Das ist Tom. Er hat vor Kurzem sein Studium beendet und arbeitet nun als Consultant bei der Business Consulting GmbH. Als Tom seinen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommt, fragt er sich, inwiefern der Vertrag Einfluss auf seinen Arbeitsalltag nimmt. Ganz einfach: Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber (also zwischen Tom s Vorgesetzten) und dem Arbeitnehmer (also Tom selbst). Darin festgelegt sind die Haupt- und Nebenpflichten beider Parteien.
Als Tom s Hauptpflicht gilt die Arbeitspflicht. Dies bedeutet, dass er seiner Arbeit persönlich nachkommen muss und sich nicht etwa durch Freunde oder Verwandte vertreten lassen darf. Welcher Tätigkeit Tom genau nachgehen muss, ist auf der einen Seite im Arbeitsvertrag festgelegt und erweitert sich im Geschäftsalltag durch Weisungen seines Vorgesetzten. Sowohl Arbeitsvertrag, als auch Weisungen dürfen nur im Rahmen von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erteilt werden. Nun möchte Tom wissen, ob es auch Grenzen der Arbeitspflicht gibt, oder ob er 24 Stunden, 7 Tage die Woche arbeitsund einsatzbereit sein muss. Und tatsächlich gibt es Grenzen: Das Arbeitsgesetz legt beispielsweise fest, in welchem Umfang Tom für die Firma eingesetzt werden darf.
Zulässig sind grundsätzlich alle Arbeitszeiten, bei denen die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit von Beginn bis Ende, abzüglich Ruhepausen, 8 Stunden nicht überschreitet. In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auch 10 Stunden betragen, wenn der Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen nicht über 8 Stunden pro Tag steigt. Während der täglichen Arbeit gilt es Ruhepausen einzuhalten. Ab 6 Stunden Arbeitszeit muss Tom mindestens eine halbe Stunde pausieren, ab 9 Stunden, für 45 Minuten. Neben dem Arbeitszeitgesetz existiert noch das Arbeitsschutzgesetz und sorgt beispielsweise dafür, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewahrt und verbessert wird.
Zusätzlich zu seiner Hauptflicht, geht Tom bei der Vertragsunterzeichnung einige Nebenpflichten ein, die zwar nicht immer im Arbeitsvertrag aufgeführt sind, jedoch trotzdem eingehalten werden müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Verschwiegenheitspflic ht bezüglich Betriebsund Geschäftsgeheimnissen. Ebenfalls hat Tom stets Schmiergeldannahme und Rufschädigung zu unterlassen. Betriebsmittel, die ihm das Unternehmen zur Verfügung stellt, muss er pfleglich behandeln. Doch was passiert, wenn Tom sich nicht an die im Vertrag geschriebenen Regeln hält? Die Konsequenzen für Tom können verheerend sein. Von Lohnminderung oder Abmahnungen bis Schadensersatz oder sogar Kündigung können die Folge sein. Je nach Schwere des Tatbestands.
Doch nicht nur Tom, sondern auch sein Arbeitgeber geht bei Unterschrift des Arbeitsvertrags Verpflichtungen ein. Die Hauptflicht des Arbeitgebers ist die Entgeltzahlungspflicht, die Tom als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhält. Neben dieser Hauptpflicht bestehen auch für den Arbeitgeber Nebenpflichten. Eine davon ist die Beschäftigungspflicht. Solange keine wichtigen Gründe, wie Insolvenz oder ähnliches entgegenstehen, muss Tom von seinem Arbeitgeber mit Arbeit versorgt werden. Ebenfalls ist Tom s Firma verpflichtet, ihn vor Gefahren im Arbeitsalltag zu schützen. Der Arbeitgeber muss des Weiteren alle Mitarbeiter gleich behandeln und einen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche gewähren. Es gehört ebenfalls zur Nebenpflicht des Arbeitgebers
Mat.Nr.: 2600662 personenbezogene Daten zu schützen und ordnungsgemäß Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen. Zuletzt verpflichtet sich der Arbeitgeber bei Krankheitsfall weiterhin für einen eingeschränkten Zeitraum Lohn zu zahlen. Tom weiß nun welche Pflichten er seinem Arbeitgeber gegenüber hat, aber auch was er von seinem Arbeitgeber gemäß des Arbeitsvertrags erwarten kann.