NIEDERSCHRIFT über die 27. Sitzung der Gemeindevertretung Nentershausen am 30.09.2015 im DGH Weißenhasel, Huller 3 Gesetzliche Mitgliederzahl: 15 Anwesende Mitglieder: 12 anwesend vom Gemeindevorstand: 1. Karlheinz Bornschier Bgm. Ralf Hilmes 2. Kurt Gawletta Bgo. Harald Stunz 3. Georg Pankow Bgo. Martha Fuhrmann 4. Elke Meier Bgo. Johannes Polzin 5. Carmen Bornschier Bgo. Günter Beck 6. Frank Hauck Bgo. Willi Stange 7. Heike Störbrauck Schriftführer: 8. Gerald Hosbach Timo Friedrich 9. Wolfgang Rüppel Entschuldigt vom Gemeindevorstand: 10. Klaus Fuhrmann Bgo. Günter Seib 11. Ralf Painczyk Entschuldigt von der Gemeindevertretung: 12. Reiner Hollstein ab 20:05 Uhr Christian Müller Kai Gawletta nicht anwesend von der Gemeindevertretung: Zu der heutigen Sitzung wurde am 21.09.2015 eingeladen. Tagesordnung Teil I Reinhard Hildebrand Gäste: 3 Zuhörer Herr Heckerodt, Stadt Sontra I/1.) Eröffnung der Sitzung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Karlheinz Bornschier, eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. I/2.) Genehmigung der Niederschrift vom 08.07.2015 Die Gemeindevertretung beschließt die Niederschrift in der vorliegenden Form. dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltungen: 1 I/3.) Feststellung der Tagesordnung Die Gemeindevertretung beschließt die Tagesordnung in der vorliegenden Form. dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
I/4.) Mitteilungen des Gemeindevorstandes Kommunaler Schutzschirm Hessen: Am 22.07.2015 wurde der Bericht zum 1. Halbjahr 2015 an den RP Kassel und das Ministerium abgegeben. Am 29.09.2015 hat der RP Kassel den Eingang des 1. Berichtes bestätigt. Nach derzeitigem Stand werden die Rahmenbedingungen für das Jahr 2015 eingehalten. Premiumwanderweg P18: Nach langer Planungs- und anschließender Umsetzungsphase soll der Premiumwanderweg P18 mit einer Länge von 8 Km gebührend eröffnet werden. Hierzu lädt die Gemeinde Nentershausen als auch der Naturpark Meißner - Kaufunger Wald sehr herzlich ein. Die Eröffnungsfeier beginnt am Sonntag, den 11.10.2015 um 9.30 Uhr Burgstr.2, 36214 Nentershausen bei der Dorflinde am Rathaus Nentershausen. Danach wird der P18 unter die Füße genommen und es wird auf Entdecker-Tour um die Tannenburg und die Hohe Süß gehen. L3249 Bauhaus Süß: Am 15.08.2015 um 02:55 ereignete sich ein weiterer schwerer Verkehrsunfall auf der L3249 Richtung Süß. Ein junger Mann, selbst Feuerwehrkamerad, wurde hierbei schwer verletzt. Da immer wieder in diesem Bereich sich schwere Unfälle ereignen, wird das zuständige Ministerium um die Kennzeichnung als Unfallschwerpunkt und um Aufstellung einer Leitplanke gebeten. Förderung kommunaler Straßenbau: Wie berichtet, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mitgeteilt, dass das Land Hessen eine Sanierungsoffensive in Bezug auf die Straßen und Fahrradwege starten wird. Der zeitliche Rahmen wird sich von 2016 bis 2021 erstrecken. Die einzelnen Maßnahmen können nicht durch die Kommune gemeldet werden. Hessen Mobil hat in Abstimmung mit dem Ministerium einen Maßnahmenkatalog bereits aufgestellt. Es ist wünschenswert, dass die dringend erforderlichen Straßenbaumaßnahmen Reichenberg, und die Straße Unter den Linden im GVFG Programm aufgenommen werden. Städtepartnerschaft Nentershausen und Steglitz-Zehlendorf: Vom 26.05.2016 bis 29.05.2016 lädt das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Herrn Bürgermeister a.d. Schmidt, Herrn Bürgermeister Hilmes sowie 4 weitere Repräsentanten aus Nentershausen ein. Anlass ist das 50jährige Jubiläum der Städtepartnerschaften Nentershausen und Steglitz-Zehlendorf in Verbindung mit der Eröffnung der 64. Steglitzer Woche. Aufbau eines Regionalen Gesundheitsnetzes: Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden sich die Gemeinden Herleshausen, Nentershausen und die Stadt Sontra zum Aufbau eines Regionalen Gesundheitsnetzes bewerben. Die beiden Gemeinden Herleshausen und Nentershausen wollen gemeinsam mit der Stadt Sontra ein zukunftsfähiges Gesundheitsangebot sichern. Hierzu sollen ein Beratungs- und Koordinationsnetzwerk in Sontra eingerichtet und dauerhaft etabliert werden, in der ärztliche Leistungen sowie verschiedene Dienstleistungen, Beratungen und auch ehrenamtliche Unterstützungsangebote verknüpft und gebündelt werden. Auch in den Gemeinden Herleshausen und Nentershausen sollen Angebote des Gesundheitsnetzes koordiniert und vor Ort angeboten werden. Im Rahmen der Bewerbung der drei Kommunen zur Aufnahme in das Förderprogramm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration soll im Jahr 2016 das regionale Gesundheitsnetz differenziert ausgearbeitet und ab dem Jahr 2017 umgesetzt werden.
Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP): Wie bereits in der Presse berichtet wurde, beabsichtigt das Land Hessen das KIP auf den Weg zu bringen. Durch dieses Programm sollen die Investitionstätigkeiten insbesondere der finanzschwachen Kommunen verstärkt werden. Die Gemeinde Nentershausen kann mit einem Kontingent von 334.643,00 Euro rechnen. Die Förderbereiche sind u.a. die Instandhaltung und die Sanierung der Straßen, Fußgängerwege und der Radwege sowie sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Maßnahmen zu beantragen. Die Kreditaufnahme ist generell mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und genehmigungsfrei. Die Kommune erhält ein Darlehen mit 30jähriger Laufzeit, wobei das Land 80% tilgt, die Kommune lediglich 20%. Das Land übernimmt die ersten 10 Jahre die Zinsen komplett, danach Anteilig für weitere 10 Jahre. Weitere Berichterstattung hierzu wird erfolgen. Freibad Nentershausen: Nach der wetterbedingten guten Saison 2015 wurde bei den Arbeiten zur Einwinterung des Freibades festgestellt, dass aus dem Edelstahlbecken täglich ca. 9cbm Wasser verloren gehen. Der Bademeister wurde beauftragt, die Ursache zu ermitteln. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Naht undicht. Die schadhafte Stelle wird überprüft und repariert. Ferner wurden Einnahmen von über 20.000.- erzielt. Die Familienkarte wurde gut angenommen. Jugendheim Nentershausen: Nachdem der Frisörsalon Wellenlänge der Frau Elke Meier durch einen Brand vorübergehend nicht genutzt werden kann, ist der Salon zunächst in ein leerstehendes Gebäude in der Königsberger Straße umgezogen. Dieses Gebäude steht wg. Verkaufsbestrebungen nicht mehr zur Verfügung. Um weiterhin die Ausübung der Tätigkeit zu ermöglichen, ist der Salon in einem Kellerraum des Jugendheims Nentershausen umgezogen. Derzeit wird der Weg zum Kellergeschoss durch den Bauhof saniert. Die abgängige Mauer wurde abgetragen, eine neue errichtet. Büsche wurden entfernt. Der Pflegeaufwand soll so minimiert werden. Ferner sind behinderten gerechte Toiletten durch den Bauhof eingebaut worden. Die Materialien wurden durch das Rote Kreuz kostenlos zur Verfügung gestellt. FOS Jahrespraktikant: In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 19.02.2015 wurde beschlossen, Herrn Tim Becker eine Praktikumsstelle als FOS Schüler für das Schuljahr 2015 / 2016 zur Verfügung zu stellen. Herr Becker hat am 20.07.2015 schriftlich abgesagt. Am 22.07.2015 hat Frau Luisa-Marie Killmer, Gutsstr. 1 aus Nentershausen angefragt, ob ein Praktikumsplatz bei der Gemeindeverwaltung zur Verfügung stehe. Da das FOS Praktikum bereits am 03.08.2015 in der Gemeindeverwaltung beginnt und einige Vorbereitungen zu treffen sind, wurde Frau Killmer zugesagt. Umsetzung der EKVO in Nentershausen: Die Bauarbeiten, die im Rahmen der EKVO im Bereich Marktplatz, Elzebachstraße sowie der Eisenacher Straße in Nentershausen ausgeführt werden, schreiten weiterhin voran. Der Bereich Marktplatz ist fertig ausgebaut. Die erforderlichen Umleitungen sind eingerichtet und werden dynamisch an den Fortschritt der Bauarbeiten angepasst. Im weiteren Ausbaubereich Elzebachstraße gehen die Arbeiten zügig voran. Aufnahme von Asylbewerbern: Die in Nentershausen in der Königsberger Straße untergebrachten Asylanten haben sich gut integriert. Der Bürgermeister steht zudem im engen Kontakt zu dem Amt für Migration des Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie der 1. Kreisbeigeordneten.
