Haben Sie eine(n) SEPA-Verantwortliche(n) für Ihren Verein? Haben Sie einen definitiven SEPA-Umstellungstermin festgelegt?

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Transkript:

SEPA-Checkliste für Vereine VR-Bank Bonn eg 1. Checkliste für den generellen SEPA-Einstieg: Haben Sie eine(n) SEPA-Verantwortliche(n) für Ihren Verein? Noch nicht o erledigt am:..... Ist vorhanden o Name der(s) SEPA-Verantwortlichen:. Nur mit Festlegung einer(s) SEPA-Verantwortlichen lässt sich die Umstellung auf SEPA bewerkstelligen. Haben Sie einen definitiven SEPA-Umstellungstermin festgelegt? Noch nicht Ja, am: Legen Sie frühzeitig einen SEPA-Umstellungstermin fest. Zum 1. Februar 2014 werden die bisher verwendeten nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren eingestellt. Überprüfen Sie den Zahlungsverkehr Ihres Vereins: Zahlungen beleghaft Zahlungen per Diskette/Datenträger/USB-Stick Zahlungen ausschließlich online SEPA-Lastschriften können künftig nur noch beleglos eingereicht werden. Die Einreichung von Belegen oder eines Datenträgers (Diskette/USB-Stick, CD) mit SEPA-Lastschriften wird nicht unterstützt. Ebenso sind Auflieferungen von Überweisungen per Datenträger unter SEPA nicht mehr möglich. Ist Ihre Vereinssoftware SEPA-fähig? Unterstützt das Programm den SEPA-Zahlungsverkehr? Sind IBAN und BIC in den Stammdaten hinterlegbar? Ist die Erzeugung von XML-Dateien (anstatt DTA, DTAZV) möglich? Ist die Hinterlegung der Gläubiger-ID des Vereins möglich? Ist eine Mandatsverwaltung vorhanden? Ist ein Mandatsservice integriert (z.b. Beachtung von Vorlauffristen für die Einreichung von Erst- und Folgelastschriften bei der Bank)? Erkennt Ihre Software ein nicht mehr gültiges Mandat nach 36 Monaten der Nicht-Nutzung? Die von uns bereitgestellte Software (VR Networld / Proficash) ist SEPA-fähig und stellt auch die Kontonummern / Bankleitzahlen zum erforderlichen Zeitpunkt um. Von Dritten bezogene Software müssen Sie beim Anbieter auf SEPA-Fähigkeit hinterfragen. Möglicherweise ist ein Update erforderlich. Bei Interesse an unserer Software helfen Ihnen unsere Electronic Banking Spezialisten unter der Rufnummer 0228 / 52099-110 gerne weiter!

Sind Ihnen IBAN und BIC Ihrer Mitglieder bekannt? Alle vorhanden Sind teilweise vorhanden Müssen noch einholt werden Gerne stellen wir Ihnen auch einen sogenannten IBAN-Konverter kostenlos zur Verfügung. Bitte schauen Sie auf unseren Internetauftritt oder sprechen Sie unsere bekannten Ansprechpartner an. Übrigens: Die GENO-Software der VR-Banken unterstützten ebenfalls die automatische Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC. Haben Sie die IBAN und den BIC Ihres Vereins bekanntgegeben? Auf Anmeldeformularen Auf Rechnungen und Briefbö gen In anderen Informationsquellen (z.b. auf der Homepage des Vereins) Die IBAN und BIC finden Sie auf der Rückseite der VR-BankCard zum Vereinskonto, dem Kontoauszug und im Onlinebanking. Prüfen Sie Ihre Vereins-/Beitragssatzung auf evtl. Angaben zu Zahlungsarten und Fälligkeiten der Beiträge Erledigt Noch nicht erledigt o erledigt am:..... 2. Checkliste für die Nutzung von SEPA-Lastschriften: Haben Sie eine Lastschriftvereinbarung mit Ihrer Bank abgeschlossen? Bereits neu abgeschlossen Vorhanden, schließt aber noch nicht den Einzug von SEPA- Lastschriften ein o erledigt:.... Abschluss einer neuen "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift" (Inkassovereinbarung) mit der Bank [Formular Nr. 440180 / Version 11.09] Gültig nur Version 11.09 Haben Sie bereits die Gläubiger Identifikationsnummer für Ihren Verein beantragt? Ist noch nicht beantragt erledigt am:..... o Ist bereits beantragt die Gläubiger-ID lautet:.. o Der Antrag Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt über die Internetseite der Deutschen Bundesbank, www.glaeubiger-id.bundesbank.de Alternativ unter www.vr-bank-bonn.de Zur Zustellung dieser CI durch die Bundesbank benötigen Sie eine E-Mail Adresse. Teilen Sie bitte die CI Ihrer VR-Bank auf der Ihnen zugesandten SEPA-Lastschriftvereinbarung mit. Bitte reichen Sie diese unterschrieben zurück. Eine Einreichung von SEPA-Lastschriften ohne SEPA-Lastschriftvereinbarung und Gläubiger-ID ist nicht mehr möglich.

