Informationsveranstaltung 07.03.2017 Gallushalle Grünberg 08.03.2017 Bürgerhaus Hüttenberg Agrarförderung 2017- HELENA Neuerungen und Änderungen
Vor drei Jahren Hüttenberg 2
Gliederung Rückblick 2016 Antragsverfahren HELENA Neuerungen im Gemeinsamen Antrag Greening (Dauergrünlandumbruch, verschärfte Regeln) Zahlungsansprüche Änderung Sanktionsregelungen ( Gelbe Karte ) 3
Rückblick 2016 - Rahmenbedingungen Beginn der Umstellung auf Digitale-Antragstellung, alle Papier-Landwirte erhalten CD und Papier Schulungsangebot an 9 Tagen (VHS Lich,Dillenburg und Kreishaus Wetzlar) Gemeindeweise Antragsannahme hat sich bewährt und wird fortgesetzt ZIEL des Fachdienstes 2017 Umfassendes erweitertes Schulungsangebot seit 15.02. Information durch Ortslandwirte einzelne Restplätze noch vorhanden Frühzeitige Abgabe der Agraranträge am mitgeteilten Datum 4
Rückblick 2016 - Rahmenbedingungen Widerspruchsbearbeitung nicht rechtzeitig möglich und keine Abholung der Vorgänge durch WI-Bank bis Weihnachten 2016 Vorabgegenkontrolle bei den Agrardaten und Möglichkeit der sanktionslosen Zurückziehung (kein Abgleich mit anderen Bundesländern möglich!) von Schlägen (nur 258 Feststellungen, im Vorjahr 2.050) Antragsverfahren Modifikation im September, das die Verlagerung der ÖVF-Flächen ermöglicht (nur Zwischenfrüchte dann noch möglich) 5
Direktzahlungen Hessen Auszahlungssumme 2013-2016 2016 Hessen 212.797.961 LDK/GI 16.271.871 (7,64%) 2015 Hessen 214.535.245 LDK/GI 16.276.831 (7,59%) 2014 Hessen 214.200.000 LDK/GI 15.450.000 2013 Hessen 208.900.000 LDK/GI 15.487.130 Ø 11.434 /Betrieb Antragsteller LDK/GI 2016 1.423 (7,04%) minimaler Rückgang 5 Betriebe 2015 1.428 (6,91%) 2014 1.417 2013 1.438 6
Gesamtauszahlung pro Hektar 2013/14/15/16 im Vergleich 20 ha 50 ha 150 ha 2013 299,89 /ZA abzügl. Modulationsabzug und Kürzung Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 290,50 274,20 266,90 2014 248,82 /ZA plus Umverteilungsprämie plus Erstattung Krisenfonds minus Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 303,26 293,29 266,11 2015 157,05 /ZA plus Greeningprämie 87,34 /ha plus Umverteilungsprämie plus Erstattung Krisenfonds minus Kürzungsfaktor Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 293,78 283,50 257,37 2016 156,02 /ZA plus Greeningprämie 87,31 /ha plus Umverteilungsprämie plus Erstattung Krisenfonds minus Kürzungsfaktor Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 294,13 282,60 256,70 7
