Arbeitsrecht und Arbeit 4.0. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln
|
|
- Kirsten Schmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsrecht und Arbeit 4.0 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln
2 Alt und immer wieder aktuell 2
3 Vernetzung Überwindung von räumlichen und zeitlichen Schranken Arbeit wird beschleunigt Arbeit wird flexibler Keine Bindung an die Zeit Keine Bindung an den Ort Leichte Verteilung von Arbeit Wissens-, Dienstleistungsund Produktionsarbe it kann weltweit verteilt werden Arbeit wird globaler Arbeit wird stärker kontrollierba r Arbeitshandeln und Leistungsverhalten sind ständig einsehbar 3
4 Die Ministerin Frau Nahles spricht Der Mensch bleibt Mittelpunkt - bei allem technischen Fortschritt. Die Tätigkeiten und die Ansprüche sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten ändern sich fundamental.
5 Die Ministerin Frau Nahles spricht [ ] In der modernen Arbeitswelt funktioniert das alte Prinzip des one size fits all nicht mehr. Was die Bürger von ihrer Arbeit wollen, ist höchst individuell. Wir brauchen einen neuen Flexibilitätskompromiss. [ ] Dabei will ich mittelfristig eine lebensphasenorientiere Wahlarbeitszeit schaffen [ ].
6 6
7 Wertewelten Arbeiten 4.0 7
8 Chance Eine beruflich und sozial bereichernde Arbeit, die Kreativität und berufliche Entwicklung fördert. Gefahr Eine sozial und beruflich belastende Arbeit, die Arbeitnehmer zu reinen Vollzugsorganen vorgegebener digitaler Handlungszwänge macht. 8
9 Themen, Themen, Themen Arbeitsschutzrecht Beschäftigtendatenschutz Mitbestimmungsrechte Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf Plattformökonmie Ortssouveränität und Arbeitszeitgestaltung 9
10 Was ist überhaupt geschuldet? Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer, die versprochenen Dienste zu leisten, 611 I BGB. Wie die geschuldete Arbeit bestimmen?
11 Vorgaben des 2 NachweisG der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, [ ] die vereinbarte Arbeitszeit.
12 Das Weisungsrecht Kurz-Charakterisierungen reichen nicht aus. Daher hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Weisungen können betreffen den Arbeitsinhalt, den Arbeitsort und/oder die Arbeitszeit. Das Weisungsrecht hat Grenzen.
13 Fragen zur Arbeitszeit Tarifverträge oder Arbeitsverträge regeln, wie lange jemand zu arbeiten hat. Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge regeln, wann jemand zu arbeiten hat. Das Arbeitszeitgesetz regelt, wann und wie lange jemand arbeiten darf.
14 Inhalt der Arbeitsleistung Nirgendwo steht, welche und wie viel Arbeit ein Arbeitnehmer in während der Arbeitszeit zu leisten hat. Wie hoch hat der workload zu sein? Woraus besteht der workload?
15 Das Bundesarbeitsgericht hilft Ein Arbeitnehmer muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann. BAG, Urteil vom , 2 AZR 536/06 Er soll sich mithin anstrengen, eine subjektive Mühewaltung zeigen.
16 Inhalt der Arbeitspflicht Die kurze Charakterisierung kann ein typisches Berufsbild ergeben. Geschuldet sind dann alle hiervon umfassten Tätigkeiten, ohne dass es eine konkrete Weisung braucht. Ergänzend besteht das Weisungsrecht.
17 Ein Beispiel Ein Musiker in einem Kulturorchester, der nach dem Arbeitsvertrag zum Spielen des Schlagzeugs verpflichtet ist, hat das Bedienen eines sog. Regenmachers ohne gesonderte Vergütung vorzunehmen. Diese Tätigkeit gehört zum originären Aufgabengebiet des Schlagzeugers in einem Kulturorchester. BAG, , 6 AZR 577/00
18 Ort der Arbeitspflicht Weitgehendes Recht, vor allem, wenn es keinen von vornherein feststehenden Arbeitsort gibt. Bei Arbeiten mit wechselnden Einsatzstellen kann der Arbeitgeber den Arbeitsort täglich neu festlegen.
