Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt in diesen Fällen, da sie für die Weiterversicherung nicht mehr erforderlich ist Eine Familienversicherung oder ein nachgehender Leistungsanspruch ( 19 Abs. 2 SGB V) sind vorrangig Ein Wechsel von einer eigenen Mitgliedschaft bei der TK zu einer eigenen Mitgliedschaft einer anderen GKV ist nicht möglich 2
Einstufung selbstständig Tätiger ab 2014 Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Selbständige Höchstbeiträge nach der monatlichen Beitrags- bemessungsgrenze der Krankenversicherung von 4.050,00 EUR zahlen. Eine einkommensabhängige Einstufung ist jedoch möglich. 3
Freiwillige Versicherung - Beiträge für Selbstständige (2014) Grundsatz Krankenversicherung Versicherungsart Beitragssatz Gesamtbetrag ohne Krankengeld 14,9 % 603,45 EUR mit Krankengeld 15,5 % 627,75 EUR Pflegeversicherung Versicherungsart Beitragssatz Gesamtbetrag allgemein 2,05 % 83,03 EUR mit Zuschlag für Kinderlose 2,30 % 93,15 EUR 4
Freiwillige Versicherung - Beiträge für Selbstständige (2014) Einkommensorientierte Einstufung Krankenversicherung Versicherungsart Beitragssatz Gesamtbetrag ohne Krankengeld 14,9 % von 308,99 EUR mit Krankengeld 15,5 % von 321,43 EUR Es gilt eine Mindestbemessungsgrenze von 2.073,75 EUR. Pflegeversicherung Versicherungsart Beitragssatz Gesamtbetrag Allgemein 2,05 % 42,51 EUR mit Zuschlag für Kinderlose 2,30 % 47,70 EUR Für einnahmeschwache Selbstständige und für Selbstständige, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, gilt die besondere Mindestbemessungsgrenze von 1.382,50 EUR 5
Freiwillige Krankenversicherung - Krankengeld für Selbstständige Krankengeld-Versicherung auf Antrag möglich: gesetzliches Krankengeld (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung) dann allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent 70% des beitragspflichten Arbeitseinkommens, jedoch höchstens 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze (2014: 94,50 ) Die TK bietet besondere Wahltarife für Selbstständige (zusätzlich oder an Stelle des gesetzlichen Krankengelds): Teilnahme am TK-Tarif Krankengeld für mindestens drei Jahre 6
Rentenversicherung der Selbstständigen Handwerkerpflichtversicherung Voraussetzungen: Eintragung in die Handwerksrolle Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Befreiungsmöglichkeit nach 216 Beitragsmonaten (18 Jahre) Beiträge: Regelbeitrag Halber Regelbeitrag für die ersten drei Kalenderjahre der Tätigkeit Einkommensbezogen (auf Antrag) 8
Rentenversicherung der Selbstständigen Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Voraussetzungen: Mit Ausnahme von Familienangehörigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und Regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig Beiträge: Regelbeitrag Halber Regelbeitrag für die ersten drei Kalenderjahre der Tätigkeit Einkommensbezogen (auf Antrag) Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. 9
Rentenversicherung der Selbstständigen Pflichtversicherung auf Antrag Voraussetzungen: Selbstständige Tätigkeit Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Beginn Beiträge: Regelbeitrag Halber Regelbeitrag für die ersten drei Kalenderjahre der Tätigkeit Einkommensbezogen (auf Antrag) 10
Rentenversicherung der Selbstständigen Voraussetzungen: Nicht rentenversicherungspflichtig Vollendung des 16. Lebensjahres Antrag Beiträge: Frei wählbar zwischen Mindest- und Höchstbeitrag 11
Rentenversicherung der Selbstständigen Mindestbeitrag West und Ost 85,05 EUR Regelbeitrag West Ost 522,59 EUR 443,21 EUR Halber Regelbeitrag West Ost 261,30 EUR 221,61 EUR Höchstbeitrag West Ost 1.124,55 EUR 945,00 EUR 12
Unfallversicherung der Selbstständigen Meist keine Versicherungspflicht Freiwillige Versicherung je nach Satzung möglich Beitragshöhe nach jeweiliger Satzungsbestimmung Eröffnung des Unternehmens innerhalb einer Woche der Berufsgenossenschaft (BG) mitteilen Die zuständige Berufsgenossenschaft erfahren Sie beim Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. Mittelstr. 51 10117 Berlin-Mitte Telefon: 030-288 76 38 00 (Zentrale) Fax: 030-288 76 38 08 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de 14
Frank Schumann Techniker Krankenkasse 0611-17 03 936 frank.schumann@tk.de