Projekt Reitlliftareal II Verkauf von 3 Gemeindegrundstücken
Eigentumsverhältnisse, Grundstücksverkauf und Grundstückspreis: Die Marktgemeinde Fieberbrunn ist grundbücherliche Eigentümerin der Grundstücke 94/1 und 95 in Fieberbrunn. Die Marktgemeinde wird für die Erschließung der Grundstücke am Reitlliftareal ca. 1,4 Mio. ausgeben, der Überschuss aus dem Verkauf ist daher relativ gering. Sinn und Zweck ist es den Einheimischen leistbare Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Für ein Grundstück in dieser Lage (Fußläufigkeit zu Kindergarten, Volksschule, Hauptschule, Hallenbad, Lauchsee, Tennis- und Fußballplatz, Musikpavillon, Kirche, Sozialzentrum und Dorfzentrum) sowie vollerschlossen mit Kanal, Wasserleitung und asphaltierter Zufahrt würde ein Privater wohl wesentlich mehr verlangen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 6.9.2011 den Grundstückspreis mit 160,-- je m² festgesetzt.
Welche Aufschließungsarbeiten sind im Kaufpreis enthalten und wurden bzw. werden von der Marktgemeinde Fieberbrunn getätigt: Errichtung einer asphaltierten Zufahrtsstraße Errichtung eines Fäkalkanals bis zu jeder Grundstücksgrenze Errichtung eines Oberflächenkanals bis zu jeder Grundstücksgrenze, wobei für jedes Objekt gemäß den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes trotzdem ein Sickerschacht vorgeschrieben wird, dessen Überlauf in den Oberflächenkanal eingeleitet werden kann Errichtung der Wasserleitung bis zu jeder Grundstücksgrenze Durchgeführte Verkabelung der bestehenden Hochspannungsleitung der TIWAG Kosten für Gelände- und Höhenaufnahmen, Kosten für Bebauungspläne und Umwidmungspläne Kosten für die Errichtung des Oberflächenkanals von der Fieberbrunner Ache über den Pavillonplatz bis zu diesen Grundstücken sowie der Wasserleitung von der Volksschule Dorf zu den Siedlungsgrundstücken die Ablöse der vorhandenen Wasserrechte
Welche Kosten hat der Käufer zu bezahlen: alle Vermessungskosten, die nach der Grundteilung anfallen Kaufvertragskosten und damit zusammenhängende Gebühren Grunderwerbsteuer (3,5 % vom Kaufpreis), Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 %) Gebühren für Bauverhandlung und für diverse notwendige Genehmigungen Kosten für die Planung und die nötigen Einreichunterlagen Stromanschlussgebühr - TIWAG Kanalanschlussgebühr - 2,30 je m³ Baumasse Wasseranschlussgebühr - 1,15 je m³ Baumasse Erschließungskostenbeitrag gemäß Verkehrsaufschließungsabgabengesetz Allenfalls Anschlussgebühr für Erdgas bzw. sonstige Anschlussgebühren
Weginstandhaltung bzw. Weginteressentschaftsbeiträge: Die Gemeinde hat das Teilstück vom Kirchweg und Lauchseeweg - Arzthaus bis Abzweigung Reitlliftweg/Grasl - als Gemeindestraße übernommen, damit die Häuslbauer an die Weginteressentschaft Lauchseeweg keine Baukosten- und Instandhaltungsbeiträge entrichten müssen. Im Jahr 2011 ist die Gründung einer Straßeninteressentschaft Grasl erfolgt. Entsprechend den vereinbarten Anteilen bei der Gründungssitzung werden die Wegerhaltungs- und die Schneeräumungskosten den jeweiligen Straßeninteressenten verrechnet. Diese Kosten werden jedoch von der Marktgemeinde Fieberbrunn mit 60 % bezuschusst.
Zuteilungsvoraussetzungen: a) Baubeginn: Voraussetzung für einen Erwerb wird ein unmittelbar bevorstehendes Bauvorhaben sein, die Bauwerber müssen sich schriftlich verpflichten, den Rohbau innerhalb von 5 Jahren zu errichten. Dieser Passus ist auch Bestandteil des Kaufvertrages; sollte sich ein Käufer nicht daran halten, so wird der Marktgemeinde Fieberbrunn ein Rückkaufsrecht zu einem verminderten Preis eingeräumt. b) Wohnbedarf Bauwerber, die noch kein Eigentum haben bzw. Bewerber, die aufgrund der Familiengröße einen dringenden Platzbedarf haben, werden bei der Zuteilung gegenüber Bewerbern, die schon Eigentum haben oder Miet-Kauf-Wohnungen bewohnen, bevorzugt. c) Hauptwohnsitzbegründung das errichtete Objekt darf nicht als Freizeitwohnsitz weitervermietet werden. Das Bauvorhaben muss der Abdeckung des Eigenbedarfs als Hauptwohnsitz dienen. d) die Bestimmungen der TBO Baufertigstellung innerhalb von 4 Jahren ab Baubeginn sind einzuhalten.
Weitere Vorgangsweise: 1. Beschlussfassung im Gemeinderat über die endgültige Zuteilung, Grundteilung und Kaufverträge 2. Bekanntgabe der beabsichtigten Zuteilung, Möglichkeit der Zurückziehung 3. Abschluss der Kaufverträge Bautechnische Informationen: Der Planer/die Planerin soll sich bezüglich des Bebauungsplanes (Grenzabstände, Gebäudehöhe, Straßenfluchtlinie, etc.) mit dem Bauamt in Verbindung setzen Telefon: 05354-56203-24. Einreichung der Unterlagen im Bauamt für die Bauverhandlung: Die Bauverhandlung findet an Ort und Stelle statt Dauer von der Einreichung bis zur Verhandlung ca. 3 4 Wochen. Mit dem Bau des Eigenheimes kann nach der Bescheidzustellung begonnen werden. Notwendige Unterlagen für die Einreichung: Pläne 3-fach; Vermessungspläne nach 24 TBO 3-fach; Energieausweis
Freie Grundstücke:
Aktuelle Fotos vom Areal: