Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes GZ: 2500 06 07/16-BP Baden, im Juli 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at www.raumundplan.at www.hameter.org
Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Baden... 3 Übersicht über die geplanten Änderungspunkte... 4 1. Erläuterung des geplanten Änderungspunktes... 5 1.1 Trostgasse 23... 5 Verordnungsentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Baden... 11 raum und plan Juli 2016 Seite 2
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Erläuterungsbericht zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Baden GZ: 2500 06 07/16-BP Baden, im Juli 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at www.raumundplan.at www.hameter.org
Übersicht über die geplanten Änderungspunkte Im Zuge gegenständlicher Änderung ist folgende - punktuelle - Abänderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Baden geplant: Änd.- Nr. Bereich KG / Gst. Nr. Geplante Änderung 1 Trostgasse 23 Mitterberg (4025) / 287 Übernahme von Widmungsänderungen als Kenntlichmachung; Kenntlichmachung eines Naturdenkmals; Abänderung von Bebauungsbestimmungen (Bebauungsdichte); Abänderung von Baufluchtlinien; Festlegung von Freiflächen ; Im folgenden Abschnitt wird der vorgesehene Änderungspunkt nun näher erläutert: raum und plan Juli 2016 Seite 4
1. Erläuterung des geplanten Änderungspunktes 1.1 Trostgasse 23 Betroffene Grundstücke KG Mitterberg: Gst. Nr. 287 Kurzbeschreibung der vorgesehenen Änderungen Übernahme der Widmungsänderung als Kenntlichmachung Kenntlichmachung eines Naturdenkmals Abänderung von Bebauungsbestimmungen (Bebauungsdichte) Abänderung von Baufluchtlinien Festlegung von Freiflächen 1.1.1 Grundlagenforschung / räumliche Situation An der Adresse Trostgasse 23 befinden sich die Baulichkeiten des ehemaligen Seminarhotels Caruso, ein im Jahre 1985 vom Österreichischen Gewerkschaftsbund errichteter Hotelbau, welcher im Nahbereich einer gründerzeitlichen Villa inmitten einer umgebenden Parkanlage angeordnet wurde. Die am Südhang des Badener Berges verlaufenden Straßenzüge Trostgasse und Flamminggasse sind im Umgebungsbereich des ehemaligen Hotels durchwegs von Wohnbebauung geprägt, die großteils auch historische Villen aufweisen. Siedlungsstrukturell markant erscheint darüber hinaus auch die erhöhte Lage gegenüber dem Stadtzentrum (der Parkplatz des ehemaligen Hotels liegt ca. 15 Meter über dem Niveau des Hauptplatzes). In unmittelbarer Nähe vor der bestehenden Villa befindet sich überdies eine Stieleiche, welche mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden im Jahre 1972 zum Naturdenkmal erklärt wurde. Der aktuell rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden weist für das Grundstück Trostgasse 23 die Widmung Bauland-Sondergebiet-Fremdenverkehr, für die umgebenden Baulandbereiche durchwegs Bauland-Wohngebiet auf. Der Bebauungsplan sieht die Lage innerhalb einer Schutzzone mit schutzwürdigen Objekten, eine 40 Meter tiefe Freifläche von der Trostgasse aus sowie die Bebauungsbestimmungen keine Festlegung einer Bebauungsdichte, offene Bebauungsweise und Bauklasse II, III vor. 1.1.2 Änderungsanlass Im Zuge eines parallel laufenden Verfahrens zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden ist es vorgesehen, einerseits das Örtliche Entwicklungskonzept hinsichtlich der Ausweisung eines Schwerpunktes der langfristigen Erweiterung des Wohngebietes, anderseits im Flächenwidmungsplan das raum und plan Juli 2016 Seite 5
Grundstück Nr. 287, KG Mitterberg, von Bauland-Sondergebiet-Fremdenverkehr in Bauland Wohngebiet umzuwidmen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes, welche vor dem Hintergrund einer räumlichen Konzentration von Fremdenbetten in siedlungsmorphologisch günstiger gelegenen Bereichen vorgesehen ist, soll aufgrund der Bestimmung des 34 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 auch im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Die derzeit festgelegten Bebauungsbestimmungen keine Festlegung einer Bebauungsdichte und Bauklasse II, III sind insbesondere vor dem Hintergrund einer ehemaligen Hotelnutzung zu sehen und