Stadt Oberharz am Brocken. OT Benneckenstein Landkreis Harz. Flächennutzungsplan 1. Änderung

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Transkript:

Stadt Oberharz am Brocken OT Benneckenstein Landkreis Harz Flächennutzungsplan 1. Änderung Umweltbericht Teil II Fassung: Vorentwurf Planverfasser im Auftrag der Stadt Oberharz am Brocken Annett Kriewald Freie Landschaftsarchitektin Klosterwuhne 42 39124 Magdeburg Magdeburg, den 08.03.2013 1

Inhalt Seite des Umweltberichtes nach Anlage 1 nach 2 Abs.4 und 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB 1. Einleitung 3 1.a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, 3 1.b) Umweltschutzziele der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 4 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 9 2.a) Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 9 2.b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands 18 bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, 2.c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 19 Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.d) Anderweitigen Planungsmöglichkeiten, 21 3. Methodik 21 4. Maßnahmen zur Überwachung 22 5 Allgemein verständliche Zusammenfassung 22 2

1. Einleitung 1.a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, Für die Stadt Oberharz am Brocken liegt seit 1996 ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan für den Ortsteil Benneckenstein mit einer rechtswirksamen 1. Änderung vom Jahr 2000 und einer 2. rechtskräftigen Änderungen aus dem Jahr 2002. Im Rahmen der Gebietsreform wurde die Stadt Oberharz am Brocken zum 01.01.2010 geründet. Nach Beendigung der Gebietsreform zählen nun die Orte Elbingerode (Harz), Benneckenstein, Hasselfelde, Stiege, Elend (Harz), Höhlenort Rübeland, Königshütte (Harz), Tanne, Sorge und Trautenstein zur Stadt Oberharz am Brocken. Verwaltungssitz ist die Stadt Elbingerode (Harz). Aus diesem Grund wird mit der Änderung und Neuausweisung der Entwicklungsabsichten in der Stadt Benneckenstein nun die 1. Änderung für die Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Benneckenstein erforderlich. Mit der vorliegenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberharz am Brocken werden Flächennutzungsausweisungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 1996 und der 1. Änderung 2001 der Stadt Benneckenstein, übergeleitet in den Flächennutzungsplan der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Benneckenstein Bauflächen und Flächen für Landwirtschaft umgewandelt und an den tatsächlichen Bestand angepasst (Klarstellung). Schwerpunkt ist hierbei die Sicherung des tatsächlichen Bestandes, da die bestehenden Nutzungen von den bisherigen Festsetzungen abweichen. Es erfolgt keine Erweiterung und Neuausweisung von zukünftigen Potentialflächen für Wohnen und Gewerbe. Die Flächen der Klarstellungen werden umgewandelt in Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Verkehrsflächen und Waldflächen. Im Rahmen der 1. Änderung erfolgt weiterhin die rechtliche Absicherung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Ausweisung einer Potentialfläche als Sondergebiet Ferienhaus. Für das Sondergebiet wird derzeit im Parallelverfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/12 Ferienhaus Nordhäuser Straße gem. 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes liegt in der Stadt Oberharz am Brocken, OT Benneckenstein an der südlichen Ortsrandlage. Das Gebiet wird im Süden von landwirtschaftlich genutzten Flächen, im Osten vom sogenannten Kurweg mit angrenzenden Wiesenflächen, im Westen von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wald sowie im Norden von Flächen für Wohnbebauung und Verkehrsflächen (Parkplatz) begrenzt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan für die Stadt Benneckenstein vom 07.07.1996 sind die betroffenen Flächen der Änderungsbereiche und der Neuausweisung als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Für den Parkplatz (Änderungsbereich 3) östlich der Nordhäuser Straße wurde eine Teilfläche als Verkehrsfläche des ruhenden Verkehrs bereits 1996 ausgewiesen. In der 1. Änderung des FNP Stadt Oberharz erfolgt eine Konkretisierung des heutigen Bestandes für den Parkplatz als Klarstellung. Die in der 1. Änderung 2001 des FNP Benneckenstein erfolgten Nutzungsausweisungen westlich der Nordhäuser Straße (Änderungsbereiche aktuell 1-4) entsprechen nicht den tatsächlichen Nutzungsformen und Bedürfnissen. Aus diesem Grund erfolgen für diese Flächen eine Konkretisierung und gleichzeitig eine Klarstellung des Bestandes sowie eine Sicherung des vorhandenen Waldbestandes. 3

Im Zuge der Gebietsreform sollten die Flächenausweisungen nachrichtlich in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberharz am Brocken übernommen werden um eine eindeutige Festschreibung des heutigen Bestandes planungsrechtlich abzusichern. Hierbei werden die genutzten Flächen (Änderungsbereich 2) in gemischte Flächen und Wohnbauflächen umgewandelt. Zusätzlich erfolgt eine Rücknahme von Wohnflächen in Waldfläche (Änderungsbereich 4). Die Gesamtfläche aller Änderungsbereiche beträgt 2,39 ha. Nr. Flächenbilanz für die Änderungsbereiche Bezeichnung Größe in ha und tatsächliche Nutzung 1a Wohnbaufläche östl. Nordhäuser Straße -Wohnbaufläche Nutzungskategorie rechtswirksamer FNP Flächennutzun gskategorie in der 1. Änderung 0,13 Grünland Baufläche (Klarstellung, 0,13 ha) 1b Wohnbaufläche westl. Nordhäuser Straße -Wohnbaufläche 0,77 Bauflächen Baufläche (Klarstellung 0,77 ha) 2 Gemischte Baufläche Land/Forstwirtschftl.- Betrieb, Kleingewerbe, Wohnen 3 Verkehrsfläche östl. Nordhäuser Straße öffentl. Parkplatz 4 Waldfläche westlich Nordhäuser Straße -Waldbestand 5 Sondergebiet Ferienhaus östl. Nordhäuser Straße -Waldbestand 0,62 Baufläche Baufläche (Klarstellung 0,62 ha) 0,05 Grünland Verkehrsfläche 0,45 Bauflächen Wald (Klarstellung 0,05 ha) (Klarstellung 0,45 ha) 0,37 Grünland Baufläche (Neuausweisung 0,37 ha) Gesamtfl äche Bauflächen: 1,52 ha Verkehrsflächen: 0,05 ha Grünland: 0 2,39 ha Bauflächen: 1,84 ha Verkehrsflächen: 0 Bauflächen: 1,89 ha Verkehrsflächen 4

Wald: 0,82 ha Grünland: 0,55 ha Wald: 0 : 0,05 ha Grünland: 0 Wald: 0,45 ha 1.b) Umweltschutzziele der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen Fachgesetze Die rechtlichen Grundlagen und Erfordernisse zur Aufstellung eines Umweltberichtes regelt das BauGB 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a in dem für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Bei der Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplanes werden in einem Umweltbericht die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Diese werden aufgrund einer Umweltprüfung nach 2, Abs. 4 BauGB ermittelt. Der 2a des BauGB schreibt den Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung zum Bauleitplanentwurf vor. Anlage 1 des BauGB regelt den Umfang und Inhalt des Umweltberichtes. Folgende Schutzgüter sind nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu erfassen und zu bewerten: Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Tiere und Pflanzen Landschaftsbild und biologische Vielfalt Schutzgut Mensch inkl. menschliche Gesundheit / Bevölkerung Kultur- und Sachgüter Wechselwirkung zwischen den einzelnen Schutzgütern Die Belange des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Vermeidung von Emissionen und die Nutzung von erneuerbaren Energien sind gleichrangig zu bewerten. Hinsichtlich des Bodenschutzes sind das Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG), die Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt zum Bundes Bodenschutzsgesetz (BodSchAG LSA) zu beachten. Fachplanungen: Landschaftsprogramm Sachsen Anhalt, Regionaler Entwicklungsplan Harz und Landschaftsplan für die VG Brocken Die Zielvorgaben bereits bestehender Fachplanungen oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge überregional und regional sind im Umweltbericht zu integrieren. In die Prüfung sind die Schutz- und Erhaltungsziele für NATURA2000-Gebiete einzubeziehen. In 5

den übergeordneten Fachplanungen wie dem Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalt, dem Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REP Harz) werden die maßgeblichen Aspekte des Umweltschutzes bereits als Leitlinien benannt. Benneckenstein befindet sich im Vorranggebiet für Natur und Landschaft VI.Nationalpark Harz (REP) und XXXIV (REP) Harzer Bachtäler (Änderungsbereich außerhalb), im Vorbehaltsgebiet für die langfristige Wassergewinnung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und im Vorranggebiet mit überregionaler und regionaler herausragender Bedeutung für die Wassergewinnung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung I.Trinkwasserschutzzone III- Rappbodetalsperre. Der Naturpark Harz ist Vorbehaltsgebiet für den Tourismus und Erholung und dient in besonderem Maße einer naturbetonten und naturverträglichen Erholung. Der Harz ist als nördlichstes Mittelgebirge und nördlichstes Wintersportgebiet Deutschlands die wichtigste Tourismusregion in Sachsen-Anhalt. Das Gebiet bündelt die wichtigsten Bereiche des Naturund Aktivtourismus, bietet ein vielfältiges kulturtouristisches Angebot und ergänzt dieses um die Angebote rund um die Jahrhunderte alte Bergbaugeschichte der Region. Die Ziele dieser Fachplanungen werden bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, ebenso die Leitziele für den Biotopverbund. In der nachfolgenden Tabelle werden die wichtigsten Ziele des Umweltschutzes genannt, die in der Umweltprüfung berücksichtigt werden. Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes Ziele des Umweltschutzes Fachgesetz, Fachplanung Berücksichtigung bei der Umweltprüfung 1 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden 1a, Absatz 1 BauGB Weiterführend das Bundesbodenschutz- und Ausführungsgesetz (BBodSchG) und länderbezogen das BodSchAG LSA vom 02.04.2002 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Neuausweisungen von Bauflächen erfolgen nach eingehender Prüfung von Alternativmöglichkeiten nur vereinzelt. Nutzungsänderungen von bereits ausgewiesen Bauflächen werden bevorzugt. 2 Vermeidung und Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen nach 1 /6 Nr. 7, Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen 1a, Absatz 2 BauGB 5,9 und 11 BauGB Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 18 ff) und NatSchG LSA mit dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16.11.2004 Darstellung von Vermeidungsund Minimierungs- und möglichen Kompensationsmaßnahmen im vbb-plan durch grünordnerische Festsetzungen und Ersatzmaßnahmen. Der Eingriff und die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen der Umweltprüfung bilanziert. 6

Ziele des Umweltschutzes Fachgesetz, Fachplanung Berücksichtigung bei der Umweltprüfung 3 Luftreinhaltung Immissionsschutzgesetz (BImSchG, TA Luft), die Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV Verkehrslärm) und die DIN 18005 4 Vermeidung von Lärm Immissionsschutzgesetz, die Immissionsschutzverordnung (BImSchG, TA Luft) (16. BImSchV Verkehrslärm) und die DIN 18005 Die konkreten Vorgaben in Bezug auf die Begrenzung von Emissionen werden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die Bestimmungen und Grenzwerte der TA Lärm sind einzuhalten. Konkrete Aussagen dazu erfolgen im verbindlichen Bebauungsplan. 5 Vermeidung von Abfällen bzw. umweltgerechte Entsorgung von Abfällen Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz KrW-AbfG vom 27.09.1994) Abfallgesetz LSA (AbfG LSA) vom 01.02.2010 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Im Geltungsbereich sind keine Altlasten bekannt. 6 Vermeidung bzw. umweltgerechter Entsorgung von Abwässern Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wassergesetz Land Sachsen- Anhalt (WG LSA) Festsetzungen zur Entsorgung und Rückhaltung von Regenwasser und Abwasser erfolgen im verbindlichen B-Plan 7 Erhalt gesetzlich geschützter Biotope BNatSchG, NatSchG LSA Es befinden sich keine gesetzlich geschützte Biotope im Geltungsbereich Die Biotope im Geltungsbereich bleiben weitestgehend erhalten. 8 Schutz des Landschaftsbildes eigene Kartierung, Flächennutzungspläne Stadt Oberharz am Brocken (Stadt Benneckenstein), Fachplanungen wie Landschaftspläne der VWG Brocken Im Rahmen der Bebauungsplanung wird eine zusätzliche Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert und die Bauweise an das regionaltypische Landschaftsbild angepasst, 7