19 Ort der Arbeitspflicht Streben Arbeitnehmer nicht danach, überall für den Arbeitgeber verfügbar zu sein? mit dem Laptop am Strand am Handy in der U-Bahn Die Digitalisierung ermöglicht dies technisch.
20 Telearbeit / Homeoffice Die Arbeitsschutzpflichten der 3 ff. ArbSchG gelten. Der Arbeitnehmer hat die Verantwortung für seine häusliche Arbeitsstätte, der Arbeitgeber hat jedoch eine Überwachungspflicht. Der Arbeitgeber hat sich von der Eignung des Telearbeitsplatzes zu überzeugen. Die FASI und der Betriebsarzt können hier helfen. Es ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dr. Jörn Hülsemann, Anwaltshaus seit 1895, Hameln 20
21 Zeitpunkt der Arbeitspflicht Das Weisungsrecht betriff hier Arbeitsbeginn und ende Festlegung von Pausen die Anordnung von Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft.
22 Zeitpunkt der Arbeitspflicht Geben sich Arbeitnehmer nicht selbst den Zeitpunkt der Erledigung vor? mal eben Sonntags die mails checken? Besteht eine Erwartungshaltung im Betrieb, dass Arbeitnehmer dies tun?
23 Der Schutzzweck des Gesetzes 1 ArbZG : Zweck des Gesetzes ist es, 1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie 2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.
24 Das ist doch keine Arbeit! Die Frage, ob ein kurzes Lesen oder Schreiben einer schon als Arbeit zu verstehen ist, wird derzeit diskutiert. Die Frage, ob eine kurzfristige Unterbrechung durch eine solche Tätigkeit die Ruhezeit unterbricht, ebenfalls. 24
25 Was ist Arbeitszeit? Eine Definition liefert 2 Abs. 1 ArbZG Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Der Begriff der Arbeit wird selbst nicht definiert Der Begriff orientiert sich somit ausschließlich am Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes
26 Was ist Arbeitszeit? Auslegungshilfe ist Art. 2 Nr. 1 Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 EG Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der AN arbeitet, dem AG zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Hingegen ist Ruhezeit jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit.
27 Grenze Arbeitszeitgesetz Das Arbeitszeitgesetz ist bindend! eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (verlängerbar auf max. 10!), die Notwendigkeit von Pausen nach 6 und 9 Stunden, eine Ruhezeit von 11 Stunden nach der Arbeit.
28 Grenze Arbeitszeitgesetz Diese Zeiten dürfen auch freiwillig nicht überzogen werden. von befristet Beschäftigten von Arbeitnehmern in der Probezeit von Aufstiegswilligen
29 Und wenn wir das ignorieren? Wer zu lange oder ohne Pause arbeitet, arbeitet nicht durchgehend gut. Wer zu lange oder ohne Pause arbeitet, arbeitet womöglich fehlerhaft. Wer zu lange oder ohne Pause arbeitet, gefährdet sich oder Dritte. Wer zu lange oder ohne Pause arbeitet, verletzt das Gesetz.
30 Ein Fazit Die Digitalisierung ist Chance und Risiko. Wichtig ist eine klare Kommunikation hinsichtlich der Erwartungen der Arbeitsvertragsparteien aneinander. Sprecht miteinander am besten analog! 30
31 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Diplom-Verwaltungswirt (FH) Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895 Ostertorwall 9, Hameln Telefon: (05151) Telefax: (05151)
Die digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht
Die digitale Arbeitswelt und das Arbeitszeitrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann, Hameln Digitale Arbeitswelt Vernetzung Überwindung von räumlichen und zeitlichen Schranken
MehrMobiles Arbeiten Legal, Illegal, Sch egal?