im Falle einer künftigen Wohnbebauung jedenfalls anzupassen. Hinsichtlich einer möglichst umgebungsstrukturverträglichen Bebauung des Gesamtareals und dem weitestgehenden Erhalt der charakteristischen parkähnlichen Grünraumsituation im Nahbereich der Villa und des ehemaligen Parkplatzes sollen nunmehr werden. - die derzeit festgelegten Bebauungsbestimmungen insofern abgeändert werden, als dass die Festlegung einer Bebauungsdichte von 25% weitestgehend dem bestehenden Baubestand auf der Liegenschaft sowie den Bebauungsplanfestlegungen in den südlich, östlich und nördlich angrenzenden Siedlungsbereichen entspricht, - abschnittsweise zusätzliche vordere (zur Flamminggasse hin) bzw. seitliche Baufluchtlinien (zu den Nachbargrundstücken Mautner Markhof-Straße 24 und Trostgasse 21 hin) mit einem Bauwich von 5 Meter festgelegt, sowie - die derzeit festgelegte Freifläche F2 (vorgesehene Ausgestaltung gemäß Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Baden: Die Freifläche inklusive ihrer historischen Gestaltungselemente z. B. Wegeführung, gartenarchitektonische Elemente u. a. ist in ihrem historischen Konnex mit der Bebauung zu erhalten) entsprechend dem ehemaligen Parkplatz in ihrer lagemäßigen Abgrenzung adaptiert und im Bereich zwischen der Villa und der Trostgasse zum Schutz der markanten Sichtbeziehung eine neue Freifläche F6 (vorgesehene Ausgestaltung gemäß Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Baden: Die Freifläche ist gärtnerisch auszugestalten, wobei die öffentliche Zugänglichkeit bis auf Widerruf zu gestatten ist ) ausgewiesen raum und plan Juli 2016 Seite 6
1.1.3 Erläuterung der geplanten Änderungen Der rechtskräftige Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden soll daher insoferne abgeändert werden, als dass - die Widmungsänderung (Umwidmung von Bauland-Sondergebiet- Fremdenverkehr in Bauland Wohngebiet ) kenntlich gemacht, - das bestehende Naturdenkmal kenntlich gemacht, - die Bebauungsbestimmung 25% Bebauungsdichte festgelegt, - abschnittsweise vordere bzw. seitliche Baufluchtlinien festgelegt, bzw. - die Freifläche F2 lagemäßig adaptiert und eine neue Freifläche F6 festgelegt werden. raum und plan Juli 2016 Seite 7
1.1.4 Fotodokumentation Abbildung 1.1.4.1: Bestehender Parkplatz vor dem ehemaligen Seminarhotel Caruso in der Trostgasse mit markanter Sichtachse zur Villa Abbildung 1.1.4.2: Bereich des ehemaligen Seminarhotels raum und plan Juli 2016 Seite 8
Abbildung 1.1.4.3: Situation Ecke Trostgasse / Flamminggasse Abbildung 1.1.4.4: Bestehendes Naturdenkmal Stieleiche (Aufnahme aus 1988) raum und plan Juli 2016 Seite 9
Abbildung 1.1.4.5: Orthofoto des Bereiches in der Trostgasse Abbildung 1.1.4.6: Übersicht über die vorgesehene Abänderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Baden raum und plan Juli 2016 Seite 10
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Verordnungsentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Baden GZ: 2500 06 07/16-BP Baden, im Juli 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing. Josef Hameter Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Morenogasse 6/2, 2540 Bad Vöslau Filiale: Am Flachhard 9, 2500 Baden office@raumundplan.at www.raumundplan.at www.hameter.org
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Baden beschließt nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am..., TOP... folgende Verordnung: VERORDNUNG 1 Aufgrund des 34 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden in der Katastralgemeinde Mitterberg dahingehend geändert, dass die auf den zugehörigen Plandarstellungen durch rote Signatur dargestellten Änderungen festgelegt werden. 2 Die Plandarstellungen, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Baden während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2015, TOP 17, beschlossene Bausperre hinsichtlich Überarbeitung des Bebauungsplans im gesamten Stadtgebiet tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung für den Bereich Trostgasse 23 (Gst. Nr. 287, KG Mitterberg) außer Kraft. 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Baden, am Der Bürgermeister Angeschlagen am: Abgenommen am: