- 3 - NIEDERSCHRIFT. über die. 05. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses



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Transkript:

- 3 - Lfd. Nr. 041 TOP 1 Besichtigung der Anlage Dominik Reinig, Leiter der Müllentsorgung und des Stoffstrommanagements am Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt (GKS) führt die Anwesenden durch die Anlage. ohne

- 4 - Lfd. Nr. 042 TOP 2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper gibt folgende Beschlüsse bekannt: 1. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Kreisstraßen SW 49/50 Landkreisgrenze OD SChönaich werden an den mindestnehmenden Bieter Glöckle Hoch- und Tiefbau GmbH, Schweinfurt, zum Angebotspreis von 974.358,67 (Anteil Landkreis Schweinfurt 808.032,31 ) vergeben. 2. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Kreisstraße SW 17 Schwanfeld Wipfeld werden an den mindestnehmenden Bieter Rädlinger Straßen- und Tiefbau GmbH, Selbitz, zum Angebotspreis von 804.055,29 (Anteil Landkreis Schweinfurt 773.428,95 ) vergeben. 3. Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss des dargelegten Kooperationsvertrages (zwischen dem Landkreis Schweinfurt und der AES GmbH) zu. ohne

- 5 - Lfd. Nr. 043 TOP 3 Amt für Soziales; Fortführung der Fachstelle für pflegende Angehörige ab 2015 Thomas Birkenbach, Leiter der Abteilung Soziales und Gesundheit, trägt den vor. Das Diakonische Werk Schweinfurt hat mit Schreiben vom 03.06.2014 auf das Auslaufen der Vereinbarung die Fachstelle für pflegende Angehörige am 31.12.2014 betreffend hingewiesen und um ein die Fortführung betreffendes Gespräch gebeten. Die Fachstelle für pflegende Angehörige in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes mit Sitz in Sennfeld wurde mit des Kreisausschusses vom 29.10.2007 für zunächst drei Jahre geschaffen. Arbeitsbeginn war der 01.01.2009. Das Projekt wurde dann mit des Kreisausschusses vom 19.09.2011 für die Jahre 2012 bis 2014 verlängert. Es handelt sich hierbei um ein niederschwelliges Beratungs- und Hilfsangebot, das u. a. psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige leistet (2013: 1.271 Beratungen telefonisch, in der Beratungsstelle und zuhause für 808 Klienten), Angehörigenschulungen durchführt, Angehörigen- und Betreuungsgruppen (derzeit Schwebheim, Sennfeld, Dittelbrunn, Gochsheim) insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen sowie ehrenamtliche Helferkreise ins Leben ruft und begleitet. Daneben erfolgt Öffentlichkeitsarbeit z. B. in Form von Vorträgen. Zudem ist die Fachstelle an einem Wochentag im Pflegestützpunkt vertreten und erweitert dort das Beratungsangebot. Es handelt sich um eine Stelle im Umfang von 30 Stunden/Woche besetzt mit einer Fachkraft (Sozialpädagoge/in bzw. vergleichbare Profession derzeit Frau Marienfeld, Pflegewirtin). Finanziert wird die Stelle aus Mitteln des Freistaates Bayern im Rahmen der Förderrichtlinien des Bayerischen Netzwerks Pflege (rund 14.000,00 ), einem Zuschuss des Landkreises Schweinfurt (seit 2012 auf vertraglicher Grundlage 2014: 13.047,51, dynamisiert hinsicht-

- 6 - lich der TVöD-Lohnerhöhungen Entgeltgruppe 9 Stufe 6) sowie Eigenmitteln des Diakonischen Werkes Schweinfurt (2013: 9.442,00, Plan 2014: 14.343,00 ). Die Arbeit der Fachstelle hat sich letzten Jahre sehr gut bewährt. Sie stellt eine wichtige Informationsquelle und Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dar. Zudem stellt sie einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts und des darin enthaltenen Grundsatzes ambulant vor stationär dar, da dadurch Angehörige in ihrer Fähigkeit und Bereitschaft zur häuslichen Pflege unterstützt werden. Die Vereinbarung mit dem Träger sollte daher aus Sicht der Verwaltung für weitere drei Jahre fortgesetzt werden. Der Vertragsentwurf wurde den Ausschussmitgliedern mit der Sitzungsladung übersandt. Er ist in der Anlage dieses Protokolls abgedruckt. Thomas Birkenbach, Leiter der Abteilung Soziales und Gesundheit, geht auf folgende vertragliche Änderungen ein: - 3 Leistung der Fachstelle Abs. 1:..trägerübergreifend und neutral - 5 Kommunale Förderung Abs. 1 und 2: 13.047,51 mit einer jährlichen Anpassung entsprechend des Tarifabschlusses in der Entgeltgruppe 9 Stufe 6 - neu 8 Neutralitätsklausel - neu 9 Publizitätspflicht - 10 Geltungsdauer Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 Der Kreisausschuss beschließt auf der Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfes die Fortführung der Fachstelle für pflegende Angehörige für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2017. Der ergeht einstimmig.

- 7 - Lfd. Nr. 044 TOP 4 Amt für Soziales; Anpassung der Richtwerte für die Heizkosten ab 2015 Werner Kaffer, Leiter des Amtes für Soziales, stellt dem Gremium den vor. Er erläutert, dass Heizungskosten ein Teil des notwendigen Lebensunterhalts i. S. d. 27a i. V. m. 35 Abs. 1 SGB XII bzw. 22 Abs. 1 SGB II sind und ein Rechtsanspruch auf eine angemessene Versorgung besteht. Die am 08.09.2014 durchgeführte Preisermittlung ergab im Vergleich zum Vorjahr niedrigere durchschnittliche Kosten für Heizöl. Die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt, aber vor allen die militärischen Krisengebiete erlauben derzeit keine gesicherten Prognosen zur Entwicklung der Energiepreise. Bei der Bemessung der Richtwerte ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der bundesweit aktuell gültige Heizspiegel im Blick zu behalten. Es ist Aufgabe des Landkreises Schweinfurt den notwendigen Bedarf sicherzustellen. Dies kann wie in diesem Jahr bei sinkenden Energiepreisen auch einmal zu einer Reduzierung der monatlichen Richtwerte für die Heizkosten führen. Der Landkreis Schweinfurt sollte deshalb seine aktuellen Richtwerte für die Heizkosten entsprechend den geringen Energiekosten nach unten korrigieren. Für den Fall, dass die Richtwerte im Einzelfall nicht ausreichend sein sollten, besteht seit Jahren die Möglichkeit individuell die Werte um bis zu 30 % anzuheben. Beim Erdgas hingegen hat sich kein merkbarer Preisanstieg eingestellt, so dass hier keine Sonderregelung mehr notwendig ist. Hinweise zur Ermittlungsmethode: - basierend auf einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 722 l (Heizöl) bzw. 7.220 kwh (Gas) im Jahr für einen Einpersonenhaushalt (der Heizölwert ist aus einer Techem-Studie zum Heizölverbrauch 2011; dabei wurde nicht die niedrigsten Werte herangezogen sondern der Durchschnitt aus dem untersten Viertel gebildet; dieser Wert wird mit Daten aus dem CO 2 Heizatlas der Firma co2online

