AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0

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Transkript:

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2016 Ausgegeben zu Senden am 07.06.2016 Ausgabe 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I - Postfach 1251 480 Senden 2 02597/699-0 Abonnementpreis: Einzelexemplar: 12,00 jährlich 1,00 oder kostenlos Ober das Internet: www.senden-westfalen.de

-65- lud. Nr. 2 24 Inhaltsangabe 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" im Bereich des Hofgutes Grothues-Potthoff, Senden hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. 1 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 17.06.2016 bis zum 29.07.2016 (einschließlich) Fundsachen - Monat Mai 2016 - Seitel 66-69 70

Amtsblatt der Gemeinde Senden 66 2 Bekanntmachung 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" im Bereich des Hofgutes Grothues Potthoff, Senden hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern. 1 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 17.06.2016 bis zum 29.07.2016 (einschließlich) a) Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan "2. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" im vereinfachten Verfahren gem. 1 BauGB im Rahmen einer 10. Änderung fortzuschreiben. Der Anlass für die Änderung besteht in folgenden Punkten: Geringfügige Rücknahme einer zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesenen Fläche im nördlichen Bebauungsplangebiet, um eine Zufahrt zum Hotel, eine Umfahrung der zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Lagerhalle sowie um die Erschließung der westlich ausgewiesenen überbaubaren Flächen zu ermöglichen. Erweiterung der Festsetzung von Wasserflächen nach Norden (Darstellung der Gräfte, wie sich diese in der Örtlichkeit vorfindet). Die heute bereits vor Ort angelegte Wegefläche im Osten des Änderungsbereiches soll planungsrechtlich abgesichert werden. Die Fläche ist im gültigen Bebauungsplan größtenteils als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern I Fläche für Aufschüttungen festgesetzt und beinhaltet gleichzeitig die Errichtung einer mindestens 1,50 m hohen Lärmschutzeinrichtung (Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen). Die Lärmschutzeinrichtung wurde bereits vollständig fertiggestellt und soll ebenfalls in ihrem jetzigen Verlauf im Bebauungsplan dargestellt werden. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Bekanntmachungsanordnung Der vom Gemeindeentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans wird hiermit öffentlich bekanntgemacht

67 Amtsblatt der Gemeinde Senden b) ln der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 02.06.2016 wurde die öffentliche Auslegung gemäß Abs. 2 BauGB beschlossen. Von der Durchführung einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Erörterung wird gem. 1 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen und es wird direkt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gern. 1 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.v.m. Abs. 2 BauGB durchgeführt. Als umweltbezogene Information liegt für diese Bebauungsplanänderung eine Schalltechnische Untersuchung durch das Planungsbüro für Lärmschutz (Projekt-Nr. 7026/16 vom April 2016) vor. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die zukünftig zu erwartende Lärmbelastung an der angrenzenden Wohnbebauung (WA) im Einwirkungsbereich der gesamten Hofanlage unter Berücksichtigung der mit dem Änderungsverfahren beabsichtigten Errichtung und Nutzung einer nördlichen Zufahrt zum Hofhotel (Zusatzbelastung) sowie der bereits vorhandenen Vorbelastung weiterhin unter den zulässigen Immissionsrichtwerten liegt und aus schalltechnischer Sicht unbedenklich ist. Der Entwurf der 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gern. 1 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Schalltechnischen Untersuchung in der Zeit vom 17.06.2016 bis zum 29.07.2016 (einschließlich) für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus Senden - Zimmer 0- Münsterstraße 0, 4808 Senden, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags von 08.0-12.00 Uhr und von 14.00-15.0 Uhr von 08.0-12.00 Uhr und von 14.00-15.0 Uhr von 08.0-12.00 Uhr und von 14.00-15.0 Uhr von 08.0-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr von 08.0-12.00 Uhr Es wird bekannt gemacht, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Absatz 5 Satz BauGB und 10 Absatz 4 abgesehen wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung sowie die Schalltechnische Untersuchung befindet sich auch auf der Hornepage der Gemeinde Senden unter folgender Adresse: www.senden-westfalen.de -+ auf der Startseite in der linken Leiste auf den Punkt "Bauen" gehen -+ Bauleitplanverfahren anklicken.

Amtsblatt der Gemeinde Senden 68 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht sowie fachliche Auskünfte erteilt werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Senden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Bei Änderung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bekanntmachungsanordnung Der vom Gemeindeentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2016 gefasste Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekanntgemacht Az.: IV 622-00 4808 Sen9en, den 0.06.2016 Der ürgeymeister ln Vertretpng -/' Klaus StephaVL Beigeordneter

\,,_ l\ ',.; 0199 1:::t2600-;;;.J==8 25 tj59* 2568 =u- \ '. 2550 " 2552 ' ' : J I ' 26 25" Jl' > 1 p1 1 1 r r r, 1-255. :l1ft 1 ;JI 7 51 -k} 5 2116 g l r---_._' I ('"" "",_, 2606 C" N!: CQ Q. : c.!: C" C6 n Ci)" :: E.e C"OJl> (ij"!: NC'D(jf'!: -.. cc- = _,c:c cg::l::s.tccq Q. C"..,m..:. Q:O O>=!l=: -!: - a cn - - n n =@ - t;::l. --c..., er c: -n c: ii) f.q c: :::1 W?..:. w C"., z ::"'., llj I»!: G) III < 0. 0!»., 0. 0) c... _UI Ci) 0 :J:< 0 - CQ -!: -;> m n G);:r -. : ::S c:c.,m "t/1. I!: ij::s oco :=::c. ::l"ci) Q.(/1.. llj CJ)Ci) Ci)O" I» c.!: t: CO "'C iii" :::1!'!' m ;:!:: CQ s: O: :r "' 0.: t CO iir c. llj (j) (1) n Q) <0.. (/) 0"!l) ::::::: a.. G) ::l a.. (J) ::l a.. ::l

Amtsblatt der Gemeinde Senden 70 Gemeinde Senden -als örtliche Ordnungsbehörde DerBürgermeister 111-12-60 Senden, 01.06.2016 24 ln dem Monat Mai 2016 wurden beim Fachbereich Ordnung der Gemeinde Senden folgende Gegenstände als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt werden konnten: 8 Damenfahrräder 1 Herrenfahrrad 2 Kinderfahrräder 1 Weste 1 1 0 -Schein diverse Schlüssel Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 0, 4808 Senden geltend gemacht werden. Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet: Herrenfahrräder 1 Katze diverse Schlüssel!f/a5{ i. A Kortendiek Abi.Gem.Senden 2016, S. 70