Arbeit(-szeit) Des wissenschaftlichen Personals an Universitäten

Ähnliche Dokumente
ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung?

Ruhepausen und Ruhezeiten

(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)

BETRIEBSVEREINBARUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG

Wissenschaft und Arbeitszeit

Kongress Pflege 2012

Dienstrecht PH BGBl. I Nr. 55 Jg Umsetzung PH-DR 2012/2013 ZA Pädagogische Hochschulen Seite 1

Leseprobe aus "All-In-Verträge Tipps für die Praxis" Mai 2013

ARBEITSZEIT, ARBEITSRUHE

V E R E I N B A R U N G zwischen der Medizinischen Universität Wien als Arbeitgeber

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2004/ Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept

Was bei den Aufzeichnungen gem. 26 AZG zu beachten ist

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

Arbeitsinspektion ARBEITSZEIT, ARBEITSRUHE. Grundsätzliche Bestimmungen (gültig ab )

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Serie zur Arbeitszeit

HIER STEHT DER TITEL. Verhandlungsergebnis. Spezifika wissenschaftliches Personal Richard Kdolsky - BV XIII

ARBEITSZEITGESETZ. Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG) ABSCHNITT 1

AK-MAS Erzdiözese München und Freising

ZUR FRAGE DER VERPFLICHTUNG ZUR ARBEITSZEITERFASSUNG

Tel.: 3430 Tel.: 3103

Teilzeitarbeit und Arbeitsrecht

Die gesetzlichen Grundlagen (jeweils in der geltenden Fassung) für diese Betriebsvereinbarung sind:

Newsletter arbeitsrecht

BETRIEBSVEREINBARUNG

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Merkblatt November 2013

Stellungnahme IX/2012. Merkblatt AÜG neu. für Beschäftiger

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Musterreglement Jahresarbeitszeit. für Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von Uhr bis Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.

Arbeitszeitschutz. Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Anhang A zur Dienstordnung der Anton Bruckner Privatuniversität: Flexible Arbeitszeit mit EDV-unterstützter händischer Zeiterfassung

Arbeitsrecht Quo Vadis?

Amtliche Mitteilungen

Arbeitszeit an Tankstellen

Arbeitszeit im Betrieb. 16. Juni 2011

Häufige Fragen zum Entsendegesetz

Dienstvereinbarung (DV) über die Grundsätze zur Dienstplangestaltung. Zwischen. und

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht Einleitung 13

WEGE IN DEN RUHESTAND

Änderungen III Beispiele des Anhebens der Regelaltersgrenze: Geburtsjahre bis 1946: 65 Geburtsjahr 1947: Monat Geburtsjahr 1949: Monate

usic news «Cargo Sous Terrain, CST» von der Vision zum Projekt N o Interview mityvette Körber,Projektmanagerin CST, RVBS Partner in Aarau

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

ArchäologInnen als ArbeitnehmerInnen. Rechte und Pflichten nach dem österreichischen Arbeitsrecht. Susanne Olt

Verzug. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud

Wonach richtet sich die Höhe des Ausbildungsvergütung?

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173)

Vertrauensarbeitszeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts

Dienstpflichten, Lehrverpflichtung, Dienstzeit und Urlaub

ab Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten

Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden"

Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung

Konzept für die Einführung von Telearbeit an der Stiftung Universität Hildesheim

Dienstvereinbarung. Arbeitszeitflexibilisierung. zwischen der. Hochschule Furtwangen. und dem. Personalrat der Hochschule Furtwangen

Wie schätze ich die Kosten realistisch ein?

