Faktenblatt. Thema: Pflegeversicherung



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Anzahl der Leistungsbezieher (Quelle: BMG) Ende 2012 erhielten 2,40 Millionen Frauen und Männer in Deutschland Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Rund 1,67 Millionen gesetzlich Versicherte werden zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste betreut, rund 730.000 leben in Heimen. Hinzu kommen circa 145.000 Versicherte der privaten Pflegeversicherung. Bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 bezogen etwas über 1 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. 1,8 1,6 1,4 1,2 1,07 1,2 1,2 1,21 1,28 1,26 1,26 1,29 1,28 1,3 1,31 1,31 1,36 1,44 1,62 1,58 1,60 1,67 1 0,8 0,6 0,4 0,36 0,46 0,51 0,55 0,56 0,58 0,6 0,61 0,63 0,64 0,66 0,67 0,69 0,72 0,71 0,72 0,73 ambulant stationär 0,2 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Angaben in Millionen und ohne die private Pflegeversicherung Prognose Anzahl der Pflegebedürftigen Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat den Modellrechnungen zur Entwicklung der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 zwei Szenarien zugrunde gelegt: das Status-Quo-Szenario und das Szenario sinkende Pflegequoten. In der Basisvariante der Modellrechnung für das Status-Quo-Szenario wird unterstellt, dass die altersspezifischen Pflegequoten künftig identisch mit denen von heute sind. Demnach ergeben sich folgende Prognosen: 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 1

Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2020 auf 2,91 und im Jahr 2030 auf ca. 3,36 Millionen. In dem zweiten Szenario sinkende Pflegequoten wird davon ausgegangen, dass durch den medizinisch-technischen Fortschritt auch das Pflegerisiko in den Altersgruppen abnimmt. Als Orientierungsgröße gilt dabei die erwartete Zunahme der Lebenserwartung im jeweiligen Alter das Pflegerisiko verschiebt sich daher in ein höheres Alter entsprechend der steigenden Lebenserwartung. Demzufolge wird für das Jahr 2020 eine Anzahl an Pflegebedürftige von 2,68 Millionen und für das Jahr 2030 von ca. 2,95 Millionen prognostiziert. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 2

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Pflegeversicherte haben u. a. Anspruch auf Geld- und/oder Sachleistungen. Die Sachleistungen umfassen Leistungen wie z. B. die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeit- und vollstationäre Pflege. Diese Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Durch Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder durch andere von der Pflegekasse beauftragte unabhängige Experten wird ein Gutachten über den Grad der Hilfebedürftigkeit erstellt. Die Gutachter stellen in einem Besuch vor Ort den Zeitbedarf für die persönliche Pflege und die hauswirtschaftlichen Verrichtungen fest. Diese stark an körperlichen Fähigkeiten orientierten Kriterien sollen mit Hilfe eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs reformiert werden. Pflegestufen Die Pflegeversicherung kennt derzeit drei Stufen: I, II und III. Die meisten Leistungsempfänger sind in der Pflegestufe I. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 3

Zahl der Leistungsbezieher nach Pflegestufen (Quelle: BMG) 1.600.000 1.400.000 1.356.345 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 620.000 670.000 756.892 1996 2012 400.000 200.000 256.000 283.417 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Anteile der Leistungsbezieher nach Pflegestufen (Quelle: BMG) 12% Pflegestufe I 31% 57% Pflegestufe II Pflegestufe III Die Entscheidung zur Einstufung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Pflegegutachtens des Medizinischen Dienstes der 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 4

Krankenkassen oder des von ihr beauftragten unabhängigen Gutachters. Je nach Pflegestufe bestehen unterschiedliche Leistungsansprüche. Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit Rund 1,36 Millionen Versicherte erhielten im Jahr 2012 Leistungen nach dieser Stufe; rund drei Viertel (77 %) werden ambulant versorgt, circa ein Viertel (23 %) in Heimen. Die Hilfebedürftigkeit muss erheblich sein und mindestens 90 Minuten pro Tag umfassen. Auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen. Pflegestufe II: schwere Pflegebedürftigkeit Im Jahr 2012 erhielten ungefähr 757.000 Versicherte Leistungen nach dieser Stufe; hier werden etwa zwei Drittel (64 %) ambulant und ein Drittel (36 %) stationär betreut. Die Angewiesenheit auf fremde Hilfe muss relativ groß sein und mindestens 180 Minuten pro Tag umfassen. Auf die Grundpflege müssen dabei mindestens 120 Minuten täglich entfallen. Pflegestufe III: schwerste Pflegebedürftigkeit Ungefähr 283.000 Versicherte erhielten im Jahr 2012 Leistungen nach dieser Pflegestufe; die Menschen werden zu gleichen Anteilen ambulant (50 %) und stationär (50 %) betreut. Der Umfang der Hilfe muss mindestens 300 Minuten pro Tag sein. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen. Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann dann im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege weitere Leistungen gewähren. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 5

