Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum eine Utopie? Jan Eiken, B. A. Ref. 22 Immissionsschutz und nachhaltige Mobilität 1. Dezember 2014
Inhalt 1. Aktuelle Situation in Bremen und Bremerhaven 2. Lärmaktionsplanung, ist das neu? 3. Grundlagen 4. Lärmaktionsplanung in Bremen und Bremerhaven 5. Zukünftige Herausforderungen
1. Aktuelle Situation in Bremen und Bremerhaven Seit 2002 werden Sanierungsmaßnahmen des Bundes in Bremen und Bremerhaven umgesetzt. Große Entlastungen erreicht! Bisheriges Sanierungsziel des Bundes: 70/60 db(a) tags/nachts Alle Maßnahmen unter Berücksichtigung des Schienenbonus! Ergebnisbewertung aus kommunaler Sicht im Sinne der Lärmaktionsplanung: zu Geringe Entlastung und lückenhafte Sanierung
1. Aktuelle Situation Bremen nachts Pegelbereich db(a) 1. Stufe 2. Stufe Differenz 45 < L night 50 89 500 89 920 + 420 50 < L night 55 62 600 66 940 + 4 340 55 < L night 60 20 810 23 140 + 2 330 60 < L night 65 5 330 5 780 + 450 65 < L night 70 1 890 1 820-70 L night > 70 970 830-140 Gesamt: 181 100 188 430 + 7 330
1. Aktuelle Situation Bremerhaven nachts Pegelbereich db(a) 1. Stufe 2. Stufe Differenz 45 < L night 50 16 380 24 560 + 8 180 50 < L night 55 8 710 15 430 + 6 720 55 < L night 60 3 720 6 100 + 2 338 60 < L night 65 1 210 1 900 + 690 65 < L night 70 540 280-260 L night > 70 170 70-100 Gesamt: 30 730 48 340 + 17 610
1. Aktuelle Situation in Bremen und Bremerhaven Bewertung der Statistiken 1. Positiv: Abnahme in den oberen Pegelklassen 2. Negativ: Höherer Anstieg oberhalb 55 db(a) als Abnahme in den oberen Pegelklassen 3. Gründe für statistisch gestiegene Belastungen: - Anstieg der Lärmemissionen - Größeres kartiertes Gebiet - Wachstum / Wanderung? - Vergleichbarkeit 1. Stufe und 2. Stufe? Es sind weitere Auswertungen nötig, um die neuen Statistiken richtig deuten zu können. 1. Stufe 2. Stufe Quelle: Lärmkarten Eisenbahn-Bundesamt Spiegeln die aktualisierten Lärmkarten die aktuelle Situation wieder?
2. Lärmaktionsplanung ist das neu? Lärm ist im Vergleich zu anderen Umweltthemen noch ein recht junges Thema. Lärmaktionspläne werden seit 2008 von den Gemeinden aufgestellt. Bereits am 18. Juli 2002 trat die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft. 1. Stufe: 2008 2. Stufe: 2013 Fortschreibung: Alle 5 Jahre oder bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation Ab 1.1.2015 Änderung der Zuständigkeiten ( ) ab dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit.
3. Lärmaktionsplanung Grundlagen Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Artikel 1 - Ziele: Allgemein: Umgebungslärm verhindern, vorbeugen und mindern Lärmaktionspläne: ( ) Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist. Lärmaktionspläne Bremen und Bremerhaven - Ziele: Ziel der Lärmminderungsplanung in der Stadt Bremen ist eine Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen. Schaffung einer möglichst geringen Lärmbetroffenheit in Bremerhaven
3. Lärmaktionsplanung Grundlagen Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen Ballungsraum: > 100 000 Einwohner Bremen und Bremerhaven sind Ballungsräume. Bremen und Bremerhaven sind Kommunen und somit selbst für die Lärmaktionsplanung zuständig. ( 47e Abs. 1 BImSchG) Neu: Das Eisenbahn-Bundesamt wirkt bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen in Ballungsräumen mit. ( 47e Abs. 4 BImSchG) Basis: Lärmkarten des Bundes (ohne Lärmkarten keine Lärmaktionsplanung) Auslöseschwelle: 65/55 db(a) tags 24h /nachts
3. Lärmaktionsplanung Grundlagen Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen Welche Möglichkeiten hat ein Ballungsraum, Maßnahmen an Eisenbahnen des Bundes zu planen und umzusetzen? Empfehlungen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (18.06.2012): Bei DB AG und Privatbahnen kann eine Kommune in der Regel nur Einfluss in Verbindung mit dem Bundesland bei der Bestellung von Fahrleistung für den Regionalverkehr nehmen, indem Qualitätsstandards eingefordert (z. B. Anforderungen von Lärmstandards an Fahrzeuge) oder Finanzierungsmittel für Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) und Unterhalt bereitgestellt werden. Maßnahmen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, werden die Bahnen kaum übernehmen. Ist eine effektive Lärmaktionsplanung also eine Utopie?