- 8 - GmbH aus 2013 für Landkreise in Franken verglichen. Die Werte dieser Firma werden immer wieder vom Bundessozialgericht bei seinen Entscheidungen herangezogen.) - Brennstoffkosten zzgl. 26 % als Betriebskostenpauschale (z. B. für Ablesekosten, Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten etc.) - für Härtefälle gelten bereits seit 2006 Einzelfallregelungen (Erhöhung des Grundbetrages bis zu 30 %, wenn z. B. Säuglinge Kranke im Haushalt leben oder auch wegen schlechter Isolierung der Wohnung, veralteter Heizanlage oder auch der Lage des Hauses ein höherer Verbrauch nachgewiesen wird.) Neue Richtwerte für die Heizkosten ab dem 01.01.2015: neuer Jahresbetrag mtl. Satz Differenz zum Vorjahr aktuelle Sätze 1 Personenhaushalt 780,00 65,00-3,33 68,33 2 Personenhaushalt 924,00 77,43-3,97 81,40 3 Personenhaushalt 1.068,00 89,86-4,61 94,47 4 Personenhaushalt 1.212,00 102,29-5,24 107,53 5 Personenhaushalt 1.356,00 114,72-5,88 120,60 Für jede weitere Person 144,00 12,43-0,64 13,07 Vorschlag der Verwaltung: Die neuen Richtwerte gelten ab dem 01.01.2015. Der Termin ist gekoppelt an die Neubemessung der Regelbedarfe zum 01.01.2015; eine Neuverbescheidung der Leistungsfälle ist schon wegen den neuen Regelbedarfen notwendig und damit entsteht wegen der Anpassung der Richtwerte für die Heizkosten keine erhebliche Zusatzbelastung für die Verwaltung. Der Landkreis Schweinfurt setzt die Richtwerte für die Heizkosten im SGB XII und SGB II (Jobcenter) mit Wirkung ab dem 01.01.2015 auf die heute besprochenen Werte fest. Der ergeht einstimmig.

- 9 - Lfd. Nr. 045 TOP 5 Abfallwirtschaft; Jahresbericht 2013 Thomas Fackelmann, Leiter des Sachgebietes Abfallwirtschaft, stellt den Jahresbericht 2013 der Abfallwirtschaft mit Hilfe der im Anhang abgedruckten Präsentation vor. ohne

- 10 - Lfd. Nr. 046 TOP 6 Hauptverwaltung; Generalsanierung der Schublade des Celtis-Gymnasiums in Schweinfurt Projektleiterin der Generalsanierung der Schublade des Celtis-Gymnasiums in Schweinfurt, Annette Schiemann, trägt den mittels der im Anhang abgedruckten Präsentation vor. - Die Schublade am Celtis-Gymnasium wird einer Generalsanierung unterzogen. - Mit der Planung werden beauftragt: das Planungsbüro Architekturbüro Holger Philipp, das Ingenieurbüro Geyer Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung, das Ingenieurbüro Bopp Elektroplanung, Schlicht-Lamprecht-Architekten Fassadenplanung und Außenanlagen, sowie das Ingenieurbüro Joachim Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1 9 - Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme in dem sich aus der Kostenschätzung und Sicherheitsaufschlages ergebenden Umfang von 2.760.000,00, brutto abzuwickeln und die bestehenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Die Höhe des Budgets wird nach Vorlage der Kostenberechnung festgesetzt. - Die Verwaltung wird ermächtigt auch bei Auftragswerten über 75.000,00 die Leistungen entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Der ergeht einstimmig.

- 11 - Lfd. Nr. 047 TOP 7 Hauptverwaltung; Sanierung der Freisportanlage an der Ludwig-Derleth-Realschule in Gerolzhofen Annette Schiemann, Leiterin des Projektes Sanierung der Freisportanlage an der Ludwig- Derleth-Realschule in Gerolzhofen, trägt den vor. Sie verwendet hierzu die im Anhang abgedruckte Präsentation. - Die Freisportanlagen am Schulzentrum Gerolzhofen werden einer Generalsanierung unterzogen. - Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme in dem sich aus der Kostenberechnung ergebenden Kostenrahmen von 395.000,00 abzuwickeln und die bestehenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung wird ermächtigt, auch bei Auftragswerten über 75.000,00 die Leistungen entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Der ergeht einstimmig.