Ziele des Umweltschutzes Fachgesetz, Fachplanung Berücksichtigung bei der Umweltprüfung 9 Schutz europäischer Schutzgebiete FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie Bei der Neuaufstellung des FNP sind keine FFH und Vogelschutzgebiete betroffen 10 Denkmalschutz Denkmalschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA 11 Wald Landeswaldgesetz Sachsen- Anhalt (WaldG LSA) Erhaltungspflicht für Kulturdenkmale bei Erd- und Bauarbeiten unter Berücksichtigung der erforderlichen Genehmigungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Waldumwandlungsverfahren durch Nutzungsänderung der vorh. Waldfläche in ein Sondergebiet für Erholung mit entsprechender Unterforstung als Ersatzmaßnahme Für die einzelnen Schutzgüter ergeben sich daraus folgende Schutzziele: Mensch Gesundheitsgefährdende Belastungen sind zu vermeiden, ein möglichst naturnahes Wohnumfeld sollte entwickelt werden. Tiere und Pflanzen Der vorhandene Waldbestand ist weitgehend zu erhalten und in die Bebauung zu integrieren. Luft und Klima Eine kompakte Bebauung und barrierewirksame Abflanzung ist zu vermeiden. Durch den Erhalt der Waldfläche ist die Klimafunktion als Wald zu erhalten. Landschaftsbild und Schutzgebiete Baumaß und Geschosshöhen sind der landschaftstypischen Bebauung anzupassen. Durch Begrünungsmaßnahmen sind Ortsränder in die Landschaft einzubinden. Landschaftsbildprägende Naturraumelemente wie Baumreihen und Waldflächen bleiben erhalten. Schutzgebiete sind zu erhalten. Boden Die Versiegelung des Bodens ist zu minimieren, aufgenommener Oberboden ist zum Erhalt seiner Bodenfunktion behutsam zu behandeln bzw. einer entsprechenden Wiederverwendung zuzuführen. 8

Wasser Stoffliche Belastungen sind auszuschließen. Anfallendes Niederschlagswasser ist zu nutzen und zu versickern. Kultur und Sachgüter Kultur und Sachgüter sind zu erhalten. Bodendenkmale sind zu dokumentieren. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, 2.a) Bestandsaufnahme der Schutzgüter die erheblich beeinflusst werden Schutzgut Mensch Für die Betrachtung des Menschen als Schutzgut selbst sind zum einen gesundheitliche Aspekte, in der Bauleitplanung Lärm und andere Immissionen, zum anderen regenerative Aspekte, wie Erholungs-, Freizeitfunktionen und Wohnqualität von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit ist vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen ( 1 BImSchG). Die Natur und Landschaft sind als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln ( 1 BNatSchG). Als Zielsetzungen der Bauleitplanung sollten für das Schutzgut Mensch die Aufrechterhaltung bzw. die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Vermeidung von Lärmbelastungen, insbesondere in Gebieten, die überwiegend zu Wohn- und Erholungszwecken genutzt werden sowie die Erhaltung bestmöglicher Luftqualität und die Einhaltung anderer Immissionsgrenzwerte gelten. Die Zielsetzungen werden insbesondere beim Schutzgut Mensch durch Grenz- und Richtwerte für Lärm- und Luftschadstoffbelastungen untermauert, die bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BAUNVO) zu berücksichtigen sind. Bewertung Da Benneckenstein im Naturpark Harz liegt, bieten sich aufgrund des Reliefs und weiterer Naturausstattungen zahlreiche Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten in der Region bzw. der näheren Umgebung. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Änderungsbereiche wird das Schutzgut Mensch nicht beeinträchtigt. Die Wohnqualität bleibt durch die Änderung des FNP der Stadt Oberharz am Brocken unverändert. Durch die Änderungsbereiche treten keine Gefährdungen für die Gesundheit ein. Die Rücknahme der rechtskräftigen Wohnbaufläche und den Erhalt des Waldbestandes im Änderungsbereich 4 verbessert die Erholungsfunktion des Ortsteils Benneckenstein. Änderungsbereich 5 greift die Erholungsnutzung als Sondergebiet Ferienhaus auf. 9

Schutzgut Tiere und Pflanzen Folgende Biotop und Nutzungstypen befinden sich in den Änderungsbereichen: 1. Wohnbaufläche: Bebaute Flächen mit weitreichenden Gartengrundstücken, östlich und westlich der Nordhäuser Straße waldartiges Gartengrundstück (0,90 ha) 2. Gemischte Baufläche: Bebaute Fläche mit hohem Versiegelungsanteil, westliche Grenze Reste des ehemaligen Mischwaldbestandes. (0,62 ha) 3. Verkehrsfläche: Parkplatz versiegelt mit Pflaster, Randbereiche teilweise begrünt mit Ziergehölzen (0,05 ha) 4. Wald: Laub-Mischwaldbestand, keine Hauptbaumart definiert, Laubholzart Ulmen- Ahorn Nebenbaumart Nadelholz Fichten (0,45 ha) 5. Wald: Nadelwaldbestand vorrangig Nadelholz Fichte, einzelne Bestände Ahorn (0,34 ha), Forstweg, unbefestigt Schotter (0,03 ha) Bewertung Bis auf Änderungsbereich 1-3 bleiben alle tatsächlichen Biotoptypen und Nutzungsformen im Bestand erhalten. Einer potentiellen gewerblichen Nutzung in Änderungsbereich 2 wird entgegengewirkt. Für den Änderungsbereich 4 tritt eine Verbesserung gegenüber dem rechtswirksamen Flächennutzungsplanes durch Umwandlung einer Wohnbaufläche in Wald ein. Der Biotoptyp Wald wird langfristig und nachhaltig geschützt. Die Waldfläche im Änderungsbereich Nr. 5 haben gemäß Landschaftsplan eine mittlere Bedeutung für den Arten und Biotopschutz. Die Begründung liegt hier bei der Fichtenmonokultur. Der Waldbestand ist nicht naturnah entwickelt. Im Rahmen der Schaffung des Baurechtes für die Flächen (Änderungsbereich 5) im Geltungsbereich erfolgt eine Umnutzung der vorhandenen Waldflächen in eine andere Nutzungsart. Aus diesem Grund erfolgt gemäß 8 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) eine Waldumwandlung. Gem. 8 Abs. 3 WaldG LSA muss die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart kompensiert werden. Mit Ausweisung eines Sondergebietes für den Bau eines Ferienhauses in einem Wald wird neben dem Verlust der Waldfunktion nach WaldG LSA ebenfalls ein Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere im Sinne des Naturschutzrechtes vorbereitet und ist entsprechend auszugleichen. Der Umfang des Eingriffs auf der Fläche des vbb- Planes erfolgt im Umweltbericht zum vb B-Plan. Durch geeignete Maßnahmen ist die Erheblichkeit der Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zur Minimierung und Verringerung des Eingriffes und zu dessen Ausgleich sind im vb B-Plan festzusetzen. Durch den Verlust des Lebensraumes für Pflanzen und Tiere und der Klimafunktion von Waldflächen ist der Eingriff im Änderungsbereich als erheblich einzustufen. 10