Leistungsberechtigte je Pflegestufen 2012 (Quelle: BMG) 2.500.000 2.396.654 2.000.000 1.667.108 1.500.000 1.356.345 ambulant 1.043.065 stationär 1.000.000 756.892 729.546 Insgesamt 500.000-483.159 283.417 313.280 273.733 140.884 142.533 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Quelle: amtliche Statistik PV 45) Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sein, sowie Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, mit einem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I hat. Außerdem Menschen, bei denen als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt wurden, 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 6

die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben. Ambulante Leistungen Zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI: Erstattungsbetrag in Höhe von monatlich 100 Euro (Grundbetrag) oder monatlich 200 Euro (erhöhter Betrag) für Aufwendungen bei Inanspruchnahme von folgenden Leistungen: - Tages- oder Nachtpflege - Kurzzeitpflege - Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung eines zugelassenen Pflegedienstes - Nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote, die nach 45c SGB XI gefördert oder förderungsfähig sind. Die Betreuungsleistungen können individuell entsprechend dem jeweiligen Betreuungsbedarf auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden. Zu den nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gehören zum Beispiel: Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer. Stationäre Leistungen Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf 87b SGB XI: Vollstationäre Einrichtungen erhalten einen Vergütungszuschlag für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 7

Ausgaben für zusätzliche Betreuungsleistungen in Mio. Euro (Quelle: amtliche Statistik PV 45) 1.000 900 800 700 600 500 400 300 200 100-920 830 730 400 540 500 450 380 330 280 190 210 2009 2010 2011 2012 ambulant stationär Insgesamt Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sind für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe III bis zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weitere Leistungen hinzugekommen. Personen, bei denen nur eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten damit gemäß 123 SGB XI Abs. 2 SGB XI seit dem 30.10.2012 neben Pflegesach- oder Pflegegeldleistungen bzw. einer Kombination aus beiden Leistungen auch Leistungen der Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) oder der Pflegehilfsmittel und wohnraumverbessernden Maßnahmen ( 40 SGB XI). Für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe I oder II wurden die Pflegesach- bzw. Pflegegeldleistungen gemäß 123 Abs. 3 bzw. Abs. 4 SGB XI aufgestockt. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben zudem Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege ( 41 SGB XI), der vollstationären Pflege ( 43 SGB XI) und der häuslichen Betreuungsleistungen ( 124 SGB XI). 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 8

ambulante / stationäre Pflege (*2011; Quelle: Statistisches Bundesamt; gesetzlich und privat Versicherte) 2011 wurden knapp die Hälfte der rund 2,5 Millionen hilfebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause von ihren Angehörigen versorgt unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Ein kleiner Teil greift auf die Unterstützung der 291.000 professionellen Helfer von ca. 12.300 ambulanten Diensten zurück. Etwa ein Drittel der pflegebedürftigen Frauen und Männer lebt in einem von 12.400 Pflegeheimen, in denen 661.000 Beschäftigte arbeiten. 2,5 Mio. Pflegebedürftige insgesamt Versorgung der Bedürftigen* In Heimen = 30 % (12.400 Häuser, 661.000 Beschäftigte) in Heimen amb. Pflegedienst durch Angehörige Zu Hause = 47 % Ausschließlich von Angehörigen Ambulanter Pflegedienst = 23 % (12.300 Dienste, 291.000 Beschäftigte 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 9