- 12 - Lfd. Nr. 048 TOP 8 Finanzverwaltung; Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Verschmelzungsverträge und Personalüberleitungsverträge Wolfgang Schraut, Leiter der Stabstelle Finanzverwaltung, trägt den mittels der im Anhang befindlichen Präsentation vor. Außerdem bezieht er sich bei seinen Ausführungen auf die im Anhang abgedruckten Vertragsentwürfe. - Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Töpper zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck GmbH den vorgelegten Verschmelzungsverträgen mit der Kreisalten-und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs GmbH und der Kreisalten-und Pflegeheim Werneck Service GmbH zuzustimmen. - Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Töpper zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs GmbH dem vorgelegten Verschmelzungsvertrag mit der Kreisalten-und Pflegeheim Werneck GmbH zuzustimmen und die Geschäftsführerin für den Abschluss des Verschmelzungsvertrages von den Beschränkungen des 181 BGB zu befreien. - Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Abschluss der vorgelegten Personalüberleitungsverträge für die Beschäftigten der Kreisalte- und Pflegeheim Werneck gemeinnützigen Betriebs GmbH und die Beschäftigten der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Service GmbH zuzustimmen. Der ergeht einstimmig.

- 13 - Lfd. Nr. 049 TOP 9 Finanzverwaltung; Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreisalten- und Pflegeheim gemeinnützige Betriebs GmbH Kreiskämmerer Wolfgang Schraut trägt den wie folgt vor: Im Zuge der geplanten Verschmelzung der bisherigen Kreisalten- und Pflegeheim gemeinnützige Betriebs GmbH auf die neue Kreisalten- und Pflegeheim GmbH ist ein Verschmelzungsvertrag zu unterzeichnen. Frau Falkenstein ist Geschäftsführerin von beiden GmbHs. Zum wirksamen Abschluss des Verschmelzungsvertrages muss eine Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erfolgen. Hierzu ist nach herrschender Meinung auch eine Grundlage im Gesellschaftsvertrag der GmbH erforderlich. Eine solche ist im Gesellschaftsvertrag der Kreisalten- und Pflegeheim gemeinnützige Betriebs GmbH nicht vorhanden und soll deshalb ergänzt werden. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Töpper zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs-GmbH folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beschließen: In 9 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Durch der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer generell oder im Einzelfall oder für bestimmte Arten von Geschäften Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilt werden. Der ergeht einstimmig.

- 14 - Lfd. Nr. 050 TOP 10 Antrag des Bezirksfeuerwehrverbandes Unterfranken auf anteilige Beteiligung des Landkreises Schweinfurt an den Verfahrenskosten für die Sammelbeschaffung der Digitalfunkgeräte der Feuerwehren Dr. Hennig Juntunen, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, trägt den wie folgt vor: Der Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken hat im Auftrag der Gemeinden und Landkreise in Unterfranken eine Sammelausschreibung von Digitalfunkgeräten für die unterfränkischen Kommunen durchgeführt, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits einheitliche Digitalfunkgeräte für alle Feuerwehren zu erhalten. Die erste Ausschreibung wurde in zwei Instanzen angefochten (Vergabekammer bei der Regierung von Mittelfranken und Oberlandesgericht München) und letztlich vom Oberlandesgericht München aufgehoben. Durch diese Gerichtsverfahren wurden Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten von ca. 24.500,00 verursacht. Der Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken bittet in seinem Schreiben vom 28.07.2014 nunmehr um anteilige Erstattung der bisher für die Ausschreibung entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von 2.185,00. Der Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken handelt bei der Durchführung der Sammelausschreibung für die Digitalfunkgeräte für die unterfränkischen Gemeinden und Landkreise. Soweit nicht bereits dadurch eine rechtliche Verpflichtung bestehen sollte, wäre es zumindest unbillig, die dem Bezirksfeuerwehrverband im Rahmen der Sammelausschreibung entstandenen Kosten nicht zu erstatten. Angesichts des geringen Betrages von 2.185,00 und des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine Umlegung dieser Verfahrenskosten auf die Gemeinden abgesehen werden.

- 15 - Dem Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken werden die für die Ausschreibung der Digitalfunkgeräte angefallenen Verfahrenskosten anteilig in Höhe von 2.185,00 erstattet. Eine anteilige Umlage dieses Betrages auf die Gemeinden erfolgt nicht. Der ergeht einstimmig.

- 16 - Lfd. Nr. -- TOP 11 Verschiedenes -- ohne

- 17 - Da keine Bekanntgabe über dringliche Anordnungen oder die Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte durch den Landrat anstelle des Kreisausschusses vorzunehmen sind, schließt der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, die öffentliche Sitzung.