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Transkript:

Niederschrift über die Sitzung des es Scherstetten Sitzungstag Mittwoch, 3. Dezember 2014, 20:00 Uhr Sitzungsort in der alten Schule in Scherstetten Namen der Mitglieder (evtl. auch zugezogene Sachverständige, Auskunftspersonen usw.) Teilnehmer Funktion Abwesenheit / Grund Vorsitz: Wippel Robert 1. Bürgermeister Niederschriftführer: Aloisia Lacher VG Stauden Mitglieder: Bravi Daniela Deschler Bernd Fischer Harald Kögel Wilhelm Müller Hermann Ringler Michael Schiller Roland Schorer Simon Schramm Giselbert Thoma Alexander Wiedemann Karina Wilhelm Dieter 2. Bürgermeisterin Gemeinderätin Gäste: Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 und 3 GO war gegeben nicht gegeben

Öffentlicher Teil: TAGESORDNUNG Die Sitzung war öffentlich. Zu Punkt 12, 12.1, 12.2, 13, 14, 15, 16, 16.1, 16.2, 16.3, 17, wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 01.10.2014 2. Vorstellung und Erläuterung der Kanalnetzberechnung durch das Ing. Büro Vogg im Ortsteil Scherstetten 3. Bauanträge 3.1 Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Baugebiet "Bauhof, an der Schulstraße" für das Aufstellen eines Wohnwagens auf Fl.Nr. 109/4 Gemarkung Konradshofen 3.2 Antrag auf Nutzungsänderung von Kellerräumen in Lager- und Büroräume auf Fl.Nr. 83/5 Gemarkung Konradshofen 4. Örtliche Rechnungsprüfung 2013 der Gemeinde Scherstetten, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung - Beschluss 5. Termine ssitzungen und Bürgerversammlungen 6. Erweiterung Bauabschnitt III Konradshofen 7. Betreuung der Gemeindearchive Scherstetten und Konradshofen 8. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Scherstetten zum Thema Insichgeschäfte - Beschluss 9. Kauf einer neuen Schließanlage für die ehemalige Schule Konradshofen 10. Vergabe der Zuschüsse an die Vereine 11. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen 11.1 Handy-Alarmierung und Digitalfunk für die Feuerwehren 11.2 Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels durch die Senioren Konradshofen 11.3 Tarifänderung bei DSL-Mobil 11.4 Neue Gemeinde INF0 mit aktuellen Informationen zu: Winterdienst, Bioenergietonne, DSL Mobil, Räum-und Streupflicht 11.5 Modifizierte Web-Site der Gemeinde 11.6 Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige für die Gemeinden aus dem VG-Bereich

Sitzung des es Scherstetten am Mittwoch, den 3. Dezember 2014 Mitglieder: 13 anwesend: 13 Status: öffentlich 1. Bürgermeister Wippel eröffnet die öffentliche Sitzung um 20:00 Uhr. Er stellt fest, dass der Scherstetten form- und fristgerecht geladen wurde. Der Scherstetten ist beschlussfähig. Der Scherstetten ist mit der Tagesordnung einverstanden. Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 01.10.2014 Der öffentliche Teil des Protokolls vom 01.10.2014 wurde mit der Ladung an alle Gemeinderäte versandt. Der genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 01.10.2014 mit redaktionellen Änderungen in TOP 4.7. 2. Vorstellung und Erläuterung der Kanalnetzberechnung durch das Ing. Büro Vogg im Ortsteil Scherstetten Der Vorsitzende erläutert, dass die von der Gemeinde beauftragte Erstellung des Kanalkatasters im Ortsteil Scherstetten sowie die hydraulische Kanalnetzberechnung durch das Ing. Büro Vogg durchgeführt wurde. Die Berechnung dient als wesentliche Entscheidungsgrundlage zur Verwirklichung des geplanten Baugebietes Am Birstling in Scherstetten. Leider ist die Vorstellung der Kanalnetzberechnung durch das Ingenieurbüro in der heutigen Sitzung nicht möglich, da an verschiedenen Stellen des Kanals keine eindeutigen Messergebnisse erzielt werden konnten. Hier ist eine Kanalbefahrung durch die Firma Schmid notwendig, damit diese Daten der Kanalnetzberechnung zugrunde gelegt werden können. Die Präsentation der Kanalnetzberechnung sowie die Vorstellung der Planung des Baugebietes Am Birstling erfolgt deshalb voraussichtlich in der Sitzung am 14.01.2015. Ein positives Ergebnis bewirkt den Abschluss der notariellen Vorverträge zum Aufkauf der benötigten Flächen, die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes Am Birstling mit einer abschließenden Erschließung von ca. 13 Baugrundstücken.