Mobiles Arbeiten Legal, Illegal, Sch egal? Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann, Hameln Worüber reden wir hier? Arbeiten auf Bau- und Montagestellen? Arbeiten im Freien: Land- und
MehrArbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen
MehrBremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017
Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017 Panel 2.3 Flexibilitätskompromiss oder Bedrohung der Arbeitszeitverordnung? Teil 1 Rechtlicher Teil: Kaarina Hauer, Abteilungsleiterin Rechtsberatung und Rechtspolitik
MehrArbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Telearbeit und Homeoffice: Rechtliche Grundlagen und
MehrArbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt
Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt IHK Regional St. Wendel, 10. April 2018 Referent: RA Frank Gust Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht IHK Regional 10.04.2018 Referent:
MehrWas bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor
MehrUmsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1
Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden 2
MehrErläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b
Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b 1. Vorbemerkung Mit dieser Musterdienstvereinbarung sollen rechtliche Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden; insbesondere
MehrBetriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte
Digital, flexibel, entgrenzt Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte RKW-Tagung in Frankfurt, 16.03.2017 Brigitte Baki, DGB
MehrBüroarbeitsplätze zu Hause. aus Sicht der Überwachungsbehörde
Büroarbeitsplätze zu Hause aus Sicht der Überwachungsbehörde Mobiles Arbeiten 40% der deutschen Arbeitsplätze sind heimarbeitsfähig Neues Arbeiten Generation Z Wechselarbeitsplätze Coworking Landes Bremen
MehrGutachten. 1 Erfurter Kommentar/Wank 2 ArbZG, Rn. 16.
Gutachten Es soll beurteilt werden, welche Unterbrechungen bei Verrichtung der Arbeit als Teil der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten und daher vergütungspflichtig sind. Am Beispiel
MehrRechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
MehrArbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz
TK Lexikon Arbeitsrecht Arbeitszeit Arbeitszeit HI520312 Zusammenfassung LI1096996 Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
MehrWerkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht
MehrDas Arbeitszeitgesetz. Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten
Hessische Regierungspräsidium Staatskanzlei Gießen Das Arbeitszeitgesetz Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten Gießen, den Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz Sinn und Zweck Siehe 1 ArbZG Gewährleistung
MehrVerordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)
Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.
MehrWork-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.
Work-Life-Balance Ständige Erreichbarkeit - Bonner Unternehmertage 2013 - Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen Folie 1 I. Begriffsbestimmung Work-Life-Balance Der Begriff
MehrIch kann nicht mehr!
Ich kann nicht mehr! Zur rechtlichen Bedeutung sogenannter Überlastungsanzeigen durch Arbeitnehmer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann, Hameln Folgen von Belastungen Durch die
MehrDirektionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene
MehrGrundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts
Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung
MehrStändige Erreichbarkeit und mobile IT-Geräte
Ständige Erreichbarkeit und mobile IT-Geräte Dresden, 18. Oktober 2012 Arne Gattermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, BITKOM www.bitkom-consult.de Statistik BITKOM Umfrage 71 % der Berufstätigen sind an
MehrPersonalrat Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Klausurtagung Ebendorf Mai 2016
Gliederung: Definition des Begriffes Direktionsrecht gesetzliche Grundlagen Weisungen gemäß Direktionsrecht Weisungsgrenzen Weisung: Tätigkeitsart, Tätigkeitsort, Arbeitszeit Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber
MehrVORTRAGSREIHE. Arbeitsschutzrechtliche Herausforderungen bei "entgrenzter Arbeit"
VORTRAGSREIHE Donnerstag, 17. November 2016 / 18.30 Uhr Arbeitsschutzrechtliche Herausforderungen bei "entgrenzter Arbeit" Referent: Dr. Bernd Wiebauer (Richter am Arbeitsgericht Nürnberg) ZAAR Destouchesstraße
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrArbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen
Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen Flexible Beschäftigungsformen u. a. Mobiles Arbeiten Grenzübergreifende Zusammenarbeit in virtuellen Mitarbeiterteams Crowdsourcing / Crowdworking = Tätigkeiten
MehrUnternehmerfreiheit und Verantwortung am Beispiel der DGUV Vorschrift 2
Unternehmerfreiheit und Verantwortung am Beispiel der DGUV Vorschrift 2 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Unternehmerfreiheit: Begriffsklärung Die
MehrSachstand. Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen. Wissenschaftliche Dienste
Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen Aktenzeichen:
MehrMitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü
Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Kapitel: Entwicklungen am Arbeitsmarkt... 1 A. Einleitung... 1 B. Gang der Untersuchung... 8 2. Kapitel: Die Ausgestaltung der Arbeitszeit... 11 A. Europäische
MehrPersonal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz
RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2 Was erwartet
MehrReisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst?
Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst? ITB 2013 - Business Travel Strategietag 7. März 2013 Dr. Thomas Barthel Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Seite 2 Inhalt Arbeitszeitbegriffe
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17
Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des
MehrArbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage
Arbeitszeit oder Freizeit, das ist hier die Frage HBS-Fachgespräch Arbeitsrecht Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitrecht Dr. Andreas Priebe, Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Die drei Dimensionen des
MehrGrundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH
Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Arbeit und Gesellschaft 4.0: Mitbestimmen, Mitgestalten! Workshop 9 Betriebliche Vereinbarungen der Zukunft Referent Frank Siebens, ver.di
MehrArbeitszeit und Einigungsstelle
Arbeitszeit und Einigungsstelle Infoabend am 11. Mai 2017 1 Gliederung I. Einführung zur Arbeitszeit II. Einigungsstellenverfahren III. Was kann durchgesetzt werden? IV. Konsequenzen 2 I. Einführung Ergebnisse
MehrMobiles Arbeiten Arbeitszeit fair und gerecht gestalten
Mobiles Arbeiten Arbeitszeit fair und gerecht gestalten Gut aufgestellt ins Wahljahr Fachgespräch Arbeitsrecht 2017 09. September 2017 Gliederung I. Vorgaben zum mobilen Arbeiten II. III. Vorgaben zur
MehrHerzlich willkommen zum Workshop!
Herzlich willkommen zum Workshop! Was ist bei der Rufbereitschaft zu beachten? Referent, WissensWerk, Göttingen 10.06.2018 Kurztitel 1 Agenda 1. Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft 2. Gesundheitsschutz
MehrARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN
Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017 PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ ?????????????????????????????? Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Wie
MehrArbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle
MehrPsychische Belastung Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband
MehrInwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen?
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 12.03.2009 Arbeitszeit & Direktionsrecht
MehrManfred Scherbaum Arbeitszeit Gesundheitsschutz Vereinbarkeit
Manfred Scherbaum Arbeitszeit Gesundheitsschutz Vereinbarkeit 5. Thüringer Arbeitszeitkonferenz Neudietendorf, 2./3. März 2018 Gliederung Einstieg: unterschiedliche Blickwinkel auf Arbeitszeit und ihre
MehrTelearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze
Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze 13. Bundesweiter Betriebsärztetag in Dresden Patrick Aligbe Aligbe Sicherheitsrecht In der Vorversion der jetzigen ArbStättV nicht enthalten
MehrArbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Internet im Mittelstand: Chancen, Trends, Sicherheit Rosenheim, 09.10.2008 Rechtsanwalt Markus Lippmann www.bayme.de Gliederung I. Umfang der
Mehrvorgelegt von Gunnar Knorr aus Köln
Die Entscheidung SIMAP./. Conselleria de Sanidad v Consumo de la Generalidad Valenciana (C 303/98) des EuGH und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitszeitgesetz Inaugural-Dissertation zur Erlangung
MehrArbeitszeit an Tankstellen
Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer
MehrBundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.5AZR
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017:240517.U.5AZR431.16.0 I. Arbeitsgericht Leipzig Urteil vom 22. Oktober 2015-14 Ca 1175/15 - II. Sächsisches
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XV A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 B. Die Arbeitszeitsysteme im Einzelnen 93 Sachverzeichnis 223 Bibliografische Informationen
MehrHerzlich willkommen zum Work-Shop! Rufbereitschaft. Was ist rechtlich zu beachten? Wie können BR / PR das praktisch umsetzen?
Herzlich willkommen zum Work-Shop! Rufbereitschaft Was ist rechtlich zu beachten? Wie können BR / PR das praktisch umsetzen? Referent, WissensWerk Göttingen 1 Impulsreferat: Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft
MehrNeuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz
Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz DGB Bildungswerk Hessen 17. März 2016 Brigitte Göbel TBS ggmbh brigitte.goebel@tbs-rlp.de 1 Veränderungen
MehrArbeitszeitgesetz und Tarifverträge
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Informationen zum rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitgestaltung
MehrTarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines
MehrPersonaleinsatzpläne nach Tarifrecht im Spannungsfeld einer Kosten- und Personalreduzierung
Personaleinsatzpläne nach Tarifrecht im Spannungsfeld einer Kosten- und Personalreduzierung Frau Eva-Maria Crusius Dezernat Q 2 Friedberg, 9. März 2016 1 Inhaltsverzeichnis Was sind Personaleinsatzpläne?