AltenpflegeKongress Dienstpläne rechtssicher gestalten

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR

: Präambel. Bereitschaftsdienst

Baden-Württemberg Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Beamten und Richter des Landes

ARBEITSRECHT. Was sind aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen? Einstellung von Mitarbeitern. Der Abschluss von Arbeitsverträgen

INHALTSVERZEICHNIS A GELTUNGSBEREICH 2. A 1 Persönlich 2. A 2 Zeitlich 2. A 3 Sachlich 2. A 4 Ausnahmen 2 B ARBEITSZEIT 2. B 1 Begriffsbestimmungen 2

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:

2412 Akademie Arbeitsrecht

unternehmensrecht III :

Öffentliches Arbeitsrecht

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 19/ Seite DIENSTVEREINBARUNG

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im wissenschaftlichen Dienst

ARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren. unter Beteiligung

Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden

D I E N S T V E R E I N B A R U N G

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom

Allgemeine Bedingungen für die Erstattung von Gutachten. 1 Geltung

Merkblatt für Beschäftigte, die Altersteilzeitarbeit planen

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

GLEITZEIT-B E TRI E B SVEREINBAR UN G

Rechtliche Grundlage

Deutscher Caritasverband

10 Fragen und Antworten zum Arbeitsleben in der Türkei

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT

Anlage 5a zur DVO. Regelung zur Altersteilzeit. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen MSc edata-management Solutions für entgeltliches MS Project Add-In und Vorlagen

Rechtsstellung des Betriebsrates. ÖGB Organisation und Koordination Richard Ondraschek

Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR) zuletzt geändert am

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des

1. Überstunden. a) Pflicht:

Arbeitszeitrecht der AVR

Andrea Kocsis Stellvertretende ver.di-vorsitzende Bundesfachbereichsleiterin Postdienste, Speditionen und Logistik

G 1/10 vom Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:

UNIVERSITÄT AUGSBURG. Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

Anfrage des AST A an der Rektor zur Situation der studentischen Beschäftigten der Universität Potsdam

Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

Transkript:

Arbeit(-szeit) Des wissenschaftlichen Personals an Universitäten

Synallagma: Geld gegen? Frage 1: Was ist geschuldete Arbeitsleistung? Neben Lehre wird wissenschaftliche Arbeit geschuldet. Grundsätzlich gehörten zur bisheriger Auffassung Tätigkeiten die zu Veröffentlichungen und Vorträgen führten etc je nachdem welche Anforderungen der Wissenschaftszweig stellt zur wissenschaftlichen Arbeit. Fraglich ist immer Abgrenzung Frage 3: Gehören Tagungsbesuche zur Dienstzeit

Synallagma: Geld gegen? Wenn man sich auf die Zugehörigkeit zur Universität beruft und gewisses Wissenschaftliches Niveau vorliegt jedenfalls der Tagungsbesuch im Interesse der Universität Arbeitszeit Sonst Gleichbehandlungsgebot: (Privat-)Gutachten von Professoren in der AZ erlaubt Dann werden andere wissenschaftliche Arbeiten von den anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern wohl auch erlaubt sein Problem der zusätzlichen Abgeltung, die aber bei AZ nicht Universität bekommt, sondern der AN selber

Vertraglich vereinbarte Zweckbindung von AZ Frage 2: Arbeitszeitanteil für eigenen Studienfortgang gewidmet Grundsätzlich Anspruch auf diese Zeit Frage wann? Bei genereller Durchrechnung der AZ schwer. Zulässige Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten ist nur 10% der NormalAZ ME kann davon ausgegangen werden, dass der zweckgewidmete Arbeitsanteil in der NormalAZ liegen muss.

Individuelle Festlegung der Lage der AZ AN kann Lage individuell festlegen außer bei wichtigen dienstlichen Grund, oder Regelung durch BV ( 31 Abs 2+3 KollV) Empfehlenswert daher, wenn Schwierigkeiten gibt eine Lage vertraglich festzulegen, wo für eigene wissenschaftl.tätigkeit gearbeitet wird. Frage 5: Arbeit einstellen, nachdem AZ (welche) erarbeitet wurde? Grundsätzlich kann AN ja sowieso im Rahmen der Durchrechnung Beginn und Ende selber wählen (Anordnungen daher nur aus wichtigen betrieblichen Gründen?)