Leistungsempfänger nach Altersgruppen (Quelle: Amtliche Statistik PG2) Im Jahr 2012 war jeder zweite der rund 2,40 Millionen pflegebedürftigen Menschen 80 Jahre oder älter. Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen sind zwischen 60 und 80 Jahren (32 %). Von der sozialen Pflegeversicherung profitieren aber auch Jüngere: Etwa neun Prozent sind zwischen 40 und 60 Jahren; weitere acht Prozent unter 40 Jahren. 193.055; 8% 205.853; 9% 1.259.535; 52% 738.211; 31% bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 80 und älter Finanzsituation der Pflegeversicherung (Quelle: BMG) Seit Einführung der Pflegeversicherung haben sich die Ausgaben von damals fünf Milliarden Euro auf 21,85 Milliarden Euro im Jahr 2012 mehr als vervierfacht. Seit 1999 weist die Pflegeversicherung in der Regel eine negative Entwicklung auf und es wird kontinuierlich auf die in den ersten Jahren aufgebauten Rücklagen zurückgegriffen. 2006 kam es durch einen Buchungseffekt die Pflegekassen hatten durch ein zeitliches Vorziehen praktisch 13 Monatsbeiträge erhalten zu einem Überschuss von 450 Millionen Euro. 2008 und 2009 erhöhte sich der Beitragssatz um 0,25 Beitragssatzpunkte, was zu einem Einnahmeüberschuss von 630 Millionen Euro bzw. 990 Millionen Euro führte. Im Jahr 2012 wies die Pflegeversicherung einen Überschuss von circa 100 Millionen auf. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 10

Angaben in Mrd. 4 3,44 3 2 1 0 1,18 0,8 0,63 0,45 0,13-0,03-0,13-0,06-0,38-0,69-0,82-0,36-0,32 0,99 0,34 0,31 0,1-1 -2 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 Die Rücklagen als Sondervermögen Das Bundesversicherungsamt verwaltet als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge u.a. aus den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklagen (vgl. 65 SGB XI i.v.m. 63 und 64 SGB XI). Die Rücklagen der Pflegeversicherung betrugen Ende 2012 5,55 Milliarden Euro. Die Mittel des Ausgleichsfonds werden angelegt und es werden so Zinsen erwirtschaftet. Die Überschüsse müssen aber immer für den monatlichen Finanzausgleich und dem Jahresfinanzausgleich zwischen den Pflegekassen zur Verfügung stehen. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 11

Entwicklung der Reserve in der Sozialen Pflegeversicherung Angaben in Mrd. Reserve in Mrd. Euro 6 5 4 3 2,87 4,05 4,86 4,99 4,95 4,82 4,76 4,93 4,24 3,42 3,05 3,50 3,18 3,81 4,80 5,13 5,45 5,55 2 1 0 1995* 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005* 2006* 2007 2008* 2009 2010* 2011 2012 Quelle: BMG; 1995: erste drei Monate der PVS ohne Leistungsausgaben; 2005: Beitragserhöhung für Kinderlose auf 1,95%; 2006: 13 Monate Sondereffekt; 2008: Beitragserhöhung auf 1,95% (Kinderlose 2,2%); 2010: Angabe BMG Liquide Mittel 2010 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 12

Ausgaben nach Leistungen (Quelle: PJ1, BMG) Für Leistungen hat die Pflegeversicherung 2012 insgesamt 21,85 Milliarden Euro ausgegeben (2000: 15,9 Milliarden Euro, 1997: 14,34 Milliarden Euro). Einige Leistungsbereiche im Detail: vollstationäre Pflege: 2012: 10,8 Mrd. Euro; 2000: 7,7 Mrd. Euro; 1997: 6,5 Mrd. Euro ambulante Pflege: 2012: 11,1 Mrd. Euro; 2000: 8,2 Mrd. Euro; 1997: 7,8 Mrd. Euro Geldleistung: 2012: 5,08 Mrd. Euro; 2000: 4,2 Mrd. Euro; 1997: 4,3 Mrd. Euro Pflegesachleistung: 2012: 3,11 Mrd. Euro; 2000: 2,2 Mrd. Euro; 1997: 1,8 Mrd. Euro Pflegeurlaub: 2012: 0,50 Mrd. Euro; 2000: 0,1 Mrd. Euro; 1997: 0,05 Mrd. Euro Tages-/Nachtpflege: 2012: 0,25 Mrd. Euro; 2000: 0,06 Mrd. Euro; 1997: 0,04 Mrd. Euro Kurzzeitpflege: 2012: 0,38 Mrd. Euro; 2000: 0,14 Mrd. Euro; 1997: 0,1 Mrd. Euro Beitragssatz Für gesetzlich Versicherte beträgt der Beitragssatz seit 1. Januar 2013 2,05 Prozent (zuvor 1,95 %) vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente jedoch nur bis zum Höchstbetrag für die Krankenversicherung von derzeit monatlich 3.937,50 Euro. Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Rentner tragen seit dem 1. April 2004 den 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 13