MehrNew Work. Alles flexibel: Arbeitszeit-, -ort und -inhalt wirtschaftlicher Segen oder rechtlicher Fluch? Ein juristisch-ökonomisches Streitgespräch
New Work Alles flexibel: Arbeitszeit-, -ort und -inhalt wirtschaftlicher Segen oder rechtlicher Fluch? Ein juristisch-ökonomisches Streitgespräch Dr. Petra Ostermaier Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
MehrVon der Seipen & Steinberg Seminare
Von der Seipen & Steinberg Seminare Grundlagenschulung am 14.11.2017 in Köln Das Daily HR Business Teil 1 Inhaltsverzeichnis A. Das Direktions- und Weisungsrecht 1 I. Zum Inhalt des Weisungsrechts 1 1.
MehrFair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 3 Arbeit ohne Ende und ohne Bezahlung Wie begegnen wir dem Verfall von Arbeitszeiten? Grundsätzliche Überlegungen
MehrWelche Ruhezeiten muss mein Dienstgeber einhalten?
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 03.11.2016 Welche Ruhezeiten
MehrArbeitsstätten Einrichten und Betreiben
Arbeitsstätten Einrichten und Betreiben Telearbeitsplätze Telearbeit mobile Arbeit Fachtagung, 4. Juli 2018 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe IHK Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe Telearbeitsplätze
MehrHerzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung
MehrZur Anpassungsfähigkeit des Arbeitszeitgesetzes
Zur Anpassungsfähigkeit des Arbeitszeitgesetzes Die Digitalisierung revolutioniert das gesamte Wirtschaftsleben. Hiervon herausgefordert ist nicht zuletzt das Arbeitsrecht. Insbesondere im Arbeitszeitrecht
MehrArbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel
Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt
MehrZeitsouveränität für Beschäftigte: Der rechtliche Rahmen
Zeitsouveränität für Beschäftigte: Der rechtliche Rahmen Pflegezeit, Elternzeit, Teilzeitansprüche Sonja Riedemann, LL.M. (LSE) Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Arbeitsrecht BWA, Berlin, 28. April 2016
MehrMobile und flexible Arbeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mobile und flexible Arbeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das BMFSFJ als Dienststelle Rund 830 Beschäftigte (Stand Juni 2018) 555 am Dienstort Berlin, verteilt auf 3 Liegenschaften
MehrNicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen
MehrDas ist Tom. Er hat vor Kurzem sein Studium beendet und arbeitet nun als Consultant bei der Business Consulting GmbH.
Das ist Tom. Er hat vor Kurzem sein Studium beendet und arbeitet nun als Consultant bei der Business Consulting GmbH. Als Tom seinen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommt, fragt er sich, inwiefern der Vertrag
MehrAVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33
AVR Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 Teil 2 Inhalt 1. Allgemeines... 154 2. Die nicht von den Anlagen 30 bis 33 erfassten Mitarbeiter... 155 3. Begriffe des Arbeitszeitrechts und ihre Anwendung
MehrSteuerjournal 9/ 2017
- 1 - Steuerjournal 9/ 2017 12.10.2017 Vorsicht: Aufzeichnungspflicht besteht für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeitern! Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht
MehrWochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG
Wochenarbeitszeit 48 + 6 x 30 Minuten* : 51 *Dauer der Pause ist in der EU-RiLi nicht festgelegt EU-Betrachtung Kalendarische Woche: 7 x 24 = 168 5 x plus Sonntagsruhe = 35 90 der 27 ArbZG 8,5 Max: 10,75
MehrNichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung
Nichtbeachtung der BetrSichV und fehlende Gefährdungsbeurteilung Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Arbeitsschutz in Deutschland Deutschland hat
MehrMandantenbrief September 2010. Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zu Stande. Konfuzius. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
Mandantenbrief September 2010 Stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zu Stande. Konfuzius Das Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XV A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 B. Die Arbeitszeitsysteme im Einzelnen 107 C. Die Arbeitszeitflexibilisierung im öffentlichen
MehrArbeitszeit Geltungsbereich des ArbZG Begriff der Arbeitszeit Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11 35 57-0 Arbeitszeit Die Bestimmung der
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrTarifvertrag zum Mobilen Arbeiten
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 07.05.2018 Gültig ab: 01.04.2018 Kündbar zum: 30.06.2020 Frist: 3 Monate zum
MehrFlexible Arbeitszeit
Flexible Arbeitszeit Von Dr. Claudia M. Hahn Rechtsanwältin, Stuttgart 2. Auflage 2014 III Inhaltsübersicht Vorwort............................................. Inhaltsverzeichnis.....................................
