1. Klinkhammer, Klotmann, Prinz: Vorwort und Einführung

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Transkript:

1. Klinkhammer, Klotmann, Prinz: Vorwort und Einführung Kinder und Jugendliche erleben zunehmend die Trennung und Scheidung ihrer Eltern oder andere familiäre Trennungen. Für viele Kinder bedeutet dies eine Beziehungseinschränkung bis hin zum Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen und damit auch eine Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat auf diese besondere Situation mit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 reagiert und dabei u.a. den begleiteten Umgang definiert. Das Familiengericht kann anordnen, dass bei der Ausübung des Umgangsrechts ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau. Auf die steigende Nachfrage nach dem begleiteten Umgang hat die Fachwelt mit unterschiedlichen Konzepten reagiert. Wie ist die Idee zu diesem Handbuch entstanden? Wir Herausgeberinnen arbeiten seit vielen Jahren im begleiteten Umgang und verfügen über vielfältige Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen in diesem Arbeitsfeld. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit im Arbeitskreis Betreuter Umgang des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) Landesverband Rheinland-Pfalz haben wir festgestellt, dass zu diesem wichtigen Arbeitsbereich bisher wenig Fachliteratur vorhanden ist. Unser Anliegen ist es, mit diesem praxisbezogenen Handbuch die Vielfalt des Themengebietes zu verdeutlichen. Wir freuen uns insbesondere, dass wir so viele erfahrene AutorInnen zur Mitwirkung gewinnen konnten. Mit diesem Buch möchten wir einen Beitrag zum Kindesschutz im weitesten Sinne leisten. Ein handlungsleitendes Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung über die Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse und Rechte zu stärken sowie ihre Stellung als Subjekt zu fördern. Um Kinder zu stärken, bedarf es der Unterstützung ihrer Eltern und anderer wichtiger Bezugspersonen. Um Kinder und Eltern zu stärken, bedarf es zudem der Unterstützung der Fachkräfte selbst in ihrer Kompetenz und ihren jeweiligen Rollen. Das Motto des DKSB Starke Eltern Starke Kinder erweitern wir im Kontext des begleiteten Umgangs deshalb auf Starke HelferInnen Starke Eltern Starke Kinder. Wir möchten grundlegendes Wissen aus den relevanten Bereichen zusammentragen, um damit ein Bewusstsein für die Komplexität, das Spannungsfeld und die Herausforderungen dieses Arbeitsbereiches zu schaffen. So soll auch eine Plattform für verschiedene Professionen angeboten werden. Dieses Handbuch richtet sich an erster Stelle an (freie) Träger der Jugendhilfe und an Fachkräfte, die direkt im Arbeitsfeld des begleiteten Umgangs auf den verschiedenen Ebenen tätig sind. Zudem möchten wir alle Professionen und Institutionen erreichen, die an der Lösung von Umgangskonflikten beteiligt sind: Familiengerichte, Jugendämter, Verbände, Beratungsstellen, familienpsychologische GutachterInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, FamilientherapeutInnen, MediatorInnen, VerfahrenspflegerInnen und RechtsanwältInnen. 4

