15. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der IV. Wahlperiode. Braunschweig, ARTmax, Frankfurter Straße 2, Besprechungsraum 1.

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Transkript:

NIEDERSCHRIFT 01.02.10 Az. : 1.3.3 15. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der IV. Wahlperiode Tag : 19. November 2009 Zeit : Ort : 16:00 Uhr bis 17:10 Uhr Braunschweig, ARTmax, Frankfurter Straße 2, Besprechungsraum 1.44 beim ZGB Anwesend : Herr Abrahms, Herr Brandes, Frau Coors, Frau Dittmar, Herr Dobberphul, Herr Enversen, Frau Krause, Herr Niebuhr, Herr Paul, Herr Reinemann, Herr Schrader, Herr Scherer, Frau Schütz, Herr Warnecke, Herr Belte, Frau Hartmann-Kasties, Herr Popke, Frau Raschkowski, Herr Dr. Kleemeyer, Herr Kegel, Herr Bortfeld, Herr Thom. Vorsitz : Herr Brandes Herr Brandes eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses bzw. deren Vertreter sowie die Gäste. Danach stellt Herr Brandes die fristgemäße Ladung und die Abstimmungsfähigkeit des Ausschusses für Regionalplanung fest. Er weist dann auf eine Erweiterung des Tagesordnungspunktes 5 um zwei mündliche Mitteilungen hin. Unter Punkt 5.2 wird über die geplante Änderung und Ergänzung des LROP 2008 Festlegung der Ölschieferlagerstätte Schandelah-Flechtorf als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung berichtet, unter Punkt 5.3 über eingegangene Anträge zur Änderung des RROP für den Großraum Braunschweig. Der Ausschuss stimmt der ergänzten Tagesordnung zu. Punkt 1 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der IV. Wahlperiode vom 20.08.2009 Die Niederschrift wird einstimmig - bei zwei Enthaltungen - genehmigt.

- 2 - Punkt 2 Regionales Einzelhandelsentwicklungskonzept 2009 für den Großraum Braunschweig Vorlage Nr. 2009/67 Herr Kegel erläutert die Vorlage und verweist auf die beigefügte Anlage. Diese enthalte Verfahrensregelungen zur Abstimmung raumbedeutsamer Einzelhandelsvorhaben und bilde neben der Bestandsanalyse 2008 und den Leitlinien zur Einzelhandelsenwicklung den dritten Baustein des regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für den Großraum Braunschweig. Herr Niebuhr möchte wissen, ob das regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept als unverbindliche Absichtserklärung zu sehen sei, oder ob der Zweckverband Großraum Braunschweig damit auch die Möglichkeit erhielte, unerwünschte Entwicklungen zu untersagen. Bei der Planung von Einzelhandelsgroßprojekten sei eine Raumverträglichkeitsprüfung durchzuführen, antwortet Herr Kegel. Ergebe diese, dass das Projekt nicht mit den Zielen der Raumordnung in Einklang stehe, so sei die entsprechende Flächennutzungsplanänderung nicht genehmigungsfähig und das Projekt somit nicht realisierbar. Somit gebe es eine mittelbare Steuerungsmöglichkeit. Frau Hartmann-Kasties hat erfahren, dass auch in Braunschweig ein Zentrenkonzept Einzelhandel diskutiert werde. Sie fragt, ob sich dieses nur auf das Gebiet der Stadt Braunschweig beziehe oder auf den gesamten Großraum und ob der ZGB an diesem Diskussionsprozess beteiligt sei. Herr Kegel erklärt, dass es sich um das Zentrenkonzept der Stadt Braunschweig handle, das in diesem Jahr neu aufgelegt worden sei. Das Einzelhandelsenwicklungskonzept für den Großraum Braunschweig allein reiche für eine Steuerung des Einzelhandels nicht aus. Es sei erforderlich, dass Städte und Gemeinden für ihr Gebiet ebenfalls Einzelhandelskonzepte erarbeiteten. Der ZGB werde bei diesen Prozessen beteiligt und unterstütze die Kommunen bei ihrem Handeln. Frau Krause fragt nach der Bedeutung eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes. Die Stadt Seesen habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass ein Gericht einem gemeindlichen Konzept die Bindungswirkung abgesprochen habe. In der Zwischenzeit hätten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch in Kraft treten des EAG Bau im Jahr 2004 geändert, erwidert Herr Kegel. Nur ein durch den Rat der Stadt bzw. Gemeinde beschlossenes Einzelhandelsentwicklungskonzept sei bindend und biete die einzige Möglichkeit die Entwicklung des Einzelhandels in der Kommune erfolgreich zu steuern. Frau Krause möchte wissen, ob für die Aufstellung eines neuen Einzelhandelskonzepts erneut ein Gutachten einzuholen sei. Herr Kegel hält das nicht unbedingt für notwendig. Geleistete Vorarbeiten könnten in neue städtebauliche Planungen umgesetzt werden. Darüber hinaus könne der ZGB aktuellere Daten zuliefern Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt einstimmig, wie folgt zu beschließen: Die Bestandsanalyse 2008, die Leitlinien zur Einzelhandelsentwicklung sowie die überarbeiteten Verfahrensregelungen zur Abstimmung raumbedeutsamer Einzelhandelsvorhaben werden als regionales Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Großraum Braunschweig festgestellt. Punkt 3 Raumordnungsverfahren Golfresort Braunschweig-Mascherode Vorlage Nr. 2009/68 Herr Kegel stellt dem Ausschuss das Projekt Golfresort Braunschweig-Mascherode vor (siehe Anlage). Er betont, dass es sich dabei nicht nur um eine Golfsportanlage handle, sondern dass auch zwei Wohngebiete und ein Hotel Bestandteil der Planung seien. Weiterhin weist er auf die Problematik der

- 3 - eingeschränkten Flächenverfügbarkeit hin. Da einige Landwirte nicht bereit seien, ihre Flächen zu verkaufen oder zu verpachten, müsse die Anlage um diese Flächen herum geplant werden. Herr Kegel stellt fest, dass die Dimension des Projektes ein Raumordnungsverfahren erforderlich mache, das in Kürze eingeleitet werden solle. Herr Reinemann fragt nach der Größe des Untersuchungsraums für das Raumordnungsverfahren. Das Einzugsgebiet der geplanten Anlage könne durchaus bis in die Landkreise Gifhorn und Peine reichen. Herr Kegel bestätigt die große Reichweite derartiger Projekte. Der Einfluss auf bestehende und im RROP festgelegte Golfplätze sei im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zu überprüfen. Neben den ohnehin großen Flächenverlusten durch das Golfresort befürchtet Herr Warnecke weitere Eingriffe in die Agrarstruktur durch notwendige Ausgleichsmaßnahmen. Herr Kegel weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen bei der Anlage der Golfplätze teilweise ökologisch aufgewertet würden. Der Bedarf an weiteren Ausgleichsflächen sei also eher gering. Was den Eingriff in die Agrarstruktur grundsätzlich angehe, so hätten einige Landwirte angekündigt, ihre Betriebe aufzugeben. Anderen würde Ersatzland gestellt. Herr Paul fragt, warum es für Golfresort und Wohngebiete zwei getrennte Planverfahren geben solle. Das Projekt müsse als Ganzes betrachtet werden. Dies sei im Raumordnungsverfahren auch der Fall, erwidert Herr Kegel. Die Stadt Braunschweig beabsichtige dagegen aus planungs- und genehmigungsrechtlichen Gründen zwei getrennte Verfahren durchzuführen. Herr Dobberphul betont noch einmal, dass das Vorhaben in seiner Gesamtheit zu betrachten sei. Schließlich mache auch der Investor die Entwicklung der Golfsportanlage von der gleichzeitigen Realisierung der Wohnbaugebiete abhängig. Dies zeige deutlich, dass die wirtschaftliche Veredlung landwirtschaftlicher Flächen hier im Vordergrund stehe, sagt Herr Abrahms. Er sehe Parallelen zur Golfplatzerweiterung in Bad Harzburg, die ein geplantes Projekt im benachbarten Goslar zum Scheitern gebracht habe. Herr Kegel erläutert in diesem Zusammenhang die vom Investor dargelegte besondere Konzeption der Anlage. Während die Nutzung eines Golfplatzes einem Verein vorbehalten sein solle, seien die übrigen Komponenten des Resorts für Golftouristen vorgesehen und würden somit keine Konkurrenz für Golfplätze in der Region darstellen. Diese Argumentation sei im Raumordnungsverfahren zu prüfen, sagt Herr Kegel. Herr Abrahms weist auf die gleichlautende Argumentation im Fall Bad Harzburg hin. Er könne dieser aber nicht folgen, da schließlich die gleiche Zielgruppe angesprochen werde. Der Ausschuss für Regionalplanung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Punkt 4 Regionales Energiekonzept für den Großraum Braunschweig zur Reduktion der CO 2 Emissionen (REnKCO 2 ) Vorlage 2009/69 Herr Thom berichtet anhand der vorliegenden Projektskizze sowie eines Folienvortrags über den Bearbeitungsstand des Regionalen Energiekonzeptes für den Großraum Braunschweig (siehe Anlagen). Frau Coors möchte wissen, ob die CO 2 -Bilanzen im Regionalen Energiekonzept das beispielsweise bei der Herstellung von Fotovoltaikanlagen entstehende CO 2 berücksichtigten.

- 4 - Herr Thom bejaht dies. Die sogenannten Vorketten würden in die Betrachtung der CO 2 -Emissionen eingehen. Frau Hartmann-Kasties bemerkt, dass im Ausschuss für Regionalplanung schon mehrfach über Konzepte zur Förderung der regenerativen Energien referiert wurde. Sie möchte wissen, ob hier parallel mehrere Konzepte erarbeitet würden und ob es gegebenenfalls Synergieefekte gebe. Bei den angesprochenen Referaten habe es sich einerseits um einen Bericht über die gemeinsame Wettbewerbsteilnahme der Projekt Region Braunschweig GmbH und des Zweckverbands Großraum Braunschweig am Wettbewerb Bioenergie-Regionen gehandelt, antwortet Herr Thom, andererseits um einen Vortrag von Herrn Voges vom Energiekompetenzzentrum e.v., das ein Leitbild zur nachhaltigen Energiegewinnung und nutzung in der Region Braunschweig aufgestellt habe. Auch in diesem Fall habe es intensive Zusammenarbeit und damit Synergien gegeben. Frau Raschkowski möchte das CO 2 -Minderungsziel erläutert haben. Es werde ein Zielzeitraum von 2008 bis 2012 genannt, der sich in etwa mit dem Bearbeitungszeitraum des Energiekonzepts decke. Dies sei schwer nachvollziehbar. Außerdem kritisiert Frau Raschkowski, dass das Konzept auch eine Ermittlung der Potenziale fossiler Energieträger vorsehe. Es sei nicht mehr zeitgemäß, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu fördern. Herr Thom erklärt, dass sich der Zeitraum 2008 bis 2012 aus dem Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 ergebe. Dort werde für diesen Zielzeitraum eine Minderung des CO 2 -Ausstoßes um 30 Prozent gegenüber 1990 angestrebt. Für die nach 2012 weiterhin notwendige Reduktion der CO2-Emissionen solle das Konzept Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Fossile Energiequellen würden zumindest auf mittlere Sicht weiterhin genutzt, daher verlange eine vollständige Potenzialanalyse auch die Erfassung der regionalen Vorkommen wie Ölschiefer oder Braunkohle. Dies bedeute nicht automatisch auch eine Nutzungsabsicht. Herr Paul fragt nach der Notwendigkeit einer Vielzahl von regionalen Energiekonzepten, deren Inhalte weitgehend identisch seien und die die Beteiligten viel Geld kosten würden. Es sei eben gerade die Aufgabe des Energiekonzeptes, die regionalen Besonderheiten herauszuarbeiten, erwidert Herr Thom. Die Möglichkeiten der Nutzung regenerativer Energien seien beispielsweise im Harz vollkommen andere als in der Börde. Es sei dementsprechend auch nicht möglich, Konzeptionen anderer Regionen auf den hiesigen Raum zu übertragen. Herr Reinemann weist auf die höheren Kosten für erneuerbare Energien hin. Durch deren Subventionierung erhöhe sich auch der Preis für Strom aus konventionellen Quellen. Herr Brandes stimmt der Feststellung zu, dass die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien die Strompreise verteuere. Diese Förderung sei aber für eine Übergangsphase politisch gewollt. Das regionale Energiekonzept verfolge nun das Ziel, Spezifika des Großraums Braunschweig herauszuarbeiten und die Nutzung der regenerativen Energien in diesem Raum zu optimieren. Herr Abrahms bezweifelt die Steuerungswirkung des Konzeptes. Er befürworte zwar die Ziele, sehe aber kaum Umsetzungsmöglichkeiten, zumal die politische Diskussion momentan wieder in eine andere Richtung gehe. Es stelle sich daher die Frage nach dem Nutzen des Konzeptes. Auch Herr Niebuhr teilt die Bedenken von Herrn Abrahms in Bezug auf die praktische Umsetzung. Die regionalen Potenziale könnten durchaus aktiviert werden, wenn der politische Wille dazu vorhanden sei, sagt Herr Brandes. Als Beispiel führt er die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen an. Ebenso sei es denkbar, die Nutzung des vorhandenen Biomassepotenzials auf regionaler Ebene zu steuern. Frau Krause fragt, wie die in der Informationsvorlage angesprochene Zusammenarbeit mit der Projekt Region Braunschweig GmbH aussehen solle.

