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Transkript:

Protokoll Nr. 01/2015 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, den 21. Januar 2015 im Dorfgemeinschaftshaus Epterode Beginn: Ende: 19:05 Uhr 21:05 Uhr Anwesenheit: A) Ausschussmitglieder Name, Vorname Funktion Anwesend Ja Nein ggf. Stellvertreter Stache, Jürgen Mitglied / Vorsitzender X Bolte, Oliver Mitglied X Schäfer, Axel Klein, Walter Mitglied X Prauß, Alexander Mitglied X Goßmann, Michael Röse, Gert Mitglied / stellv. Vorsitz. X Pforr, Volker Mitglied / stellv. Vorsitz. X Wieprecht, Dirk Mitglied X Marbach, Mischa Mitglied X Range, Uwe Grotepaß, Max Mitglied X Ab TOP 3 anwesend, bis dahin vertreten durch Herrn Egon Marbach B) Stadtverordnetenvorsteher, stellv. Stadtverordnetenvorsteher/innen, Fraktionsvorsitzende Name, Vorname Funktion Anwesend Ja Nein Studenroth, Kurt Stadtverordnetenvorsteher X Alt, Magnus Fraktionsvorsitzender X Ricci, Daniela Stellv. Stadtverordnetenvorsteherin X Kohlhase, Waltraud Fraktionsvorsitzende X Oetzel, Walter Stellv. Stadtverordnetenvorsteher X Range, Uwe Fraktionsvorsitzender X Marbach, Egon Stellv. Stadtverordnetenvorsteher X C) Magistratsmitglieder Name, Vorname Funktion Anwesend Ja Nein Nickel, Andreas Bürgermeister X Herrmann, Manfred Erster Stadtrat X Huppach, Gerd Stadtrat X Schaumburg, Herbert Stadtrat X Stanke, Rüdiger Stadtrat X Telschow, Gerhard Stadtrat X Fiedler, Frank Stadtrat X Gundlach, Georg Stadtrat X Burhenn, Lothar Stadtrat X D) Sonstige Name, Vorname Simon, Thomas Wenzel, Johanna Funktion Leitung Finanzabteilung Schriftführerin

Der Vorsitzende, Herr Stache, eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr. Er stellt fest, dass mit der Einladung vom 09. Januar und Bekanntmachung vom 14. Januar 2015 ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und die Beschlussfähigkeit mit 9 anwesenden Ausschussmitgliedern bzw. Stellvertretern gegeben ist. Er begrüßt die anwesenden Stadträte und Herrn Heckmüller als interessierten Bürger Tagesordnung: Zur Tagesordnung werden keine Anträge vorgebracht. Es wird nach folgender Tagesordnung verfahren: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Sanierungssatzung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Eigenbetrieb 3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hebesatzsatzung 5. Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für Beratungsleistungen zum Netzerwerb für die Strom- und Gasversorgung 6. Verschiedenes Tagesordnungspunkt 1 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herr Alt, erläutert Hr. Bürgermeister Nickel zur Altstadtsanierung, dass die Aufhebung der Satzung erst nach Abrechnung der letzten Maßnahme erfolgen konnte und die Mittel nach der Umsetzung des Projektes Marktplatz 16 aufgebraucht seien. Auf Anfrage des Stadtverordneten, Herr Pforr, führt Herr Bürgermeister Nickel aus, dass der Abriss des Hauses Feduszko zum Zwecke der Herstellung einer sicheren Verkehrsanbindung des Kindergartens als Maßnahme im Stadtumbau berücksichtigt werden soll. Weiterhin führt er aus, dass der Ausbau des Mölberchens in der Priorität nachrangig nach dem 2. Bauabschnitt der Roten Schule und dem Abriss des Feduszko-Hauses im Stadtumbau abzuwickeln wäre. Aufgrund der begrenzten Mittel sei nicht mehr damit zu rechnen, dass diese Maßnahme mit Förderung im Stadtumbau umsetzbar sei. Seite 2 von 7

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die unter Drucksache Nr. 04/2015 vorliegende Satzung der Stadt Großalmerode zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt und Kleiner Kirchrain 3 in Großalmerode (Aufhebungssatzung Altstadtsanierung ). Tagesordnungspunkt 2 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Eigenbetrieb Herr Bürgermeister Nickel verweist auf die bewährte Zusammenarbeit mit dem Büro AKR in den vergangenen Jahren, die erneut das günstigste Angebot abgegeben haben. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft AKR Akzent Revisions GmbH, Obere Karlsstraße 1a, 34117 Kassel, als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß 5 Nr. 13 des EigBGes. i.v.m. mit 10 Abs. 2 Nr. 13 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Großalmerode vom 08.09.1998 zu bestellen. Der Jahresabschluss soll alle Maßnahmen gemäß den 316 ff. HGB, 27 EigBGes. und 53 Haushaltsgrundsätzegesetz beinhalten. Seite 3 von 7

