Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Wiesen

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Transkript:

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Wiesen Sitzungsdatum: Montag, den 30.01.2017 Beginn: 19:30 Uhr Ende 20:40 Uhr Ort, Raum: Rathaus Wiesen, Dr.-Frank-Straße 2 Öffentlicher Teil Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2016 (öffentlicher Teil) 2. Bauantrag 3. Flächennutzungsplan - 4. Änderung - Erweiterung des Geltungsbereiches "Kleingärten" - Sondergebiet Holzlagerplätze - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB; ggf. Feststellungsbeschluss 4. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kleingärten" - 1. Änderung - "Auf der Höh" - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB; ggf. Satzungsbeschluss 5. 2. Änderungssatzung zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 6. 4. Änderungssatzung zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wiesen 7. Abrechnung Bus-Sondertarif nach Schöllkrippen 8. Antrag SV Bavaria Wiesen auf Zuschuss für Übungsleiterzuwendung 2016 9. Verschiedenes 9.1. Abrechnung Windelcontainer 9.2. Abrechnung Photovoltaikanlagen Bauhof und Schule 9.3. Nationalpark Spessart 9.4. Informationen zu den Sitzungen der Schulverbände und der VG Sitzung des Gemeinderates Wiesen vom 30.01.2017 Seite 1 von 5

Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2016 (öffentlicher Teil) 2. Bauantrag 2.1. Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Zu dem Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen auch zu der erforderlichen isolierten Abweichung - erteilt. Bezüglich der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung nach 31 BauGB erteilt. Ja-Stimmen 12 3. Flächennutzungsplan - 4. Änderung - Erweiterung des Geltungsbereiches "Kleingärten" - Sondergebiet Holzlagerplätze - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB; ggf. Feststellungsbeschluss 4. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kleingärten" - 1. Änderung - "Auf der Höh" - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB; ggf. Satzungsbeschluss Den Ausführungen der Planerin wird in allen Punkten beigepflichtet. Der aktualisierte Änderungsentwurf i. d. F. vom 30.01.2017 nebst Begründung wird gebilligt. Der Gemeinderat Wiesen beschließt aufgrund 2 Abs. 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) den Änderungsentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Kleingärten, 1. Änderung Gebiet Auf der Höh i. d. F. vom 30.01.2017, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, als Satzung. Sitzung des Gemeinderates Wiesen vom 30.01.2017 Seite 2 von 5

Da der Bebauungsplan im Parallelverfahren mit dem Flächennutzungsplan geändert wurde, kann eine Inkraftsetzung durch Bekanntmachung erst dann erfolgen, wenn die Änderung zum Flächennutzungsplan festgestellt ist, vom Landratsamt genehmigt wurde und anschließend bekanntgemacht worden ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Kleingärten, 1. Änderung Gebiet auf der Höh i. d. F. vom 30.01.2017 erst nach Bekanntmachung des Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat. 5. 2. Änderungssatzung zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Die Gemeinde Wiesen erlässt folgende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom... Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Wiesen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.10.2010 in der Fassung vom 06.06.2011: 1 13 (Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung) erhält folgende Fassung: (1) (2) 1 Der Verbrauch wird jährlich zum 30.04. abgerechnet. 2 Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 1 Auf die Gebührenschuld sind zum 31.08., 30.11. und 28.02. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. 2 Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. Diese Satzung tritt zum 01.05.2017 in Kraft. 2 Inkrafttreten Sitzung des Gemeinderates Wiesen vom 30.01.2017 Seite 3 von 5

Wiesen, den... Willi Fleckenstein 1. Bürgermeister 6. 4. Änderungssatzung zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Die Gemeinde Wiesen erlässt folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom... Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Wiesen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 11.10.2010 in der Fassung vom 02.03.2016: 1 13 (Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung) erhält folgende Fassung: (1) (2) 1 Die Einleitung wird jährlich zum 30.04. abgerechnet. 2 Die Grund- und die Einleitungsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 1 Auf die Gebührenschuld sind zum 31.08., 30.11. und 28.02. jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. 2 Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. Diese Satzung tritt zum 01.05.2017 in Kraft. 2 Inkrafttreten Wiesen, den... Willi Fleckenstein 1. Bürgermeister Sitzung des Gemeinderates Wiesen vom 30.01.2017 Seite 4 von 5

7. Abrechnung Bus-Sondertarif nach Schöllkrippen 8. Antrag SV Bavaria Wiesen auf Zuschuss für Übungsleiterzuwendung 2016 9. Verschiedenes 9.1. Abrechnung Windelcontainer 9.2. Abrechnung Photovoltaikanlagen Bauhof und Schule 9.3. Nationalpark Spessart 9.4. Informationen zu den Sitzungen der Schulverbände und der VG Sitzung des Gemeinderates Wiesen vom 30.01.2017 Seite 5 von 5