SEPA - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

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SEPA - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum Aktueller Stand Die Zielsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ist die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr. Dabei ist aus Effizienzgründen die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und SEPA- Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll. Dies entspricht auch dem langfristigen Ziel von SEPA, nämlich der Abschaffung der bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren. Der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat die Europäische Kommission im Dezember 2009 beauftragt, die Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Endterminen für die Migration auf SEPA-Instrumente zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Das Europäische Parlament forderte die Kommission im März 2010 erneut auf, einen klaren, geeigneten und verbindlichen Termin für den Abschluss der Umstellung auf SEPA-Instrumente bis spätestens 31. Dezember 2012 festzulegen. Im Juni 2010 hat die Europäische Kommission die Ergebnisse des ECOFIN-Auftrages zur Festsetzung von Endterminen für die SEPA-Migration in einem Arbeitspapier zur öffentlichen Konsultation gestellt. Im Dezember 2010 legte die Europäische Kommission den Vorschlag der Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung) vor. In fast einjährigen Verhandlungen erarbeiteten die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament den schließlich deutlich modifizierten Verordnungsentwurf. Die Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro" (SEPA-Verordnung) ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Das Kernelement der Verordnung bildet der verbindlich festgelegte Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften am 1. Februar 2014. Neben dem Auslauftermin sieht die SEPA-Verordnung auch befristete Ausnahmen für bestimmte nationale Zahlungsverkehrsprodukte und Vorschläge vor, die eine verbraucherfreundliche Umstellung sicherstellen. Mit dem SEPA-Begleitgesetz macht der deutsche Gesetzgeber von solchen einzelnen Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung Gebrauch. Grundsätzlich erfordert die SEPA-Verordnung als Kontokennungen IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) als auch BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl). Ab 1. Februar 2016 soll der Kunde aber von der verpflichtenden Angabe des BIC gänzlich befreit werden. Für nationale Zahlungen gilt diese Regelung in Deutschland bereits ab dem 1. Februar 2014. Darüber hinaus können Zahlungsdienstleister in Deutschland bis zum 1. Februar 2016 von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin die bekannten

althergebrachten Kontoidentifikatoren (Kontonummer und Bankleitzahl) entgegennehmen. In diesem Fall würde der Zahlungsdienstleister eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN durchführen. Außerdem ist eine Übergangsfrist für das in Deutschland stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bis zum 1. Februar 2016 vorgesehen. Beim Elektronischen Lastschriftverfahren wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte eine Einzugsermächtigung generiert, die der Kunde unterzeichnet. Die zusätzlich in der Verordnung erlaubte Übergangsfrist für Nischenprodukte mit einem Marktanteil von unter 10% bis zum 1. Februar 2016 spielt jedoch in Deutschland keine Rolle. Weiterhin ist auch das in Deutschland lange bestehende Problem der Verwendung bereits erteilter Einzugsermächtigungen im nationalen Lastschriftverfahren in dem neuen europäischen Verfahren gelöst. Die Verordnung sichert die Nutzung der deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandate. Sie ergänzt als begleitende gesetzliche Regelung die auf dem Weg befindliche Lösung der Mandatsmigration durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Außerdem räumt die SEPA-Verordnung den Kontoinhabern zusätzliche Rechte ein, um ihre Konten gegen missbräuchliche Lastschriften zu schützen. Die Einlösung von Lastschriften kann beispielsweise dem Betrag nach begrenzt werden oder auf bestimmte Zahlungsempfänger eingeschränkt werden. Quelle: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php

IBAN Umstellungs-Assistent Einführung Ab Version 4.0.4 bzw. ab Version 5.0.2 unterstützt die Office Line auch den Euro- Zahlungsverkehr SEPA. Nur solche Bankverbindungen, zu denen die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC-Kennung der Bank hinterlegt sind, können für den SEPA- Zahlungsverkehr genutzt werden. Dieser Assistent unterstützt Sie dabei, IBAN und BIC für Ihre Kunden- und Lieferantenkonten zu ermitteln (anhand der in den Bankverbindungen angegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen und des Bankleitzahlenverzeichnisses der Deutschen Bundesbank bzw. Österreichischen Nationalbank) und sie in den Stammdaten einzutragen. Achtung: Die Ausgabe der IBAN und BIC erfolgt ohne Gewähr. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben handelt es sich bei den vom Assistenten ermittelten Werten lediglich um Vorschlagswerte, die Sie mit den Daten Ihrer Geschäftspartner vergleichen und als korrekt bestätigen müssen. Beachten sie bitte auch die folgenden Informationen: Enthält eine Datenbank mehrere Mandanten, muss der Assistent für jeden Mandanten separat aufgerufen werden. Der Assistent kann mehrfach hintereinander aufgerufen werden. Der Assistent kann nur von Benutzern aufgerufen werden, die das Recht zum Ändern der Bankverbindungen haben.

