Aktuelle Rechtsprechung



Ähnliche Dokumente
Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014

Risiken im Netz. - Bonner Unternehmertage

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Rechtliche Neuigkeiten von DENIC Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg

Sperrung der Webseite kino.to durch UPC Österreich

Aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung zum Internetrecht

Neuordnung der Täter- und Störerhaftung

Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun?

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld,

Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse Sehnde/Rethmar

Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis

Urheberrechtsverletzungen im Internet Piraterieverfolgung. Die Strategie der GEMA. Alexander Wolf

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012

Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?

Rechtsprechungsübersicht

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Dr. Markus Faber Landkreistag NRW

Neue Entwicklungen im Internetrecht

MANAK & PARTNER. Was ist kino.to?

Haftungsfragen bei Rechtsverletzungen in Online Spielen. Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, LL.M. kölner forum medienrecht

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords

Deutsches Forschungsnetz

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

41. DFN Betriebstagung Forum Recht

Das IT-Sicherheitsgesetz

Wer muss 2007 um (s)eine.at-domain streiten?

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB

Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

Verhaltenspflichten von

têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.

Update Recht 2012 Entwicklung des Rechts offener Netze Wireless Community Weekend 2012

Haftung. im Regelfall Wahl zwischen Handlungs- und Erfolgsort. Unterscheidung in drei verschiedene Provider. Content Provider.

Tauschbörsen File Sharing Netze

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli in dem Rechtsstreit

Zur (Störer)Haftung bei Urheberechtsverletzungen im Internet am Beispiel der Tauschbörsen

Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September in dem Rechtsstreit

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Ordenstag in Köln 14. März Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge. Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005.

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Das Zugangserschwerungsgesetz

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Rechtsberatung durch Ingenieure

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen

Medienrecht. Datenschutz Urheberrecht

Urteil des OLG Köln zur NVL Kreuzschmerz Implikationen

Sachbeschädigung. Lösungshinweise Fall

Die Abmahnung (Der Rechtsunterdrückungs- und Gebührenabgreifer-Coup)

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.

Gerichtsverfahren alt -> neu

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April in dem Rechtsstreit

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234

Gerichtsverfahren neu -> alt

Was darf auf die Homepage?

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar in dem Rechtsstreit

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. November in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 18. Dezember 2014

Sind wir auf dem Weg zu einem Weltrecht? Sind die Cyberrechtler Pioniere. für ein Weltrecht?

DFN Deutsches Forschungsnetz

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März in dem Rechtsstreit

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724)

In dem Rechtsstreit. gegen

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen.

Mitarbeiterkontrolle

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. September in dem Rechtsstreit

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014

Irreführung, Preiswerbung, Verkaufsstellen, Internet

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Transkript:

Aktuelle Rechtsprechung Zur Sperrungsverpflichtung von Access- Providern Dipl. Jur. Eva Schröder Wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM Forschungsstelle Recht im DFN 1

Zivilgerichtliche Entscheidungen Vier Entscheidungen der Zivilgerichte: LG Kiel (Urteil vom 23.11.2007) LG Düsseldorf (Beschluss vom 19.10.2007) und LG Frankfurt a.m. (Beschluss vom 15.12.2007) sowie OLG Frankfurt a.m. (Beschluss vom 22.01.2008) 2

Sachverhalt Anbieter von Erotikseiten (mit Sitz in Dtl.) verlangten Sperrung des Zugangs zu Konkurrenzangeboten im Internet Grund: Vorhalten jugendgefährdender Inhalte auf Servern der Konkurrenten Ziel: Sperrung der Erotikseiten anderer Anbieter über DNS Server der Beklagten Besonderheit: Vorgehen gegen Internetzugangsprovider 3

Sachverhalt Kläger machten geltend: Verstoß gegen 4 Abs.2 JMStV Anbieter müssen dafür Sorgen, dass nur Erwachsene Zugriff haben Verstoß gegen 184c StGB Verbreitung pornographischer Darstellungen durch Telemedien ohne Sicherung Verstoß gegen Wettbewerbsrecht 3, 4 Nr. 11 UWG: Zuwiderhandlung gg. Vorschrift, die auch Marktverhalten regeln soll 4

Hintergrund der Entscheidungen BGH Entscheidung Über 18.de in Bezug auf Altersverifikationssysteme : effektive Barriere erforderlich einmalige persönliche Identifizierung der Nutzer und Authentifizierung bei jedem Abruf sog. Post-Ident-Verfahren Bereits in einstweiligen Verfügungen gegen Betreiber der Seiten festgestellt: hier nicht ausreichend erfüllt! 5

