Schutz von Name und Kennzeichen gegen eine Verwendung als Domain-Name durch Dritte



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Transkript:

Sara Stein Schutz von Name und Kennzeichen gegen eine Verwendung als Domain-Name durch Dritte PETER LANG EuropSischer Verlag der Wissenschaften

Inhalt Vorwort VII Einleitung 1 Erster Teil: Enhvicklung des Internet sowie technische und organisatorische Grundlagen des Domain-Namen-Systems 4 A. Die Entwicklung des Internet 4 I. Vorgeschichte 4 II. Entstehung des Internet 7 III. Weiterentwicklung durch Errichtung des NSFNET 10 IV. Hinzukommen andersartiger Weitverkehrsnetze 11 V. Offnung des Internet fur kommerzielle und private Nutzer 12 VI. Einfuhrung des Domain-Namen-Systems 13 VII. Das World Wide Web 17 VIII.Gegenwartigelnternetstruktur 19 IX. Wachstum des Internet 21 B. Das Domain-Namen-System 22 I. Funktion und Bedeutung von Domain-Namen 22 II. Zustandigkeit fur die Vergabe von Domain-Namen und IP-Adressen 26 III. Verfahren der Vergabe von Domain-Namen durch Network Solutions Inc. (NSI) und durch das Deutsche Network Information Center (DE-NIC) 28 1. Vergabeverfahren der NSI 29 2. Vergabeverfahren des DE-NIC 34 C. Aktuelle Bestrebungen zur Neuordnung des Domain-Namen-System 36 I. Reformprojekt gtld-mou des International Ad Hoc Committees 37 IX

II. Grunbuch und WeiBbuch der US-Regierung 40 III. Aktuelle Entwicklung 43 Zweiter Teil: Rechtliche Problematik 45 A. Schutz der Marke und der geschaftlichen Bezeichnung gegen die Benutzimg eines identischen Domain-Namens durch Dritte 45 I. Benutzung des Domain-Namens durch ein Konkurrenzunternehmen...46 1. Markengesetzlicher Schutz gemafl 14, 15 MarkenG 47 a) Allgemeine Voraussetzungen fur Anspriiche wegen Verletzung von Marken oder geschaftlichen Bezeichnungen 48 aa) Bestehender Kennzeichenschutz 48 bb) Begehung durch einen Dritten ohne Zustimmung des Kennzeicheninhabers 48 cc) Raumlicher Schutzbereich des Kennzeichens 49 dd) Geschaftlicher Verkehr 50 ee) KennzeichenmaGige Benutzung 51 aaa) Erfordernis einer kennzeichenmafligen Benutzung? 51 (1) Rechtslage nach dem friiheren Warenzeichengesetz und 16 UWG a.f 52 (2) Rechtslage nach dem neuen Markengesetz 54 (a) KennzeichenmaBige Benutzung erfordernde Ansicht 55 (b) Gegenansicht 56 (c) "BMW"-Entscheidung des EuGH 57 (3) Relevanz der Kontroverse 59 bbb) KennzeichenmaBige Benutzung bei Verwendung eines mit einer Marke oder geschaftlichen Bezeichnung identischen Domain-Namens durch ein Konkurrenzunternehmen? 60 (1) Domain-Namen als technischer Adresscode 62 (2) Domain-Namen auch als Hinweis auf dahinterstehende Anbieter 63 (a) Verwendung von Domain-Namen als blobe Zielkennung im Internet 64

(aa) KennzeichenmaBige Benutzung ablehnende Mindermeinung 64 (bb) KennzeichenmaBige Benutzung bejahende herrschende Meinung 65 (cc) Stellungnahme 68 (b) Verwendung von Domain-Namen in Geschaftspapieren und Werbemitteln 72 (c) Schlagwortartige Herausstellung von Domain-Namen 72 b)die Kollisionstatbestande der 14 II Nr. 1, 15 II MarkenG 73 aa) Identitatsschutz der Marke gemafi 14 II Nr. 1 MarkenG 73 aaa) Zeichenidentitat 73 bbb) Waren- oder Dienstleistungsidentitat 74 (1) MaBgebliche Ware oder Dienstleistung auf seiten des Inhabers der Marke 75 (2) MaBgebliche Ware oder Dienstleistung auf seiten des Inhabers des Domain-Namens 75 (a) Hompage selbst als gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung 76 (b) Gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung als abhangig vom Inhalt der Webseiten 77 (c) Stellungnahme... 78 bb) Identitatsschutz der geschaftlichen Bezeichnung gemag 15 II MarkenG 80 c) Schutzschranken 81 aa) 23 Nr. 1, 2. Alt. MarkenG als Schutzschranke fur samtliche Falle der Verwendung eines Domain-Namens? 81 aaa) Domain-Name als Anschrift im Sinne des 23 Nr. 1, 2. Alt. MarkenG qualifizierende Ansicht 81 bbb) Domain-Name nicht als Anschrift im Sinne des 23 Nr. 1, 2. Alt. MarkenG qualifizierende Gegenansicht 82 ccc) Stellungnahme 83 bb) Schutzschranken fur Falle in denen sich das Konkurrenzunternehmen als Inhaber des Domain-Namens auf ein eigenes Kennzeichenrecht berufen kann 84 XI