Aber auch Eltern und Umgangsberechtigten kann dieses Handbuch eine wertvolle Hilfe sein. Wir möchten das Konzept des DKSB zum Begleiteten Umgang 1, mit dem wir unsere Erfahrungen gesammelt haben und an dessen Weiterentwicklung wir beteiligt sind, vorstellen sowie unsere persönlichen fachlichen Positionen verdeutlichen. Zu unserem Erfahrungshintergrund gehören Konzeptentwicklung, Projektaufbau und -koordination, Durchführung des Begleiteten Umgangs, Fortbildung und Supervision, Vernetzung, familienpolitische Arbeit und natürlich die Beratungsarbeit mit den Familien rund um den Begleiteten Umgang. Im Verlauf der letzten Jahre haben wir im Rahmen des Begleiteten Umgangs als Projektleiterinnen persönlich ungefähr 300 Familien beraten und begleitet und auf der Ebene des DKSB Landesverbandes Rheinland-Pfalz als Fachreferentin und Leiterin des Arbeitskreises Betreuter Umgang die Arbeit mit etwa 1000 Familien betreut, supervidiert und den kollegialen Austausch sowie die Konzeptentwicklung vorangetrieben. Unser Handbuch soll zum interprofessionellen Dialog und zur (selbst-)reflexiven Auseinandersetzung anregen. Wir wollen den LeserInnen Gelegenheit geben, verschiedene Ansätze und kontrovers diskutierte Positionen und Herangehensweisen zum begleiteten Umgang kennen zu lernen. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf eine allumfassende Allgemeingültigkeit: Wir können nicht alle Konzepte aufführen und manche Themen überschneiden sich. Bewusst haben wir auch solche Positionen aufgenommen, die weder unserem Erfahrungshintergrund noch unserer fachlichen und persönlichen Haltung oder Einschätzung entsprechen. Zu den Beiträgen im Einzelnen Vanessa Friedrich, Universität Regensburg, Claudia Reinhold, Universität Regensburg und Heinz Kindler, familienpsychologischer Sachverständiger und Mitarbeiter des Deutschen Jugendinstituts, liefern erstmalig eine umfassende Übersicht über den aktuellen Stand der empirischen Forschung zum (Begleiteten) Umgang und Kindeswohl. Dabei wird die Lückenhaftigkeit des Wissensstandes als auffälligster Befund markiert: Dieser relativ neue Themen- und Arbeitsbereich wurde bislang in der Forschung trotz seiner Aktualität und Dringlichkeit vernachlässigt. In einer systematisch geordneten Weise stellen die AutorInnen die wenigen, auch eigenen Studien vor und interpretieren deren Aussagekraft. Sie geben erste Befunde zu im Sinne der Zielsetzung des begleiteten Umgangs eher erfolgsversprechenden bzw. eher ungünstigen Verlaufsprognosen. Deutlich wird, dass der begleitete Umgang ohne flankierende Maßnahmen und ohne (integrierte) Umgangsberatung kaum zur Konfliktmilderung oder För- 1 Im Folgenden kennzeichnen wir Begleiteter Umgang (groß geschrieben), wenn wir uns explizit auf das Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Rheinland-Pfalz Betreuter Umgang (1999) sowie auf das Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes Bundesverband e.v. Betreuter Umgang (1999) beziehen. Damit meinen wir das gesamte Beratungskonzept und nicht nur die reine Umgangsbegleitung als Anwesenheit eines Dritten bei Besuchskontakten. 5

1. Klinkhammer, Klotmann, Prinz: Vorwort und Einführung derung der Kontaktqualität der Kinder zu wichtigen Bezugspersonen dienen kann. Künftig sollte nach den empirischen Ergebnissen der Fokus auf das Risiko der Kindesgefährdung mindernde sowie auf die Kontaktqualität steigernde Interventions- und Veränderungsprozesse gerichtet werden. Zudem sollte der Phase der Entwicklung von eigenständigen Elternvereinbarungen und deren Umsetzung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die AutorInnen fordern, die empirische psychologische Forschung zum (begleiteten) Umgang und Wohl des Kindes zu intensivieren. Dies dient aus ihrer Sicht auch dazu, die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte in ihrer Fachlichkeit und Unabhängigkeit zu stärken und so Professionalität und Qualitätssicherung zu fördern. Siegfried Willutzki, der als