Tagesordnungspunkt 3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 Der Stadtverordnete, Herr Grotepaß betritt den Sitzungssaal und nimmt als ordentliches Mitglied an der weiteren Beratung und Beschlussfassung teil. Die Vertretung durch Herrn Egon Marbach endet. Herr Bürgermeister Nickel verweist auf den vorliegenden Wirtschaftsplan und die anstehenden Personalveränderungen im Jahr 2015/2016. Der Renteneintritt eines Beschäftigten in der Kläranlage solle durch Übernahme des Auszubildenden, der im Sommer 2015 nach dem Berufsabschluss im Wasserwerk die Zweitqualifikation für die Kläranlage erwirbt, aufgefangen werden. Hinsichtlich der Gebühreneinnahmen führt Herr Bürgermeister Nickel aus, dass mit der derzeitigen Höhe gut gewirtschaftet werden könne und die Gebühreneinnahmen für das Jahr 2015 und 2016 auskömmlich sein werden. Über eine Gebührenerhöhung wird voraussichtlich wie geplant erst für Zeiträume ab 2017 beraten werden müssen, wenn die Rücklagen weitestgehend aufgebraucht sein werden. Auf Anfrage von Herrn Pforr zur Sanierung des Hochbehälters in Trubenhausen berichtet Herr Bürgermeister Nickel, dass ein Neubau ca. doppelt so viele Kosten verursachen würde und die erforderliche Sanierung somit die wirtschaftlichere Alternative darstelle. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 in Form der Drucksache Nr. 34/2014. Seite 4 von 7

Tagesordnungspunkt 4 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hebesatzsatzung Herr Bürgermeister Nickel fasst die bisherigen Beratungen zum Erlass der Hebesatzung zusammen und verweist auf den geplanten Haushaltsausgleich im Jahr 2018 und die darauf aufbauende stufenweise Erhöhung aus dem Haushaltssicherungskonzept. Die gravierende Mindereinnahme aus dem Kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2015 habe jedoch die Ausgangslage maßgeblich verändert. Aus den Beratungen zur Kompensation der Mindereinnahmen durch Generierung von Steuermehreinnahmen sei deutlich geworden, dass das Vorziehen der letzten und erst für 2018 vorgesehenen Stufe aus dem Haushaltssicherungskonzept fraktionsübergreifend nicht mehrheitsfähig sei und die weitere Beratung und Beschlussfassung das Ergebnis des im Dezember noch ausstehenden Erörterungstermins mit der Kommunalaufsicht berücksichtigen solle. Hierzu berichtet Herr Bürgermeister Nickel, dass die Kommunalaufsicht die Zielvorgabe des Haushaltssicherungskonzeptes zum Defizit bestätigt habe, und auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Jahr 2015 an der Grenze von 1.100.400 festhalte. Ferner habe sich herausgestellt, dass die Zusage zur Genehmigung eines Haushaltsausgleiches erst im Jahr 2018 ggfls. nicht aufrechterhalten kann. Nach den neuen Vorgaben behalte sich das Regierungspräsidium ab 2015 eine Entscheidung zur Haushaltsgenehmigung vor, wenn im Haushaltssicherungskonzept ein Ausgleich erst nach 2017 dargestellt werde. Aufgrund entsprechender Hinweise aus anderen Kommunen habe man jedoch eine haushaltsrechtliche Möglichkeit gefunden, die Mindereinnahme aus dem Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2015 abzufedern. Erreicht werde dies durch die Bildung einer besonderen Rückstellung im Jahr 2013, die nicht wie die sonstigen und bisher gebildeten Rückstellungen im Folgejahr 2014, sondern wegen ihrer Auswirkung auf den Kommunalen Finanzausgleich erst im Jahr 2015 wieder aufgelöst werden darf. Diese Rückstellung führt zu einer Veränderung des Jahresergebnis 2013 und zu Erträgen im Jahr 2015. Die Höhe der Rückstellung, die sich an den Steuermehreinnahmen im Jahr 2013 orientiere, verringert den erforderlichen Kompensationsbeitrag durch Anhebung der Steuersätze im Jahr 2015 um 420.000. Der Sachverhalt sei in der Arbeitsgruppe mit dem Vorschlag, die Stufe 2 der Hebesatzanpassung aus dem Konsolidierungskonzept im Jahr 2015 vorzuziehen, beraten worden. Im Ergebnis schlage die Arbeitsgruppe vor, bei der Hebesatzanpassung 20 Prozentpunkte unterhalb der Stufe 2 zu bleiben. Herrn Range kritisiert, dass erneut nur Lösungen über Steuererhöhungen vorgeschlagen würden. Als wesentliches Ziel der Arbeitsgruppe erachte er aber die Erschließung von Einsparpotentialen, diesem sei nicht hinreichend nachgegangen worden. Mit Verweis auf die Möglichkeit der vorläufigen Haushaltsführung sehe er keinen Zeitdruck zur Beschlussfassung und bringt an, dass über den aktuellen Vorschlag ohne Berücksichtigung von Einsparungen bereits im vergangenen Jahr hätte beschlossen werden können. Herr Bürgermeister Nickel verdeutlicht, dass auch nach einer ersten realen Betrachtung der freiwilligen Leistungen in der Arbeitsgruppe ein Einsparpotential von 420.000 nicht erkennbar sei. Maßgebliche Minderausgaben, die ein Vorziehen der 2. Stufe entbehrlich machten, könnten in der Kürze der Zeit nicht erarbeitet werden. Mit den freiwilligen Leistungen seien die ersten Seite 5 von 7