Sondergesetzliche Regelung 110 UG 2002 Keine Geltung des Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsruhegesetzes Sonderregel in UG 2002 Stellt umfassende Regelung dar Vergleichbar mit 48 ff BDG

Arbeitszeitbestimmung Arbeitstag: 24h Zeitraum (ab Antritt der Arbeit) WochenAZ: AZ in der Kalenderwoche NormalAZ: 40 Stunden (Vollzeit) Durchrechnung: 17 Wochen Durchrechnungszeitraum KollvErmächtigung auf 12Monate Höchstarbeitszeitgrenzen: 13h bzw am Tag 48h im Schnitt in der Woche absolut 60h

Mehrarbeit me nur in Betrachtung der Anordnung über die vertragl NormAZvereinbarung Zulässige Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten ist nur 10% der NormalAZ Weiters ist Beschränkung von SST-Anzahl zu beachten (Auch bei Teilzeitbeschäftigten und insgesamt mit Durchrechnung) Aber kein Zuschlag für Mehrarbeit, da AZG nicht gilt Verfassungsrechtl. Problematik? Sonderopfer?

Ruhezeiten Tagesruhe 11h kann auf 8h gekürzt werden wenn Ausgleich in 14 Tagen durch tägl. oder wöchentl. Ruhezeit erfolgt Wochenruhe 36h, die auf 24h gekürzt werden kann, wenn innerhalb 14 Tagen eine andere Ruhezeit verlängert wurde. KollVErmächtigung für Erweiterung des DRZ auf 2 Monate aber bei gleichwertigem Schutz

KollV-Umsetzung Grundsätzlich kann Beginn und Ende der Arbeitszeit frei gewählt werden: Wenn AG Weisung gibt dann Üst? Einteilungsfreiheit des AN Daher frei wählbare Lage der AZ (zb für Einarbeiten von Fenstertagen) Lehre: Senior Lecturer 16 Semesterstunden (NormAZ aber mit Durchrechnung) Einstufung 49 Abs 9 Z 2 2 Semesterwochenstunden Einstufung 49 Abs 9 Z3 4 Semesterwochenstunden Lecturer kein System der NormAZ

Prinzip des All In - Entgelts 49 Abs 6 KollV Alle Leistungen gezahlt, die in gesetzlich erlaubter AZ erbracht wurden Wann daher Anspruch auf Ersatz Mehrleistung: Entweder Überschreiten der Höchstarbeitszeitgrenzen/Durchrechnungsgrenzen? Sonderbestimmungen in Lehre: Überschreitung SST-Begrenzung mit Durchrechnungsregel bei höherer Lehre Zusatzabgeltung; insb bei zus. LV in Ferienzeiten bei stud. Mitarbeitern? Sonderregeln KollV 24/31 Dezember Frage 4: Konsequenzen bei Überschreitung der (Höchst- AZ) Zum einen All-in Prinzip mit Ausnahmen bei SST; Strafbestimmungen von 110 UG (Rektor haftet)

Lage der Lehrveranstaltungen Frage 6: Lehre in Randzeiten Grundsatz: Sam/Sonn/Ft sind dienstfrei zu halten Grundsatz LV Mo Fr 8:00 21:00, aber: BV oder wichtiger dienstlichen Grund betriebliches Erfordernis (fraglich, wenn durch Org selbst geschaffen) (koordinierende Lehr-/Prüfungstätigkeit) Abweichung zulässig Nur Pflicht der Einhaltung einer wöchentlichen Ruhezeit

Verpflichtende AZ-Aufzeichnungen Verpflichtung der AZ-Aufzeichnung durch AN durch KollV-Norm AG haftet aber unabhängig für Führung und Richtigkeit Muss An ausreichend kontrollieren und schulen Dienstpflichtverletzung, wenn nicht geführt wird bei mehrmaliger Verwarnung Entlassung, Schadenersatz