Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg

Ähnliche Dokumente
Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 91 Werl-Hilbeck Schöntalweg

422600, Beb.-Plan 56. Kirchnerstraße

4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR BUNGERN - Begründung

424750, Beb.-Plan Änderung

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

SATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

424250, , Lüenbrink. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gem. 9 (7) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hennef (Sieg) vom in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Gemeinde Borchen. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

S T A D T V R E D E N

Stadt Erwitte. Erstellt vom Aufgabenbereich Stadtplanung

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

STADT GERSFELD (RHÖN)

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

BEGRÜNDUNG. einschl. Umweltbericht. der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altena (Westf.) -Bereich Lennestein (Lidl)"- vom

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d :

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

Begründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Satzung zum Schutz von Bäumen in der Kreisstadt Homburg vom 18. Februar 2009

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB 2. Änderung BP 610 "Kirchlöh Ost" Stadt Plettenberg * Gemarkung Plettenberg * Flur 10

Bebauungsplan. Auf Haardt

Stadt Lichtenau. Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln 10/17

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

Stadt Wasserburg a. Inn. Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV)

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Stadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt:

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)

Begründung zum Bebauungsplan Nr " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Am Ochtmisser Kirchsteig

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

E n t w u r f. ObermöllrichV

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow

GEMEINDE HECHTHAUSEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN GRUNDZÜGE DER PLANUNG - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB -

Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Offenbach/Queich

Stadt Erwitte. Erstellt vom Aufgabenbereich Stadtplanung

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung)

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Ortskern Schatthausen 1.Ä Bebauungsplan. Projekt: Plantyp: Br M: 1: Art der baulichen Nutzung. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Stadt Geestland Landkreis Cuxhaven. Bebauungsplan Nr. 9 Am Debstedter Grenzweg, Ortschaft Langen 2. Änderung

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Lindberg (Baumschutzverordnung) vom

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb von Teilbereichen des Ortsteiles Bissendorf der Gemeinde Wedemark

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Transkript:

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg Inhaltsverzeichnis Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan Verfahren / Geltungsbereich Planungsanlass Bestand Erschließung Entwässerung Art der baulichen Nutzung Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft Altlasten Denkmäler und denkmalpflegerische Belange Flächenstatistik Seite 1 von 5

Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan Der Gebietsentwicklungsplan weist das Plangebiet als Wohnsiedlungsbereich aus. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsfläche Schule dargestellt. Verfahren / Geltungsbereich Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 16.12.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Werl Lindenallee / Buchenweg und gab den Planentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. 3 (1) BauGB und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB frei. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südwestlich der Innenstadt. 76 Planungsanlass Nachdem die Briten und Belgier die Siedlung 1994 an die Wehrbereichsverwaltung zurück überführt hatten, hat der Rat der Stadt Werl die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Ziel der Planung war seinerzeit u.a. die Sicherung des baulichen Bestandes, Erweiterungsmöglichkeiten der Baukörper sowie die Erhaltung und Ergänzung der Infrastrukturmaßnahmen. Die weitere Entwicklung des Bereiches vollzog sich im Rahmen einer verträglichen Nachverdichtung. Die Umnutzungen konnten wie auch die Nachverdichtungen in den Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des 34 BauGB einvernehmlich geregelt werden, so dass zu der Zeit kein weiterer Planungsbedarf vorlag. Der Bebauungsplan soll aus den zuvor dargestellten Gründen als einfacher Bebauungsplan die Art der Nutzungen zur planungsrechtlichen Absicherung des Bereiches festsetzen. Darüber hinaus werden für die erhaltenswerten Laubbäume, die die Freibereiche prägen und für einen Spielplatz entsprechende Festsetzungen getroffen. Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen die Regelung der Nutzungsarten und zum anderen die Erhaltung des Wohnumfeldes im Siedlungsgebiet. Ahornallee.doc Seite 2 von 5

Bestand Der Siedlungsbereich Lindenallee / Buchenweg / Ahornallee ist überwiegend mit Mehrfamilienwohnhäusern aus den 50er Jahren als ehemalige Natoliegenschaften der Briten / Belgier und teilweise mit neu errichteten kleineren ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaut. Die Siedlung ist in den ersten Nachkriegsjahren mit den damaligen Gedanken der Gartenhaussiedlung und dem erforderlichen Freiraum entstanden. Diese Siedlungsstruktur sowie die Nutzung der Freiflächen haben sich in den letzten Jahren aufgrund der geänderten Besitztumsverhältnissen und deren Bewohner-/innen und Bedürfnissen verändert. Die im Siedlungsbereich vorhandenen Schulen der Briten und Belgier wurden zum einen von der Stadt Werl als Grundschule übernommen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erwarb den Bereich der ehemaligen britischen Schule und des Lebensmittelmarktes und errichtete nach Abbruch der Immobilien eine Schule für Körperbehinderte. Erschließung Der Siedlungsbereich wird über die Unnaer Straße und den Westuffler Weg erschlossen. Die weitere Erschließung der Grundstücke erfolgt ausschließlich über vorhandene innere Erschließungsstraßen. Entwässerung Das Plangebiet wird in einem Mischsystem entwässert. Die anfallenden Niederschlagswässer und häuslichen Abwässer werden in einem vorhandenen Mischwasserkanal in den Westuffler Weg eingeleitet. Art der baulichen Nutzung Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) gem. 4 BauNVO festgesetzt, und zwar entsprechend seiner vorhandenen Nutzung. Das Baugebiet dient somit vorwiegend dem Wohnen. Entsprechend sind sämtliche Hauptnutzungsarten des 4 Abs. 2 BauNVO zulässig. Ausnahmen nach 4 Abs. 3 Nr. 4 (Gartenbaubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) sind ausgeschlossen. Der Ausschluß begründet sich in der Zielsetzung des Planes, dass Siedlungsgebiet mit seinem Charakter, als Mehrfamilienwohnhausgebiet mit großen Freiflächen und starker Durchgrünung zu erhalten. Die Möglichkeit der Unterbringung der ausgeschlossenen Nutzungsarten besteht jedoch in den übrigen Gebieten der Stadt Werl. Der Ausschluss erfolgt gem. 1 (6) BauNVO. Für bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen, hier B1, wurde folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen; (1) Längs der Bundesfernstraße (B1) dürfen nicht errichtet werden 1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Im Übrigen bedürfen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde, wenn 1. bauliche Anlagen längs der Bundesstraße (B1) bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Die Zustimmungsbedürftigkeit nach Satz 1 gilt entsprechend für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht anzeigepflichtig sind. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Als bauliche Anlagen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch die im Landesbaurecht den baulichen Anlagen gleichgestellten Anlagen. Anlagen der Außenwerbung stehen den Hochbauten des Absatzes 1 und den baulichen Anlagen des Absatzes 2 gleich. Ahornallee.doc Seite 3 von 5