XII aaa) Gleichnamigkeitsfalle - Verwendung des eigenen Namens als Domain-Name 84 (1) 23 Nr. 1, 1. Alt. MarkenG (eigener Familienname) 85 (a) Namensbegriff und namens- bzw. firmenmafiige Benutzung 85 (b) Sittenwidrigkeitsvorbehalt 87 (aa) Anforderungen an einen VerstoB gegen die guten Sitten 87 (bb) Beriicksichtigung des Rechts der Gleichnamigen 88 (aaa)das Recht der Gleichnamigen 88 ((l))differenzierte Regeln des Gleichnamigenrechts 88 ((2)) Sonderfall: Gleichgewichtslage...93 (bbb)berucksichtigung im Rahmen des 23 Nr. 1, 1. Alt. MarkenG 95 (ccc)ergebnis 95 (cc) Beurteilung der Falle sittenwidriger Verwendung des Domain-Namens durch das Konkurrenzunternehmen 96 (aaa)falle eindeutig unlauterer Namensverwendung 96 (bbb)sonstige Falle 96 ((1)) Beriicksichtigung der Gleichnamigengrundsatze auch bei Domain-Namen-Konflikten? 96 ((a)) Bejahende Ansicht 97 ((b)) Verneinende Ansicht 97 ((c)) Stellungnahme 98 ((2))Ergebnisse 100 ((a)) Regelfall der Gleichnamigkeit bei Domain-Namen 100

((b))sonderfallder Gleichgewichtslage von Gleichnamigen bei Domain-Namen 101 ((c)) Internetspezifischer Sonderfall der Gleichnamigkeit: Raumlich begrenzter, auberhalb des Internet nicht kollidierender Kennzeichenschutz 103 (2) Gleichnamigengrundsatze in direkter Anwendung (eigener Vorname) 107 bbb) Koexistenzfalle bei nicht aus Personennamen gebildeten Kennzeichen - Gleichgewichtslagen sowie Falle ortlich begrenzten Kennzeichenschutzes 108 (1) Gleichgewichtslagen bei nicht aus Personennamen gebildeten Kennzeichen 108 (2) Falle ortlich begrenzten Kennzeichenschutzes bei nicht aus Personennamen gebildeten Kennzeichen..109 d) Rechtsfolgen der kennzeichenrechtlichen Anspriiche 109 aa) Unterlassungsanspruch gemag 14 V, 15 IV MarkenG 109 bb) Beseitigungsanspruch gemab 14, 15, 18 III MarkenG, 1004 BGB analog 110 cc) Schadensersatzanspruch gemab 14 VI, 15 V MarkenG 112 dd) Erganzung des Verzichtsanspruchs: Der "WAIT-Eintrag" 114 2. Erganzender wettbewerbsrechtlicher, deliktsrechtlicher, namensrechtlicher und handelsrechtlicher Schutz 115 a) Wettbewerbsrechtlicher Schutz gemab 1,3 UWG und deliktsrechtlicher Schutz gemab 823 I, II, 826 BGB 116 aa) Schutz gemab 1 UWG 120 bb) Schutz gemab 3 UWG 121." cc) Schutz gemab 823 I, II, 826 BGB 122 b) Namensrechtlicher Schutz gemab 12 BGB 123 aa) Anwendbarkeit des 12 BGB 123 bb)name 124 cc) Namensleugnung, 12 S. 1,1. Alt. BGB 125 dd)namensanmabung, 12 S. 1, 2. Alt. BGB 126 XIII