Prüfen Sie, ob die Einzugsermächtigungen der Vereinsmitglieder unterschrieben vorliegen, damit eine Umdeutung möglich ist: Nicht alle Ja Nein Überprüfen Sie, ob Sie von jedem Vereinsmitglied eine unterschriebene Einzugsermächtigung im Original oder archiviert vorliegen haben. Nur solch eine Einzugsermächtigung ist für eine Umdeutung in ein SEPA-Basislastschrift-Mandat zulässig. Ihnen bereits vorliegende schriftliche Einzugsermächtigungen können ab 9. Juli 2012 in ein sogenanntes Basis-Mandat gewandelt werden, wenn Sie dem Zahlungspflichtigen vor der ersten SEPA-Lastschrift die Wandlung unter Angabe ihrer Gläubiger-CI und der Mandatsreferenz mitteilen. Ggf. bietet Ihre Mitgliederversammlung oder Ihr Vereinsblatt die Möglichkeit, diese Benachrichtigungspflicht sowie die Informationspflicht (Punkt 8) zu erfüllen. Haben Sie von Ihren Vereinsmitgliedern (Verbraucher) noch Abbuchungsaufträge vorliegen? Ja Nein o Neue SEPA-Basislastschrift-Mandate wurden ausgetauscht, am:..... Abbuchungsaufträge können nicht - wie bei Einzugsermächtigungen möglich - umgedeutet werden. Es ist in jedem Fall ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einzuholen, spätestens zum 1.2.2014. Bitte beachten Sie: Ist Ihr Zahlungspflichtiger (Mitglied) ein Verbraucher ist es nicht gestattet, ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat mit ihm auszutauschen. Bitte prüfen Sie daraufhin Ihre bestehenden Abbuchungsaufträge. Haben Sie eine eindeutige Mandatsreferenznummer festgelegt? Noch nicht o erfolgt am:..... Ja, wie folgt:.. Legen Sie eine eindeutige Mandatsreferenznummer für die Zahlungspflichtigen (Mitglieder) fest (z. B. die Mitgliedsnummer, max. 35 alphanumerische Stellen). Mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ist jedes SEPA-Mandat eindeutig gekennzeichnet. Das Formular der Einzugsermächtigung wird durch das SEPA Basis-Mandat ersetzt. Das Formular "SEPA Basis-Lastschrift Mandat" (440160) steht auf unserer Internetseite im Download-Center zur Verfügung. Alternativ: hinterlegtes Muster. Sobald Sie auf SEPA Lastschriften umgestellt haben, reicht die Verwendung eines Basis-Lastschrift Mandats.

Haben Sie die Besonderheiten bei der Umdeutung einer bestehenden Einzugsermächtigung auf ein SEPA-Mandat beachtet? Wurden folgende Angaben im Umdeutungsanschreiben vermerkt? Hinweis auf die Umdeutung Nennung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Umstellungstermin Anstelle der Einholung eines separaten Basis-Lastschriftmandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA- Basis-Lastschriften zu informieren. Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich. Textmuster stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Informationstext könnte in etwa so lauten: "Wir beabsichtigen, zum xx.xx.201x die uns vorliegenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Basis Mandate umzuwandeln. Unsere Gläubiger CI lautet: xxx. Als Mandatsreferenz verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer." Hierzu halten wir die Musteranschreiben "Umdeutungslösung" und "neue Mitglieder" für Sie bereit! Haben Sie ein Mandat in Ihre Beitrittserklärung integriert? Noch nicht o ist erledigt am:...... Ja Entwerfen Sie neue Beitrittserklärungen mit integriertem Basis-Lastschriftmandat statt der Einzugsermächtigung. Die Mandatstexte stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder sind unter der Internet-Adresse: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations abrufbar. Dieser Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein. Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandates für seine Unterlagen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie das SEPA-Basislastschrift-Mandat in die Beitrittserklärung integrieren, benötigen Sie zwei Unterschriften Ihres Mitgliedes eine für die Beitrittserklärung und eine für das SEPA-Mandat. Hierzu halten wir das Musteranschreiben "Beitrittserklärung" für Sie bereit!

3. Hinweise zur Nutzung von SEPA-Lastschriften: 1. Grundsätzlich ist ein SEPA-Lastschrifteinzug rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vorher eine individuelle Vereinbarung ist möglich) dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen ( Pre-Notification ). In einer Mitgliederversammlung oder im Vereinsblatt kann auf die jährlichen Fälligkeiten hingewiesen werden. Beispiel: "Die Vereinsbeiträge werden wir zum 20. April jeden Jahres einziehen." Oder: "...werden wir 4 Wochen nach unserer Jahresversammlung einziehen." Eine weitere Information ist dann nicht mehr notwendig. Die Fälligkeiten, Beträge und Mandatsreferenzen (z.b. Mitgliedsnummer) müssen zusätzlich in den Veröffentlichungsorganen des Vereins mitgeteilt werden (Rundbrief, Vereinsjournal, Internetseite, schwarzes Brett, ). 2. Beachten Sie die Datei-Einlieferungsfrist für SEPA-Basis-Lastschriften bei Ihrer Bank : Frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit (gilt für den EBICS-Übertragungsstandard mit HBCI ist eine Einreichung früher möglich) Erst- und Einmallastschriften spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit 3. Die erste SEPA-Basis-Lastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, muss als Erstlastschrift gekennzeichnet werden. Im Datensatz der eingereichten SEPA- Lastschriften ist das Datum der Unterschrift des Zahlers bzw. das Datum der Unterrichtung des Zahlers über die Umdeutung anzugeben. 4. Aufbewahrung der Original-Mandate: Die Aufbewahrungsfrist beträgt 14 Monate nach dem letzten Einzug. (Ende der technischen Abwicklungsfrist für die Rückgabe von unautorisierten Lastschriften). Darüber hinaus sind die nationalen Aufbewahrungsfristen (z. B. gemäß HGB) zu beachten. 5. Gültigkeit der Lastschrift-Mandate: Die 36-Monatsfrist beginnt mit dem ersten SEPA-Einzug. Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten nach letztem Einzug nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mandat nicht mehr gültig. Die 36-Monatsfrist wird durch Mandatsänderungen nicht unterbrochen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Kundenberater.