langjähriger Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages und als Gutachter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Entwicklung des neuen Kindschaftsrechtes maßgeblich beeinflusste, blickt in seinem Beitrag zurück auf die Geschichte der gesetzlichen Rahmenbedingungen und stellt die aktuelle Rechtsprechung dar. Zudem fokussiert er die Kooperation von Familiengericht mit den anderen in Kindschaftsrechtverfahren beteiligten nichtjuristischen Professionen. Er hebt dabei besonders die Autonomie und Unabhängigkeit des Jugendamtes bzw. der Jugendhilfe von familiengerichtlichen Entscheidungen hervor. Zudem beschreibt er, dass es die originäre Aufgabe des Familiengerichtes und nicht der Jugendhilfe ist, im Falle von gerichtlichen Beschlüssen zum begleiteten Umgang dafür zu sorgen, einen mitwirkungsbereiten Dritten zu finden. Auch räumt er den Irrtum aus, Eltern könnten verpflichtet werden, sich an der Finanzierung der Maßnahmekosten zu beteiligen. Die in sich schon spannende Zusammenstellung der Rechtsprechung macht ebenso wie die dargestellten Ergebnisse einer Studie von Proksch (2002) deutlich, dass die bundesweite Rechtsprechung sowie auch die Kooperation zwischen Familiengericht und Maßnahmeanbietern vor Ort sehr different sind. Hier wird der Bedarf an einem interprofessionellen Austausch und einer durch Kooperation und gegenseitige Akzeptanz geprägten Vernetzung zum Wohl des Kindes offensichtlich. Der begleitete Umgang wird von den Familiengerichten im Vergleich zu anderen Maßnahmen oder der Einsetzung einer Umgangspflegschaft vom Autor nach wie vor als Renner eingestuft. Auch in der Rechtsprechung zeige sich, dass Beschlüsse in Berufungsinstanzen eher umgangsberechtigte Elternteile betreffen und bislang kaum andere Umgangsberechtigte wie z.b. Großeltern oder Pflegeeltern. In dem Beitrag von Friedhelm Güthoff, Geschäftsführer des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des DKSB und Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang, zu Begleiteter Umgang als ein Instrument zur Umsetzung neuer rechtlicher Regelungen der Kindschaftsrechtsreform werden die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen (Kindschaftsrecht, Recht auf gewaltfreie Erziehung, Gewaltschutzgesetz) und deren Relevanz für aktive Kinderschutzarbeit im begleiteten Umgang in übersichtlicher Weise zusammengestellt und diskutiert. Der Autor hebt die Subjektstellung des Kindes besonders hervor und 6

plädiert für die stärkere Einbeziehung des Kindeswillens. Zudem thematisiert er den begleiteten Umgang als Interventionsmöglichkeit bei häuslicher Gewalt. Der Beitrag von Eginhard Walter, familienpsychologischer Sachverständiger und Vorstandsmitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang, stellt auf verschiedenen Ebenen Bezüge zwischen Familienpsychologie und Rechtspsychologie her und ordnet den begleiteten Umgang in die Familienrechtspsychologie ein. Anhand eines typischen Fallbeispiels beschreibt er sehr anschaulich, wie lang der Weg von Kindern sein kann, bis sie nach einer nachtrennungsbedingten Kontaktunterbrechung wieder Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil bekommen und welche institutionellen Schritte oder Hindernisse es zu überwinden gilt. Dabei werden auch die professionellen Herausforderungen an einer dem Wohl des Kindes am besten dienenden Kooperation zwischen den beteiligten Professionen und Institutionen deutlich. Der Autor beschreibt, wann ein begleiteter Umgang installiert werden sollte und wie er in das familiengerichtliche Verfahren