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Transkript:

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 1 11.36 Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Lohnverhandlungen der Sozialpartner laufen. Wir Grüne wollen einen gesetzlich garantierten Mindestlohn: gesetzlich garantiert 1 300 brutto (Zwischenrufe bei der ÖVP), das entspricht in etwa 1 000 netto, für einen Vollzeitjob. Meine Damen und Herren, Sie wissen, wir Grüne bringen solche Anträge für existenzsichernde Mindestlöhne immer und immer wieder ein und mit der gleichen Regelmäßigkeit lehnen Sie von SPÖ und ÖVP diese wichtigen Anträge ab. Ich werde also heute, bei diesem neuerlichen Anlauf, nicht wieder aufzählen und nicht wieder erklären, in wie vielen europäischen Ländern ein gesetzlicher Mindestlohn bereits erfolgreich eingeführt worden ist, ich werde Ihnen nicht wieder vorrechnen, in welcher Höhe ein wirklich existenzsichernder Mindestlohn angesiedelt sein soll, und ich werde Ihnen nicht erzählen, wie die Vermögen und Unternehmensgewinne in den letzten Jahren konstant gestiegen sind bis auf die Krise und die Einkommen vor allem im unteren Bereich an Wert sogar verloren haben. Ich werde Ihnen das alles nicht zum zigten Mal erklären (Abg. Großruck: Das haben Sie ja gerade getan!), weil Sie offensichtlich für diese sachlichen Argumente nicht zugänglich sind, auch wenn das sehr, sehr bedauerlich ist. Ich möchte es deshalb heute einmal ganz anders versuchen. Ich möchte es ganz anders versuchen und frage Sie: Sind wir uns hier im Hause darüber einig, dass jemand, der Tag für Tag arbeitet, davon auch leben können soll? Sind wir uns darüber einig? (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Pirklhuber: Jawohl!) Meine Damen und Herren! Ich persönlich bin mir absolut sicher, die Österreicherinnen und Österreicher wollen das. Sie wollen, dass jemand, der Vollzeit arbeitet, damit ein Leben finanziell unabhängig führen kann. Schauen Sie sich entsprechende Umfragen an! Reden Sie mit den Menschen, reden Sie mit den Leuten auf der Straße! Die sagen: 1 300 brutto, 1 000 netto? Das ist aber nicht viel! Die wissen, wie viel das Leben kostet, selbst wenn man sehr sparsam ist. 1 000 netto, das ist schon das absolut Mindeste, darunter geht es einfach nicht! (Beifall bei den Grünen.) Meine Damen und Herren! Wir haben einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass wir höhere Mindestlöhne brauchen. Die Frage ist nur: Haben wir diesen Konsens auch hier im Haus? Meine Damen und Herren, das ist wirklich die zentrale Frage!

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 2 Die SPÖ und die ÖVP haben es sich bis jetzt ja immer einfach machen können, sie haben gesagt: Nein, gesetzlich wollen wir diesen Mindestlohn nicht! Das ist die Sache der Sozialpartner; gesetzlich wollen wir das nicht. Damit wird der Antrag abgelehnt. Die Sache ist natürlich die: Die Sozialpartner haben es in den letzten Jahren eben nicht geschafft, für existenzsichernde Mindestlöhne zu sorgen. Beschäftigte im Handel, im Gastgewerbe, KindergartenhelferInnen, FrisörInnen verdienen heute unter 1 300 brutto. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn, wie wir Grüne ihn wollen, könnte man das ganz schnell ändern. Meine Damen und Herren, ich nehme zur Kenntnis, Sie sind offensichtlich noch nicht bereit für diesen Mindestlohn. Ich frage Sie aber noch einmal: Sind wir uns einig, dass man von Vollzeitarbeit zumindest ohne Not leben können muss? Meine Damen und Herren! Viele Angehörige Ihrer Parteien ÖVP und SPÖ, Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen auf beiden Seiten, Frauenpolitikerinnen und die Frauenministerin haben in den letzten Tagen und Wochen einen Mindestlohn von 1 300 brutto gefordert, öffentlich gefordert und verlangt. Wir Grüne sagen, okay, Sie als Nationalratsabgeordnete wollen keine gesetzliche Regelung in diesem Zusammenhang, also machen wir es anders, sagen wir, 1 300 brutto egal, ob über Kollektivvertrag, Generalkollektivvertrag oder wie auch immer. Wollen Sie existenzsichernde Mindestlöhne? Das ist die Frage. Zur Klärung dieser wirklich einfachen, aber essenziellen Frage möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Sozialpartnern jene Schritte zu setzen, die zur Umsetzung einer monatlichen Mindestlohnhöhe von 1 300 brutto für unselbständige Vollzeiterwerbstätigkeit notwendig sind. Dieser Mindestlohn hat für die von Niedrigstlöhnen betroffenen ArbeitnehmerInnen schnellstmöglich, jedenfalls aber im ersten Halbjahr 2011 wirksam zu werden und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen. ***** Meine Damen und Herren, über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt werden. Es wird öffentlich nachzulesen sein, schon in Kürze, ob Sie sich ganz persönlich, jeder Einzelne von Ihnen, für einen existenzsichernden Mindestlohn einsetzen, und man

