Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG

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Transkript:

Gelbe Erläuterungsbücher Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Kommentar von Dr. Gernod Meinel, Judith Heyn, Dr. Sascha Herms 4., neubearbeitete Auflage Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Meinel / Heyn / Herms schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelt Verlag C.H. Beck München 2012 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 62357 8

Meinel/Heyn/Herms Teilzeit- und Befristungsgesetz

Teilzeit- und Befristungsgesetz Kommentar von Dr. Gernod Meinel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin Judith Heyn Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin Dr. Sascha Herms Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin 4., neubearbeitete Auflage

Verlag C. H. Beck im Internet: beck.de ISBN 978 3 406 62357 8 2012 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck: fgb freiburger graphische betriebe Bebelstraße 11, 79108 Freiburg Satz: Meta Systems Wustermark (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort Die Vierte Auflage bringt den Kommentar auf den Stand 31. Oktober 2011. Er berücksichtigt bereits das am 1. Januar 2012 in Kraft tretende Familienpflegezeitgesetz. Das Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (Kücük) zu Vertretungsbefristungen konnte noch kurz vor dem Druck eingearbeitet werden. Das Befristungsrecht ist in Bewegung geraten. In einer vielbeachteten Entscheidung vom 6. 4. 2011 hat das BAG in einem Akt kühner Rechtsfortbildung eine Drei-Jahres-Grenze für die Berücksichtigung vorangegangener Arbeitsverhältnisse bei der sachgrundlosen Befristung geschaffen. Durch aktuelle Vorlagen an den EuGH wurden etablierte Grundsätze der Rechtsprechung zur Haushaltsbefristung auf den Prüfstand des Unionsrechts gestellt. Andere Fragen, wie etwa die Zulässigkeit von Altersgrenzen, sind durch Rechtsprechung des EuGH und des BAG in den letzten Jahren weitgehend geklärt worden. Eine Aktualisierung und Neubearbeitung unseres Kommentars war damit erforderlich. Mit der vorliegenden Kommentierung begleiten wir diese Rechtsentwicklungen und bemühen uns, einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung und absehbarer Entwicklungstendenzen zu geben. Besonderen Dank schulden wir unseren anwaltlichen Mitarbeitern, Dr. Benedikt Schmidt, Niko Stutz, Dr. Verena Steenfatt und Lina Voß für ihre Unterstützung bei der Fertigstellung des Manuskripts. Den Text haben unsere Assistentinnen Susan Kuhse und Lisa Sengebusch mit der gewohnten großen Sorgfalt erstellt. Unserem Lektor, Herrn Ralf During, und dem Verlag danken wir ebenfalls für Unterstützung und Geduld. Die Einleitung und die Kommentierung der 1-5 sowie der 22 und 23 wurde wie gewohnt von Sascha Herms bearbeitet, die Kommentierung der 6-13 von Judith Heyn und die Kommentierung der 14-21 von Gernod Meinel. Berlin, den 1. Januar 2012 Gernod Meinel Judith Heyn Sascha Herms V

Vorwort zur 1. Auflage Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Heftig kritisiert im Gesetzgebungsverfahren, befindet es sich nun in der Phase der Bewährung in der Praxis. Der vorliegende Kommentar unternimmt den Versuch, auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung in sich geschlossene Ansätze zur Handhabung von Teilzeitarbeit und Befristungen zu entwickeln. Besonderer Wert wurde dabei auf die Verarbeitung neuerer Rechtsprechung gelegt. Wie bei jedem neuen Gesetz bedarf es der Entwicklung gefestigter Rechtsprechung, um der Praxis Anwendungssicherheit zu bieten. Es ist die Hoffnung der Verfasser, mit der vorliegenden Kommentierung auch zu deren Entwicklung Anregungen zu liefern. Die Verfasser danken dem Verlag und dem Lektor für die gewährte Unterstützung. Dank gebührt auch unseren Kolleginnen und Kollegen in der Sozietät Hogan & Hartson Raue für manche Anregung. Das Manuskript wurde von unseren Mitarbeiterinnen Andrea Buggenhagen, Susan Dölcker und Anja Stade zuverlässig und mit großer Sorgfalt erstellt. Auch dafür unseren Dank. Schließlich danken die Verfasser in besonderer Weise Herrn Assessor Thomas Barthel für dessen tatkräftige Mitarbeit am Manuskript. Die Einleitung und die Kommentierung der 1 bis 5 sowie der 22 und 23 wurden von Sascha Herms übernommen, die Kommentierung der 6 bis 13 von Judith Heyn und die Kommentierung der 14 bis 21 von Gernod Meinel. Die Arbeit an dem Manuskript wurde am 31. Januar 2002 abgeschlossen. Die Kommentierung berücksichtigt bereits die am 23. Februar 2002 in Kraft getretene Neufassung der Befristungsregelungen im Hochschulrahmengesetz. Für Hinweise und Kritik sind die Verfasser jederzeit dankbar. Berlin, im März 2002 Gernod Meinel Judith Heyn Sascha Herms VII

Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis mit abgekürzt zitierter Literatur... XI Gesetzestext... 1 Einleitung... 11 Erläuterungen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften 1 Zielsetzung... 29 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers... 36 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers... 43 4 Verbot der Diskriminierung... 50 5 Benachteiligungsverbot... 92 Zweiter Abschnitt. Teilzeitarbeit 6 Förderung von Teilzeitarbeit... 98 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze... 98 8 Verringerung der Arbeitszeit... 109 9 Verlängerung der Arbeitszeit... 170 10 Aus- und Weiterbildung... 190 11 Kündigungsverbot... 195 12 Arbeit auf Abruf... 200 13 Arbeitsplatzteilung... 223 Dritter Abschnitt. Befristete Arbeitsverträge 14 Zulässigkeit der Befristung... 234 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages... 347 16 Folgen unwirksamer Befristung... 374 17 Anrufung des Arbeitsgerichts... 381 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze... 396 19 Aus- und Weiterbildung... 398 20 Information der Arbeitnehmervertretung... 400 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge... 403 Vierter Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften 22 Abweichende Vereinbarungen... 415 23 Besondere gesetzliche Regelungen... 420 Anhänge Anhang A: Teilzeitarbeit-Richtlinie 97/81/EG einschließlich Rahmenvereinbarung... 451 Anhang B: Richtlinie über befristete Arbeitsverträge 1999/70/EG einschließlich Rahmenvereinbarung... 460 Anhang C: Familienpflegezeitgesetz... 469 IX

Inhaltsverzeichnis Anhang D: Wissenschaftszeitvertragsgesetz... 476 Anhang E: 15, 21 Bundeserziehungsgeld- und Elternzeitgesetz... 480 Anhang F: Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung... 483 Anhang G: 81 Sozialgesetzbuch IX... 485 Anhang H: Pflegezeitgesetz... 487 Stichwortverzeichnis... 491 X