Verpflichtung von Access-Providern? (1) Warum überhaupt vorgehen gegen Provider? mangelnde Vollstreckbarkeit! (2) Problem: Haftung des Access-Providers grds. nur bei kollusivem Zusammenwirken - 1.Ausnahme (str.): verschuldensunabhängige Unterlassungsansprüche Internetversteigerung I und II (Rolex bei Ebay) - 2. Ausnahme: Sperrungsverpflichtung nach 7 Abs. 2 S. 2 TMG Entfernung und Sperrung nach allg. Gesetzen 6

Tatsächliche (Technische) Möglichkeiten Was ist technisch möglich? 3 Sperrungsmöglichkeiten (1) Sperrung von IP-Adressen P1: teilweise rechtmäßige Inhalte gesperrt P2: Rückgriff auf andere Provider P3: IP-Adressen Wechsel durch Anbieter P4: Anonymisierungsdienste 7

Tatsächliche (Technische) Möglichkeiten (2) Sperrung auf DNS Basis Kein Umwandeln der URL in IP-Adresse P1: Direkteingabe der IP-Adresse P2: Wechsel zu anderem Provider (3) Filterung von Inhalten durch Umschaltung des Datenverkehrs auf Proxyserver P1: extrem aufwändig, langsamer Zugriff P2: Filtersysteme nicht zuverlässig 8

Was sagen die Gerichte? A. Zivilgerichte (1) Wettbewerbsrechtliche Ansprüche (2) Störerhaftung zu (1): Wettbewerbsrechtliche Ansprüche Erfordernis einer Wettbewerbshandlung Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens Nein! Zugangverschaffen = inhaltsneutrale Leistung kein stützen auf Generalklausel mangels Wettbewerbshandlung 9

Was sagen die Gerichte? Zu (2):Störerhaftung? - Wettbewerbsrechtliche Besonderheit: zum Teil auch hier Wettbewerbshandlung gefordert Urteil Jugendgefährdende Schriften bei Ebay von Gerichten offen gelassen: mangelt schon an Erfüllung der sonstigen Vor. für Störerhaftung: Störer = Wer in irgendeiner Weise adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes beiträgt 10

Was sagen die Gerichte? 2 verschiedene Begründungen der Zivilgerichte: (1) LG Frankfurt: keine Verletzungshandlung i.s.d. Störerhaftung fraglich! Adäquat kausaler Beitrag ausreichend Hier: Zugangsverschaffung zu den Inhalten (2) LG Kiel: tatsächliche und rechtliche Möglichkeit zur Störungsbeseitigung erforderlich hier (-) wegen Ineffektivität der Maßnahmen Im Ergebnis daher keine Verpflichtung der Access-Provider zu Sperrung 11

Abgrenzung zu den Verwaltungsgerichten B. Verwaltungsgerichte VG Düsseldorf (Urteil vom 10.05.2005) VG Gelsenkirchen (Urteil vom 28.07.2006) OVG Münster (Beschluss vom 19.03. 2003) u.a. Widerspruch zu Entscheidungen der Zivilgerichte? 12

Abgrenzung zu den Verwaltungsgerichten Sachverhalt: - Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung 2002 und 2003: Verfügung der Bezirksregierung: Verpflichtung von Access-Providern zur Sperrung von Internetangeboten mit rechtsradikalen Inhalten Juristische Besonderheit: - Polizeifestigkeit der Presse: Präventive Polizeimaßnahmen unzulässig! Internetangebote dauerhaft Printmedien 13

Abgrenzung zu den Verwaltungsgerichten - Letztlich auch hier Abstellen der Gerichte auf tatsächliche Möglichkeit zur Sperrung - Aber: Nicht Störerhaftung sondern VHM sind Sperrungsverpflichtungen geeignet, erforderlich und angemessen? Abwägung der Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter mit Nachteilen der Sperrung Entscheidung der Verwaltungsgerichte: Sperrungsverpflichtung zulässig, weil Zugriff hierdurch erschwert und Sperrung technisch machbar! 14

Schlussbemerkungen Fazit: - Bei Zivilgerichten standen wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Vordergrund scheitern mangels Wettbewerbshandlung - Nur LG Kiel befasst sich mit tatsächlicher Möglichkeit der Sperrung im Rahmen der Störerhaftung bisher keine generelle Aussage über Zulässigkeit von Sperrungsverpflichtungen! Abwarten der Berufungs- und Hauptsacheentscheidungen der Zivilgerichte Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 15