IVorlage Nr. 1112/2012

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Transkript:

STADT WIESLOCH Fachbereich 51 Stadtentwicklung, Baurecht FG 5.11 I Harald Schneider Tel.: 84-283 IVorlage Nr. 1112/2012 1Aktenzeichen: 1613.5803 Tagesordnungspunkt: Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; Anhörung gemäß 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) Rheinland Pfalz Beratungsfolge: Ausschuss für Technik und Umwelt Ortschaftsrat Schatthausen Ortschaftsrat Baiertal Gemeinderat Vorangegangene Beratungen: 11.07.2012 16.07.2012 17.07.2012 25.07.2012 nichtöffentlich öffentlich öffentlich öffentlich Vorschlag der Verwaltung: Die Stadt Wiesloch gibt eine Stellungnahme zur Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar entsprechend Ziff. 2 der Vorlage ab. Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung: DJa In Form von: D Pressemitteilung D Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) D Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen D Info-Veranstaltung D Bürgerbeteiligung durch: DNein Begründung: IFinanzierung: Seite 1

IBegründung: Im Rahmen der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020 hat die Stadt Wiesloch die Möglichkeit, während der vom 11.06. bis 20.08.2012 dauernden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf eine Stellungnahme abzugeben. 1. Erläuterung des Planentwurfs Der Regionalplan trifft grundsätzlich folgende Festlegungen mit unterschiedlicher Wirkung: Ziele der Regionalplanung (Z) als verbindliche Vorgaben; öffentliche Stellen haben die Ziele bei ihren Planungen zu beachten; Bauleitpläne sind den Ziele anzupassen; Grundsätze der Regionalplanung (G) in Form von allgemeinen Aussagen als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Nachfolgend sind die für die Stadt Wiesloch wesentlichen Festlegungen des Entwurfs sowie die maßgeblichen Änderungen gegenüber dem Regionalplan Unterer Neckar 1994 einschließlich dessen Teilfortschreibungen zusammenfassend dargestellt: 1.1-1.3 Raumkategorien, Zentrale Orte, Entwicklungsachsen Festlegung als Mittelzentrum (Z 1.2.3.2) im hochverdichteten Kernraum (G) an der Entwicklungsachse (Darmstadt) - Bensheim - Heppenheim - Weinheim - Heidelberg - WalldorflWiesloch - (Karlsruhe): Das Doppelzentrum WalldorflWiesloch nimmt seine Aufgaben gemeinsam wahr. Zentralörtliche Einrichtungen sind untereinander abzustimmen. 1.4 Wohnbauflächen Zusätzliche Wohnbauflächen (Z 1.4.1.2): Flächensparende Siedlungskonzeptionen; Anknüpfung unmittelbar an die bestehende Siedlungsstruktur; vorrangig in ÖPNV-Nähe Vorrang der Innenentwicklung (Z 1.4.1.4) Festlegung als Siedlungsbereich Wohnen (Z 1.4.2.2): Ausweisung von Wohnbauflächen für den Bedarf aus Eigenentwicklung und Wanderungsgewinnen Wohnbauflächenbedarf (G 1.4.2.3-1.4.2.5): Als Orientierungswert für die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen auf Ebene der Flächennutzungsplanung (FNP) wurde im Planentwurf auf der Grundlage einer Bevölkerungsprognose der "Wohnbauflächenbedarf 2007-2020" für die einzelnen Gemeinden ermittelt. Eine Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen durch die Kommunen auf der Ebene des FNP ist nur zulässig, wenn ein entsprechendes Wohnbauflächendefizit nach der "Wohnbauflächenbilanz Rhein-Neckar 2020" nachgewiesen wird. Für die Mehrzahl der Kommunen ist jedoch ein Wohnbauflächenüberhang vorhanden. Dies hat zur Folge, dass im Planungszeitraum im Grunde nur auf die bereits im FNP ausgewiesenen Flächen und auf bestehende Innenentwicklungspotenziale zurückgegriffen werden kann. Für Wiesloch wurde ein Wohnbauflächenbedarf von 19 ha ermittelt, dem ein Potenzial von 41 ha gegenübergestellt wurde (= Überhang). Dieses zum Jahr 2010 ermittelte Potenzial umfasst im FNP dargestellte, jedoch noch unbebaute Flächen sowie aktivierbare Innenentwicklungspotenziale ab einer Flächengröße von 5.000 m 2 Siedlungsdichtewerte (G 1.4.2.6): 80 Einwohner/ha im hochverdichteten Kernraum 1.5 Gewerbliche Bauflächen Festlegung als Siedlungsbereich Gewerbe (= regionaler Gewerbeschwerpunkt) (Z 1.5.2.2): Vorrangig Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhandener Betriebe; Vorhalten angemessener Flächenreserven für ergänzende gewerbliche Neuansiedlungen 1.7 Einzelhandelsgroßprojekte Einzelhandelsgroßprojekte sind nur in den "Zentralörtlichen Standortbereichen für Einzelhandelsgroßprojekte" zulässig (Z 1.7.3.1): Die bislang im Regionalplan 1994 getroffene Festlegung des "zentralörtlichen Standortbereichs" mit dem darin enthaltenen "Ver- Seite 2