Für die Bereiche der Schulen wurde Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule gem. 9 (1) 5 BauGB festgesetzt. Für einen Teilbereich des Grundstückes der Norbert-Schule wurde eine Fläche für Spielanlagen gem. 9 (1) 5 BauGB festgesetzt. Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in den Naturhaushalt im Verfahren zum Bebauungsplan durch ausgleichende Maßnahmen abschließend zu regeln. Da es sich um ein bestehendes Baugebiet handelt, in dem nur noch eine eingeschränkte Nachverdichtung gemäß 34 BauGB möglich ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung für ein sachgerechtes Einbringen der naturschutzfachlichen Belange des Flächen-, Biotop- und Artenschutzes zu sorgen sein. Zum Erhalt der vorhandenen Grünbereiche und der Bäume (Kastanie, Birke, Ahorn, Hainbuche, Rotbuche und Rotdorn) sind folgende Festsetzungen getroffen worden: Im Bebauungsplan (Planentwurf) wurden 203 Bäume zum Erhalt festgesetzt. Bindung für die Erhaltung von Bäumen gem. 9 (1) 25 b BauGB hier: Die vorhandenen Bäume sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Sie sind vor schädigenden Einflüssen, besonders bei Auf- und Abtragsarbeiten im Wurzelbereich, zu bewahren und durch entsprechende Schutzmaßnahmen (z.b. Bauzaun) ist vorsorge zu treffen (DIN 18920). Bei Abgang und/oder Beseitigung ist Ersatz durch Neupflanzung eines heimischen Laubbaumes 1. Ordnung, Stammumfang 20-25 cm, (keine Kugelform) am Standort bzw. in dessen Nähe zu schaffen. Die Neupflanzung ist zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang und /oder Beseitigung wie oben beschrieben zu ersetzen. In den festgesetzten Flächen zum Erhalt (Baumgruppen) befinden sich zusätzlich 98 Bäume. Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen gem. 9 (1) 25 b BauGB hier: Baumgruppen (Bäume 1. und 2. Ordnung) Bei Abgang und/oder Beseitigung einzelner Bäume oder der gesamten Gruppe ist Ersatz durch artgleiche Neupflanzung(en), Stammumfang 20-25 cm, am Standort bzw. in dessen Nähe zu schaffen. Die Neupflanzung ist zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang und/oder Beseitigung wie oben beschrieben zu ersetzen. 37 Bäume sind als sonstige vorhandene Bäume dargestellt. Hier handelt es sich um Bäume auf die bestimmt durch Zustand, Art und/oder Lage gegebenenfalls verzichtet werden kann. Festsetzung für den vorhandenen Wall entlang der B1: Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern gem. 9 (1) 25 b BauGB Im südwestlichen Bereich der Siedlung ist ein Wald entlang der B1 vorhanden. Der Wald wird gem. 9 (1) 18 b BauGB (Fläche für Wald) festgesetzt. Für die Flächen für Anpflanzungen / Aufforstungen entlang der B1 wurde folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen; In der Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern * gem. 9 (1) 25 b BauGB und der Fläche für Wald gem. 9 (1) 18 b BauGB ist aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs auf der B1 das Pflanzen von Hochstämmen in einer Entfernung bis zu 10 m, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der B1, nicht zulässig. Der Wall und der Wald befinden sich im Eigentum der Stadt Werl Altlasten In der Aufstellung Erfassung von Altlasten im Kreis Soest ist der Planbereich nicht aufgeführt; für einen Altlastenverdacht bestehen z.z. keine Hinweise. Ahornallee.doc Seite 4 von 5

Denkmäler und denkmalpflegerische Belange Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761-93750 FAX: 02761-2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen ( 16 Abs. 4 DschG NW). Flächenstatistik Allgemeine Wohngebiete Flächen für Wald Maßnahmen für Natur und Landschaft /Wall Flächen für Gemeinbedarf / Schulen Fläche für Spielanlagen Grünfläche / Kinderspielplatz 15.42 ha 0.91 ha 0.30 ha 4.07 ha 0.15 ha 0.08 ha Werl, im Juni 2004 FB 3 / Abt. 61 Der Bürgermeister (Grossmann) Ahornallee.doc Seite 5 von 5