Verhandlungsschrift. Anwesende. Es fehlen: entschuldigt: unentschuldigt: --- GR. Gabriele Watzenböck

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Lfd. Nr. 5 / 2012 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Heiligenberg, am 19. Dezember 2012, Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Anwesende 1. Bürgermeister Karl Roiter, als Vorsitzender 2. Vizebgm. Norbert Peham 3. GVM DI (FH) Johann Steinbock 4. GR. Kurt Dieplinger 5. GR. Manfred Haslehner 6. GR. Erich Pöcherstorfer 7. GR. Thomas Haslehner 8. GR. Johannes Wilflingseder 9. GR. Maria Litzlbauer 10. GR. Gerhard Domberger 11. GR. Johann Ecker 12. GR. Christian Humer Ersatzmitglieder: Christoph Eckerstorfer für GR. Gabriele Watzenböck Der Leiter des Gemeindeamtes: Sekr. Herbert Dieplinger Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 O.ö. GemO 1990):--- Es fehlen: entschuldigt: unentschuldigt: --- GR. Gabriele Watzenböck Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 O.ö. GemO 1990): Sekr. Herbert Dieplinger

Der Vorsitzende eröffnet um 19:03 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 10. Dezember 2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14. November 2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: 3. Kanalbau; Darlehensaufnahme zur Finanzierung des BA 04 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Die Gemeinde Heiligenberg nimmt zur Finanzierung des Kanalbaues (BA 04) folgendes Darlehen auf. Die Darlehensurkunde, die in Kopie dem Protokoll beiliegt, wird vollinhaltlich genehmigt. Darlehensgeber Betrag Laufzeit Zinssatz Raiffeisenbank 400.000 Euro 33 Jahre 1,342 % / 3-Monats-Euribor Peuerbach (+ 1,15 % Aufschlag) Begründung des Antrages: Zur Kostenabdeckung beim Neubau des Kanales (Bauabschnitt 04) ist die gegenständliche Darlehensaufnahme erforderlich. Drei Geldinstitute wurden zur Anbotslegung eingeladen. Folgende Angebote langten von den Banken bei der Gemeinde ein: Volksbank Sparkasse Raiffeisenbank Variable Verzinsung Eferding Grieskirchen Eferding Peuerbach- Waizenkirchen Peuerbach 3-Monats-EURIBOR November 2012: 0,192 % November 2012: 0,192 % November 2012: 0,192 % Aufschlag + 1,200 % + 1,350 % + 1,150 % Zinssatz 1,39 % pa. dek. Mindestverzinsung: 1,95 1,542 % pa. dek. 1,342 % pa. dek. 6-Monats-EURIBOR November 2012: 0,36 % November 2012: 0,36 % November 2012: 0,36 % Aufschlag +1,00 % + 1,24 % + 1,05 % Zinssatz 1,36 % pa. dek. Mindestverzinsung: 1,95 1,60 % pa. dek. 1,41 % pa. dek. 2

