Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des Arbeitgebers 5 3.4. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung 6 3.5. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers 7 4. Details 8 4.1. Automatische Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge nach 2005 8 4.2. Manuelle Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge vor 2005 10 4.3. Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 11 4.4. Mehrere Direktversicherungen gleicher Art erfassen 13 4.5. Lohnarten zur Berechnung der Pauschalsteuer 14 5. Wichtige Informationen 15
Seite 2 1. Ziel Mit der Komforterfassung in der Anwendung LOHN können Direktversicherungen jeglicher Art schnell und bequem abgerechnet werden. 2. Voraussetzung»LOHN Stammdaten Personaldaten Mitarbeiter auswählen Register: Festbezüge «In der Auswahl der Buchungsarten sehen Sie sämtliche Abrechnungsarten zur Direktversicherung. Der Direktversicherungsvertrag sollte Ihnen vorliegen. Das Vertragsdatum ist entscheidend für die Behandlung der Steuer- und Sozialversicherungsheit.
Seite 3 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung Vertragsabschluss DirV 2005 Verzicht ab 01.05.2005 DirV Verz. nach 80 AG 20 % AG pflichtig ab 01.01.1981 DirV Verz. nach 80 AN 20 % AN pflichtig ab 01.01.1981 DirV Verz. vor 81 AG 20 % AG bis 31.12.1980 DirV Verz. vor 81 AN 20 % AN bis 31.12.1980 Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite 8. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbetrag reduziert (Lohnart 0306»DirV 2005 Kürzung«). Der Direktversicherungsbetrag wird steuer- und beitrags abgerechnet (Lohnart 0305»DirV 2005 Verzicht«). Bei Verwendung der Buchungsarten»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. nach 80 AN«wird das Sozialversicherungsbrutto nicht gekürzt. Der Gehaltsverzicht bleibt sozialversicherungspflichtig.
Seite 4 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung Vertragsabschluss DirV 2005 Verzicht ab 01.05.2005 DirV Verz. nach 80 AG 20 % AG AN-Umwandlung = pflichtig AG-Zuschuss = ab 01.01.1981 DirV Verz. nach 80 AN 20 % AN AN-Umwandlung = pflichtig AG-Zuschuss = ab 01.01.1981 DirV Verz. vor 81 AG 20 % AG bis 31.12.1980 DirV Verz. vor 81 AN 20 % AN bis 31.12.1980 Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite 8. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbetrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0306»DirV 2005 Kürzung«). Der Direktversicherungsbetrag in Höhe der Gehaltsumwandlung (Lohnart 0305»DirV 2005 Verzicht«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0336»DirV 2005 Zuschuss AG«) werden steuer- und beitrags abgerechnet. Bei Verwendung der Buchungsarten»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. nach 80 AN«wird das Sozialversicherungsbrutto nicht gekürzt. Der Gehaltsverzicht bleibt sozialversicherungspflichtig.
Seite 5 3.3. Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Zusatz DirV Zusatz AG 20 % AG DirV Zusatz AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite 8. 2. Erfassung 3. Ausweis
Seite 6 3.4. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung Die Verwendung dieser Buchungsart ist nur möglich, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Einmal DirV Einmal AG 20 % AG DirV Einmal AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite 8. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbetrag reduziert (Lohnart 0311»DirV Einmal Kürzung«). Der Direktversicherungsbetrag wird steuer- und beitrags abgerechnet (Lohnart 0310»DirV 2005 Einmalbezug«).
Seite 7 3.5. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Die Verwendung dieser Buchungsart ist nur möglich, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Einmal DirV Einmal AG 20 % AG DirV Einmal AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite 8. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbetrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0311»DirV Einmal Kürzung«). Der Direktversicherungsbetrag in Höhe der Gehaltsumwandlung (Lohnart 0310»DirV 2005 Einmalbezug«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0337»DirV Einmal Zuschuss AG«) werden steuer- und beitrags abgerechnet.