MehrHans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
IG Metall Vorstand Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall Arbeitszeit und gewerkschaftlicher Arbeitsschutz Ein zentrales Handlungsfeld der IG Metall 3. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte,
MehrEntgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt
für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt 1 Entgeltumwandlung Bisheriger Bruttolohn wird abgesenkt, Arbeitnehmer erhält einen wertmäßigen
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG
BETRIEBSVEREINBARUNG zur ARBEITSZEIT gemäß 3 Abs. 3 und 4, 4 KA-AZG der nach dem UG 2002 ab 1. Jänner 2004 aufgenommenen und als Ärzte/innen oder Zahnärzte/-ärztinnen im Klinischen Bereich der Medizinischen
MehrMehr:
Mehr: www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/auk-2016-2-in-der-stillen-kammer.pdf www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/entlastung-mitbestimmen.pdf Nicht stören Gewerbeordnung 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
MehrFair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 2 Rufbereitschaft, Wochenendarbeit, mobiles Arbeiten Wie geraten wir bei den Kundenanforderungen nicht unter die
MehrMobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb
HSI-Tagung am 12.04.2018 in Kooperation mit der IG Metall Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb Verena zu Dohna-Jaeger Ressortleiterin IG Metall Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
MehrBoris Alles (Autor) Das Arbeitsrecht der Auslandsdienstreise
Boris Alles (Autor) Das Arbeitsrecht der Auslandsdienstreise https://cuvillier.de/de/shop/publications/6537 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075 Göttingen,
MehrMeine Rechte als AT-Beschäftigte/r
Informationen für AT-Beschäftigte Meine Rechte als AT-Beschäftigte/r Arbeitsrechtliche Informationen rund um Geld, Zeit und Vertragsgestaltung Zusammenfassung vom 1. AT-Forum des SCHOTT-BR, Werk Mainz
MehrFair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 1 Entgrenzte Arbeitszeiten! Wieviel Flexibilität braucht ein Betrieb? Dokumentation von Arbeitszeiten der Arbeitgeber
MehrDie geschuldete Leistung was der Arbeitgeber verlangen kann
Die geschuldete Leistung was der Arbeitgeber verlangen kann Rechtsanwalt Philipp Rosenberg Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Übersicht 1 Was muss der Arbeitnehmer leisten 2 Wie kann ich rechtlich reagieren
MehrRechtliche Voraussetzungen zur Regulierung von Arbeitszeit. Prof. Dr. Wolfhard Kohte Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg
Rechtliche Voraussetzungen zur Regulierung von Arbeitszeit Prof. Dr. Wolfhard Kohte Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg 12.07.2017 Gliederung 1. Grundlagen 2. Höchstarbeitszeiten 3. Abschied vom
MehrDie Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer
Die Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz 8. November 2017 RiArbG Dr. Bernd Wiebauer Überblick Die Rolle des Arbeitgebers im modernen Arbeitsschutzrecht Umfassende Arbeitgeberverantwortung Betriebsinterne
MehrArbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft.
Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft. Begriffsdefinitionen aus der arbeitsrechtlichen Literatur und der Rechtsprechung mit ergänzenden Anmerkungen. Stand: März 014 Jürgen
MehrDr. Stefan Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig. Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis
NomosPraxis Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis Rechtshandbuch für die Arbeit 4.0 Nomos Vorwort... 5 1 Allgemeines... 13
MehrFrühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?
MehrIG Metall Informationstagung. Bereich Industrie. am 3. November 2010
IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 3. November 2010 Referent: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg Tel: 040 280 886 20 heggemann@gsp.de
MehrAbkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen
MehrArbeitszeitsouveränität Perspektive oder Illusion.
DGB-Bundesvorstand Abteilung Digitale Arbeitswelten und Arbeitsweltberichterstattung Arbeitszeitsouveränität Perspektive oder Illusion. Arbeitsschutz 4.0 Kulturwandel Partizipation Arbeitszeit. Zukunft
Mehr