: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg
Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto 2.100,00 Steuerbrutto 2.100,00 SV-Brutto 2.100,00
Beispiel 1 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 3.000,00 (I/0/rk/kein Kind). Für den Arbeitsweg von 30 km, an 20 Arbeitstagen erhält er vom AG 180,00. Der AN nutzt seinen eigenen PKW.
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Gesamtbrutto 3.180,00 3.180,00 Steuerbrutto 3.180,00 3.180,00 SV-Brutto 3.180,00 3.180,00 LST 518,66 518,66 SolZ 28,52 28,52 Kist 46,67 46,67 KV 260,76 260,76 PV 40,55 56,45 RV 300,51 300,51 ALV 47,70 47,70 Netto 1.936,64 1.920,74
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Arbeitslohn 3.180,00 3.180,00 KV (v. 3.180,00) 232,14 232,14 PV (v. 3.180,00) 32,60 16,70 RV (v. 3.180,00) 300,51 300,51 ALV (v. 3.180,00) 47,70 47,70 Gesamtaufwand f. AG 3.792,95 3.777,05
Unter bestimmten Bedingungen kann der AG den Zuschuss für Fahrtkosten pauschal mit 15% versteuern (ESTG 40 Abs. 2). Die Pauschalsteuer trägt der AG. In diesem Fall haftet und schuldet der AG die entstandene Steuer. Über die LST hinaus hat der AG auch den SolZ und die Pauschale Kist zu entrichten. Die Höhe der Pauschalen Kist ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zur Vereinfachung wird in den Übungsaufgaben von 5% ausgegangen. Die Pauschalisierung der LST bewirkt für AG und AN, dass der Zuschuss von der SV befreit ist.
Benutzung öffentlicher Verkehrsmitte Es gilt eine Jahresobergrenze von 4.500,00 Benutzung des privaten PKW Es gibt keine Obergrenze Benutzung eines Mopeds, Motorrollers, Motorrads, Fahrrads Es gilt eine Jahresobergrenze von 4.500,00 Die Pauschalisierung ist auf die einfache Wegstrecke begrenzt. Die Pauschalisierungsgrenze beträgt 0,30. Z.B.: Ein AN hat einen Arbeitsweg von 5 km. Er fährt an 230 Arbeitstagen im Jahr. 230 AT*5 km*0,30 = 345,00. Der AG kann 345,00 bei einer pauschalen Besteuerung erstatten.
Beispiel 2 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.500,00 (III/1/--). Der AN hat einen Arbeitsweg von 50 km. Der AN fährt mit seinem privaten PKW an 20 Arbeitstagen monatlich. Vom AG erhält er 0,30, die pauschal versteuert werden. Nebenrechnung: 50 km x 20 AT x 0,30 = 300,00
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Gesamtbrutto 2.800,00 2.800,00 Steuerbrutto 2.500,00 2.500,00 SV-Brutto 2.500,00 2.500,00 LST 127,16 127,16 SolZ 0,00 0,00 Kist 0,00 0,00 KV 205,00 205,00 PV 25,63 38,13 RV 236,25 236,25 ALV 37,50 37,50 Netto 2.168,47 2.155,97
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Arbeitslohn 2.800,00 2.800,00 LST 15% 45,00 45,00 SolZ 5,5% 2,48 2,48 Kist 5% 2,25 2,25 KV 182,50 182,50 PV 25,63 13,13 RV 236,25 236,25 ALV 37,50 37,50 Gesamtaufwand AG 3.331,61 3.319,11
Beispiel 3 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.100,00 (V/0/rk/1 Kind*). Der AN nutzt für den Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel. Die monatliche Fahrkarte kostet 50,00. Der Fahrtweg beträgt 10 km. Der AN fährt an 20 AT. Diesen Betrag erstattet der AG und übernimmt die Pauschalsteuer. Nebenrechnung: 10 km x 20 AT x 0,30 = 60,00
Beipsiel 4 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.800,00 (IV/2/--). Für den Arbeitsweg von 5 km, die er mit dem Fahrrad zurücklegt, erhält er an durchschnittlich 20 Arbeitstagen vom AG 0,05 pro km (10 km täglich). Der AG übernimmt die Pauschalsteuer. Nebenrechnung: 10 km x 20 AT x 0,05 = 10,00 (Zahlung) 5 km x 20 AT x 0,30 = 30,00 (Probe Pauschalisierungsfähigkeit)
Beipsiel 5 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.600,00 (III/2/--). Für den Arbeitsweg von 30 km, die er mit dem dem privaten PKW zurücklegt, erhält er an durchschnittlich 20 Arbeitstagen vom AG 0,50 pro km. Der AG übernimmt die Pauschalsteuer. Nebenrechnung: 30 km x 20 AT x 0,50 = 300,00 (Zahlung) 30 km x 20 AT x 0,30 = 180,00 (Probe Pauschalisierungsfähigkeit) Schlussfolgerung: Der AG darf nur 180,00 pauschal versteuern. 120,00 sind voll steuerpflichtig.