Zusatzmodul installieren Der Assistent wird über <Grundlagen/ Konfiguration/ Zusatzmodule> im Menüband installiert. Es öffnet sich folgendes Fenster. Betätigen Sie hierzu die Schaltfläche Installieren und wählen Sie die Datei: OLReweAbfIBanWz60.mde. Es erscheint ein Hinweisdialog, den Sie mit Ja bestätigen.

Anschließen schließen Sie das Zusatzmodul-Fenster. Um Ihre Änderung wirksam zu machen, werden Sie aufgefordert die Office Line zu beenden. Nach dem nächsten Office-Line-Start kann der Assistent dann über <Administration/ IBAN Umstellungs-Assistent> aufgerufen werden. Assistent ausführen Nach Aufruf von <Administration/ IBAN Umstellungs-Assistent> im Menübaum der Office Line, leitet Sie der Assistent durch den Umstellungsprozess. Es öffnet sich folgendes Fenster. Bitte klicken Sie auf Weiter.

Auf Seite 2 des Assistenten wählen Sie die Kontokorrentkonten aus, für die eine IBAN- Umstellung vorgenommen werden soll, und die Sortierreihenfolge, in der die Konten aufgelistet werden sollen. Möchten Sie alle Kontokorrentkonten angezeigt bekommen lassen Sie die Felder frei und klicken auf Weiter. Dies kann einige Sekunden dauern je nach Größe Ihrer Datenbank. Auf Seite 3 werden die Konten zusammen mit den ermittelten IBAN- und BIC-Werten angezeigt. Beachten Sie bitte folgende Informationen: Bankverbindungen, bei denen bereits IBAN und BIC eingetragen sind, werden nicht in der Liste aufgeführt. Abweichende Kontoinhaber werden nicht separat dargestellt Die ermittelten IBAN- und BIC-Werte müssen manuell kontrolliert und durch Aktivieren des zugehörigen Kontrollkästchens als korrekt gekennzeichnet werden. Die angezeigten IBAN- und BIC-Werte können editiert werden (und werden dann automatisch als korrekt gekennzeichnet). Eine manuelle Eingabe der BIC ist möglich. Erlaubt sind Buchstaben und Ziffern ohne Umlaute und Sonderzeichen. Kleinbuchstaben werden in Großbuchstaben umgewandelt. An fünfter und sechster Stelle muss DE stehen Eine in den Leitzahlen nicht vorhandene BIC kann auf Nachfrage automatisch übernommen werden. Nur dann wird sie auch in die Bankverbindung übernommen werden. Über die Suchen-Schaltfläche können BICs gesucht werden. Dabei stehen die BICs zur Auswahl, die in den Leitzahlen der BLZ der entsprechenden Bankverbindung zugeordnet sind.

Bei der Zuordnung von BICs seitens des Assistenten können folgende Besonderheiten auftreten: Wenn zu einer BLZ verschiedene Niederlassungen mit identischer BIC gehören, wird der Hauptsitz angezeigt. Wenn zu einer BLZ verschiedene Niederlassungen mit eigenen BICs gehören, kann die korrekte Niederlassung/ BIC per Listenfeldauswahl zugeordnet werden. Gegebenenfalls vom Assistenten ermittelte unvollständige BICs (Kennzeichnung seitens der Bundesbank: XXX) müssen manuell ergänzt bzw. korrigiert werden. Schaltflächen Über die Schaltfläche Rücksetzen kann die Tabelle mit den ermittelten IBAN- und BIC-Werten neu erstellt werden (etwa nach Fehleingaben). Ihre bis dahin vorgenommenen Änderungen und Bestätigungen gehen dadurch jedoch verloren. Über die Schaltfläche Fertigstellen werden für alle als korrekt gekennzeichneten Bankverbindungen IBAN und BIC in die Stammdaten übernommen. Über die Schaltfläche Protokoll kann ein Protokoll gedruckt werden: Erfolgt der Protokolldruck vor Betätigen der Schaltfläche Fertigstellen, werden diejenigen Bankverbindungen protokolliert, die in der Liste nicht als korrekt gekennzeichnet wurden. Erfolgt der Protokolldruck nach Betätigen der Schaltfläche Fertigstellen, werden die zuvor als korrekt gekennzeichneten und somit in die Stammdaten übernommenen Bankverbindungen protokolliert.