Themen zu den Einsparmöglichkeiten aufgegriffen; angesichts des erforderlichen Abbaus eines Defizites von 1,1 Mio. Euro und auch unter Berücksichtigung der Ziele zur Aufrechterhaltung des Badbetriebes und Vermeidung der Höchstsätze aus dem HSK seien aber strukturelle Einsparungen in der erforderlichen Höhe kaum erschließbar. Auf weitere Nachfrage der Stadtverordneten, Herr Röse und Herr Grotepaß, erläutert der Leiter der Finanzabteilung, Herr Simon, die haushaltsrechtliche Bildung und Auflösung der Rückstellung und führt aus, dass diese Möglichkeit erst im Jahr 2012 in die Gemeindehaushaltsverordnung aufgenommen wurde und bislang unbekannt war. Eine Klärung der konkreten Umsetzung konnte erst auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht und einer Abstimmung beim RP in der ersten Januarwoche erreicht werden. Ferner macht Herr Simon darauf aufmerksam, dass Einsparpotentiale bereits genutzt werden und verweist diesbezüglich z.b. auf die reduzierten Ausgaben bei der Bauunterhaltung. Der Stadtverordnete, Herr Pforr, bewertet die vorgeschlagene Erhöhung auch im Vergleich der Hebesätze im Werra-Meißner-Kreis als akzeptabel und moderat. Das weitere Ziel müsse es sein mit Einsparungen weitere gravierende Erhöhungen zu vermeiden. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hebesatzsatzung in Form der Drucksache Nr. 05/2015. 9 9 8 0 1 Tagesordnungspunkt 5 Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für Beratungsleistungen zum Netzerwerb für die Strom- und Gasversorgung Herr Bürgermeister Nickel berichtet über die Verhandlungen zum Netzerwerb und führt aus, dass nun die Größenordnung und die Struktur der Netze ausgehandelt seien. Mit dem auch feststehendem Preis werde es möglich sein, einen Businessplan als Grundlage einer wirtschaftlichen Bewertung zu erstellen. Aufgrund der Tragweite der Investition und der Auswirkungen für den Haushalt erachte er es als sinnvoll, die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens einem fachkundigen und externen Büro zu übertragen, um eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung der Gremien zu schaffen. Aufbauend auf der bisherigen Beratung und Begleitung der Verhandlungen biete es sich an, das Büro Strecker, Berger und Partner nun auch unter Berücksichtigung des Kaufpreises und der feststehenden Netzstruktur mit der Wirtschaftlichkeitsbewertung zu beauftragen. Seite 6 von 7

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Herr Helmut Berger vom Büro Strecker, Berger und Partner, Grimmplatz 4, 34117 Kassel auch weiterhin mit der Beratung der Stadt und der wirtschaftlichen Bewertung des Netzerwerbes für die Strom- und Gasversorgung beauftragt wird. Herr Berger wird gebeten, seine Bewertung in der interfraktionellen Sitzung (am 10.02.2015) vorzutragen. Tagesordnungspunkt 6 Verschiedenes a) Weihnachtsbaumbeleuchtung Auf Anfrage von Herrn Wieprecht erläutert Herr Bürgermeister Nickel, dass die zu den Vorjahren abweichende Beleuchtung des Weihnachtsbaumes am Marktplatz insbesondere sicherheitstechnischen Aspekten geschuldet sei. Da sich die Glühbirnen in Greifhöhe befinden, mussten die 220-Volt-Birnen gegen Niedrigstrom-Leuchtmittel ausgetauscht werden. Hinsichtlich der vertikalen Ausrichtung der Lichterketten sei eine Änderung in der nächsten Periode möglich, sofern nicht im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Weihnachtsbeleuchtung in nächsten Winter verzichtet werden solle. b) Personalsituation und Freistellung Auf Kritik von Herrn Egon Marbach zu einer erfolgten krankheitsbedingten Arbeitsfreistellung im Bereich der Techn. Betriebe korrigiert Herr Bürgermeister Nickel die Darstellungen und stellt den Verlauf der Situation dar. Ferner berichtet er, dass nach Vorlage eines 2. arbeitsmedizinischen Gutachtens, welches im Rahmen einer Güteverhandlung im Dezember beauftragt wurde, habe der betroffene Mitarbeiter die Arbeit wieder aufgenommen. Ende der Sitzung: 21:05 Uhr S t a c h e Vorsitzender W e n z e l Schriftführerin Seite 7 von 7