Beitrag zur Pflegeversicherung allein; davor erhielten sie 50 Prozent Beitragszuschuss vom Träger der Rentenversicherung. Kinderlose Mitglieder der GKV (ab dem 23. Lebensjahr, jedoch nicht vor 1940 geboren) zahlen seit 2005 zusätzlich pro Monat 0,25 Beitragssatzpunkte. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, den Zuschlag für Kinderlose tragen die Versicherten alleine. 100% 0,25 0,25 0,25 80% 60% 0,5 0,85 0,975 1,025 Kinderlose seit 2005 Versicherte 40% Arbeitgeber 20% 0,5 0,85 0,975 1,025 0% Jan - Juni 1996 Juli 1996 - Dez 2007 Juli 2008 - Dez 2012 seit 2013 Personengruppe Beitragssätze ab 1. Januar 2013 Versicherte Arbeitgeber/ Träger GKV-Pflichtversicherte (außer Sachsen) 1,025 % 1,025 % GKV-Pflichtversicherte Sachsen 1,525 % 0,525 % (Buß- und Bettag erhalten geblieben) Familienversicherte 0,000 % 0,000 % Rentner 2,05 % 0,000 % Freiwillig gesetzliche Versicherte Angestellte 1,025 % 1,025 % Freiwillig gesetzliche Versicherte Freiberufler 2,05 % 0,000 % Kinderlose (seit 2005 zusätzlich) 0,250 % 0,000 % Ausnahme Sachsen hier beträgt der Arbeitgeber-Anteil zur Pflegeversicherung seit 01.01.2013 =0,0,525 % dafür ist der Feiertag Buß- und Bettag erhalten geblieben 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 14

Zusätzliche Betreuung für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf in Pflegeeinrichtungen ( 87b SGB XI) Im Dezember 2011 waren 24.549 zusätzliche Betreuungskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Hiervon waren 17.105 in Vollzeitbeschäftigung. Landesweite Regelungen über Vergütungszuschläge zur Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskräfte gibt es in zehn Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). In den anderen Bundesländern gibt es Einzelverträge auf der Grundlage von Verhandlungen. Im Durchschnitt gibt es Vergütungszuschläge von rund 100 Euro pro Monat. Die Zahl der eingestellten Betreuungskräfte schwankt pro Bundesland zwischen 321 im Saarland und 4.868 in Nordrhein-Westfalen. Seit Januar 2013 ist auch die Beschäftigung von zusätzlichen Betreuungskräften in teilstationären Einrichtungen (Einrichtungen der Tagesund Nachtpflege) möglich. Hierzu liegen bereits in allen Bundesländern Vereinbarungen über Vergütungszuschläge zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und Trägern teilstationärer Pflegeeinrichtungen vor. Pflegestützpunkte ( 92c SGB XI) Beim GKV-Spitzenverband wurde im Juli 2009 der erste Antrag auf Förderung des Aufbaus eines Pflegestützpunktes eingereicht. Bis zum Förderende (30.06.2011) wurden 381 Pflegestützpunkte unterstützt. Im Rückschluss kann nicht davon ausgegangen werden, dass es nur 381 Pflegestützpunkte in den Bundesländern gibt, da nur die Beantragung einer finanziellen Förderung über den GKV-Spitzenverband abgewickelt wird. Es gibt auch Pflegestützpunkte, die keine Förderung beantragt haben. Finanzielle Hilfen zum Aufbau von Pflegestützpunkten waren an bestimmte Bedingungen geknüpft (oberste Landesbehörde muss Bestimmung treffen, 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 15