sorgungskern" wird jetzt als "Zentralörtlicher Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte" zusammengefasst. Die räumliche Abgrenzung ist nahezu unverändert. Ergänzungsstandorte für Einzelhandelhandelsgroßprojekte mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten (Z 1.7.3.2): Bereich Bahnhof Wiesloch-Walldorf. Die räumliche Abgrenzung ist unverändert. Bestandsschutz für großflächige Einzelhandelsbetriebe außerhalb der "Zentralörtlichen Standortbereiche" und der "Ergänzungsstandorte" (Z 1.7.4.2): Gilt in Wiesloch für den Bereich Baumarkt, Am Schwimmbad (nicht mehr in der Raumnutzungskarte dargestellt). 2.1 Regionale Grünzüge / Grünzäsuren Regionale Grünzüge (Z 2.1.1): Großräumiges Freiraumsystem; i. d. R. darf nicht gesiedelt werden; ausnahmsweise Einzel- bzw. Infrastrukturvorhaben zulässig. Änderungen: - Rücknahme um den Bereich "Sauberg" in Baiertal - Ergänzung um die Bereiche "Gänsberg", "ehemalige Tongrube Dämmei" und "Rottstücker/Linsengrund" westlich Baiertal Grünzäsuren (Z 2.1.2): Verbindungen örtlicher Grünbereiche mit Regionalen Grünzügen; Verhinderung bandartiger Siedlungsentwicklung; i. d. R. darf nicht gesiedelt werden; Vorhaben i. S. d. 29 BauGB sind unzulässig. Änderungen: - Ergänzung um die Bereiche "nördlich und westlich PZN-Gelände bis Heidelberger Straße" und "Keitelberg" südlich Wiesloch 2.2 Schutz und Sicherung von Freiraumressourcen Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Z 2.2.1.2) - Änderungen: - Rücknahme um den Bereich "Dämmelwald" (stattdessen Festlegung als Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft, siehe 2.3), - Ergänzung um die Bereiche "nördlich und westlich PZN-Gelände bis Heidelberger Straße", "Eisbuckel/Rohräcker/Eichteich" westlich Baiertal, "Maisbachtal", "Forlenwald/ Maurer Feld" nordöstlich Schatthausen und "östlich Baiertal bis südöstlich Schatthausen" - Rücknahme des Bereichs "Gauangelbachtal" südlich Baiertal 2.3 Land- und Forstwirtschaft Vorranggebiete für die Landwirtschaft (Z 2.3.1.2) - Änderungen: - Ergänzung um die Bereiche "östlich Altwiesloch" und "Rottstücker/Linsengrund" westlich Baiertal Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft (Z 2.3.2.2) - Änderungen: - Ergänzung um die Bereiche "Dämmelwald" und "Unterer Wald / Hochholz" 2.4 Rohstoffsicherung Vorranggebiete für den Rohstoffabbau (Z 2.4.2.1) - Änderungen: - "Ehemalige Tongrube Dämmei" (RNK-VRG20) deutlich in Richtung Süden erweitert 3.1 Verkehrswesen Südumgehung Wiesloch im Plan nachrichtlich dargestellt (entspricht dem Beschluss des Gemeinderats vom 25.01.2012, die Ortsumgehung im GVP zu belassen) 4-streifiger Ausbau der L 723 ist im Planentwurf nachrichtlich enthalten 3.2 Energie (hier: Windenergie) Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung (Z 3.2.4.3): Vor dem Hintergrund der Energiewende und der geänderten landesrechtlichen Vorgaben wurden im Planentwurf 58 Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung ausgewiesen. Die bisher geltende regionsweite Ausschlusswirkung außerhalb der Vorranggebiete entfällt, d.h. künftig können Windkraftanlagen auch außerhalb von Vorranggebieten errichtet werden, sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen des 35 Baugesetzbuchs gegeben sind und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Für die Gemarkung Wiesloch sind keine Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt. Außerhalb der Vorranggebiete soll die Steuerung der Windenergienutzung durch die Kommunen auf der Ebene des FNP erfolgen (G 3.2.4.4). Dabei sollen die Anlagen an Seite 3