Auf Grund des geringen Flächenverbrauches für die tatsächlich überbaute Fläche gemäß vbb- Plan (GFZ 0,2) und den Erhalt der restlichen waldartigen Vegetationsbestände wird der Eingriff jedoch minimiert. Schutzgut Landschaftsbild Gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit, auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Benneckenstein liegt in der Landschaftseinheit Mittelharz und ist somit durch ein bewegtes Relief gekennzeichnet. Die Ortslage ist etwas über 500 m hoch gelegen. Im Nahbereich des Vorhabens mit einem Radius von ca. 500 m findet sich im Norden die bebaute Ortslage von Benneckenstein und im Süden das Gelände des Hotels Harzhaus. Weiterhin wird der Nahbereich überwiegend von Grünländern geprägt. Im Süden erfolgt der Übergang zu großen Waldflächen, ebenfalls finden sich ortsnahe Waldflächen direkt im Geltungsbereich sowie rund um den Ziegenkopf. Die L98 durchzieht den Nahbereich von Süd nach Nord. Einzige Störfaktoren sind einige Stromleitungen, die den Nahbereich durchziehen. Ansonsten handelt es sich überwiegend um harmonische, ortstypische Bebauungen. Das Landschaftsbild im Nahbereich des Geltungsbereiches besitzt eine mittlere landschaftsästhetische Wertigkeit. Die Fläche des Geltungsbereiches wird zum Westen hin durch Misch-Waldflächen und Grünland begrenzt und im Osten zum Grünland hin durch eine Lindenallee entlang des Kurweges. Die Baumreihen und Waldflächen tragen zu einem gut strukturierten und harmonischen Landschaftsbild bei. Im Mittelbereich des Landschaftsbildes mit einem Radius von 2000 m zeigen sich der Übergang von der Ortslage Benneckenstein zu ausgedehnten Grünlandstandorten und weiterhin der Übergang in großflächigen Waldbeständen. Ebenfalls finden sich zahlreiche Täler mit Zuflüssen zur Rappbode sowie die Rappbode selbst. Das bewegte Relief sowie der Wechsel von Grünland mit Baumgruppen und Gehölzreihen und durchzogen von Tälern und Bächen zu Wald vermittelt eine mittlere bis hohe landschaftsästhetische Wertigkeit. Der Fernbereich mit einem Radius > 2000 m spielt aufgrund des bewegten Reliefs der Landschaft sowie der Kleinräumigkeit des Geltungsbereiches keine Rolle für die Betrachtung. Bewertung Das Landschaftsbild des Geltungsbereiches erreicht mittlere bis hohe Wertigkeiten, da ein Mosaik unterschiedlicher Nutzungsformen sowie landschaftsbildprägender Strukturen einen abwechslungsreichen Eindruck vermitteln. 11

Das Landschaftsbild wird in den Änderungsbereichen 1-3 nicht beeinflusst, da es sich um Klarstellungen des heutigen Bestandes handelt. Im Nahbereich wird der Geltungsbereich Nr. 5 von Norden nicht landschaftsbildwirksam, da es sich an die bebaute Ortslage unmittelbar anschließt und weiterhin von einem Baumbestand abgeschottet wird. Auch die Blickbeziehungen von Westen und Osten werden nicht beeinträchtigt, da die Baumreihen erhalten bleiben und somit der Blick auf den Geltungsbereich des vbb-planes weitgehend verstellt bleibt. Von Süden wird das Vorhaben erkennbar sein, allerdings wird es aufgrund seiner Lage direkt am Ortsrand und eingebettet in einen Gehölzbestand einen weitgehend harmonischen Eindruck im Landschaftsbild erzeugen. Der Blick von Norden ist durch Zäune, Hinweis- und Ortseingangsschilder sowie die Zufahrt zum und das eigentliche Hotelgebäude derzeit schon nicht einheitlich harmonisch, sodass der geplante eingeschossige Bau keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild nach sich ziehen wird. Auch die Erholungsnutzung wird nicht negativ beeinträchtigt, da das Vorhaben des vb B- Planes in den Waldgebieten nicht zu sehen sein wird und es sich weitgehend harmonisch in die örtliche Bebauung einpassen wird. Durch die Rücknahme der Bauflächen im Bestand der heutigen Mischwaldflächen (Änderungsbereich 4), wird die Erholungsfunktion und der Ortsrand verbessert. Schutzgebiete Unmittelbar entlang der Grenze des Geltungsbereiches verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes Harz und nördliches Harzvorland (LSG0032WR). Die LSG Harz und Vorländer erstrecken sich über weite Teile der Harzes und dessen Vorländer und schließen i.d.r. die Ortslagen aus. So liegt auch die Ortslage Benneckenstein, einschließlich der Vorhabenfläche des vb B Plan außerhalb der LSG-Grenzen. Das LSG ist zum Schutz und Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes sowie der abwechslungsreich geprägten Kulturlandschaft ausgewiesen und eignet sich im besonderen Maße für die naturbezogene Erholungsnutzung. In ca. 150 m Entfernung befinden sich südöstlich sowie nordwestlich des Geltungsbereiches das FFH-Gebiet Harzer Bachtäler (FFH0089LSA, DE 4330301) sowie das Naturschutzgebiet Harzer Bachtäler (NSG0181). Die Gebiete liegen im LSG Harz und nördliches Harzvorland und dienen dem Ziel, die charakteristischen Mittelgebirgsbäche mit ihrer artenreichen natürlichen Bachfauna einschließlich der bachbegleitenden Pflanzenbestände sowie die angrenzenden Bergwiesen mit ihrer typischen Flora und Fauna zu erhalten (LAU). Der Schutzzweck des FFH-Gebietes ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der gemeldeten Lebensraumtypen (u.a. LRT 3260, 6439, 6520, einschließlich aller dafür charakteristischen Arten) und der Arten nach Anhang 2 FFH-Richtlinie (SDB). Im Umfeld des Geltungsbereiches betreffen die Schutzgebiete die Rappbode mit angrenzenden Flächen sowie deren Nebenbäche. Das Geltungsbereich befindet sich in der Schutzzone 3 Puffer- und Entwicklungszone des Naturparks Harz/Sachsen-Anhalt (NUP0004LSA). Der Naturpark steht für die Entwicklung bzw. Erhaltung sowie Förderung der Eigenart und Schönheit der Harzlandschaft mit natürlichen und kulturhistorischen Werten und typischen Landnutzungsformen. Der 12