Nachdem die Raiffeisenbank den günstigsten Zinssatz (1,15 % Aufschlag auf 3-Monats- Euribor) angeboten hat, sollte ihr der Zuschlag erteilt werden. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre wird eine variable Verzinsung mit Bindung an den 3-Monats-Euribor empfohlen. Diskussion: Zur Feststellung von GR. Johann Ecker, dass beim 6-Monats-Euribor die Volksbank den geringsten Aufschlag verlangt, sagt der Vorsitzende, dass die Volksbank in ihrem Angebot jedoch von einem Mindestzinssatz von 1,95 % ausgeht. GR. Kurt Dieplinger spricht den Verfall und die extrem niedrige Lage des aktuellen Euribor- Indikators an, die natürlich die Ausgangsposition der Banken erschweren. Abstimmung: Die Darlehensvergabe an die Raiffeisenbank Peuerbach wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Abstimmung mittels Handzeichen. 4. Kassenkredit 2013; Vergabe Bürgermeister Karl Roiter erklärt, dass der Kreditvertrag für den Kassenkredit mit der Raiffeisenbank Peuerbach mit 31. Dezember 2012 ausläuft. Es soll daher ein neuer Vertrag mit einer einjährigen Laufzeit abgeschlossen werden. Dabei soll die Kredithöhe 277.450 (höchstens 1/4 der ordentlichen Einnahmen laut Voranschlag) betragen. Für den Kassenkredit 2013 wurden von der Raiffeisenbank Peuerbach, der Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen und der Volksbank Eferding-Grieskirchen nachstehende Angebote für den Zinssatz gelegt. Fixzinssatz bis 31.12.2013: Kein Angebot Variabler Zinssatz Bindung an 3-Monats-Euribor: a) Raiffeisenbank Peuerbach: 1,442 % p.a. dekursiv (Aufschlag 1,25 %) b) Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen 1,442 % p.a. dekursiv (Aufschlag 1,25 %) c) Volksbank Eferding-Grieskirchen: 1,790 % p.a. dekursiv (Aufschlag 1,60 %) Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Kassenkredit bei der Raiffeisenbank Peuerbach (Zweigstelle Heiligenberg) mit Bindung an den 3-Monats-Euribor, das entspricht einem aktuellen Zinssatz von 1,442 % p.a. dekursiv, in Anspruch zu nehmen und den vorliegenden Kreditvertrag vollinhaltlich zu genehmigen. Begründung des Antrages:. Die Raiffeisenbank Peuerbach und die Sparkasse Eferding- Peuerbach-Waizenkirchen haben den gleichen Aufschlag angeboten. Nachdem die Raiffeisenbank in Heiligenberg eine Bankstelle betreibt, sollte ihr der Vorzug gegeben werden. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre wird eine variable Verzinsung mit Bindung an den 3-Monats-Euribor empfohlen. Laut Landtagsbeschluss vom 10. November 2011 darf der Kassenkredit ab 1. April 2012 bis zu einem Viertel der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages ausmachen. Diskussion: GVM DI Johann Steinbock erkundigt sich über den Aufschlag beim laufenden Kassenkredit (+ 0,64 %). Abstimmung: Der Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt per Akklamation. 3

5. Voranschlag für das Finanzjahr 2013 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Voranschlag für das Finanzjahr 2013, der vom Schriftführer näher erläutert wird, beschließen. Weiters möge beschlossen werden, dass Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Voranschlages, die von den bisherigen Voranschlagsbeträgen um mehr als 2.000 EURO bzw. 10 % abweichen, im Vorbericht zum Voranschlag zu erläutern sind ( 14 Abs.3, Z 1 O.ö. GemHKRO). Begründung des Antrages: Der Entwurf lag in der Zeit vom 03. - 18. Dezember 2012 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwände wurden nicht erhoben. Der ordentliche Haushalt weist bei Einnahmen von 1.109.800 EURO und Ausgaben von 1.174.500 EURO einen Abgang von 64.700 EURO auf. Dem außerordentlichen Haushalt zugeführt werden können die zweckgebundenen Einnahmen (Kanal- und Wasseranschlussgebühren, Verkehrsflächen- und Aufschließungsbeiträge) sowie ein Beitrag für die raumakustischen Maßnahmen in der Volksschule. Diese Zuführung erfolgt in Abstimmung mit Landesrat Max Hiegelsberger und der Direktion für Inneres und Kommunales. Trotz großer Sparsamkeit wird es auch im kommenden Finanzjahr nicht möglich sein den ordentlichen Haushalt auszugleichen. Neben einem Anstieg der Ertragsanteile wird auch im kommenden Jahr mit einer entsprechenden Finanzzuweisung und Strukturhilfe gerechnet. Der Krankenanstaltenbeitrag wird 2013 nicht ansteigen, außerdem ist mit einem Rückersatz aus der Endabrechnung 2011 zu rechnen. Um etwa 7.000 Euro höher als 2012 wird die SHV-Umlage ausfallen. Für die Außenrenovierung der Pfarrkirche darf mit Zustimmung des Gemeindereferenten ein Zuschuss von 5.000 Euro (1. Rate) geleistet werden. Der Voranschlagsentwurf 2013 wurde wegen des Abganges im ordentlichen Haushalt der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zur Vorprüfung vorgelegt. Die Anregungen wurden im vorliegenden Voranschlag berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Einnahmenentwicklung sich im Laufe des Jahres 2013 nicht wesentlich verschlechtert. Einsparungen bei den Ausgaben sind kaum mehr möglich. Mehreinnahmen sind vorrangig zur Verminderung des Abganges im ordentlichen Haushalt heranzuziehen. Zur Deckung des tatsächlichen Fehlbetrages am Ende des Jahres 2013 muss das Land wieder um die Gewährung einer Bedarfszuweisung zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltes ersucht werden. Der außerordentliche Haushalt weist mit Einnahmen und Ausgaben von 524.200 EURO ein ausgeglichenes Ergebnis auf. Neben dem Kanal- und Straßenbau wird auf die Ausfinanzierung der Vorhaben Amtsgebäude, einschließlich Ortsplatzgestaltung und Raumakustik in der Volksschule besonderes Augenmerk gelegt. Ausgaben, die nicht durch Förderungs- oder Eigenmittel abgedeckt werden können, müssen mittels Darlehen zwischenfinanziert werden. Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben (in EURO): Ordentlicher Voranschlag Einnahmen Ausgaben Gruppe 0: Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 13.800,- 270.700,- Gruppe 1: Öffentliche Ordnung und Sicherheit 700,- 14.200,- Gruppe 2: Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 130.300,- 245.800,- Gruppe 3: Kunst, Kultur und Kultus 1.300,- 22.900,- Gruppe 4: Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 0,- 125.900,- Gruppe 5: Gesundheit 7.400,- 135.300,- Gruppe 6: Straßen- und Wasserbau, Verkehr 37.000,- 90.100,- 4