eingebunden sein kann. Er vertritt dabei die Position, dass die Umgangsbegleitung fallbezogen sehr eng mit allen verfahrensbeteiligten Professionen, insbesondere dem Jugendamt und dem familienpsychologischen Sachverständigen zusammenarbeiten soll. Für die aus seiner Sicht notwendige Berichterstattung an das Familiengericht bietet er ein praxisbezogenes Format an, wie solche Berichte gestaltet und gegliedert werden können. Die Vernetzung der Professionen anstelle von friedlicher Koexistenz ist Thema des Beitrages von Jürgen Rudolph. Als Leiter des Amtsgerichts Cochem hat er maßgeblich an der Entwicklung des praktizierten Cochem-Modells mitgewirkt. Er beschreibt die erfolgreiche Entwicklung und Ziele des 1992 gegründeten Arbeitskreises, die mittlerweile bundesweit mehrfach übernommen wurden. Der Autor plädiert für ein durch Gleichwertigkeit und eine besondere Vertrauenskultur geprägtes Miteinander der Professionen. Dem gesetzlich definierten Vorrang außergerichtlicher Lösungen wird hier in beeindruckender Weise Rechnung getragen. Zentral dabei sind die Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens und die gleichzeitige Weitervermittlung an die Lebensberatungsstelle vor Ort. Diese beginnt zeitnah mit dem Beratungsprozess, der auch im Hinblick auf die Dauer völlig autonom vom Familiengericht verläuft und während dessen keine Korrespondenz zwischen Familiengericht und Beratungsstelle stattfindet. Die Relevanz dieses Modells für den begleiteten Umgang ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass die Zahl hochstrittiger umgangs- und sorgerechtsrelevanter Verfahren am Cochemer Familiengericht gesunken ist. Im Beitrag Begleiteter Umgang am Beispiel des Konzeptes des DKSB Rheinland-Pfalz stellt Ursula Klotmann die Maßnahme vor. Sie beschreibt die Rahmenbedingungen, Ziele und Zielgruppen, MitarbeiterInnenstruktur und MitarbeiterInnensettings mit den jeweiligen Rollen- und Aufgabenbeschreibungen sowie den idealtypischen Ablauf der Maßnahme. Danach wird auf die bisherigen Erfahrungen in Rheinland-Pfalz sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Begleiteten 7

1. Klinkhammer, Klotmann, Prinz: Vorwort und Einführung Umgangs eingegangen. In diesem Beitrag wird deutlich, dass die reine Umgangsbegleitung zwar das Kernstück der Maßnahme darstellt, ein Erfolg aber nur erreicht werden kann, wenn begleitende Beratungsgespräche verpflichtend durchgeführt werden. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass die ursprüngliche Zielsetzung der elterlichen Vereinbarungen in besonderen Fällen wie Gewalt oder sexueller Missbrauch überdacht und Erfolgskriterien hier neu definiert werden müssen. Ursula Gajewski, Projektleiterin im Betreuten Umgang, zeigt in ihrem Beitrag basierend auf statistischen Daten des DKSB Orts- und Kreisverbandes Neustadt- Bad Dürkheim aktuelle Trends und (Hypo-)Thesen auf. Diese durch Besonderheiten vor Ort gekennzeichneten Trends eignen sich aus unserer Sicht auch zur Reflexion möglicher bundesweiter Entwicklungstrends. Die Autorin hat damit auf die Forschungslücken reagiert und eine besonders rationelle Methode der statistischen Erfassung und Auswertung von Daten im Betreuten Umgang entwickelt, die zudem einen Vergleich der abgeschlossenen Fälle hinsichtlich ihrer Indikationen ermöglicht. Die Daten von ca. 170 Fällen aus vier Jahren zeigen, dass sich eine statistisch differenzierte Betrachtung der Fälle im Vergleich lohnt: So können etwa die Dauer der Trennungszeit, der Familienstand oder der Überweisungskontext als Indikatoren für