Seite 8 4. Details 4.1. Automatische Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge nach 2005 Steuer Sozialversicherung Jährlicher Freibetrag Frei bis 4 % der BBG RV (West) + 1.800 Euro Frei bis 4 % der BBG RV (West) Beträge für 2016 2.976 Euro + 1.800 Euro = 4.776 Euro 2.976 Euro Für Verträge ab 2005 überwacht Agenda LOHN automatisch die steuer- und sozialversicherungsen Jahreshöchstbeträge. Übersteigende Beträge werden dem Steuerbrutto bzw. Sozialversicherungsbrutto zugerechnet und den gesetzlichen Abzügen zugeführt. Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge, wenn die Steuerheit überschritten wird: Lohnart Beschreibung STFD Zukunftssicherung st-pfl. Der übersteigende Betrag (monatliche Direktversicherung) wird der individuellen Versteuerung des Arbeitnehmers zugeführt. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird der individuellen Versteuerung des Arbeitnehmers zugeführt. Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge, wenn die Sozialversicherungsheit überschritten wird: Lohnart Beschreibung SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. Der übersteigende Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. Die automatische Überwachung steht Ihnen bei folgenden Buchungsarten zur Verfügung: DirV 2005 Zusatz DirV 2005 Verzicht DirV 2005 Einmal
Seite 9 Beispiel Bei einem Mitarbeiter wird seit Januar 2016 eine monatliche Direktversicherung in Höhe von 400 Euro abgerechnet. Wie wirkt sich das auf die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge im August aus? Lösung 1. Ermittlung des Jahresbetrags in der Sozialversicherung: 74.400 Euro (BBG 2016) x 4 % = 2.976 Euro 2. Der Freibetrag wird im August überschritten: 8 x 400 Euro = 3.200 Euro. Die Differenz ist für den Monat August sozialversicherungspflichtig. 3. Es sind 224 Euro (= 3.200 Euro - 2.976 Euro) im August zu verbeitragen. Der Betrag wird mit der Lohnart SVFD auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. 4. In den Folgemonaten ist der volle Betrag sozialversicherungspflichtig. Vortragswerte bei Neueintritt eines Arbeitnehmers während des Kalenderjahres Wenn ein Arbeitnehmer während des laufenden Jahres eintritt und beim vorhergehenden Arbeitgeber bereits derartige Bezüge abgerechnet wurden, müssen die Freibeträge überwacht werden. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit 1 9 oder Möglichkeit 2 10. Dies ist nur notwendig, wenn die jährlichen Beiträge im aktuellen Jahr überschritten werden (Beitrag Jahr 2016 > 2.976 Euro). Möglichkeit 1: Anpassung der Jahreswerte Bereits verbrauchte steuer- und sozialversicherungse Beträge werden kumuliert (aktuelles Jahr) mit der Lohnart»!SVF«eingegeben. Agenda LOHN überwacht das Erreichen der Freibeträge ab dann automatisch. Beispiel Arbeitnehmer beschäftigt ab: 01.09.2016 Direktversicherung monatlicher Betrag: 400 Euro Direktversicherung beim vorhergehenden Arbeitgeber: 8 x 400 Euro = 3.200 Euro Lösung Eingabe mit der Lohnart»!SVF«= 3.200,00 Automatische Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 01.09.2016. Automatische Berechnung der Lohnsteuer ab 01.12.2016, da hier erstmalig der Steuerbetrag (4.776 Euro) überschritten wird.
Seite 10 Möglichkeit 2: Monatliche Anpassung Wenn die Steuer- bzw. Sozialversicherungsheit überschritten wird, muss der übersteigende Betrag mit folgenden Lohnarten jeweils monatlich der Steuer- bzw. Sozialversicherung unterworfen werden: 4.2. Manuelle Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge vor 2005 Für Verträge vor 2005 überwacht LOHN nicht automatisch die Voraussetzungen der Steuer- und Sozialversicherungsheit. Ein übersteigender Betrag muss mit den folgenden Lohnarten dem Steuer- bzw. Sozialversicherungsbrutto zugerechnet werden: Lohnart Beschreibung STFD Zukunftssicherung st-pfl. Der Betrag (monatliche Direktversicherung) wird der individuellen Versteuerung des Arbeitnehmers zugeführt. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Der Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird der individuellen Versteuerung des Arbeitnehmers zugeführt. Lohnart Beschreibung SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. Der Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Der Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt.