Naturpark soll u.a. zu einer naturverträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Erholungsnutzung sowie einer gebietstypischen Siedlungsstruktur mit historisch gewachsenen Ortsbildern und traditioneller Bauweise beitragen. Etwa 700 m östlich des Geltungsbereiches befinden sich das Flächennaturdenkmal Gehren (FND0018WR) und etwa 1.200 m südwestlich das Flächennaturdenkmal Großer Rappenberg (FND0017WR). Bewertung Die Schutzgebiete werden in ihrer Funktion sowie in ihren Entwicklungszielen und Schutzzwecken durch die Änderungsbereiche 1-4 und das Vorhaben auf Änderungsbereich 5 nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben im Geltungsbereich des vb B-Planes ist kleinräumig und liegt außerhalb von Schutzgebieten. Nur die Schutzzone 3 des Naturparkes ist betroffen. Diese Zone beinhaltet die Bereiche außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, sodass auch hier keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet sind auch keine Auswirkungen zu erwarten, da die Schutzziele durch das kleinräumige Vorhaben im Änderungsbereich 5 nicht beeinträchtigt werden. Die Sicherung des Waldbestandes in Änderungsbereich 4 wirken sich positiv auf das angrenzende Schutzgebiet aus. Alle weiteren Schutzgebiete liegen in größerer Entfernung, sodass Auswirkungen auf diese auszuschließen sind. Schutzgut Boden Gemäß der allgemeinen geologischen Situation stehen bei natürlichem Bodenaufbau im Geltungsbereich Braunerde-Fahlerden bis podsolige Braunerden aus skeletthaltigem Löss über lehmigem Schutt aus Tonschiefer. Altlasten und Bodendenkmale sind im Geltungsbereich nicht bekannt. Bewertung Das Schutzgut Boden trägt wesentlich zur Steuerung der Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bei. Die Bodenfunktionen lassen sich in drei Schwerpunkte zusammenfassen: Regelung von stofflichen Austauschprozessen Lebensraum für Flora und Fauna Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen. Die Bewertung der Böden im Geltungsbereich erfolgte nach den Schwerpunkten Naturnähe, natürliche Ertragsfähigkeit und Sonderstandorte mit entsprechendem Biotopentwicklungspotenzial und wird allgemein betrachtet. Die vorkommenden Boden im Geltungsbereich weisen ein mittleres bis hohes Ertragspotential, ein mittleres bis hohes Pufferungsvermögen und eine mittlere bis hohe Durchlässigkeit auf und sind für die Wassergewinnung von hoher Bedeutung. Infolge der Verteilung der Grob- und Feinporen des Bodens liegt eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit vor. Es handelt sich um keine 13

Sonderstandorte. Die natürlichen Bodenverhältnisse sind jedoch durch anthropogene Einflüsse in Siedlungsnähe stark verändert Das Schutzgut Boden wird in den Änderungsbereichen 1-3 nicht beeinflusst, da es sich um Klarstellungen des heutigen Bestandes handelt. Für den Änderungsbereich 4 tritt eine Verbesserung durch die Rücknahme der rechtskräftigen Wohnbaufläche und den Erhalt des Waldbestandes ein. Für den Änderungsbereich 5 gehen durch Bebauung und Versiegelung in Teilbereichen Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt verloren. Mit Ausweisung eines Sondergebietes für den Bau eines Ferienhauses wird ein Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes vorbereitet und ist entsprechend auszugleichen. Durch geeignete Maßnahmen ist die Erheblichkeit der Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zur Minimierung und Verringerung des Eingriffes und zu dessen Ausgleich sind im vb B-Plan festzusetzen. Das Schutzgut Boden wird durch die Neuausweisung eines Sondergebietes erheblich beeinträchtigt. Schutzgut Wasser Das Schutzgut Wasser wird in Grundwasser und Oberflächenwasser unterteilt. Der Grundwasserflurabstand ist nach Aussagen des Landschaftsplanes bei < 5,0 Meter unter Geländeoberkante zu erwarten. Nach der geologischen Entwicklung befindet sich der Geltungsbereich auf einem Hauptgrundwasserleiter auf Festgesteinen (Kluft u und Karstgestein) Aufgrund des regional vorkommenden Grundwasser - und Oberflächendargebotes zählt Benneckenstein zu den Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung mit hoher Bedeutung für die langfristige Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Benneckenstein liegt in der Trinkwasserschutzzone III Oberflächengewässer befinden sich nicht im Geltungsbereich. Bewertung In den Änderungsbereichen 1-3 sind bei Sicherung der bestehenden Nutzungen keine Beeinträchtigungen mit erheblichen Auswirkungen im Schutzgut zu erwarten. Für den Änderungsbereich 4 stellt sich durch die Sicherung des Waldbestandes eine Verbesserung für das Schutzgut dar. Im Änderungsbereich 5 wird mit der Ausweisung eines Sondergebietes für den Bau eines Ferienhauses ein Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes durch die Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vorbereitet und ist entsprechend auszugleichen. Durch geeignete Maßnahmen ist die Erheblichkeit der Auswirkungen zu verringern. Maßnahmen zur Minimierung und Verringerung des Eingriffes und zu dessen Ausgleich sind im vb B-Plan festzusetzen. 14