geeigneten Standorten konzentriert werden, wobei vorrangig restriktionsfreie Gebiete als Suchräume in Frage kommen. Als Restriktionsgebiete (G 3.2.4.5) sind Bereiche festgelegt, die sich nicht für die Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen eignen (Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Anwohnerschutz). 2. Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar Die Verwaltung empfiehlt, nachfolgende Stellungnahme abzugeben: Wohnbauflächenpotenzial: Bei der Ermittlung des Flächenpotenzials wurde das Gebiet "Äußere Heide" (2. + 3. BA) mit 33,3 ha berechnet, obwohl die Bruttoflächen der Baufelder nur 14,8 ha betragen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen sind abzuziehen. Es wird gefordert, das in Ansatz gebrachte Wohnbauflächenpotenzial i. H. v. 41 ha um 19 ha auf 22 ha zu reduzieren. Fläche "westlich PZN und Heidelberger Straße": Es wird gefordert, den Bereich restriktionsfrei zu stellen, d.h. die Grünzäsur und das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege zurückzunehmen, um Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern (s. Anlage 3, Abb. 1). Bereich,Am Schimmbad I Südtangente I Geflügelhof Zimmermann": Es wird gefordert, auf die Grünzäsur und das Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft zu verzichten, um Entwicklungsmöglichkeiten für Sport- und Freizeitnutzungen zu sichern. Die Festlegungen widersprechen größtenteils den bestehenden Nutzungen (s. Anlage 3, Abb. 2). Waldfläche "Hochholz": Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Abgrenzung des Vorranggebiets für Wald und Forstwirtschaft an den Gemarkungsgrenzen und nicht an Waldfunktionen orientiert. Es wird eine einheitliche Festlegung als Vorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft gefordert (s. Anlage 3, Abb. 3). Ehemalige Tongrube Dämme!: Es wird gefordert, den Bereich restriktionsfrei zu stellen, d.h. den Grünzug und das Vorranggebiet für Rohstoffabbau zurückzunehmen. Der Rohstoffabbau ist hier bereits abgeschlossen und Möglichkeiten für Nachfolgenutzungen sollten offen gehalten werden (s. Anlage 3, Abb. 4). Golfanlage "Hohenhardter Hof' (BaiertaI/Schatthausen): Es wird gefordert, auf das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie das Vorranggebiet für Landwirtschaft zu verzichten. Die Festlegungen stehen in Widerspruch zum rechtskräftigen Bebauungsplan und zur bestehenden Nutzung (s. Anlage 3, Abb. 5). Fläche "Dammwiesen" (Schatthausen): Es wird gefordert, das Vorranggebiet für Landwirtschaft zurückzunehmen. Die Festlegung steht im Widerspruch zur Darstellung im FNP als geplante Wohnbaufläche (s. Anlage 3, Abb.6). 3. Weiteres Vorgehen i. S. Windenergie Die Notwendigkeit der im Planentwurf empfohlenen Steuerung der Windenergieanlagen auf kommunaler Ebene wird von der Verwaltung geprüft. Ggf. wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" für die Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch Dielheim vorbereitet. Anlagen: Hinweis: 1. Ausschnitt Raumnutzungskarte (M 1:75.000) 2. Legende zur Raumnutzungskarte 3. Ausschnitte Raumnutzungskarte mit Einträgen (unmaßstäblich vergrößert) Sämtliche Unterlagen des Entwurfs "Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar" sind im Internet unter www.vrrn.de einsehbar. Sachbearbeitende Fachgruppe: 5.11 Handzeichen: 1$ Datum: 02.07.12 Zustimmung BM/Gleichstellungsstelle: Handzeichen: Datum: Zustimmung OB: Handzeichen:!ill Datum: J,.AR Seite 4