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 3 wird ganz genau wissen, wem dieses wichtige Thema einfach wurscht ist. Danke. (Beifall bei den Grünen.) 11.42 Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Mindestlohn von 7,50 brutto pro Arbeitsstunde eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 815/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns (898 d.b.). Zwei bedenkenswerte europäische Trends lassen sich für den Zeitraum der letzten zwei Jahrzehnte beobachten. Zum einen bleiben Löhne hinter der Produktivitätsentwicklung zurück, so dass die Lohnquoten eine rückläufige Tendenz aufweisen (aktuelle Diskussion um das Auseinanderdriften von Lohn- und Gewinnquoten). Der zweite Trend besteht im Anstieg der Lohnspreizung, also Lohnunterschieden zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen innerhalb und zwischen den Branchen. Dies liegt sowohl an einer überdurchschnittlich hohen Lohnentwicklung im oberen Lohnsegment (z.b. bei leitenden Angestellten, ManagerInnen usw.) als auch an einer massiven Ausdehnung des Niedriglohnsektors und des Anteils der sogenannten "working poor". Die Öffnung, Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitsmärkte verschärft die Situation weiter. Besonders die Löhne wenig qualifizierter Arbeitskräfte gingen real in den letzten Jahren sogar zurück (Einkommensbericht 2005/2006). Eine besonders von dieser Entwicklung betroffene Gruppe sind vor allem Frauen und MigrantInnen, da diese häufiger in den klassischen Niedriglohnbranchen wie Textilindustrie, Handel, Reinigung und Tourismus beschäftigt sind. Niedrige Löhne sind eine Hauptursachen von Armut. 247.000 Menschen sind laut Statistik Austria trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet. 129.000 davon sogar trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit. Einem Beitrag der "Statistischen Nachrichten" ist zu entnehmen, dass 14,1% der unselbständig Beschäftigten von Niedriglöhnen betroffen sind. Eine

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 4 geschlechtsspezifische Aufteilung ergibt, dass 7,4% aller Männer und 24,2% aller Frauen Niedriglöhne von weniger als 7,65 brutto pro Arbeitsstunde erhalten. Nach Branchen aufgegliedert sind Niedriglöhne insbesondere im Handel (21,5% der Beschäftigten), in den Unternehmensdienstleistungen (21%) sowie in Beherbergungsund Gaststättenunternehmen (54,8%) zu finden. Von einem derart niedrigen Einkommen kann kein Mensch leben, sagt der Hausverstand. In den letzten Wochen fordern VertreterInnen einer steigenden Zahl von Organisationen einen Mindestlohn von zumindest 7,50 brutto in der Stunde. In dieser Hinsicht geäußert haben sich etwa Frauenministerin Heinisch-Hosek und die ÖGB- Frauen. Unterstützt wird deren Forderung etwa vom oberösterreichischen AK-Präsidenten Kaliauer: "Wir brauchen eine spürbare Arbeitszeitverkürzung bei Vollzeit. Diese muss unterstützt werden durch einen wirksamen Überstundenabbau, etwa durch höhere Überstundenzuschläge. Zugleich muss die Kaufkraft - insbesondere von Menschen mit niedrigen Löhnen - gestärkt werden. Wir fordern daher auch einen Mindestlohn von 1300 Euro in allen Kollektivverträgen" (OTS 49 vom 11. Oktober 2010) vom vorarlberger AK-Präsidenten Hämmerle: "Es ist schlichtweg eine Schande, wenn in Österreich Menschen für weniger als 1.300 Euro brutto im Monat arbeiten müssen", erklärte er. Außerdem müssten das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe deutlich angehoben werden, betonte der AK-Präsident. (APA 522 vom 7. Oktober 2010) sowie von GPA-Vorsitzendem Katzian und Franz Georg Brantner, Vorsitzender des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs Handel, die am 5. Oktober 2010 einen Mindestlohn von 1.300 Euro forderten (OTS 283 vom 5. Oktober 2010). Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Sozialpartnern jene Schritte zu setzen, die zur Umsetzung einer monatlichen Mindestlohnhöhe von 1300,- brutto für unselbständige Vollzeiterwerbstätigkeit notwendig sind. Dieser Mindestlohn hat für die von Niedrigstlöhnen betroffenen ArbeitnehmerInnen

Nationalrat, XXIV. GP 21. Oktober 2010 81. Sitzung / 5 schnellstmöglich, jedenfalls aber im ersten Halbjahr 2011 wirksam zu werden und ist vierzehn Mal im Jahr auszubezahlen. ***** Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. Bitte.