Gruppe 7: Wirtschaftsförderung 0,- 3.200,- Gruppe 8: Dienstleistungen 207.400,- 213.000,- Gruppe 9: Finanzwirtschaft 711.900,- 53.400,- Summen: 1.109.800,- 1.174.500,- Außerordentlicher Voranschlag Einnahmen Ausgaben Abschnitt 0100: Amtsgebäudesanierung 50.000,- 0,- Abschnitt 0101: Amtsgebäudesanierung /AO.-Vorhaben Zw.fin. 0,- 54.500,- Abschnitt 2115: Volksschule / Raumakustik 4.500,- 0,- Abschnitt 6121: Straßenbau Gem.Str. und GW Födernhumer 50.000,- 50.000,- Abschnitt 6162: Straßenbau Güterwege und Gemeindestraßen. 14.000,- 14.000,- Abschnitt 8516: Abwasserbeseitigung Bauabschnitt 04 405.700,- 405.700,- Summen: 524.200,- 524.200,- Die Hebesätze der gemeindeeigenen Steuern und Abgaben wurden bereits in der Sitzung am 14. November 2012 beschlossen. Dabei wurde der Vorgabe des Landes, die Benützungsgebühren für Wasser und Kanal um 20 Cent über die in den Förderungsrichtlinien des Landes Oö. vorgeschriebenen Mindestgebühren festzusetzen, entsprochen. Der Darlehensstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2013 liegt bei 1.836.000 EURO. Bedingt durch Zugänge (Neuaufnahmen) in der Höhe von 379.000 EURO und Tilgungen in der Höhe von 114.000 EURO bei den laufenden Darlehen ergibt sich ein geschätzter Schuldenstand am Ende des Haushaltsjahres 2013 von 2.101.000 EURO. Bei den Neuaufnahmen handelt es sich ausschließlich um Darlehen und Investitionsdarlehen des Landes für die Abwasserbeseitigung. Die Tilgungsbeträge beinhalten neben den Rückzahlungen für Kanal- und Wasserbaudarlehen auch die Teilrückzahlung des Darlehens, das zur Zwischenfinanzierung der außerordentlichen Vorhaben (Amtsgebäude) dient. Zur Bewältigung des Schuldendienstes bei den Darlehen für den Kanal- und Wasserbau kann mit Annuitätenzuschüssen gerechnet werden. Diskussion: Keine Wortmeldung. Abstimmung: Der Voranschlag für das Finanzjahr 2013 wird einstimmig beschlossen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen. 6. Mittelfristiger Finanzplan (MFP) für den Zeitraum 2013-2016 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den mittelfristigen Finanzplan für den Zeitraum 2013 bis 2016, der vom Schriftführer näher erläutert wird, beschließen. Laut MFP ist in den nächsten Jahren mit folgenden Einnahmen und Ausgaben zu rechnen: Ordentlicher Haushalt: Jahr 2013 2014 2015 2016 Einnahmen (EURO) 1.109.800,- 1.089.200,- 1.096.100,- 1.090.700,- Ausgaben (EURO) 1.174.500,- 1.161.800,- 1.174.700,- 1.159.500,- Fehlbetrag - 64.700,- - 65.200,- - 58.700,- - 60.400,- Freie Budgetspitze - 47.900,- - 60.300,- - 71.300,- - 61.500,- Maastricht-Ergebnis - 7.000,- - 84.300,- - 25.300,- - 65.400,- 5