Das Schutzgut Wasser wird durch die Neuausweisung eines Sondergebietes bei Einhaltung der Maßnahmen für Minimierung und Verringerung des Eingriffes keine erheblich Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Klima und Luft Die stadtnahen Waldflächen besitzen eine besondere Bedeutung für Erholung, Luftreinhaltung, Klimaverbesserung und Trinkwasserschutz sowie zur Erhaltung des Ortsund Landschaftsbildes. Gemäß Landschaftsplan besitzen die Waldflächen auf den Änderungsbereichen 4 und 5 die Funktion eines Klimaschutzwaldes. Die bebauten Flächen der Ortslagen in den Änderungsbereichen 1-3 stellen Wärmespeicher dar. Die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen außerhalb des Geltungsbereiches dienen der Kaltluftentstehung. Der Kaltluftabfluss erfolgt über die Bachtäler. Bewertung Durch die Umwandlung der Nutzungen im Rahmen der 1. Änderung des FNP sind keine erheblichen Auswirkungen auf die kleinklimatischen Verhältnisse zu erwarten, da der Bestand erhalten und gesichert bzw. nur geringfügig in den Baumbestand eingegriffen wird. Wie bereits im Schutzgut Erholung stellt der Änderungsbereich 4 eine Verbesserung zum rechtswirksamen FNP durch Sicherung und Schutz der bestehenden Waldflächen dar. Kultur und Sachgüter Innerhalb der Änderungsbereiche sind nach Aussagen des rechtskräftigen FNP keine Kultur und Sachgüter bekannt. Vorbehaltlich der abweichenden Stellungsnahmen der Behörden und Ämter sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Für das Schutzgut treten keine Beeinträchtigen in den Naturhaushalt ein. Wechselwirkungen Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen sog. ökosystemare Wechselwirkungen. Darunter sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen innerhalb der Schutzgüter sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen zu verstehen. Diese Wechselbeziehungen können sich addieren, potenzieren und ggf. auch negieren. Eine Sonderrolle nimmt das Schutzgut Mensch ein, da es nicht unmittelbar in das ökosystemare Wirkungsgefüge integriert ist. Eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Wechselwirkungen ist aufgrund von fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vollständig möglich. Konkrete und nachweisbare Wechselbeziehungen bestehen zwischen den Schutzgütern Boden Wasser Klima und Arten und Biotope. In der nachfolgenden Übersicht sind die einzelnen Schutzgüter, deren Funktionen und die Wechselwirkungen zwischen den anderen Schutzgütern erläutert. 15

Tabelle 3: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Schutzgut Schutzgutfunktion Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern Mensch Wohnfunktion; Erholungsfunktion Die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion sind nicht in die ökosystemaren Zusammenhänge eingebunden. Pflanzen Biotopfunktion; Biotopkomplexfunktion Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser. Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere, Pflanzen-Tiere-Mensch. Tiere Lebensraumfunktion Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser) Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen Boden Biotopentwicklungspotential; Filtervermögen; Landwirtschaftliche Nutzungseignung Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von den geologischen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen. Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf Wirkpfade Boden-Pflanzen, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere. Boden als anthropogener Schadstoffträger (Altlasten) mit potenziellen negativen Wirkungen auf den Menschen. Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt. (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz 16

Schutzgut Schutzgutfunktion Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern Wasser Grundwasserschutzfunktion Grundwasservorkommen Lebensraumfunktion der Fließ- und Stillgewässer Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren. Grundwasserschutzfunktion, abhängig von der Grundwasserneubildung und der Filterfunktion des Bodens. Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch. Abhängigkeit des ökologischen Zustandes der Aue von der Gewässerdynamik. Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand. Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Klima Regionalklima; Geländeklima; klimatische Ausgleichsfunktion Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen. Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt. Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung Luft Lufthygienische Belastungsräume; lufthygienische Ausgleichsfunktion Lufthygienische Situation für den Menschen Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion Abhängigkeit der lufthygienischen Belastung von geländeklimatischen Besonderheiten (Tal- / Kessellagen, Frischluftschneisen) Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge Luft-Pflanzen, Luft-Mensch Landschaftsbild Landschaftsbildfunktion Abhängigkeit des Landschaftsbildes von den Landschaftsfaktoren Relief, Vegetation, Gewässer Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere Erholungsfunktion für den Menschen 17

Schutzgut Schutzgutfunktion Wechselwirkung mit anderen Schutzgütern Kultur- und Sachgüter Kulturelemente; Kulturlandschaft; Ressourcen Kulturgüter als Ergebnis menschlichen Handelns Natürliche Ressourcen als Ergebnis geologischer Prozesse. Auswirkungen bei Nutzung der nat. Ressourcen (z.b. Abbau) auf Boden, Wasser, Tiere / Pflanzen, Landschaft Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich in den Änderungsbereichen 1-3 keine Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Pflanzen und Tieren sowie Mensch. Die im Geltungsbereich vorkommenden Waldflächen (Änderungsbereiche 4 und 5) unterliegen ausschließlich privaten Nutzungen, so dass die Wechselwirkung Mensch und Arten und Biotope ebenfalls keine Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung erfahren. Durch die Bebauung im Sondergebiet des Änderungsbereiches 5 kann es zu geringfügigen Beeinträchtigungen in der Wechselwirkung zwischen Boden, Wasser in Verbindung mit dem Schutzgut Pflanzen und Tieren kommen. 2.b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, Prognose bei Durchführung Durch die Klarstellung des tatsächlichen Bestandes und der Umwandlung der Flächennutzungen im Rahmen der 1. Änderung des FNP ergeben sich rechtliche Absicherungen für die Verbesserungen und Aufwertung einzelner Schutzgüter. Die erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter durch die Neuausweisung des Sondergebietes werden im Rahmen der Vorhabenbezogenen Bauleitplanung minimiert und ausgeglichen. Die Umnutzung der Waldfläche im Änderungsbereich 5 (vbb-plan) in eine andere Nutzungsform erfolgt mit der entsprechenden Kompensation auf anderen Waldflächen. Durch eine planungsrechtlich korrekte Ausweisung des Änderungsbereiches 1-2 wird die Ausweisung der 1. Änderung des ursprünglichen FNP Benneckenstein von 2001 ungültig. Somit werden potenzielle Konfliktlagen zwischen tatsächlicher/künftiger Nutzung gegenüber der baurechtlichen Lage unterbunden. Flächen für Wald werden langfristig gesichert. Prognose bei Nichtdurchführung Bei einer Nichtrealisierung der vorbereitenden Bauleitplanung im Rahmen der 1. Änderung des FNP der Stadt Oberharz am Brocken würden als Ergebnis Bauflächen über den Bedarf der Stadt hinaus ausgewiesen sein. Waldflächen westlich der Nordhäuser Straße könnten durch den rechtskräftigen FNP zugunsten weiterer Bebauung beseitigt werden. Bauflächen in unmittelbarer Nähe des Landschaftsschutzgebietes würden zu Beeinträchtigungen für 18