3. Bauanträge 3.1 Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Baugebiet "Bauhof, an der Schulstraße" für das Aufstellen eines Wohnwagens auf Fl.Nr. 109/4 Gemarkung Konradshofen Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnwagens Bauort: Blumenstr. 4 Fl.Nr. Antragsteller: 109/4, Gemarkung Konradshofen Helena Tschacha Der Vorsitzende verliest das Schreiben vom 05.09.2014 und vom 25.08.2014 im Wortlaut. Rechtliche Würdigung: Die Festsetzungen des Bebauungsplanes beinhalten zwingend als Maß der baulichen Nutzung ein bzw. zwei Vollgeschosse. Daraus lässt sich schließen, dass der Bebauungsplan ausschließlich Gebäude für eine Wohnnutzung vorsieht. Nicht darunter fallen das Aufstellen, z. B. von Wohnwägen, die auch nur zeitlich befristet als Wohnunterkunft dienen. Würde der Wohnwagen als bauliche Anlage den Gebäuden gleichgestellt, so dürfte dieser Wohnwagen auf Dauer zur Wohnnutzung auf dem Grundstück verbleiben, da eine zeitliche Befristung eine Baugenehmigung für solche Zwecke nicht vorsieht. Eine Baugenehmigung für eine zeitliche bzw. dauerhafte Nutzung des Wohnwagens auf diesem Grundstück widerspricht jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Deshalb wird aus Sicht der Verwaltung, die Zustimmung für die beantragte Baugenehmigung nicht empfohlen. Zuständig für die Befreiung für die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Gemeinde. Dem Antrag auf die Befreiungen für die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird dahingehend zugestimmt, dass die Aufstellung eines Wohnwagens gestattet wird. Außerdem wird der Höhenausgleich auf dem Grundstück in Nord-Süd-Richtung und die Errichtung eines Mäuerchens in Höhe von 50 bis 60 cm mit einem Abstand von ca. 1,5 m an der Nordgrenze erlaubt. 0 Ja : 13 Nein 3.2 Antrag auf Nutzungsänderung von Kellerräumen in Lager- und Büroräume auf Fl.Nr. 83/5 Gemarkung Konradshofen Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Kellerräumen in Lager- und Büroräume Bauort: Schafbergwerg 5, 86872 Konradshofen

Fl.Nr.: 83/5, Gemarkung Konradshofen Der Vorsitzende reicht dem den Antrag auf Nutzungsänderung zur Ansicht. Er erläutert das Bauvorhaben anhand des Lageplanes. Diskussionsverlauf: Roland Schiller erkundigt sich nach den ausgewiesenen Stellplätzen. Der Nutzungsänderung von Kellerräumen in Lager- und Büroräume auf Fl.Nr. 83/5 Gemarkung Konradshofen, Schafbergweg 5 wird zugestimmt. Die gewerblichen Stellplätze dürfen den landwirtschaftlichen Verkehr nicht beeinträchtigen. 4. Örtliche Rechnungsprüfung 2013 der Gemeinde Scherstetten, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung - Beschluss Die örtliche Rechnungsprüfung fand statt am 23.10.2014. Es ergaben sich fünf Prüfungsbemerkungen, zu denen offizielle Stellungnahmen jedoch nicht erforderlich waren. Der Vorsitzende erteilt Alexander Thoma, Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, das Wort. Herr Thoma berichtet über die örtliche Rechnungsprüfung 2013. Der Vorsitzende nimmt Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 samt Stellungnahmen des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2013 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2013 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Der Bürgermeister wird für das Jahr 2013 entlastet. 12 Ja : 0 Nein 1. Bürgermeister Robert Wippel nimmt nach Art. 49 GO an der Beschlussfassung nicht teil. 5. Termine ssitzungen und Bürgerversammlungen Folgende Sitzungstermine für 2015 werden vorgeschlagen:

