden und sicheren Arbeitsplatz

Kündigungsschutz Rechte im Job Kündigung! viele Kündigungen sind anfechtbar Ordentliche Außerordentliche Nutze den Rechtsschutz Deiner Gewerkschaft!

Ausländische Studierende Arbeitsrecht gilt uneingeschränkt Achtung: je nach Status ist das Recht zu arbeiten möglicherweise eingeschränkt Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt i.d.r. für Studierende aus der alten EU Für viele andere gilt i.d.r: Für 90 ganze Tage bzw. 180 halbe Tage ist keine Arbeitserlaubnis nötig. Bei Praktika und Beschäftigungen an Hochschulen gibt es Sonderregelungen. Wichtig: selbst nach genauem Status und aktuellen Entwicklungen erkundigen!!!

In Zweifelsfällen und bei Problemen Rechte im Job Kündigung Urlaub Lohnzahlung Mobbing helfen Betriebsrat und/oder Gewerkschaft

Warum Mitglied werden? Gewerkschaften sorgen für Bessere Arbeitsbedingungen Tarifvertrag Bessere Studienbedingungen Solidarität Ausbau des Sozialstaates Rechtsschutz im Arbeitsleben

Warum Mitglied werden? Weitere Leistungen Hochschulpolitische Arbeit Gesellschaftspolitische Seminare Publikationen Weiterbildungsangebote Versicherung & Beratung

Deine Pflichten im Job Deine Pflichten im Job

Deine Pflichten im Job Was ist der Lohn? Brutto Lohn - (Krankenversicherung) - (Arbeitslosenversicherung) - Pflegeversicherung - Rentenversicherung - Einkommenssteuer u.ä. Netto Lohn

Deine Pflichten im Job Kranken- und Pflegeversicherung Familienversicherung bis 25 Jahre Studentische Krankenversicherung: 53,40 + Pflegeversicherung 9,98 bzw. 11,26 (Für Studierende ab 23 ohne Kind) bis 30 Jahre oder dem 14 Fachsemester Freiwillige Krankenversicherung

Deine Pflichten im Job Rentenversicherung Versicherungspflicht ab 2 Monaten / Jahr oder ab 400 / Monat Bis zu 9,95% vom Bruttolohn sind vom Arbeitnehmer zu zahlen www.campustour.info Unfallversicherung Zahlt der Arbeitgeber Gilt: am Arbeitsplatz auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit

Deine Pflichten im Job Arbeitslosenversicherung Beitragsfreiheit für Studierende Grenze: 20 h / Woche und über 400 im Monat www.campustour.info Lohnsteuer einkommensabhänigig Lohnsteuerkarte Freibetrag: 8.004 +Werbungskostenpauschale von 920

Beschäftigungsverhältnisse Beschäftigungsverhältnisse Geringfügige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Reguläre Beschäftigung Selbständigkeit

Beschäftigungsverhältnisse Geringfügige Beschäftigung Höchstens 400 / Monat (Minijob) automatisch steuerfrei alle Sozialversicherungsabgaben zahlt Arbeitgeber allein (freiwilliger Beitrag zur RV möglich)

Beschäftigungsverhältnisse Kurzfristige Beschäftigung keine pauschal oder individuell besteuert höchstens 50 Arbeitstage/ Jahr oder 2 Monate am Stück Lohnobergrenze lohnsteuerpflichtig rentenver- sicherungs- frei

Beschäftigungsverhältnisse Reguläre Beschäftigung ab 400 im Monat bis 800 reduzierte Rentenbeiträge bis 20 h pro Woche mit Imma- Bescheinigung steuerpflichtig Freibetrag 8.004 / Jahr + WKP von 920

Beschäftigungsverhältnisse Selbstständigkeit Auf genauen schriftlichen Vertrag vom Auftraggeber bestehen Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt Ihr allein Sozialversicherungen müssen von euch bezahlt werden Beim Finanzamt anmelden und Steuernr. beantragen. Eventuell Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt nötig!

Beschäftigungsverhältnisse Ohne Vertrag kein Lohn einklagbar Abgabennachforderungen für min. 4 Jahre Vorsicht vor Schwarzarbeit!!! Keine Abgaben: keine Leistungen Kein Kündigungsschutz vorbestraft: saftige Geldstrafen Arbeitsunfälle ggf. nicht versichert

Praktikum Das Praktikum

Was ist zu beachten? Arbeitsrechte gelten auch im Praktikum! Praktikumsplan einfordern Feste/n Betreuer/in Praktikum soll der Ausbildung dienen und kein Arbeitsverhältnis ersetzen! Siehe Broschüre: Rechte und Pflichten im Praktikum

Praktikumsentgelt Pflichtpraktika (oder freiwillig max. 2 Monate) während des Studiums alles andere: Praktikum sozialversicherungsfrei ist ein normaler Job bei Lohnsteuer und Kindergeld zählt beides

Job Weg, was jetzt? Job weg, und was jetzt?

Job weg, was jetzt? kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I! kein Anspruch auf ALG II Ausnahme: Schwangerschaft / Urlaubssemester!

Welche Abzüge vom Bruttolohn muß ich zahlen? Was muß in den Arbeitsvertrag? Habe ich als Honorarkraft feste Arbeitszeiten? Fragen Worauf muß ich beim Minijob achten? Hab ich ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit? Was mache ich, wenn mein Chef mich sexuell belästigt? Fragen, Fragen, Fragen...

Beratung vor Ort: Beratung vor Ort Humboldt Universität: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Mi und Do 14-18 Uhr Monbijoustraße 3, Raum 5 Technische Universität: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Di, Do 12.00-14.00 Uhr Campus Center, Hauptgebäude TU mail: campus.office@zewk.tu-berlin.de

Beratung vor Ort Brandenburgische Technische Universität: Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Di 11.00-13.30 Uhr "Stura Eck", Huberstr. 15, EG Universität Potsdam Arbeitsrechtliche Anfangsberatung Di 16.00-18.00 Uhr, Mi 11.00-13.00 Uhr Hermann-Elflein-Straße 10 (studentisches Kulturzentrum)

Fragen & Antworten