Natur und Landschaft führen. Neben dem Überbedarf an Bauflächen, würden zusätzlich erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft durchführbar sein. Eine Verbesserung für Natur und Landschaft im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wäre nicht durchsetzbar. Bei Nichtdurchführung der Ausweisung eines neuen Sondergebietes Ferienhaus im Änderungsbereich 5 würde ein Eingriff in Natur und Landschaft vermieden und eine Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsform könnte verhindert werden. Die sich hieraus ergebenen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches stellen eine Aufwertung von bestehenden Waldbiotopen dar. Der vorbereitete Eingriff in die Waldfläche des Änderungsbereiches 5 wird jedoch durch geeignete Maßnahmen gemindert. Die Waldfläche mit überwiegenden Nadelholzarten (Fichten) hat eine mittlere bis geringe Bedeutung für den Biotopschutz. 2.c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) können Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt nur als Hinweis bzw. als Ausgrenzung von bedeutenden Naturbereichen und Biotopkomplexen von Siedlungsentwicklung gegeben werden. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) sind diese Hinweise als konkrete Maßnahmen in den entsprechenden Planverfahren umzusetzen und vorbereitete Eingriffe durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind großräumig bedeutende Bereiche und Biotopkomplexe von der Siedlungsentwicklung freizuhalten bzw. zu schützen. D. h. durch Alternativprüfungen sind bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung ausschließlich Flächen für Erweiterungen und Neuausweisungen freizugeben, die keine bzw. nur geringfügige Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereiten. Topographie, Geologie und die Vielfältigkeit und Eigenart des natürlichen Landschaftsraumes sind hierfür zu berücksichtigende Aspekte. Für die 1. Änderung des FNP der Stadt Oberharz am Brocken sind folgende Maßnahmen bei den Schutzgütern allgemeingültig zu beachten: Schutzgut Boden: optimale Flächenausnutzung sparsamer Umgang mit Boden Vermeidung von Versiegelung bzw. Einsatz von versickerungsfreundlichen Materialien für die Befestigung von Flächen Schutz und Erhalt bzw. Wiederverwendung des Oberbodens gemäß der DIN 18915 Schutz der Bodenschichten vor Schadstoffeinträgen und vor Intensiver Bewirtschaftung Schutz der Bodenschichten vor Auswaschungen und Auslaugungen Erhalt der natürlichen Bodenstruktur und natürlichen Bodenfunktionen Schutz vor Erosion Schutzgut Wasser: 19

Sachgerechter Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen Schutz des Grundwassers vor Stoffeinträgen Örtliche und dezentrale Versickerung von anfallenden Niederschlägen Rückhaltung und/oder Nutzung von Regenwasser Vermeidung von Versiegelung bzw. Minimierung der versiegelten Flächen Minimierung des Niederschlagsabflusses Schutzgut Klima: Erhalt von Kaltluftentstehungsgebieten (Offenflächen) Erhalt von Frischluftentstehungsgebieten (Waldgebiete, Gehölzflächen) Schutz von Frischluft und Kaltluftschneisen als Transportweg für Frisch- und Kaltluft in die Siedlungsräume Erhalt und Schutz von Vegetationsbeständen und Anlage und Entwicklung von großflächigen Vegetationsbeständen bei Neuausweisungen von Siedlungs- und Sonderbauflächen Pflanzung und Erhalt von Großbäumen im Siedlungsbereich zur Beschattung von versiegelten und bebauten Flächen Einhaltung von TA Lärm und TA Luft bei Siedlungsentwicklung Schutzgut Arten und Biotope Sicherung und Erhalt von angrenzenden Vegetationsbeständen Sicherung und Erhalt von nach 22 NatSchG LSA gesetzliche geschützten Biotopen optimale Flächenausnutzung, Vermeidung von Versiegelung und Verlust von Biotopen Entsiegelung von Flächen und Aufwertung durch Entwicklung von Gehölzen oder Extensivierung der Flächennutzung, Eingrünung / Umpflanzung bei durch Bebauung in Anspruch genommenen Flächen Aufwertung entwicklungsbedürftiger Biotopverbundstrukturen sowie Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotopfläche im Zuge von Kompensationsmaßnahmen (Waldumwandlung) Schutzgut Landschaftsbild Erhalt/ Freihalten von Sichtbeziehungen Verminderung von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Anordnung der Baukörper Erhalt von harmonischen Übergängen von den Siedlungsstrukturen in die offene Landschaft Einbinden der Neuplanungen und deren Nutzungsintensität in das bestehende Siedlungsbild Erhalt von unbebauten Bereichen zur naturnahen Erholungsnutzung Schutzgut Mensch Schutz vor Lärmimmissionen, insbesondere nahe Wohn- und Erholungsgebieten Eingriffsregelung 20

In der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Eingriffsregelung nach dem Bewertungsmodell Sachsen Anhalt in abstrahierter Form anzuwenden. D. h. wenn aus den Planunterlagen keine differenzierte Bewertung des Eingriffs möglich ist, ist der zu erwartende Zustand der Flächen nach der Umsetzung der Planungen entsprechend der vorgesehenen Art der baulichen Nutzung zu bewerten. In der Bauleitplanung werden Eingriffe gemäß BNatSchG bzw. NatSchGLSA durch Neuausweisungen oder Änderungen der baulichen Nutzung ggf. vorbereitet. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung sind diese Eingriffe über die konkrete Bilanzierung zu erfassen und zu bewerten. Maßnahmen zur Minderung und Kompensation sind im Zuge der weiteren Bauleitplanung festzulegen und durch geeignete planerische Werkzeuge (Grünordnungsplan oder landschaftspflegerischer Begleitplan) umzusetzen. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes kann auf zu erwartende Eingriffe durch Siedlungsentwicklung nur hingewiesen werden. Eine abschließende und rechtsverbindliche Planung hat in den nachfolgenden Verfahren stattzufinden. Im vorliegenden Flächennutzungsplan ist von zu erwartenden Eingriffen auszugehen bei der Neuausweisung des zusätzlichen Sondergebiets Ferienhaus in dem es zu zusätzlichen Überbauungen und Versiegelungen im Vergleich zum rechtgültigen FNP kommt. Bei den genannten Klarstellungen kommt es zu keinen zusätzlichen Eingriffen. Die Änderung von Bauflächen in Waldlächen stellt eine Verbesserung für den Naturhaushalt dar. 2.d) Anderweitigen Planungsmöglichkeiten, Unter Berücksichtigung des räumlichen Geltungsbereiches sind keine alternativen Planungsmöglichkeiten möglich. Die Umsetzung der 1. Änderung des FNP Stadt Benneckenstein dient der Klarstellung und Aufwertung von Schutzgütern und tritt mit der Ausweisung eines Sondergebietes für ein einzelnes Ferienhaus der raumordnerischen Entwicklung des Ortsteiles Benneckenstein entgegen. Die Belange des Umweltschutzes wurden auskömmlich für die Planung abgewogen und stehen nicht im Widerspruch. 3. Methodik Im Zuge der Bearbeitung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplans wurden durch die Stadt Oberharz am Brocken die konkreten Änderungsbereiche und deren Flächengröße mit Stand 06.03.2013 übergeben. Unter Berücksichtigung der Verbesserung der raumordnerischen und naturschutzrechtlichen Belange erfolgten zwischen der Stadt Oberharz am Brocken und dem Entwurfsverfasser entsprechende Abwägungen. Zur Beschreibung der Schutzgüter sowie zur Ermittlung und Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen wurde auf Gesetze und Verordnungen sowie regelmäßige Aufnahmen, Messungen und Bewertungen des Umweltzustandes insbesondere durch die 21