Mittwoch, 14.01.2015 Mittwoch, 04.02.2015 Mittwoch, 04.03.2015 Mittwoch, 01.04.2015 Mittwoch, 06.05.2015 Mittwoch, 10.06.2015 Mittwoch, 01.07.2015 Mittwoch, 29.07.2015 Mittwoch, 09.09.2015 Mittwoch, 07.10.2015 Mittwoch, 04.11.2015 Mittwoch, 02.12.2015 Mittwoch, 09.12.2015 Jahresabschlussessen Donnerstag, 26.03.2015 Bürgerversammlung Konradshofen Mittwoch, 25.03.2015 Bürgerversammlung Scherstetten 6. Erweiterung Bauabschnitt III Konradshofen Als Ergebnis der Klausurtagung vom 14.11.2014 wurde festgehalten, dass die Annahmefrist für die restlichen 6 Baugrundstücke in Konradshofen Abschnitt III Westlich der Schulstraße im Dezember 2015 abläuft. Darüber hinaus ist keine Verlängerung zu den bis dahin geltenden urkundlich festgelegten Aufkaufpreisen möglich. Der ist der Meinung, dass die restliche Erschließung der geplanten Baugrundstücke Westlich der Schulstraße an das vertraglich gebundene Ingenieurbüro Steinbacher erteilt werden soll. Die dazu notwendigen Schritte sollen eingeleitet werden. Der Vorsitzende zeigt anhand des Lageplanes die neu entstehenden 6 Baugrundstücke. Rechtliche Würdigung: Annahmeerklärung muss gemäß den im Jahre 2000 geschlossenen Angeboten auf Abschluss eines Kaufvertrages bis spätestens 31.12.2015 erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:

Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung 2015 Der stimmt der Erschließung der restlichen 6 Baugrundstücke aus dem Baugebiet Westlich der Schulstraße Gemarkung Konradshofen zu. Die notarielle Beurkundung zur Annahme, sowie die Auftragserteilung an das Ingenieurbüro Steinbacher zur Erschließung wird beschlossen. 7. Betreuung der Gemeindearchive Scherstetten und Konradshofen In Konradshofen und Scherstetten sind aus der Zeit vor der Gebietsreform nicht archivierte Gemeindeunterlagen vorhanden. In Konradshofen hat Herr Benedikt Kugelmann in den letzten Jahren in einem Raum der ehem. Schule begonnen, die alten Unterlagen von Konradshofen zu ordnen. Die Kreisarchivpflegerin Frau Claudia Ried hat ihm bei verschiedenen Ortsterminen Hilfestellungen gegeben. In Scherstetten lagern die Unterlagen unsortiert im Dachboden bzw. in der Kanzlei. Derzeit ist ein Zugriff auf beide Archive nicht möglich, da keines abschließend geordnet wurde. Die Gemeinde Walkertshofen hat dieses Jahr das Gemeindearchiv von einem Archivar ordnen lassen. 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi hat daraufhin mit der Kreisarchivpflegerin Frau Claudia Ried Kontakt aufgenommen um zu klären, wie mit den beiden Archiven in Konradshofen und Scherstetten weiter zu verfahren ist. Frau Ried erläutert, dass es bei solchen kleinen Archiven die Möglichkeit gibt, dass ein Archivar auf Honorarbasis die Archive ordnet. Weiter bietet Frau Ried an, dass sie zusammen mit einer Archivarin (Frau Kochs aus Scherstetten) beide Archive begutachtet und einen Kostenvoranschlag für die notwendige Archivierung erstellt. Nach einer erfolgreichen Ordnung des Archives ist es nur noch notwendig, in regelmäßigen Abständen den Zustand des Archives (Eindringen von Nässe etc.) zu kontrollieren. Rechtliche Würdigung: Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen. Die Archivierung sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit. Diskussionsverlauf: In der Beratung erläutert 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi den Sachverhalt. Die Gemeinde Scherstetten lässt einen Kostenvorschlag zur Ordnung der Gemeindearchive erstellen. 8. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Scherstetten zum