Vorlage Nr. 112/2012 Anlage 1

Regionale Siedlungsstruktur Regionale Infrastruktur Siedlungsbereich Wohnen, Gemeinde oder Gemeindeteil (Z) o Siedlungsbereich Gewerbe, Gemeinde oder Gemeindeteil (Z) 1111111 Yorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Logistik (Z) Zentralörtlicher Standortbereich für Einzelhandelsgroßprojekte (Z) mm Ergänzungsstandort für Einzelhandelsgroßprojekte (Z) (PS 1.4.2.2) (PS 1.5.2.2) (PS 1.5.2.3) (PS 1.7.3.1) (PS 1.7.3.2) Verkehrsinfrastruktur 11111111,1U1 Untersuchungskorridor zur Trassenfestlegung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar (Z) Freihaltetrasse für den Schienenverkehr (Neubau) (Z) Freihaltetrasse für den Schienenverkehr (Ausbau) (Z) Freihaltetrasse für den Schienenverkehr (Sicherung) (2) (PS 3.1.3.2) (PS 3.1.3.5) (PS 3.1.3.5) (PS 3.1.3.5) nachrichflieh Bestand Planung Siedlungsfläche Wohnen (N) Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe (N) Sonderfläche Bund (N) nachrichtiich Bestand Planung = C C C Großräumige Schienenverbindung (N) /'l. [J I Ausbaumaßnahme (N) = Überregionale Schienenverbindung (N) Regionale Freiraumstruktur 1III 1II1111 /'///. '////- Regionaler Grünzug (Z) Grünzäsur (Z) Yorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (Z) Yorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (G) Yorranggebiet für den Grundwasserschutz (Z) (PS 2.1.1) (PS 2.1.2) (PS 2.2.1.2) (PS 2.2.1.3) (PS 2.2.3.2) L1 0 -== DIlIl IGIIlJ:l.IC:::::::::=== &I 1:1 a:a Regionale Schienenverbindung (N) Güterverkehrsstrecke (N) Bahnhof/Haltepunkt (N) Großräumige Straßenverbindung (N) Ausbaumaßnahme (N) Überregionale Straßenverbindung (N) Ausbaumaßnahme (N) Yorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz (G) (PS 2.2.3.3) 000 Trasse mit unbestimmtem Yerlauf (N) Technische Infrastruktur Yorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz (Z) Yobehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz (G) (PS 2.2.5.2) (PS 2.2.5.3) o 0 0 Regionale Straßenverbindung (N) Trasse mit unbestimmtem Yerlauf (N) 3g Yorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung (Z) (PS 3.2.4.3) :'''To&.;r lllii Yorranggebiet für den Rohstoffabbau (Z) Yorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung (G) nachrichtlich c:j Landesweiter Biotopverbund Rheinland-Pfalz (N) I Hochwasserrückhaltemaßnahme am Rhein (N) I 8 Yorranggebiet für die Landwirtschaft (Z) Yorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (G) Yorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft (Z) Yorbehaltsgebiet für Wald und Forstwirtschaft (G) Sonstige Wcildfläche, Gehölz (N) Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige Flächen (N) CJ Gewässer (N) (PS 2.3.1.2) (PS 2.3.1.3) (PS 2.3.2.2) (PS 2.3.2.3) (PS 2.4.2.1) (PS 2.4.2.2) 0 Aus-/Neubau von Netzknoten (±) Yerkehrslandeplatz (N) Landebahn (N) s Sonderlandeplatz (N) e Segelflugplatz (N) @ Hafen (N) Fähre (N) nachrichtiich Hochspannungsfreileitung ab 110 ky (N).@ Umspannwerlk (N) Ö Kläranlage (N) &, Abfallbehandlungsanlage (N) &, Deponie (N) Grenzen Regionsgrenze Kreisgrenze Gemeindegrenze.Ḋi ce CD Z >...... -N Il) ce N CD 0 N

Vorlage Nr. 112/2012 Anlage 3 Abb.1 Abb.2 Abb.3 Abb.4 Abb.5 Abb.6