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Gesamtbrutto 2.150,00 2.150,00 Steuerbrutto 2.100,00 2.100,00 SV-Brutto 2.100,00 2.100,00 LST 470,66 470,66 SolZ 25,88 25,88 Kist 42,35 42,35 KV 172,20 172,20 PV 21,53 32,03 RV 198,45 198,45 ALV 31,50 31,50 Netto 1.187,44 1.176,94
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Arbeitslohn 2.150,00 2.150,00 LST 15% 7,50 7,50 SolZ 5,5% 0,41 0,41 Kist 5% 0,38 0,38 KV 153,30 153,30 PV 21,53 11,03 RV 198,45 198,45 ALV 31,50 31,50 Gesamtaufwand AG 2.563,07 2.552,57
: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg
Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto 2.100,00 Steuerbrutto 2.100,00 SV-Brutto 2.100,00
Beispiel 1 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 3.000,00 (I/0/rk/kein Kind). Für den Arbeitsweg von 30 km, an 20 Arbeitstagen erhält er vom AG 180,00. Der AN nutzt seinen eigenen PKW.
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Gesamtbrutto 3.180,00 3.180,00 Steuerbrutto 3.180,00 3.180,00 SV-Brutto 3.180,00 3.180,00 LST 518,66 518,66 SolZ 28,52 28,52 Kist 46,67 46,67 KV 260,76 260,76 PV 40,55 56,45 RV 300,51 300,51 ALV 47,70 47,70 Netto 1.936,64 1.920,74
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Arbeitslohn 3.180,00 3.180,00 KV (v. 3.180,00) 232,14 232,14 PV (v. 3.180,00) 32,60 16,70 RV (v. 3.180,00) 300,51 300,51 ALV (v. 3.180,00) 47,70 47,70 Gesamtaufwand f. AG 3.792,95 3.777,05
Unter bestimmten Bedingungen kann der AG den Zuschuss für Fahrtkosten pauschal mit 15% versteuern (ESTG 40 Abs. 2). Die Pauschalsteuer trägt der AG. In diesem Fall haftet und schuldet der AG die entstandene Steuer. Über die LST hinaus hat der AG auch den SolZ und die Pauschale Kist zu entrichten. Die Höhe der Pauschalen Kist ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zur Vereinfachung wird in den Übungsaufgaben von 5% ausgegangen. Die Pauschalisierung der LST bewirkt für AG und AN, dass der Zuschuss von der SV befreit ist.