4. Lärmaktionsplanung in Bremen Eingereichte Vorschläge - Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Bau von Lärmschutzwänden / -wällen ca. 6,2 km = 20 25 Mio. Euro 2. Geschwindigkeitsbeschränkungen 3. Mehr modernes rollendes Material (auch Umrüstung Güterwagen) 4. Brückenentdröhnungen 5. Fahrverbot nachts für laute Güterzüge 6. örtliche Verlagerung des Güterverkehrs 7. zeitliche Verlagerung des Güterverkehrs 8. Sonstige
4. Lärmaktionsplanung in Bremen Theoretisch Umsetzbar: 1. Bau von Lärmschutzwänden / -wällen ca. 6,2 km = 20 25 Mio. Euro 2. Geschwindigkeitsbeschränkungen. 3. Mehr modernes rollendes Material (auch Umrüstung Güterwagen) 4. Brückenentdröhnungen 5. Fahrverbot nachts für laute Güterzüge 6. örtliche Verlagerung des Güterverkehrs 7. zeitliche Verlagerung des Güterverkehrs 8. Sonstige
4. Lärmaktionsplanung in Bremen Theoretisch Umsetzbar 1. Bau von Lärmschutzwänden / -wällen ca. 6,2 km = 20 25 Mio. Euro 2. Geschwindigkeitsbeschränkungen. 3. Mehr modernes rollendes Material (auch Umrüstung Güterwagen) 4. Brückenentdröhnungen 5. Fahrverbot nachts für laute Güterzüge 6. örtliche Verlagerung des Güterverkehrs 7. zeitliche Verlagerung des Güterverkehrs 8. Sonstige
4. Lärmaktionsplanung in Bremerhaven Kommunales Lärmsanierungsprogramm Bremerhaven Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.3.2013 Zielsetzung: lückenloser, gleichmäßiger und gerechter Schutz für alle Betroffenen Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens 600 000 Euro pro Jahr
4. Lärmaktionsplanung in Bremen und Bremerhaven Weitere Maßnahmen: Förderung passiver Maßnahmen Berücksichtigung der Lärmbelastung in der Raumordnung (B-Pläne) Berücksichtigung der Lärmbelastung bei der Bestellung SPNV-Leistungen Einflussnahme auf Landes- und Bundesebene
Fachgespräch Lärmmonitoring 4. Lärmaktionsplanung in Bremen und Bremerhaven Zusammenfassung: Lärmaktionsplanung ist möglich! Aber:. Effektivität der Maßnahmen begrenzt Überwiegend langfristige Maßnahmen planbar Keine Eingriffsrechte der Kommunen Hoher Finanzierungsbedarf
Fachgespräch Lärmmonitoring 5. Zukünftige Herausforderungen 1. Güterverkehr auf der Schiene wird zunehmen. 2. Steigender Handlungsdruck - Aufstellung funktionierender Lärmaktionspläne in Bremen und Bremerhaven 3. Wahrnehmung der neu zugeschnittenen Aufgaben (Ab 1.1.2015) (Eisenbahn-Bundesamt Deutsche Bahn) 4. Verschiebung der Handlungsebene in Bremen und Bremerhaven (Abschluss von Sanierungsmaßnahmen des Bundes) 5. Verbesserung der Zusammenarbeit (Bund Bahn Länder - Kommunen) (Verknüpfung von Lärmaktionsplänen mit Landes- und Bundesprogrammen) 6. Bereitstellen benötigter Ressourcen (viele Maßnahmen scheitern an einer ungesicherten Finanzierung) 7. Aufbau eines qualifizierten Lärmmonitorings als Ergänzung zur Lärmkartierung
Fachgespräch Lärmmonitoring 5. Zukünftige Herausforderungen Vielen Dank! Jan Eiken, B. A. Ref. 22 Immissionsschutz und nachhaltige Mobilität bahnlaerm@umwelt.bremen.de