- 5 - Herr Kegel erklärt, dass der Zweckverband Großraum Braunschweig ein übergeordnetes Konzept erarbeiten werde. Dieses werde dann von den Kommunen, der Projekt Region Braunschweig GmbH und anderen Akteuren in die Praxis umgesetzt. Herr Paul und Herr Belte möchten wissen, ob die Höhe der Gutachterkosten schon feststehe. Herr Brandes verneint das und weist darauf hin, dass die Verbandsgremien vor Auftragsvergabe selbstverständlich beteiligt würden. Der Ausschuss für Regionalplanung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Punkt 5 Mitteilungen Punkt 5.1 Ortsumgehung Brome Ergebnis einer naturschutzfachlichen Ergänzungsuntersuchung Vorlage Nr. 2009/70 Herr Brandes verweist auf die Informationsvorlage und zieht das Fazit, dass die landesplanerisch festgestellte Variante Süd 1 als einzige mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren sei. Frau Raschkowski fragt, ob man vor dem Hintergrund der bekannten Problematik auch dieser Variante nicht besser ganz auf die Ortsumgehung Brome verzichten solle. Dies sei keine Fragestellung der Raumordnung, erwidert Herr Brandes. Die Entscheidung darüber müsse an anderer Stelle getroffen werden. Der Ausschuss für Regionalplanung nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Punkt 5.2 Änderung und Ergänzung des LROP 2008 Festlegung der Ölschieferlagerstätte Schandelah- Flechtorf als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Herr Kegel berichtet, dass es zu keiner raumordnerischen Höherstufung der Ölschieferlagerstätte Schandelah-Flechtorf im LROP kommen werde. Das Land Niedersachsen habe insoweit der Forderung des Zweckverbands Großraum Braunschweig entsprochen. Der Ausschuss für Regionalplanung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Punkt 5.3 Anträge auf Änderung des RROP 2008 Teilbereich Vorranggebiete Windenergienutzung Herr Kegel teilt dem Ausschuss mit, dass bei der Verbandsverwaltung drei Anträge auf Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms eingegangen seien. Es gehe dabei um die Erweiterung bzw. Neuausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung in den Gemeinden Meinersen, Gevensleben und Lahstedt. Die Bearbeitung dieser Anfragen solle bis zur Entscheidung des OVG Lüneburg über die Normenkontrollklage bezüglich der Aufhebung des Vorranggebietes GF 11 (Böckelse) verschoben werden. Die mündliche Verhandlung in dieser Rechtssache sei für den 28.01.2010 terminiert. Herr Warnecke berichtet über eine weitere Windparkplanung bei Groß Oesingen.

- 6 - Es seien tatsächlich noch weitere Planungen für die Erweiterung von Windparks bekannt, erwidert Herr Kegel, offizielle Änderungsanträge gebe es aber nur für die drei genannten Standorte. Der Ausschuss für Regionalplanung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Punkt 6 Anträge Es liegen keine Anträge vor. Punkt 7 Anfragen Herr Scherer fragt nach dem Planungsstand der 380 kv Höchstspannungsleitung Wahle Mecklar. Das Raumordnungsverfahren solle im Frühjahr 2010 eingeleitet werden, teilt Herr Thom mit. Er fügt hinzu, dass die frühere E.ON Tochter transpower stromübertragungs gmbh, die die Planung betreibe, inzwischen an das niederländische Unternehmen TenneT verkauft worden sei. Herr Scherer fordert dazu auf, sich weiterhin für eine Erdverkabelung der Leitung einzusetzen. Der Zweckverband Großraum Braunschweig werde die rechtlichen Vorgaben zu dieser Thematik prüfen, sichert Herr Brandes zu. Herr Brandes bedankt sich bei Herrn Dr. Kleemeyer für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und schließt die Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung um 17:10 Uhr. Brandes Dr. Kleemeyer - Vorsitzender - - Verbandsdirektor - Bortfeld - Protokollführer -