Benutzung öffentlicher Verkehrsmitte Es gilt eine Jahresobergrenze von 4.500,00 Benutzung des privaten PKW Es gibt keine Obergrenze Benutzung eines Mopeds, Motorrollers, Motorrads, Fahrrads Es gilt eine Jahresobergrenze von 4.500,00 Die Pauschalisierung ist auf die einfache Wegstrecke begrenzt. Die Pauschalisierungsgrenze beträgt 0,30. Z.B.: Ein AN hat einen Arbeitsweg von 5 km. Er fährt an 230 Arbeitstagen im Jahr. 230 AT*5 km*0,30 = 345,00. Der AG kann 345,00 bei einer pauschalen Besteuerung erstatten.
Beispiel 2 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.500,00 (III/1/--). Der AN hat einen Arbeitsweg von 50 km. Der AN fährt mit seinem privaten PKW an 20 Arbeitstagen monatlich. Vom AG erhält er 0,30, die pauschal versteuert werden. Nebenrechnung: 50 km x 20 AT x 0,30 = 300,00
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Gesamtbrutto 2.800,00 2.800,00 Steuerbrutto 2.500,00 2.500,00 SV-Brutto 2.500,00 2.500,00 LST 127,16 127,16 SolZ 0,00 0,00 Kist 0,00 0,00 KV 205,00 205,00 PV 25,63 38,13 RV 236,25 236,25 ALV 37,50 37,50 Netto 2.168,47 2.155,97
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Arbeitslohn 2.800,00 2.800,00 LST 15% 45,00 45,00 SolZ 5,5% 2,48 2,48 Kist 5% 2,25 2,25 KV 182,50 182,50 PV 25,63 13,13 RV 236,25 236,25 ALV 37,50 37,50 Gesamtaufwand AG 3.331,61 3.319,11
Beispiel 3 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.100,00 (V/0/rk/1 Kind*). Der AN nutzt für den Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel. Die monatliche Fahrkarte kostet 50,00. Der Fahrtweg beträgt 10 km. Der AN fährt an 20 AT. Diesen Betrag erstattet der AG und übernimmt die Pauschalsteuer. Nebenrechnung: 10 km x 20 AT x 0,30 = 60,00
Beipsiel 4 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.800,00 (IV/2/--). Für den Arbeitsweg von 5 km, die er mit dem Fahrrad zurücklegt, erhält er an durchschnittlich 20 Arbeitstagen vom AG 0,05 pro km (10 km täglich). Der AG übernimmt die Pauschalsteuer. Nebenrechnung: 10 km x 20 AT x 0,05 = 10,00 (Zahlung) 5 km x 20 AT x 0,30 = 30,00 (Probe Pauschalisierungsfähigkeit)
Beipsiel 5 Ein AN hat ein monatliches Gehalt von 2.600,00 (III/2/--). Für den Arbeitsweg von 30 km, die er mit dem dem privaten PKW zurücklegt, erhält er an durchschnittlich 20 Arbeitstagen vom AG 0,50 pro km. Der AG übernimmt die Pauschalsteuer. Nebenrechnung: 30 km x 20 AT x 0,50 = 300,00 (Zahlung) 30 km x 20 AT x 0,30 = 180,00 (Probe Pauschalisierungsfähigkeit) Schlussfolgerung: Der AG darf nur 180,00 pauschal versteuern. 120,00 sind voll steuerpflichtig.
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Gesamtbrutto 2.150,00 2.150,00 Steuerbrutto 2.100,00 2.100,00 SV-Brutto 2.100,00 2.100,00 LST 470,66 470,66 SolZ 25,88 25,88 Kist 42,35 42,35 KV 172,20 172,20 PV 21,53 32,03 RV 198,45 198,45 ALV 31,50 31,50 Netto 1.187,44 1.176,94
in allen Bundesländern außer Sachsen in Sachsen Arbeitslohn 2.150,00 2.150,00 LST 15% 7,50 7,50 SolZ 5,5% 0,41 0,41 Kist 5% 0,38 0,38 KV 153,30 153,30 PV 21,53 11,03 RV 198,45 198,45 ALV 31,50 31,50 Gesamtaufwand AG 2.563,07 2.552,57