Thema Insichgeschäfte - Beschluss Mit Schreiben vom 14.10.2014 teilte Notar Dr. Pauker der Gemeinde Scherstetten u.a. mit, dass das OLG München in zwei Urteilen die derzeit gängige Praxis in Frage gestellt [hat], dass bei der Veräußerung von Teilflächen bei der notariellen Beurkundung der Messungsanerkennung und Auflassung häufig ausschließlich der Bürgermeister aufgrund von Vollmacht des Käufers anwesend ist. Dies ist nach diesen Urteilen nur möglich, wenn der Bürgermeister vom ausdrücklich von 181 BGB befreit ist. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das Schreiben des Notars. Rechtliche Würdigung: Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht empfehlen wir, die Geschäftsordnung des s entsprechend zu ergänzen. Der beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung. Die Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. 9. Kauf einer neuen Schließanlage für die ehemalige Schule Konradshofen Es liegen zwei Angebote der Firma Gröber für eine neue Schließanlage in der ehem. Schule Konradshofen vor. Wie bereits vor zwei Jahren in der Klausurtagung besprochen und diskutiert, sollte ein Angebot über eine konventionelle Schließanlage und ein Angebot für eine Schließanlage mit programmierbaren Schlüsseln eingeholt werden. Die Gemeinde übernimmt nur den Betrag für eine übliche mechanische konventionelle Anlage, deshalb sollen die Vereine den Differenzbetrag für die gewünschte programmierbare Schließanlage aus eigener Tasche bezahlen. Der Musikverein (mit seinen Abteilungen) und evtl. der Feuerwehrverein würden lt. der Mitteilung (E-Mail 2. Bgm Bravi vom 14.11.2014), nun die Differenz zwischen konventioneller Anlage und programmierbarer Anlage übernehmen. 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi teilt anhand der Schlüsselliste mit, welche Vereine einen Schlüssel für die Schließanlage für die ehemalige Schule benötigen. Es müssen 50 Schlüssel angeschafft werden. Rechtliche Würdigung: Der Umfang des Nutzerkreises ist gerechtfertigt und das daraus resultierende Angebot für eine mechanische Schließanlage der Fa. Gröber ist realistisch, zumal die Positionen auch noch stark rabattiert sind. Daher kann seitens der Gemeinde der Betrag von 1044,00 bedenkenlos getragen werden. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsansatz 1.200,00

Diskussionsverlauf: 2. Bürgermeisterin Daniela Bravi berichtet, dass bei der letzten Renovierung der ehemaligen Schule vor 25 Jahren die Schließanlage eingebaut wurde. Es sind mehrere Schlüssel bei den Vereinen im Umlauf. Bei Verlust eines Schlüssels könnten Schwierigkeiten mit der Haftung auftreten. Der Vorteil einer programmierbaren Schließanlage ist, dass einzelne Schlüssel (z. B. bei Verlust) gesperrt werden können. Außerdem ist genau ersichtlich, wer zuletzt die Räumlichkeiten genutzt hat. Der befürwortet die Anschaffung einer neuen Schließanlage. Die Gemeinde Scherstetten übernimmt den Kostenanteil für eine mechanische Schließanlage. Der stimmt dem vorgeschlagenen Modus zu und übernimmt für den Kauf einer programmierbaren Schließanlage für die ehemalige Schule Konradshofen den Kostenanteil einer mechanischen Schließanlage in Höhe von 1.044,00. 10. Vergabe der Zuschüsse an die Vereine In den letzten Jahren wurden die Vereine der Ortschaften Scherstetten und Konradshofen wie folgt finanziell unterstützt: - Musikvereine je 300,00 - Schützenvereine je 300,00 - Feuerwehren je 150,00 - Veteranenvereine je 100,00 Die Gemeinde Scherstetten vergibt an die Vereine in Scherstetten und Konradshofen Zuschüsse in Höhe von: - Musikvereine je 300,00 - Schützenvereine je 300,00 - Feuerwehren je 150,00 - Veteranenvereine je 100,00 11. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen 11.1 Handy-Alarmierung und Digitalfunk für die Feuerwehren Der Vorsitzende berichtet, dass seit der 45. Kalenderwoche die Alarmierung per Handy für die Feuerwehren Scherstetten und Konradshofen (Aufschaltung über Basisstation FW