Zukünftige Basisprämie und Greening- Prämie ( /ha) in Hessen von 2015/2016 bis 2019 geschätzt Jahr Basisprämie/ ZA-Wert Greening- Prämie Summe 2015 157 (157,05) 87,1 (87,34) 244,1 (244,39) 2016 156 (156,02) 86,5 (87,31) 242,5 (243,33) 2017 162 86,0 248,0 2018 169 85,5 254,5 2019 176 85,0 261,0 8
Bergbauernprogramm AGZ 2016 und Entwicklung der Hektarsätze Summe Hessen 15.505.371 9570 Förderfähige Antragsteller LDK/GI 1.382.542 (8,91%) 630 (7,45%) 2012 2013 2014 2015 2016 LVZ 16 Grünl 53,28 /ha 95,40 /ha 75,14 /ha 110,34 /ha 76,50 /ha LVZ 16 Acker 26,64 /ha 47,26 /ha 37,57 /ha 25,00 /ha 25,00 /ha Ø 2.195 /Betrieb; Entwurf neue AGZ-Kulissen im 1.Quartal 2017 9
Milchmarktkrise Sonderzahlung AGZ-M für Grünland im benachteiligten Gebiet mit 453.959 für 443 Betriebe im Sommer 2016 Milchverringerungsbeihilfe beantragt September 2016 von 21 Betrieben Antragstellung/Verwendungsführung abgeschlossen (Auszahlungstermin 31.03.!) Reduktionsmenge bewilligt: 870.852 kg für das Quartal entspricht ca. 3.5 Mio kg Milch/a Mindestens 8 Betriebe haben Milchproduktion eingestellt von ca. 95 Betrieben im Amtsbezirk 10
HALM Auszahlung Ökologischer Landbau Auszahlung April 2016 der ersten HALM- Öko-Zahlungen im Umfang von 2.865.746 (plus 38,7% zum Vorjahr) an 218 Betriebe Ø 13.145 /Ökobetrieb (plus 2.545 ) Steigerung zur Antragstellung zum 01.10.2016 um 13 Neu-Ökos (480 ha) und 18 Erweiterer (273 ha) für das Jahr 2017 11
HALM Ökologischer Landbau Neuumsteller für 2018 frühzeitige Kontaktaufnahme mit LLH (Hr. Nau-Böhm Tel.:06421-4056-116)wegen Umstellungsberatung Übergabe-, Verringerungs-, Erweiterungsanträge, Anträge auf Kulturgruppenwechsel für das Jahr 2018 bis zum 02.10.2017 12
Antragsannahme 2017 Hessische Elektronische Antragstellung (HELENA) 13
HELENA 2017 Schulungsangebot wurde über Ortslandwirte publik gemacht und über Infomail-Verteiler 4 Stündige-Schulung an 10 Arbeitsplätzen im Kreishaus (Raum A 117) Schulung nur an Dummy-PI mit Übungsaufgaben; nicht am eigenen Antrag Bisher Anmeldungen 245; wenige Restplätze noch vorhanden! Anmeldung (sibylle.becker@lahn-dill-kreis.de) 14
HELENA 2017 Nachproduktion der Antragssticks nur durch WI-Bank möglich Betriebsübergaben erfordern die Produktion eines neuen Sticks! Meldungen von neuen Gemarkungen Neuantragstellung und Betriebsübergaben mit Stick nach Mitte April nicht mehr möglich! (umgehende Meldung an AMT, Frau Edie 06441-407- 1771 oder Frau Spielmann -1768) 15
HELENA 2017 Ablauf im AMT Datensicherheit aller Sticks wird geprüft in separatem Büro Wartebereich nutzen Sie werden aufgerufen!