Außerordentlicher Haushalt (mittelfristiger Investitionsplan): Jahr 2013 2014 2015 2016 Einnahmen (EURO) 524.200,- 366.800,- 111.800,- 44.800,- Ausgaben (EURO) 524.200,- 366.800,- 111.800,- 44.800,- Überschuss/Fehlbetrag 0,- 0,- 0,- 0,- Der MFP beinhaltet neben dem ordentlichen Haushalt der kommenden vier Jahre, die freie Budgetspitze, das Maastricht-Ergebnis und die Investitionen der kommenden Jahre. Die Vorhaben des mittelfristigen Investitionsplanes umfassen die Fortführung der Abwasserbeseitigung (Kanalbau BA 04), die Ausfinanzierung der Amtsgebäudesanierung inklusive Außenanlage und der Raumakustikmaßnahmen in der Volksschule, Investitionen im Bereich der Feuerwehr (Tanklöschfahrzeug) und des Straßenbaues sowie einen Grundankauf. Begründung des Antrages: Gemäß 16 der O.ö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung haben die Gemeinden eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung der kommunalen Haushaltswirtschaft in Form eines mittelfristigen Finanzplanes für einen Zeitraum von vier Finanzjahren zu erstellen. Der mittelfristige Finanzplan besteht aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan und dem mittelfristigen Investitionsplan. Der mittelfristige Einnahmen- und Ausgabenplan enthält für jedes Finanzjahr der Planperiode alle voraussichtlichen voranschlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben, soweit es sich nicht um Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsförderungen handelt. Der mittelfristige Investitionsplan enthält die Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsförderungen für jedes Finanzjahr der Planperiode. Der vom Gemeinderat beschlossene mittelfristige Finanzplan ist bei der Erstellung des Voranschlages zu berücksichtigen. Der mittelfristige Finanzplan ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlagsentwurf für das nächste Finanzjahr dem Gemeinderat zur allfälligen Anpassung an geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr vorzulegen. Diskussion: Ein Haushaltsausgleich ist leider auch in den kommenden Jahren unrealistisch, stellt der Bürgermeister in der kurzen allgemeinen Debatte fest. Dem Investitionsplan wird einhellig zugestimmt. Abstimmung: Der Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Abstimmung durch Erheben der Hand. 7. Allfälliges: Bericht über die Überprüfung des Nachtragsvoranschlages 2012 durch die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen Der Vorsitzende berichtet, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Heiligenberg in der Sitzung am 14. November 2012 beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2012 durch die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen im Namen der Oö. Landesregierung auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie daraufhin überprüft wurde, ob er den hiefür geltenden Vorschriften entspricht. Das Ergebnis der Prüfung ist auf Grund der Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007 dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Vom Bürgermeister wird der vorliegende Prüfungsbericht vollinhaltlich verlesen. Der Prüfungsbericht wird ohne weitere Wortmeldung einstimmig zur Kenntnis genommen. 6

Weiters berichtet der Vorsitzende, dass entsprechend einer langjährigen Tradition das Sitzungsgeld der letzten Gemeinderatssitzung das Jahres gespendet wird. Der Gemeinderat einigt sich darauf, dass auch heuer das Geld für die Kirchenrenovierung zur Verfügung gestellt wird. die Internet-Plattform amtstafel 2.0 kostenlos allen Gemeindemandataren zur Verfügung gestellt werden kann. Die E-Mail-Adressen wären soweit noch nicht geschehen dem Gemeindeamt zu melden. Sollte jemand kein Interesse haben bzw. die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Vorregistrierung ablehen, möge er dies noch heute bekanntgeben.. Das entsprechende Informationsschreiben wird an die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates verteilt. GR. Johann Ecker spricht die finanziellen Schwierigkeiten der Firma Alpine an und fragt ob diese Auswirkungen auf unseren Kanalbau haben könnten. Er glaube nicht, sagt der Bürgermeister, dass auch die Zweigniederlassung Oberösterreich, Filiale Taufkirchen, die für den Bauabschnitt 04 den Zuschlag erhielt, davon betroffen ist. Zum Schluss der Sitzung ladet der Bürgermeister noch alle Anwesenden zur Gemeinde- Weihnachtsfeier ins Gasthaus Ennser ein. 7

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14. November 2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.45 Uhr....... (Vorsitzender) (Schriftführer) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 27. Februar 2013 keine Einwendungen erhoben wurden. Heiligenberg, am 27. Februar 2013...... Vorsitzender) (Gemeinderat) 8