aaa) Namensgebrauch 126 bbb) Fehlende Befugnis 127 ccc) Interessenverletzung 128 dd) Rechtsfolgen der Anspriiche aus dem Namensrecht 128 ee) Ergebnis 129 c) Handelsrechtlicher Schutz gemab 37 IIHGB 130 II. Benutzung des Domain-Namens durch ein branchenfremdes Unternehmen 130 1. Schutz nach dem Markengesetz gemab 14,15 MarkenG 130 a) Identitatsschutz der Marke und der geschaftlichen Bezeichnung gemab 14 II Nr. 1, 15 II MarkenG 130 b) Verwechslungsschutz der Marke und der geschaftlichen Bezeichnung gemab 14 II Nr. 2, 15 II MarkenG 131 2. Erganzender Kennzeichenschutz 134 a) Wettbewerbsrechtlicher Schutz gemab 1,3 UWG 134 b) Deliktsrechtlicher Schutz gemab 823 I, II, 826 BGB 137 c) Namensrechtlicher Schutz gemafl 12 BGB 138 III. Benutzung des Domain-Namens durch eine Privatperson 141 1. Markengesetzlicher Schutz gemab 14, 15 MarkenG 144 2. Erganzender Kennzeichenschutz 146 a) Wettbewerbsrechtlicher Schutz gemag 1, 3 UWG 146 b) Deliktsrechtlicher Schutz gemab 823 I, II, 826 BGB 147 c) Namensrechtlicher Schutz gemab 12 BGB 148 B. Schutz der Marke und der geschaftlichen Bezeichnung gegen die Benutzung eines dhnlichen Domain-Namens durch Dritte nach 14, 15 MarkenG 149 C. Schutz der bekannten Marke und der bekannten geschaftlichen Bezeichnung gegen eine Verwendung als Domain-Name durch Dritte 154 I. Markengesetzlicher Schutz gemab 14 II Nr. 3, 15 III MarkenG 154 XIV

1. Bekannte Marke, bekannte geschaftliche Bezeichnung 156 2. Zeichenidentitat, Zeichenahnlichkeit 156 3. Schutz der bekannten Marke innerhalb des Ahnlichkeitsbereichs der Waren oder Dienstleistungen 157 4. Ausnutzung oder Beeintrachtigung der Wertschatzung oder der Unterscheidungskraft 158 a) Ausnutzung der Wertschatzung (Rufausbeutung) 158 b) Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) 161 c) Beeintrachtigung der Wertschatzung (Rufschadigung) 161 d) Beeintrachtigung der Unterscheidungskraft (Verwasserung) 162 e) In unlauterer Weise ohne rechtfertigenden Grund 162 II. Erganzender Schutz bekannter Kennzeichen 165 D. Schutz des Namens gegen eine Benutzung als Domain-Name durch Dritte gemafi 12 BGB 166 l.name 168 2. NamensanmaBung, 12 S. 1, 2. Alt. BGB 169 a) Namensgebrauch 169 b)fehlendebefugnis 170 aa) Verwendung eines den eigenen biirgerlichen Namen widerspiegelnden Domain-Namens auberhalb des geschaftlichen Verkehrs 171 bb) Verwendung eines den eigenen biirgerlichen Namen widerspiegelnden Domain-Namens im geschaftlichen Verkehr 172 c) Interessenverletzung 173 E. Ausblick: Internationale Konflikte 174 I. Internationale Zustandigkeit der deutschen Gerichte 174 1. Zustandigkeit gemab 12,13, 17 ZPO, Art. 2, 53 EuGVU/ LugU aufgrund des Wohnsitzes oder Sitzes 175 XV

2. Zustandigkeit gemab 32 ZPO, 24 UWG, Art. 5 Nr. 3 EuGVU/LugU wegen unerlaubter Handlung im weiten Sinne 176 II. Anwendbares Recht 185 1. Grundsatz des Deliktsrechts 185 2. Besonderheiten des Wettbewerbsrechts 186 3. Besonderheiten des Immaterialguterrechts 186 4. Anwendbares Recht in Domain-Namen-Fallen 187 III. Internationale Reichweite des materiellen Unterlassungsbzw. Beseitigungsanspruchs 188 Dritter Teil: Zusammenfassende Wiirdigung 191 Literatur 193 AbkUrzungen 215 XVI