den Erfolg von begleiteten Umgangsmaßnahmen herangezogen werden. Auch wird deutlich, dass so genannte Multiproblemfamilien oder Fälle, in denen häusliche Gewalt oder psychische Erkrankungen eines Elternteils vorliegen, weniger erfolgversprechend im Sinne der Zielsetzung der Maßnahme zu sein scheinen. In dem Beitrag von Claudius Vergho, der grundlegend an der Konzeption und Umsetzung des Regensburger Modells mitwirkte, wird die Vorbereitung auf einen begleiteten Umgang thematisiert. Fokussiert wird die Frage, wie nützliche Arbeitsbeziehungen zwischen Umgangsbegleitung und den beteiligten Elternteilen hergestellt werden können. Die dazu erforderlichen Kompetenzen und Haltungen professioneller Umgangsbegleitung werden an vielen konkreten Beispielsätzen praxisnah veranschaulicht. Das von Vergho beschriebene Vorgehen verdeutlicht zudem die Besonderheiten und Vorteile einer am Familiengericht Regensburg praktizierten gerichtsnahen Familienberatung bei Trennung und Scheidung und kooperativen Zusammenarbeit mit dem Familiengericht und der Psychologischen Beratungsstelle, deren Leiter er ist. Trotz der engen fallbezogenen Zusammenarbeit gelingt es hier, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen UmgangsbegleiterInnen und den beteiligten Eltern zu wahren. Am Beispiel der Frage der fachlichen Hoheit werden auch Konfliktbereiche in der Zusammenarbeit zwischen FamilienrichterInnen oder UmgangsbegleiterInnen beschrieben. An mehreren Stellen zeigt der Autor auf, wie komplex die Rolle des Umgangsbegleiters ist und welche hohen zum Teil widersprüchlichen Erwartungen von verschiedenen Seiten an ihn herangetragen werden. Der Beitrag lädt nicht zuletzt aufgrund differenzierter Fragestellungen zum Nachdenken über 8

die Konzeption und die Gestaltung der professionellen Rolle der Umgangsbegleitung ein. Im Beitrag von Susanne Prinz und Monika Klinkhammer werden der Raum für Kinder und der Raum des Kindes im Begleiteten Umgang in den Mittelpunkt gestellt. Anhand verschiedener Aspekte, u.a. im Hinblick auf die einzelnen Phasen, die Rolle und Aufgabe der Umgangsbegleitung, wird die Bedeutung des kindzentrierten Ansatzes entsprechend der Haltung und des Konzeptes des DKSB dargestellt. Auch wird die Ambivalenz zwischen Kindeswohl und Kindeswillen thematisiert. Die Autorinnen beschreiben, wie das NEIN eines Kindes zu begleiteten Umgangskontakten eingeschätzt und wie damit konkret umgegangen werden kann. Es wird dabei auf die kindgerechte Gestaltung des Raumes und der Methoden sowie auf die Relevanz der verschiedenen Lebenswelten und Familienkonstellationen des Kindes eingegangen. Monika Klinkhammer und Susanne Prinz gehen in ihrem weiteren Beitrag auf die Rolle und Aufgaben von UmgangsbegleiterInnen ein. Mittlerweile gibt es eine Fülle von Anbietern für den begleiteten Umgang. Der Gesetzgeber sagt jedoch nichts über die berufliche Qualifikation von UmgangsbegleiterInnen aus. Die Autorinnen beschreiben das Spannungsfeld mit ihrer Brisanz und Komplexität und zeigen Chancen und Grenzen in der Kooperation mit anderen Professionen auf. Der Beitrag von Gabriele Engel, systemische Familientherapeutin und Supervisorin, thematisiert Systemische Beratungsarbeit mit hochstrittigen Elternpaaren nach Trennung und Scheidung im Betreuten Umgang. Hier werden der für das Kindeswohl unerlässliche systemische Blick vorgestellt und die im Hintergrund ablaufenden Dynamiken erklärt. Der systemische Beratungsansatz und die entsprechende Beraterhaltung werden an vielfältigen Beispielen und Methoden aufgezeigt. Die