Seite 11 4.3. Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Ab 2014: Gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) sind die Entgeltbestandteile bei der Ermittlung des Gesamtbruttos nicht mehr zu berücksichtigen, die in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung oder einen Arbeitgeberzuschuss finanziert wird. Ab 2015: Gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) sind die Entgeltbestandteile, die in eine betriebliche Altersversorgung fließen, bei der Ermittlung des Nettoentgelts nicht zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung oder einen Arbeitgeberzuschuss finanziert wird. Betroffen sind folgende Vertragsarten: Pensionskassen/Pensionsfonds Direktversicherungen Unterstützungskassen
Seite 12 Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung werden in der Spalte»GB = Gesamtbrutto«mit»N«gekennzeichnet. In das Abrechnungs-Brutto fließen die Bruttobezüge sowie die Gehaltsbestandsteile, die der betrieblichen Altersversorgung zugerechnet werden. Das Gesamtbrutto gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Bezeichnung»Abrechnungs-Netto«. Das Abrechnungs-Brutto reduziert um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge ergibt unter der neuen Bezeichnung»Abrechnungs-Netto«den gleichen Betrag wie bisher unter der Bezeichnung»Nettoentgelt«. Gehaltsbestandteile, die in eine betriebliche Altersversorgung fließen, werden hier mitgerechnet. Das Nettoentgelt gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Gehaltsbestandteile, die in eine betriebliche Altersversorgung fließen, werden hier gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung nicht mitgerechnet. Wenn Sie für die Abrechnung der betrieblichen Altersversorgung Agenda-Lohnarten (alle Lohnarten unter 1000) verwenden, werden diese Änderungen automatisch berücksichtigt. Bei der Verwendung individueller Lohnarten zur Abrechnung von betrieblicher Altersversorgung aktivieren Sie in der Lohnart das Kontrollkästchen <Betriebliche Altersversorgung>. Dadurch werden die Regelungen zur Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) eingehalten (siehe ).»Stammdaten Lohnarten«.
Seite 13 4.4. Mehrere Direktversicherungen gleicher Art erfassen Zum gleichzeitigen Erfassen mehrerer Direktversicherungsverträge müssen in LOHN unterschiedliche Beginndaten eingegeben werden. Ersten Direktversicherungsvertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten«. 2. Mitarbeiter öffnen. 3. Register»Festbezüge«:»Datei neu«buchungsart:»direktversicherung«wählen. Feld:»Beginn MM/JJJJ«zwingend zurückdatieren! (Beispiel: aktueller Abrechnungsmonat = August 2015 Beginn = früher als August 2015) 4. Beträge und Bankverbindung erfassen.
Seite 14 Zweiten Direktversicherungsvertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten«. 2. Mitarbeiter öffnen. 3. Register»Festbezüge«:»Datei neu«buchungsart:»direktversicherung«wählen. Feld:»Beginn MM/JJJJ«eventuell zurückdatieren! 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Im Bereich der Brutto-Bezüge werden die Verträge kumuliert ausgewiesen. Im Bereich der Netto-Abzüge werden die Verträge getrennt ausgewiesen. Zahlungen werden getrennt ausgeführt. 4.5. Lohnarten zur Berechnung der Pauschalsteuer Für folgende Buchungsarten wird die pauschale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Betrag der Gehaltsumwandlung auf den Arbeitnehmer umgelegt. DirV Verz. nach 80 AN DirV Verz. vor 81 AN Die Lohnarten werden automatisch berechnet und auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge ausgewiesen. SPAL»Pauschale LSt AN«SPAK»Pauschale KiSt AN«SPAS»Pauschale SolZ AN«Für Gehaltsumwandlungen»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. vor 81 AG«übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Hier erfolgt kein Ausweis der pauschalen Lohnsteuer auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge.
5. Seite 15 Wichtige Informationen Nr. 1616 Pensionskasse Nr. 1617 Unterstützungskasse