die Träger der Pflegestützpunkte müssen einen Vertrag geschlossen haben, eingebunden werden sollen die kommunalen Alten- und Sozialhilfestellen). Bis zum 30. Juni 2011 stand eine Gesamtförderung von 60 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung. Der Höchstbetrag je Pflegestützpunkt betrug 50.000 Euro (45.000 + 5000 Euro, wenn Selbsthilfe integriert wird.). Abgerufen wurden 12,2 Millionen Euro. Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen (Pflegetransparenz) Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung überprüfen Pflegeheime und ambulante Pflegedienste auf ihre Qualität und weisen diese über ein Notensystem aus. Die jeweiligen Pflegenoten werden von den Pflegekassen im Internet veröffentlicht. Seit März 2010 werden so alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland bewertet. Die Noten für Pflegeheime setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen. Bei den unangekündigten Überprüfungen werden die Heime in den Bereichen Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene bewertet. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich Pflege und medizinische Versorgung. Die Noten für Pflegedienste setzen sich aus 49 Einzelbewertungen zusammen. Die Prüfung erfolgt hier angemeldet. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf dem Bereich pflegerische Leistungen. Hinzu kommen die Ergebnisse der Themen ärztlich verordnete pflegerische Leistungen sowie Dienstleistung und Organisation. Sowohl bei Heimbewohnern als auch bei Kunden von Pflegediensten wird die Zufriedenheit erfasst. Allerdings fließen diese Angaben nicht in das Gesamtergebnis ein, sondern werden separat ausgewiesen. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 16

Vertragspartner der Pflegetransparenz sind der GKV-Spitzenverband, die maßgeblichen Verbände der Pflegeanbieter, die kommunalen Spitzenverbände und die Träger der Sozialhilfe. Alle Vertragspartner sind sich einig, dass eine Weiterentwicklung der Pflegetransparenz erforderlich ist. Da jedoch über die konkreten Änderungen auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte, hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen. Die Schiedsstellenverhandlungen zur Anpassung der Pflegetransparenz im stationären Bereich haben im April 2013 begonnen. Die Entscheidung der Schiedsstelle soll im Sommer 2013 vorliegen. Die durch den GKV-Spitzenverband beantragten Änderungen haben insbesondere das Ziel, die Qualität in den Pflegeeinrichtungen differenzierter darzustellen. Mehr dazu unter www.pflegenoten.de Pflegebedürftigkeitsbegriff ( 14 SGB XI) Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterentwickelt werden. Kritik macht sich an einer zu engen, somatischen Ausrichtung des Begriffs fest. Damit werden wesentliche Aspekte insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zu wenig berücksichtigt. Erste Vorschläge hatte der Beirat zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Dezember 2008 unterbreitet und im Februar 2009 als Abschlussbericht der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben. Kernpunkte sind eine Erfassung des Grads an selbstständigem Leben statt Ausrichtung auf Defizite, Ausweitung der Pflegestufen von drei auf fünf, sowie Einführung eines neuen Begutachtungsassesments. Zur Vorbereitung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Februar 2012 hat das Bundesministerium für Gesundheit erneut einen Expertenbeirat einberufen. Der Abschlussbericht des Expertenbeirats ist für Juni 2013 angekündigt. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 17

Einführung der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 unter der damaligen CDU- Regierung mit dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingeführt ( Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz ). Sie bildet die fünfte Säule der Sozialversicherung nach Kranken-, Berufsunfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ziel Sie soll das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern und den Hilfebedürftigen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Träger Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen errichtet werden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrnehmen. GKV-Spitzenverband Der GKV-Spitzenverband übernimmt zentrale Aufgaben für die Weiterentwicklung von Qualität und Transparenz in der Pflege. Er entwickelt zum Beispiel zusammen mit den Leistungserbringern Expertenstandards, ist aktiv an der laienverständlichen Kennzeichnung von Ergebnissen der MDK- Qualitätsprüfberichten und deren Veröffentlichung beteiligt und unterstützt organisatorisch den Aufbau von Pflegestützpunkten. Umlagefinanzierte verpflichtende Teilkaskoversicherung GKV-Versicherte sind automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die soziale Pflegeversicherung nicht alle anfallenden Pflegekosten, sondern nur einen Teil. 27.06.2013, Pressestelle GKV-SV 18