Autorin gibt praktische Anregungen, wie die in der Umgangsberatung immer wiederkehrenden Streitthemen den entsprechenden Beziehungs- und Konfliktebenen der Eltern-, Paar- und individuellen Ebene zugeordnet werden können. Susanne Prinz diskutiert in ihrem Beitrag Hintergründe von Familien-Mediation und mediative Prinzipien als eine geeignete Verhandlungsmethode in der Umgangsberatung. Die Autorin geht dabei auf Möglichkeiten und Grenzen von Familien-Mediation im Begleiteten Umgang ein. Anhand von Methoden und Techniken wird beschrieben, wie Mediation als ein Beratungsansatz für die Entwicklung ressourcenorientierter Lösungsstrategien in der Maßnahme genutzt werden kann. Der Beitrag von Birgit Lattschar, Erwachsenenbildnerin und Heilpädagogin, zu Biografiearbeit mit Kindern und Jugendlichen stellt die Methode der Biografiearbeit dar und diskutiert deren Anwendung im Kontext des begleiteten Umgangs. Biografiearbeit richtet sowohl den Blick zurück in die eigene (Fami- 9

1. Klinkhammer, Klotmann, Prinz: Vorwort und Einführung lien-)geschichte von Kindern als auch nach vorn in die Zukunft. Damit dient sie der Reflexion und Bewältigung früherer, auch belastender Erfahrungen sowie und hier ist ein Schwerpunkt im begleiteten Umgang der Entwicklung einer positiven Identität und ressourcenorientierten Wegen aus kindlichen Identitätsund Loyalitätskonflikten. Der Beitrag liefert insbesondere für UmgangsbegleiterInnen und UmgangsberaterInnen vielfältige Anregungen und konkrete methodische Hinweise zur biografischen Arbeit in den verschiedenen Phasen des begleiteten Umgangs. In ihrem Beitrag Stieffamilien im Begleiteten Umgang macht Ursula Klotmann auf die Notwendigkeit aufmerksam, der Besonderheit dieser auch im begleiteten Umgang anzutreffenden komplexen Familienform in der professionellen Beratung und Begleitung gerecht zu werden. Sie beschreibt die Merkmale, in denen sich alle Stieffamilien von normalen Kernfamilien unterscheiden und gibt praktische Anregungen, wie die durch die Rollen- und Beziehungsvielfalt entstehenden Herausforderungen von Eltern, Kindern und BeraterInnen gut gemeistert werden können. Henrike Hopp, Vorstandsmitglied im Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und Geschäftsführerin in Nordrhein-Westfalen, gibt in ihrem Beitrag eine Übersicht der verschiedenen rechtlichen Pflegeformen und beschreibt die Besuchskontaktbegleitung bei Pflegekindern. Ihr Beitrag zeigt die notwendige Aktualisierung gängiger Konzepte für den begleiteten Umgang, die ursprünglich für Trennungs- und Scheidungsfamilien entwickelt worden sind, auf. Monika Klinkhammer thematisiert in ihrem Beitrag den Begleiteten Umgang vor dem Hintergrund familiärer Gewalt. Der Schutz des Kindes, der hier eine besondere Herausforderung ist, bedarf auch der Sicherheitsvorkehrungen für die beteiligten Eltern und Fachkräfte. Anhand der Phasen wird auf diese Besonderheiten in der Umgangsbegleitung eingegangen sowie Kriterien aufgezählt, die für bzw. gegen Besuchskontakte sprechen. Im letzten Kapitel ziehen die Herausgeberinnen ein Resümee zum begleiteten Umgang, in dem sie ihren Standort bestimmen und einen Ausblick in die Zukunft wagen. 10