HELENA 2017 Es sind keine über alltagstaugliche EDV- Erfahrungen notwendig! Schnelle Bearbeitung durch Automatisierung der Arbeitsschritte Plausibilisierungen die auf Fehler hinweisen (immer abarbeiten!) Alle Antragsteller erhalten Post mit Stick und Installationshinweis (Start Versand: 10.03.2017) 17
HELENA 2017 Bearbeitung mit Windows (ab 7), Mac, Linux möglich Referenzdaten des Jahres 2016 sind vorgedruckt Auf dem Stick sind 6 Schulungsvideos ( learning by doing ) Keine Merkblätter mehr in Papierform Test der Datenträger direkt nach Erhalt erforderlich! 10 Betriebe wurden für Online-Test vom Amt gemeldet (Authentifizierungsverfahren notwendig) 18
9036058 Abteilung für den ländlichen Raum Dauergrünlandumbruch Abgestimmtes Verfahren im Amtsbezirk mit Unteren Naturschutzbehörden und Wasserbehörden seit 2015 Drei Arten von Betrieben: Konventionelle Betriebe Kleinerzeuger Ökologisch wirtschaftende Betriebe Jeder Grünlandumbruch zu Ackerland oder Dauerkultur braucht eine Genehmigung! 26
Dauergrünlandumbruch Drei Arten von Grünland: Umweltsensibles Dauergrünland (FFH-Gebiet) Verbot von Umwandlungs-, Pflug- und aller Maßnahmen, die zur Zerstörung der Grasnarbe führen Altes DGL außerhalb FFH Gebiet (NC 459, 592..) Umwandlungsgenehmigung mit Ersatzgrünland (1:1) Neu entstandenes Dauergrünland (Ackerfutter oder Brache ohne ÖVF seit 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge) Umbruchsgenehmigung ohne Ersatzgrünland 27
Dauergrünland - FNN 0 = kein DGL; 1 = normales DGL; 2 = Umweltsensibles DGL im FFH-Gebiet 3 = Fläche wurde in den letzten 5 Jahren als Brache oder Ackerfutter und 2015und 2016 mit 591 als ÖVF beantragt. Wenn in 2017 keine Beantragung als ÖVF, wird diese Fläche zu DGL und man spricht von neuem DGL 28
Dauergrünlandumwandlung Neu seit 21.10.2016 Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetz Die Kommission fordert auch Genehmigungen für Umwandlungen in Nicht-Landwirtschaftliche Nutzungen - Bau eines Stalles, Silos, Befestigung einer Zufahrt oder auch Aufforstung - Rückwirkend für den Zeitraum 01.01.2015 bis 27.10.2016 durch Heilung - Codierung in Spalte 21 nach Codeliste B mit W - Beispiel: - Güllebehälter im Herbst 2016 gebaut, die am 01.01.2015 noch Dauergrünland war (Fläche einzeichnen, NC 990, und Codierung W in Spalte 21) 29
Dauergrünlandumwandlungen Bei zukünftigen Umbrüchen oder Umwandlungen nach dem 27.10.2016 ist neben der Bau- oder naturschutzrechtlichen Genehmigung auch eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich! Bei jeder Veränderung des Dauergrünlandes den Fachdienst informieren! Ansprechpartner: Herr Küthe 06441-407-1777 30
Greening- Verstöße 2016 Erfüllt nicht die Voraussetzungen für - Anbaudiversifizierung ( 4 Betriebe) - DGL-Erhalt (18 Betriebe) - Ökologische Vorrangflächen (28 Betriebe) 31
Greening Verstöße 2017 Nichteinhaltung von Anbaudiversivizierung oder ÖVF: Abzug der Greeningprämie wie bisher Beim dritten Verstoß in Folge wird die Abzugsfläche verdoppelt und zusätzliche Sanktionen ausgesprochen Weitere Infos im Greening-Rechner der LWK Niedersachsen Startseite> Betrieb&Umwelt> Betriebswirtschaft> Wirtschaftsberatung 32
Cross-Compliance-Verstöße 2016 Insgesamt bei 33 Betrieben Kürzungen wegen CC- Verstößen Schwerpunkte weiterhin bei Rinder- und Schafkennzeichnung Einzelfälle wegen Vogelschutz/ Lebensmittel/ Nitrat 33