Langenneufnach) funktioniert. Die Festlegung der Mobil-Nr. kann in Eigenständigkeit durch die Feuerwehren erfolgen. Der Einbau des Digitalfunkes in das Scherstetter Feuerwehrauto ist abgeschlossen. Die Einweisung und Ausbildung erfolgt über den Kreisbrandmeister. Die Anträge für die Zuschüsse wurden bereits gestellt. Gemeinderätin Karina Wiedemann teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Freiwillige Feuerwehr Scherstetten wünscht, dass ein Freibetrag von 50,00 für die Versendung von SMS zur Weitergabe von sonstigen Terminen (z. B. Gruppenübungen usw.) eingeräumt wird. Der Vorsitzende schlägt vor, den Ausgabenblock für diese Dienste für beide Feuerwehren bis Jahresende 2015 zu beobachten und anhand der tatsächlichen Beträge eine einheitliche Pauschale festzulegen. 11.2 Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels durch die Senioren Konradshofen Der Vorsitzende teilt mit, dass die Senioren aus Konradshofen einen Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Oberdorfstraße zur Grimoldsrieder Straße gestellt haben. Der Verkehrsspiegel könnte im Grundstück Fichtel aufgestellt werden. Die Polizei hat keine Einwände gegen diesen Standort. Die Kosten betragen ca. 230,00 für die Aufstellung. 11.3 Tarifänderung bei DSL-Mobil Der Vorsitzende informiert, dass seit 9/2014 die DSL Mobil eine Surf + Phone Flatrate anbietet. Die Umstellung auf einen neuen Tarif ist evtl. günstiger. Im neuen Tarif kann auch die Leistung von 16 Mbit auf bis zu 50 Mbit umgestellt werden. 11.4 Neue Gemeinde INF0 mit aktuellen Informationen zu: Winterdienst, Bioenergietonne, DSL Mobil, Räum-und Streupflicht Ergebnis der Klausurtagung war, dass u.a. bestimmte Informationen über die Gemeinde INFO gezielt veröffentlicht bzw. platziert werden sollen, z.b. Streu-und Räumpflichten, Winterdienst, TIPP s. Ferner sind aktuelle Informationen, sowie Satzungen auch jetzt über die neugestaltete WebSite abrufbar. 11.5 Modifizierte Web-Site der Gemeinde

Der Vorsitzende teilt mit, dass die überarbeiteten Texte in die Web-Site der Gemeinde Scherstetten eingearbeitet wurden. Die Startseite wurde neu gestaltet. Die Internetseite ist nun freigegeben. Der Vorsitzende bedankt sich bei Giselbert Schramm für sein Engagement in Sachen Neugestaltung der Web-Site. 11.6 Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige für die Gemeinden aus dem VG- Bereich Der Vorsitzende berichtet, dass in der letzten VG-Versammlung der Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige für den VG-Bereich zugestimmt wurde. Die Anschaffungskosten betragen 2.500,00. Die Anzeigetafel wird abwechselnd in allen 5 Gemeinden aufgestellt. 1. Bürgermeister Wippel beendet die öffentliche Sitzung um 21:00 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Robert Wippel 1. Bürgermeister Aloisia Lacher VG Stauden