Feuerwehrfahrzeugen in der Gemeinde Nentershausen: Wie bereits berichtet, kam es am 27.06.2015 zu einem Auffahrunfall mit den beiden Feuerwehrfahrzeugen TLF 16/25 und dem neuen LF 10/6 aus dem Ortsteil Nentershausen. Es wurde im Juli 2015 ein Eilantrag zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W mit Doppelkabinenfahrgestell gem. DIN 14530-17 im Rahmen der Landesbeschaffungsaktion über den Landkreis Hersfeld-Rotenburg an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport in Wiesbaden eingereicht. Das Land Hessen stellt hierbei das Fahrgestell zur Verfügung, die Gemeinde hat den Aufbau und die notwendige Ausstattung zu finanzieren. Gem. Schreiben des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport in Wiesbanden, Eingang 23.09.2015, wird der Gemeinde Nentershausen ein Fahrgestell, Iveco Daily, aus der zentralen Beschaffungsaktion angeboten. Hierzu ist bis zum 30.10.2015 eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung vorzulegen, ob die Gemeinde das Fahrgestell aus der zentralen Landesbeschaffung annimmt. Alternativ wird die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs mit der Leitung der Feuerwehr und der Kreisbrandinspektorin diskutiert. Hier fand am 24.09.2015 ein Abstimmungsgespräch mit der Wehrleitung statt. Für den 06.10.2015 ist ein weiteres Gespräch angedacht. Eine finanzielle Förderung des gebrauchten Fahrzeuges ist nicht möglich. Bei dem gebrauchten Fahrzeug soll es sich um einen Tanker mit 2.500l Wasser handeln. Ein TSF-W kann ja nach Aufbau und Ausstattung nur 500 max. 1.000l Wasser mitführen. Bauhof: Wie eben berichtet saniert die Baukolonne des Bauhofes derzeit Teile der Außenanlage am Jugendheim Nentershausen. Hier wird parallel auch ein Stück Zaunanlage repariert. Zuvor wurden Teile der Fassade des Kindergartens in Nentershausen saniert. Durch die lange nasse Wetterperiode konnten keine Mäharbeiten ausgeführt werden. Hier ist ein Defizit entstanden, welches derzeit aufgearbeitet wird. Parallel werden Grabenreinigungsarbeiten durchgeführt. Anfragen: Herr Hollstein verweist auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bzgl. der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für den Ortsteil Nentershausen. Lt. den Ausführungen des Bgm. fand am 24.09.2015 eine Unterredung mit der Wehrleitung statt. Ein weiteres Treffen sei am 06.10.2015 geplant. Es wird konkret angefragt, wann die politischen Gremien in die Beratungen einbezogen werden. Bgm. Hilmes führt aus, dass interfraktionelle Gespräche geführt wurden. Ferner bleibt das Ergebnis des Gesprächs vom 06.10.2015 abzuwarten. Hiernach werden die politischen Gremien Gespräche mit der Wehrleitung und der Kreisbrandinspektorin führen. Lt. der Kreisbrandinspektorin wäre ein Tanker wünschenswert, ein TSF-W aber ausreichend um die vorgeschriebene Wassermenge vorzuhalten. Herr Painczyk fragt an, ob ein Bauzeitenplan für die Kanalsanierungsarbeiten in der Elzebachstraße vorhanden sei und mit welchem Baufortschritt bis Enden des laufenden Jahres zu rechnen sei. Ein Bauzeitenplan ist vorhanden und wird derzeit eingehalten. Aus technischen Gründen und auch im Hinblick auf die Sicherheit wurde eine Vollsperrung angeordnet. Im Bereich der Elzebachstraße soll noch im Jahr 2015 der Asphalt aufgebracht werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass der Verkehr in den Wintermonaten durch die Burgstraße fließt. Besorgte Eltern haben Herrn Painczyk bzgl. der Behelfsbushaltestelle in der Kasseler Straße angesprochen. Hier ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden, die Verkehrsteilnehmer nehmen keine Rücksicht auf die Kinder. Die Behelfsbushaltestellen wurden mit dem NVV abgesprochen. Bei der kommenden Baustellenbesprechung wird diese Problematik thematisiert. Ferner wird geprüft, ob der OBB entsprechende Kontrollen durchführen kann. Abschließend bitte Herr Painczyk um Auskunft, ob Tempo 30 in diesem Bereich umzusetzen ist. Die Entscheidung liegt beim Landkreis, dieser wird angeschrieben, so der Bgm.