Grüne Karte, Gelbe Karte, Rote Karte Änderung der Sanktionsregelung Unter 3% oder 2 ha => keine Sanktion GRÜN Im ersten Jahr Über 3% oder 2 ha bis 10% wird um das 0,75 fache ( 50% von 1,5 ) sanktioniert GELB Im zweiten Jahr Über 3% oder 2 ha bis 10% wird bei erneutem Verstoß um das 1,5 fache sanktioniert zuzüglich des 0,75 fachen des Vorjahres GELB wird ROT Über 10% wird um das 1,5 fache der festgestellten Differenz sanktioniert ROT 34
Sanktionierungsbeispiel 2016 Bei 100 ha Betrieb werden nur 95 ha festgestellt - 5ha Differenz mal 1,5 fach => 7,5 ha - Erstmaliger Verstoß nur 50% => 3,75 ha - Auszahlung 95 ha minus 3,75 ha => 91,25 ha - Gelbe Karte 2017 (Folgeverstoß) Bei 100 ha Betrieb werden wieder nur 95 ha festgestellt - 5ha Differenz mal 1,5 fach => 7,5 ha - Zuzüglich des Verstoßes 2016 => 3,75 ha - Auszahlung 95 ha minus 11,25ha=> 83,75 ha - Rote Karte 35
Zahlungsansprüche (ZA) Zahlungsansprüche die 2015 zugewiesen worden sind und in 2016 nicht aktiviert wurden, droht die Einziehung, wenn nicht 2017 Aktivierung stattfindet Beispiel: 2015 30 ha Fläche erhält 30 ZA 2016 Betriebsverkleinerung auf 27 ha, 3 ZA nicht aktiviert 2017 Betriebsvergrößerung auf 28 ZA, 2 ZA nicht aktiviert => 2 ZA würden in nationale Reserve eingezogen, wenn nicht Übertragung der Zahlungsansprüche bis 15.05.2017 36
Antragsannahme 2017 Ab 22.02. bis??.03.2017 Dienstag, 14.02.2017 Dienstag, 07.03.2017, 20.00 Uhr Mittwoch, 08.03.2017, 19:30 Uhr Antragsversand der Datenträger mit der Software der Hessischen Elektronischen Antragstellung ( HELENA 2017) Gemeinsamer Antrag 2017 Ortslandwirteversammlung Hüttenberg Infoveranstaltung GA 2017 Grünberg (mit VLF) Gallushalle Infoveranstaltung GA 2017 Hüttenberg 15.02. bis 31.03. Schulung HELENA durch Fachdienst Landwirtschaft bis 17.03. Freie Antragsannahme bis zur behördlichen Frist (Antragsabgabe möglichst frühzeitig!) 20.03. Breitscheid, Dietzhölztal, Driedorf 21.03. Eschenburg, Haiger 22.03. Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar, Siegbach 27.03. Braunfels, Greifenstein, Leun
Antragsannahme 2017 28.03. Dillenburg, Ehringshausen, Herborn, Sinn 29.03. Asslar, Lahnau, Solms, Wetzlar 03.04. Schöffengrund, Waldsolms 04.04. Hüttenberg, Langgöns 05.04. Fernwald, Pohlheim, Reiskirchen 10.04. Biebertal, Gießen, Heuchelheim, Linden, Wettenberg 11.04. Grünberg 12.04. Hungen 18.04. Laubach, Rabenau 19.04. Allendorf, Buseck, Lollar, Staufenberg 20.04. Lich 24.04. bis 15.05. Freie Antragsannahme (15 Tage) bis zur gesetzlichen Frist
Ausblick Direktzahlungen Politische Diskussion zur Zukunft der Direktzahlungen und Umschichtung in 2.Säule läuft Umwelt- contra Landwirtschaftsministerium Online-Konsultation der EU bis 02.05. Teilnahme für jeden Landwirt möglich https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/futurecap?survey language=de Oder auch Verbandsseiten 39
Düngeverordnung die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet Vermutlich am 10.03.17 im Bundesrat verabschiedet Wir halten Sie auf dem Laufenden (z.b. Stoffströme, Kompostausbringung, Einschränkungen Mistausbringung, Lagerkapazitäten, Herbstdüngung) Aktuell immer auf der LLH-Seite (Pflanzenbau> Düngung) nachsehen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis Folie 42 LDK 08.03.2017