Danksagungen Danksagungen Unser Dank gilt an erster Stelle den Kindern und Eltern, die wir bislang begleiten durften. Wir verdanken ihnen wertvolle Erfahrungen, insbesondere für die Gestaltung der professionellen Rolle. Wir danken den Mitgliedern des Arbeitskreises Betreuter Umgang des Landesverbandes DKSB Rheinland-Pfalz für die vielen Diskussionen und den kollegialen Austausch, die uns bei der Erstellung dieses Handbuches sehr inspiriert haben. Auch den ehrenamtlichen UmgangsbegleiterInnen, ohne die wir die Vielzahl der von uns selbst durchgeführten Fälle nicht hätten realisieren können, sprechen wir unsere Anerkennung für ihr Engagement aus. Beim Kinderschutzbund Ahrweiler e.v., insbesondere bei Maria Bleiholder, möchten wir uns für die zur Verfügung gestellten dort erarbeiteten Materialien und für die Unterstützung unseres Projektes bedanken. Last but not least danken wir den AutorInnen, ohne deren Mitwirkung dieses Handbuch so nicht zustande gekommen wäre. 11

Kapitel 2 Vanessa Friedrich, Claudia Reinhold & Heinz Kindler: (Begleiteter) Umgang und Kindeswohl: Eine Forschungsübersicht

2. Friedrich, Reinhold, Kindler: Eine Forschungsübersicht Einleitung Als kleine Schwester der Forschung zur Sorgerechtsthematik hat sich die psychologische Forschung zu Fragen des Umgangsrechts nur sehr allmählich entwickelt. Während zu den Bedingungen und Folgen verschiedener Sorgerechtsarrangements mehrere meta-analytische und narrative Integrationen des Forschungsstandes vorliegen (z.b. Pruett & Santangelo 1999, Whiteside & Becker 2000, Bauserman 2002), fehlen entsprechende Arbeiten zum Themenfeld der Umgangsregelungen nach Trennung und Scheidung bislang weitgehend. Angesichts einer in der Bundesrepublik nach der Kindschaftsrechtsreform zu beobachtenden Verschärfung der Umgangskonflikte in problematischen Scheidungsfällen (Proksch 2002: 227), einer anhaltend hohen Anzahl an Eltern, die nach einer Scheidung Probleme mit dem Umgangsrecht berichten (Proksch 2002: 152) und einer von Fachkräften eingeschätzten hohen Schwierigkeit der Lösung strittiger Umgangsfälle (Salzgeber 2001: 171) erscheint eine Bilanzierung unseres Wissensstandes aber zunehmend vordringlicher. Zumal mit dem besonderen Hinweis auf den begleiteten Umgang im Kindschaftsrechtsreformgesetz Hoffnungen auf eine bessere Bewältigbarkeit schwieriger Umgangsfälle verbunden waren, die der Evaluation bedürfen. Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns aus empirisch-psychologischer Sicht zunächst mit drei Annahmen, die dem bundesdeutschen Umgangsrecht in seiner gegenwärtigen Form zugrunde liegen: Nach der Trennung von einem Elternteil bzw. einer Bindungsperson dient Umgang in der Regel dem Kindeswohl. In besonderen Fällen sind Schädigungen eines Kindes infolge von Umgangskontakten möglich. Die in der gegenwärtigen Rechtspraxis beschlossenen Umgangsregelungen sind geeignet die Entfremdung eines Kindes von getrennt lebenden Bezugspersonen zu verhindern. Diese drei Annahmen haben wir Gesetzestexten, Gesetzesmaterialien bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung entnommen. Ein positives Regelverhältnis zwischen Umgang und Kindeswohl wird in 1626 BGB Abs. 3 behauptet. Die Möglichkeit der Schädigung eines Kindes durch Umgangskontakte ergibt sich aus 1684 BGB Abs. 4. Die Aufrechterhaltung von Bindungen und Vermeidung von Entfremdungen ist nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes (FamRZ 1998: 1159) ein zentraler Zweck des Umgangsrechtes, auf dessen Erfüllung sich die Rechtspraxis auszurichten versucht. Die Erörterung dieser für das Umgangsrecht in seiner gegenwärtigen Form grundlegenden Annahmen schafft den Hintergrund vor dem wir uns im zweiten Abschnitt dem Forschungsstand zu begleiteten Umgangskontakten zuwenden. Als begleiteten Umgang definieren wir dabei Kontakte zwischen Kind und einer oder mehreren umgangsberechtigten Personen, die zur Sicherung des Kindes- 14