Tagesordnung Teil II II/1.) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2009 und zugleich über die Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2009 gemäß 114 HGO Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nentershausen beschließt gemäß 114 HGO - den vom Gemeindevorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2009 sowie den Schlussbericht der Rechnungsprüfung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vom 14.07.2015 - und zugleich die vorbehaltlose uneingeschränkte Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Nentershausen für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2009. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben. II/2.) Beratung und Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Zaunneuanlage des Kindergartens Nentershausen Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag für die Lieferung und Montage einer Zaunanlage für den Kindergarten in Nentershausen an die Fa. Oskar Schrön, Gerstungen, zum Angebotspreis von 10.174,86 (inkl. MwSt.) zu vergeben. Zur Finanzierung der Zaunneuanlage wird gleichzeitig eine außerplanmäßige Ausgabe von 12.000,00 Euro beschlossen. Zur Deckung des Finanzbedarfs bei der Investitionsnummer I06300.003, Zaunanlage Kindergarten Nentershausen, werden 12.000,00 Euro von der Investitionsnummer I12010.001, Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED, zur Verfügung gestellt. Gem. 7 der Haushaltssatzung gelten außerplanmäßige Ausgaben über 5.000,00 Euro im Finanzhaushalt als erheblich und sind von der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen. II/3.) a.) Beratung und Beschlussfassung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan gem. 11 und 12 BauGB zwischen der Gemeinde Nentershausen und bftec GmbH, Parkstraße 2, 36269 Philippsthal zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 An der Störtz der Gemeinde Nentershausen Die Gemeindevertretung fasst folgenden Von dem Sachverhalt wird Kenntnis genommen. Dem Durchführungsvertrag im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 An der Störtz, Nentershausen gem. 11 und 12 BauGB zwischen der Gemeinde Nentershausen und bftec GmbH, Parkstraße 2, 36269 Philippsthal wird zugestimmt. Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
II/3.) b.) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 An der Störtz der Gemeinde Nentershausen Beschlussvorschläge: 1. Abwägungsbeschluss 2. Satzungsbeschluss 3. Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Gemeindevertretung beschließt über die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden nach 2 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden, gemäß der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage. 2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 An der Störtz bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen wird gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. 3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nentershausen beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des unter 2. benannten Bebauungsplans. Die Begründung mit Umweltbericht nach 5 Abs. 5 BauGB wird gebilligt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemäß 6 BauGB das Genehmigungsverfahren einzuleiten und nach erteilter Genehmigung die Flächennutzungsplanänderung gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. II/4.) Beratung und Beschlussfassung zur Interessenbekundung Kommunales Energieeffizienznetzwerk Hersfeld-Rotenburg Die Gemeinde Nentershausen beschließt dem Energieeffizienznetzwerk Hersfeld-Rotenburg beizutreten. Der Gemeindevorstand wird beauftragt die erforderlichen Schritte einzuleiten. dafür: 0 dagegen: 12 Enthaltungen: 0 Nicht öffentlicher Teil der Sitzung gem. 52 HGO: Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Bornschier, stellt zu TOP II/5a.) und II/5b.) sowie II/6.) den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausschluss der Öffentlichkeit gem. 52 HGO für die TOP TOP II/5a.) und II/5b.) sowie II/6.). Nächster Sitzungstermin: 18.11.2015 Gemeindevertretung 09.12.2015 oder 11.12.2015 Gemeindevertretung Ende der Sitzung 21:10 Uhr.. Vorsitzender. Schriftführer