Institutionen des Landes Sachsen-Anhalt zurückgegriffen. Weiterhin bilden die in Kapitel 1.b aufgeführten Fachplanungen die Grundlage der Analyse. Die Beschreibung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Schutzgebiete erfolgte aufgrund von vorliegenden Daten (u.a. Bodenkarten, Klimaatlas, Landschaftsplan). Die Biotope wurden teilweise anhand der CIR-Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2005) ermittelt sowie für ausgewählte Änderungsbereiche nachkartiert. Auch das Landschaftsbild wurde im Zuge der Aufstellung des Umweltberichtes kartiert. Faunistische und spezielle floristische Gutachten liegen für die Änderungsbereiche überwiegend nicht vor. Die Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ für jede Änderungsfläche, die kartographische Darstellung der Änderungsflächen erfolgt im FNP. 4. Maßnahmen zur Überwachung Gemäß 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zielrichtung des Monitorings ist es, insbesondere die unvorhergesehenen Umweltauswirkungen nachhaltig zu erfassen. Aus fachlicher Sicht wird es als ausreichend angesehen, dass die Überwachung der Umweltauswirkungen eines Flächennutzungsplans durch die Umweltprüfungen auf der Ebene der verbindlichen Bebauungsplanung sichergestellt wird. Der Flächennutzungsplan wird im Wesentlichen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt und mit jedem Bebauungsplan wird die für den Flächennutzungsplan vorgenommene Prognose der Umweltauswirkungen konkretisiert, aktualisiert und auf diese Weise überprüft. 5 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadtoberharz am Brocken wurde erforderlich um der demographischen und städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Benneckenstein gerecht zu werden und um Entwicklung mit erheblichen Auswirklungen auf die Umweltfaktoren zu vermeiden. Aufgrund von konkreten Nachfragen eines Vorhabenträgers ist das Baurecht auf einer neu ausgewiesenen Sonderbaufläche zu sichern um dort potentielle Nutzungen mit Erholungsfunktion zu ermöglichen. Das Vorhaben entspricht den raumordnerischen Entwicklungsabsichten der Stadt Oberharz am Brocken. Die sich daraus ergebenen Beeinträchtigungen auf die Umwelt sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bilanzieren und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Die Belange der Raumordnung und des Umweltschutzes wurden auskömmlich geprüft und abgewogen. Im Ergebnis der Bewertung ist bei der 1. Änderung des FNP Stadt Oberharz am Brocken mit Stand der Änderungen von 06.03.2013 festzustellen, dass durch Neuausweisungen unter 22

Berücksichtigung der Siedlungsentwicklung auf Flächen mit einer Größe von 0,37 ha negative Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Dem gegenüber stehen Änderungsbereiche von ca. 0,45 ha Flächengröße mit Verbesserungen für den Naturhaushalt durch Sicherung von Waldbeständen und Festschreibung auf den tatsächlichen Bestand der anderweitig genutzten Flächen. Im Änderungsbereich 5 wird im Parallelverfahren der vbb-plan erstellt in dem verbindliche Maßnahmen für den Ausgleich und Ersatz teilweise außerhalb des Geltungsbereiches beschrieben und festgelegt wurden. Durch Klarstellung der tatsächlichen Bau und Verkehrsflächen mit ca. 1,57 ha und damit Eingrenzung der weiteren Zersiedelung beinhaltet die 1. Änderung des FNP Stadt Oberharz am Brocken OT Benneckenstein neutrale Veränderungen gegenüber dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit 1,84 ha Bauflächen. Die 1. Änderung des FNP Stadt Oberharz am Brocken mit Stand der Änderungsbereiche vom 06.03.2013 betrifft einen Flächenumfang von insgesamt 2,39 ha. In der Bewertungsbilanz stehen sich gegenüber ca. 19% Verbesserungen durch Reduzierung von Bauland zu ca. 15% Ausweisung von Bauland als Sondergebiet. Bei den restlichen 65% handelt es sich um Festsetzungen die keine Beeinträchtigungen des Umweltzustandes durch Klarstellung des heutigen Bestandes in den bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplänen verursachen. Als Ergebnis dieser Gegenüberstellung nach der Anpassung des Umweltberichtes auf den geänderten Entwurf ist festzustellen, dass durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberharz am Brocken aus Umweltsicht die positiven Aspekte überwiegen. Aufgestellt: Magdeburg, den 08.03.2013 Annett Kriewald Freie Landschaftsarchitektin 23

Quellen - Baugesetzbuch (BGBl I S. 2414) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2009 (BGBI.I S. 2414 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) mit Wirkung ab 30.07.2011 - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art.3 des Investitions- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.93, der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S.769 vom 27.12.2006) - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBI. I. S. 1509) mit Wirkung ab 30.07.2011 - Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. 12.2008 (BGBl. I. S. 2986) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. 07.2009 (BGBl. I. S. 2585) - Gesetz über die Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt vom 20.12.2005 (GVBl. LSA, S. 769), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2009 (GVBl. LSA, S. 717) - Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, in Kraft getreten am 24.05.2009 - Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen- Anhalt (GVBl. LSA 2011, S. 160) in Kraft getreten am 12.03.2011 - Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Sachsen Anhalt vom 23.07.2004 (GVBl. LSA, Nr. 41/2004), zuletzt geändert am 10.12.2010 (GVBl. LSA, S. 569) - Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 (BGBl. I, S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I, S. 3214) - Gemeindeordnung für das Land Sachsen-. Anhalt (Gemeindeordnung GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA, S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.07.2010 (GVBl. LSA, S. 406) - Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1050) - Waldgesetz Sachsen Anhalt (WaldGLSA) vom 13.04.1994, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl. LSA S. 649, 651) - Landschaftsplan VG Brocken von 10/2003, Wega Interplan - LAU - http://www.lvwa-natur.sachsen-anhalt.de/ - SDB Standarddatenbogen des FFH-Gebietes Harzer Bachtäler 24