Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1
Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney
Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG EIGENER ENTWICKLUNGEN ABLAUF, BERATUNG PATENTE DRITTER
Überblick Immaterialgüterrechte Patentrecht Markenrecht Designrecht Topologien Sortenschutz Urheberrecht Namensrecht Gewerblicher Rechtsschutz
Überblick Immaterialgüterrechte Patentrecht Markenrecht Designrecht Topologien Sortenschutz Urheberrecht Namensrecht Für neue gewerblich anwendbare Erfindungen werden Erfindungspatente erteilt. CH-PatG Europäische Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt Europ. Patentübereinkommen
Überblick Immaterialgüterrechte Patentrecht Markenrecht Designrecht Topologien Sortenschutz Urheberrecht Namensrecht Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Überblick Immaterialgüterrechte Patentrecht Markenrecht Designrecht Topologien Sortenschutz Urheberrecht Namensrecht Schützt Gestaltungen von Erzeugnissen, die durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind.
Rechtsquellen Patentrecht Nationale Patentgesetze, z.b. das schweizerische Patentgesetz, das deutsche Patentgesetz usw. Staatsverträge Das Europäische Patentübereinkommen EPÜ (derzeit 38 Mitgliedsstaaten) Der internationale Patentzusammenarbeitsvertrag PCT (derzeit 144 Mitgliedsstaaten)
Was kann patentiert werden? Vorrichtungen, Geräte Verfahren, Anwendungen Chemische Stoffe, Mischungen, Wirkstoffe Mikroorganismen, Gensequenzen Nicht patentierbar: Theorien, mathematische Methoden (?) ästhetische Formschöpfungen Computerprogramme (?) chirurgische, therapeutische und diagnostische Verfahren
Anforderungen an die Patentfähigkeit Stand der Technik Neuheit Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Dieser umfasst alles, was vor dem Tag der Anmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. Patentanmeldung Zeit
Anforderungen an die Patentfähigkeit Neuheit Die Erfindung darf der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden sein Erfinderische Tätigkeit Die Erfindung darf dem Fachmann nicht nahegelegt sein Nahegelegt ist was der Fachmann zur Lösung eines Problems im Lichte des Standes der Technik gemacht hätte.
Anforderungen an die Patentfähigkeit Neuheit Die Erfindung darf der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden sein Erfinderische Tätigkeit Die Erfindung darf dem Fachmann nicht nahegelegt sein Nahegelegt ist was der Fachmann zur Lösung eines Problems im Lichte des Standes der Technik gemacht hätte. Ausführbarkeit Die Erfindung muss so beschrieben werden, dass der Fachmann sie ausführen kann
WICHTIGSTE BEFUGNISSE DES PATENTINHABERS DAS PATENT VERSCHAFFT SEINEM INHABER DAS RECHT, ANDEREN ZU VERBIETEN, DIE ERFINDUNG GEWERBSMÄSSIG ZU BENÜTZEN SCHADENERSATZ
Wirkungen des Patents Patentinhaber kann Dritten z.b. verbieten: Herstellung, Import, Lagerung Anbieten Verkauf Nicht verboten werden können i.d.r.: Forschung Aktivitäten im Ausland
Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG EIGENER ENTWICKLUNGEN ABLAUF, BERATUNG PATENTE DRITTER
an invention is born Krug mit zwei Ausgüssen
Wie vorgehen? Erfindung schützen? (Patent- oder Modellschutz, andere Arten von Schutzrechten) Verletzung eines fremden Patents? (Besitzt die Konkurrenz Patente?)
Strategien Erfindung Geheimhalten Patentieren Publizieren + niemand weiss... + keine Kosten kein Schutz Patentierung durch Dritte * ab Publikationsdatum + Schutz + keine Patentierung durch Dritte * alle wissen... Kosten/Zeit + keine Patentierung durch Dritte * - alle wissen - Zeit, ev. Kosten
Wann Patente anmelden? Auf jeden Fall: vor jeder Veröffentlichung (ev. Geheimhaltungsverträge) Marktreife oder Prototyp nicht erforderlich (aber Details sind nützlich) Frühe Anmeldung: frühes Anmeldedatum Späte Anmeldung: man weiss mehr Bestes Vorgehen hängt vom Einzelfall ab. Frühzeitige Diskussion mit Patentanwalt
Anmeldeweg (Beispiel) Stand der Technik Anmeldung CH Anmeldung USA Anmeldung EP A 1 J Zeit
Mitgliedsstaaten des EPÜ Anmeldung zentral für alle Mitgliedsstaaten Erteilung zentral Nach Erteilung Wirkung in jedem Staat wie ein nationales Patent 21
Beispiel 1 Anmeldewege Beispiel 2
Beispiel 3 Anmeldewege
Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG EIGENER ENTWICKLUNGEN ABLAUF, BERATUNG PATENTE DRITTER
Erste Besprechung mit dem Patentanwalt Was wurde erfunden? Alternativen? Was gibt es schon? ( Stand der Technik ) Wo soll hinterlegt werden? Kostenfrage Patentangelegenheiten sind nicht (nur) Chefsache!
Recherchen Neuheitsrecherche: Kann ich meine Entwicklung patentieren? Nach Technologie oder Anmeldern: Was macht die Konkurrenz? (Einmalig oder periodisch)
Weiteres Vorgehen (Hinterlegung) Prüfen des Entwurfs Zeit nutzen! (1 Jahr für Prioritätsanmeldungen) Entwurf der Patentanmeldung ev. Korrektur, Einreichen Anmeldeverfahren
Bestandteile einer Patentanmeldung Beschreibung Patentansprüche Zusammenfassung Zeichnungen
Weiteres Vorgehen (Anmeldeverfahren) Anmelder Patentanwalt Amt erklärt, fragt Patentrechtliches Info, Instruktionen kennt die Technik, entscheidet berät und unterstützt den Anmelder prüft, erteilt
(typisc Kosten 48k 30k Gesamtkosten (kfr) 24k 20k 12k 10k 7k 5k CH 1 2 3 4 Zeit (Jahre) (typische Werte, ohne Jahresgebühren) ( 0 ä de )
Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG EIGENER ENTWICKLUNGEN ABLAUF, BERATUNG PATENTE DRITTER
Neuheitsrecherche Verletzungsrecherche oder: Ein Patent schützt nicht vor einer Patentverletzung 1985: Grundlagenpatent Gefäss mit Ausguss 1999: Krug mit zwei Ausgüssen ist patentfähig, aber verletzt Grundlagenpatent Neuheitsrecherche: Verletzungsrecherche: Was wurde der Öffentlichkeit schon bekannt? Was steht in den Patentansprüchen gültiger Patente?
Patente der Konkurrenz ÜBERWACHUNG NACH PATENTKLASSEN NACH ANMELDERN BEKÄMPFUNG EINSPRUCH NICHTIGKEITSKLAGE KOOPERATION LIZENZIERUNG JOINT VENTURES
Dienste des Patentanwalts Patentanmeldungen: Ausarbeiten, Einreichen, Erteilungsverfahren Patente: Verteidigung, Verwaltung (Jahresgebühren) Gutachten, Streitigkeiten, Beratungen: z.b. Beurteilungen von Patenten und Verletzungen Recherchen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! E. Blum & Co. AG Patentanwälte und Markenanwälte VSP Vorderberg 11 8044 Zürich Tel.: 043 222 56 00 E-Mail: mail@eblum.ch 35